Mütter- und Schwangerenforum

Fragen zur Unterhaltsleistung

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Miststück
961 Beiträge
15.09.2018 14:52
wenn das kind nen eigenen hausstand hat, sinds glaub ich fix 735€. kindergeld wird in voller höhe angerechnet, ausbildungsvergütung ebenfalls, bis auf 90€ (glaub ich) ausbildungsbedingter mehraufwand.

also 700€-90€=610€ plus kindergeld. also liegt es über den 735€, da muss kein elternteil mehr was zahlen...
Senami3
1553 Beiträge
15.09.2018 15:11
Noch ergänzend: wenn die Eltern keinen (vollen) Unterhalt zahlen müssen aufgrund der eigenen finanziellen Situation, dem Kind aber dann nach Tabelle mehr Geld zustehen würde, kann die Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Unterhalt wird nur fällig, wenn die Ausbildung nicht vom Elternhaus erreichbar ist (1h Fahrtzeit je Weg wird noch als zumutbar gesehen) solange das Kind unter 25 ist.

Litschi
1121 Beiträge
15.09.2018 16:58
Zitat von Janaisabel:

Bei Ü18 Kindern wird das Ausbildungsgehalt zu 100% auf den UNterhalt angerechnet. Auch wenn der Vater insolvent ist, so besteht trotzdem die Unterhaltspflicht. Er ist vllt nicht unterhaltsFÄHIG im Moment, die Pflicht erlischt dadurch aber nicht. Er MUSS dafür sorgen, dass er seinen Pflichten nachkommt !


Pustekuchen! Wie und womit soll man ihn zwingen?
kullerkeks74
2988 Beiträge
15.09.2018 17:49
Zitat von Senami3:

Noch ergänzend: wenn die Eltern keinen (vollen) Unterhalt zahlen müssen aufgrund der eigenen finanziellen Situation, dem Kind aber dann nach Tabelle mehr Geld zustehen würde, kann die Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Unterhalt wird nur fällig, wenn die Ausbildung nicht vom Elternhaus erreichbar ist (1h Fahrtzeit je Weg wird noch als zumutbar gesehen) solange das Kind unter 25 ist.


Bedeutet das Kind muss bis 25 Zu Hause wohnen bleiben ?
NochOhne32
17890 Beiträge
15.09.2018 20:47
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von kullerkeks74:

Was wäre in meine Fall . Wenn mein Kind ausziehen würde . Wird 20 . Macht nächstes jahr Ausbildung zum Erziehr . ich beziehe Alg 2 . noch 2 weitere Kinder im haus .
Was müste ich zahlen


Gar nix.


Bei der Erziehr Ausbildung gibt es aber kein Ausbildungsgeld .


Dann kann sie Bafög (glaub das heißt so) beantragen ca 450 € wenn Sie daheim wohnt und über 700 € wenn sie auszieht. Plus dem Kindergeld.
Senami3
1553 Beiträge
15.09.2018 22:34
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Senami3:

Noch ergänzend: wenn die Eltern keinen (vollen) Unterhalt zahlen müssen aufgrund der eigenen finanziellen Situation, dem Kind aber dann nach Tabelle mehr Geld zustehen würde, kann die Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Unterhalt wird nur fällig, wenn die Ausbildung nicht vom Elternhaus erreichbar ist (1h Fahrtzeit je Weg wird noch als zumutbar gesehen) solange das Kind unter 25 ist.


Bedeutet das Kind muss bis 25 Zu Hause wohnen bleiben ?


Nein. Aber es bedeutet, dass das Kind dann selbst für seinen Auszug und die daraus folgenden Kosten aufzukommen hat.
kullerkeks74
2988 Beiträge
15.09.2018 23:50
Zitat von Senami3:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Senami3:

Noch ergänzend: wenn die Eltern keinen (vollen) Unterhalt zahlen müssen aufgrund der eigenen finanziellen Situation, dem Kind aber dann nach Tabelle mehr Geld zustehen würde, kann die Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Unterhalt wird nur fällig, wenn die Ausbildung nicht vom Elternhaus erreichbar ist (1h Fahrtzeit je Weg wird noch als zumutbar gesehen) solange das Kind unter 25 ist.


Bedeutet das Kind muss bis 25 Zu Hause wohnen bleiben ?


Nein. Aber es bedeutet, dass das Kind dann selbst für seinen Auszug und die daraus folgenden Kosten aufzukommen hat.


macht eine Schuliche Ausbildung .
kullerkeks74
2988 Beiträge
15.09.2018 23:51
Zitat von NochOhne32:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von kullerkeks74:

Was wäre in meine Fall . Wenn mein Kind ausziehen würde . Wird 20 . Macht nächstes jahr Ausbildung zum Erziehr . ich beziehe Alg 2 . noch 2 weitere Kinder im haus .
Was müste ich zahlen


Gar nix.


Bei der Erziehr Ausbildung gibt es aber kein Ausbildungsgeld .


Dann kann sie Bafög (glaub das heißt so) beantragen ca 450 € wenn Sie daheim wohnt und über 700 € wenn sie auszieht. Plus dem Kindergeld.


musdas zurück gezahlt werden ?
Senami3
1553 Beiträge
16.09.2018 07:32
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Senami3:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Senami3:

Noch ergänzend: wenn die Eltern keinen (vollen) Unterhalt zahlen müssen aufgrund der eigenen finanziellen Situation, dem Kind aber dann nach Tabelle mehr Geld zustehen würde, kann die Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Unterhalt wird nur fällig, wenn die Ausbildung nicht vom Elternhaus erreichbar ist (1h Fahrtzeit je Weg wird noch als zumutbar gesehen) solange das Kind unter 25 ist.


Bedeutet das Kind muss bis 25 Zu Hause wohnen bleiben ?


Nein. Aber es bedeutet, dass das Kind dann selbst für seinen Auszug und die daraus folgenden Kosten aufzukommen hat.


macht eine Schuliche Ausbildung .


Die Art der Ausbildung ist egal. Unter 25 gibt es nur aufstockende Leistungen zum Unterhalt, wenn die Ausbildung nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann von daheim aus.

Welche Leistungen in Frage kommen, muss ganz konkret je Ausbildung ermittelt werden. Ich kenne es so, dass BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) gezahlt wird, wenn die Unterhaltsverpflichtung der Eltern nicht ausreicht.

Zudem kenne ich Bafög bei Studierenden (muss teilweise zurück gezahlt werden).

Dann gibt es noch Meister-bafög für Personen, die eine Aufstiegsweiterbildung machen (zb. Nach der kaufmännischen Lehre den Betriebswirt) - auch tw. Zurück zahlbar.

Manche hatten auch Wohngeld in unserer Studienklasse bekommen - da kenne ich aber die Voraussetzungen nicht. Ich hatte erst BAB dann Meister-bafög, konnte Wohngeld nicht beantragen.

Wenn die Ausbildung direkt neben dem Elternhaus ist, ein Umzug nicht notwendig, bekommt das Kind soweit ich weiß nichts.
mädchenMama2015
1379 Beiträge
16.09.2018 10:33
Zitat von juuLes:

Ok nochmal zum Verständnis: Ich weiß, dass sich der Unterhalt nach dem Einkommen der Eltern berechnet. Aber in welcher Höhe wird das Ausbildungsgehalt angerechnet? Die Mama hat 1500€ netto. Sie braucht ja auch noch Geld zum Leben.


Es gibt einen Freibetrag. Heisst es werden alle Kosten die sie hat berechnet und wenn dann ein ueber Schuss ist muesste sie zahlen. Wobei ich das bei 1500 eur eher fuer unwahrscheinlich halte.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
16.09.2018 11:51
Zitat von juuLes:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von juuLes:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Mh, ich komme auf einen anderen Betrag!

Seite 5 Düsseldorfer Tabelle

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldor fer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-201 8.pdf

Unterhalt für volljährige Kinder

Bei volljährigen Kindern wird das Einkommen beider Elternteile zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Jeder Elternteil haftet anteilig für den Unterhalt des Kindes. Anteilig bedeutet, im Verhältnis zum Einkommen. Für volljährige Kinder mit eigenem Haushalt wird ein Unterhaltsbedarf in Höhe von 735 € angesetzt.


Der Vater hat Insolvenz angemeldet und ist arbeitslos. Wie verhält sich das dann?

Bei einem Einkommen von 1500€ der Mutter, kann sie doch nicht über 700€ Unterhalt bezahlen müssen. Oder?


Das kind hat doch ein Einkommen von netto 700€ plus 194€. Somit hat das kind 894€ zur Verfügung und bekommt kein unterhalt, da es über 735€ € im monat zur Verfügung hat.

Die Mutter muss bei ihrem Einkommen laut Düsseldorfer Tabell eh nur 333€ Unterhalt bezahlen. Bzw. die Differenz zu den 735€.

Insolvenz schützt nicht vor Unterhaltzahlungen, ebenso Arbeitslosengeld. Alles was über dem selbstbehalt ist, muss als Unterhalt gezahlt werden, bis zu dem maximalbetrag der Düsseldorfer Tabelle bei seinem Einkommen.


Ah sorry. Hab’s falsch verstanden. Danke dir

Zum Thema 'Ich würde mich von meinem Kind so nicht behandeln lassen', 'Soll es halt ausziehen': Die Mutter hat gar nichts dagegen, wenn das Kind auszieht. Es verhält sich seit dem 18. Geburtstag unter alles Sau. Meldet sich im Fitnessstudio an und gibt als Lastschrift die Daten der Mutter an. Handyvertrag auf die Mutter gemacht. Hat sich den Fernseh aus dem Wohnzimmer ins eigene Zimmer gestellt und dann aus Wut in den Flur geschmissen. Nur ein paar Beispiele. Die Mama weiß auch nicht mehr weiter.

Danke auch allen anderen für die Antworten. Ich hab damals in der Ausbildung auch keinen Unterhalt mehr bekommen. War mir nur nicht sicher, ob sich das mittlerweile geändert hat.


Sie soll sich keinen kopf machen. Sie muss nichts zahlen!
16.09.2018 12:42
Zitat von Senami3:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Senami3:

Zitat von kullerkeks74:

...


Nein. Aber es bedeutet, dass das Kind dann selbst für seinen Auszug und die daraus folgenden Kosten aufzukommen hat.


macht eine Schuliche Ausbildung .


Die Art der Ausbildung ist egal. Unter 25 gibt es nur aufstockende Leistungen zum Unterhalt, wenn die Ausbildung nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann von daheim aus.

Welche Leistungen in Frage kommen, muss ganz konkret je Ausbildung ermittelt werden. Ich kenne es so, dass BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) gezahlt wird, wenn die Unterhaltsverpflichtung der Eltern nicht ausreicht.

Zudem kenne ich Bafög bei Studierenden (muss teilweise zurück gezahlt werden).

Dann gibt es noch Meister-bafög für Personen, die eine Aufstiegsweiterbildung machen (zb. Nach der kaufmännischen Lehre den Betriebswirt) - auch tw. Zurück zahlbar.

Manche hatten auch Wohngeld in unserer Studienklasse bekommen - da kenne ich aber die Voraussetzungen nicht. Ich hatte erst BAB dann Meister-bafög, konnte Wohngeld nicht beantragen.

Wenn die Ausbildung direkt neben dem Elternhaus ist, ein Umzug nicht notwendig, bekommt das Kind soweit ich weiß nichts.
nein das ist nicht egal, ich hab auch eine eigene Wohnung gehabt und
eine schulische Ausbildung gemacht, hab Bafög bekommen und musste das
nicht zurück zahlen. Und mein Eltern haben nur ein paar Straßen weiter gewohnt.
Senami3
1553 Beiträge
16.09.2018 13:02
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Senami3:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Senami3:

...


macht eine Schuliche Ausbildung .


Die Art der Ausbildung ist egal. Unter 25 gibt es nur aufstockende Leistungen zum Unterhalt, wenn die Ausbildung nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann von daheim aus.

Welche Leistungen in Frage kommen, muss ganz konkret je Ausbildung ermittelt werden. Ich kenne es so, dass BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) gezahlt wird, wenn die Unterhaltsverpflichtung der Eltern nicht ausreicht.

Zudem kenne ich Bafög bei Studierenden (muss teilweise zurück gezahlt werden).

Dann gibt es noch Meister-bafög für Personen, die eine Aufstiegsweiterbildung machen (zb. Nach der kaufmännischen Lehre den Betriebswirt) - auch tw. Zurück zahlbar.

Manche hatten auch Wohngeld in unserer Studienklasse bekommen - da kenne ich aber die Voraussetzungen nicht. Ich hatte erst BAB dann Meister-bafög, konnte Wohngeld nicht beantragen.

Wenn die Ausbildung direkt neben dem Elternhaus ist, ein Umzug nicht notwendig, bekommt das Kind soweit ich weiß nichts.
nein das ist nicht egal, ich hab auch eine eigene Wohnung gehabt und
eine schulische Ausbildung gemacht, hab Bafög bekommen und musste das
nicht zurück zahlen. Und mein Eltern haben nur ein paar Straßen weiter gewohnt.


Wann war das?
16.09.2018 13:23
Zitat von Senami3:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Senami3:

Zitat von kullerkeks74:

...


Die Art der Ausbildung ist egal. Unter 25 gibt es nur aufstockende Leistungen zum Unterhalt, wenn die Ausbildung nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann von daheim aus.

Welche Leistungen in Frage kommen, muss ganz konkret je Ausbildung ermittelt werden. Ich kenne es so, dass BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) gezahlt wird, wenn die Unterhaltsverpflichtung der Eltern nicht ausreicht.

Zudem kenne ich Bafög bei Studierenden (muss teilweise zurück gezahlt werden).

Dann gibt es noch Meister-bafög für Personen, die eine Aufstiegsweiterbildung machen (zb. Nach der kaufmännischen Lehre den Betriebswirt) - auch tw. Zurück zahlbar.

Manche hatten auch Wohngeld in unserer Studienklasse bekommen - da kenne ich aber die Voraussetzungen nicht. Ich hatte erst BAB dann Meister-bafög, konnte Wohngeld nicht beantragen.

Wenn die Ausbildung direkt neben dem Elternhaus ist, ein Umzug nicht notwendig, bekommt das Kind soweit ich weiß nichts.
nein das ist nicht egal, ich hab auch eine eigene Wohnung gehabt und
eine schulische Ausbildung gemacht, hab Bafög bekommen und musste das
nicht zurück zahlen. Und mein Eltern haben nur ein paar Straßen weiter gewohnt.


Wann war das?
bis 2013, ich kenn aber auch einige bei denen es jetzt noch so ist,
hat also mit dem Jahr nichts zu tun (keine Ahnung ob da was an den
Bundesländern liegt)

bei meinen Eltern wohnen bleiben wäre platztechnisch aber auch kaum mehr
möglich gewesen (5 Personen 4R Wohnung)
Senami3
1553 Beiträge
16.09.2018 15:06
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Senami3:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Senami3:

...
nein das ist nicht egal, ich hab auch eine eigene Wohnung gehabt und
eine schulische Ausbildung gemacht, hab Bafög bekommen und musste das
nicht zurück zahlen. Und mein Eltern haben nur ein paar Straßen weiter gewohnt.


Wann war das?
bis 2013, ich kenn aber auch einige bei denen es jetzt noch so ist,
hat also mit dem Jahr nichts zu tun (keine Ahnung ob da was an den
Bundesländern liegt)

bei meinen Eltern wohnen bleiben wäre platztechnisch aber auch kaum mehr
möglich gewesen (5 Personen 4R Wohnung)


Am besten erkundigen. Keine Ahnung, ob das variiert.
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