Mütter- und Schwangerenforum

Junge Frau findet nicht den Weg Richtung "Beruf"

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Anonym 1 (209744)
0 Beiträge
23.01.2023 11:35
Eine junge Frau aus unserer Familie hat vor 4,5 Jahren Abitur gemacht und findet immer noch nicht den Weg Richtung "Beruf". Die Eltern sind verzweifelt und zahlen, zahlen, zahlen ...

Die junge Frau hat 2018 Abitur mit ziemlich guten Noten gemacht.
Danach machte sie ein freiwilliges soziales Jahr.
Dann folgten ein paar Wochen mit verschiedenen unbezahlten Berufs-Praktika, um jeweils dadurch festzustellen, dass sie das nicht machen möchte.
Sie erstellte 1 (!) Bewerbung bei der Berufs-Feuerwehr, woraufhin sie eine Absage bekam (sie hatte ja auch davor niemals etwas mit der freiwilligen Feuerwehr zu tun).
Die Mutter vermittelte ihr eine spezielle Wohngemeinschaft zur Berufsfindung. Dauer 1 Jahr, Kosten insgesamt rund 25.000 Euro, die die Eltern bezahlten. Leider wusste sie danach immer noch nicht, was sie beruflich machen wollte.
Da sie sich spirituell angehaucht fühlte (Zitat von ihr), begann sie schließlich Jahr später evang. Theologie zu studieren. Mit dieser "spirituellen" Einstellung ging das natürlich schief. Nach 4 Wochen war für sie klar, dass das nicht das richtige Studium für sie war.
Es folgten wieder ein paar unbezahlte Praktika, z.B. bei einer Zeitung, in einer Konditorei etc. Wieder um jeweils dadurch festzustellen, dass sie das nicht machen möchte.
Jetzt lebt sie seit ungefähr 6 Monaten in Indien. Dort möchte sie durch Meditation in einem hinduistischen Kloster zu sich selbst finden. Daher kann sie dort nicht arbeiten. Also bezahlen ihr die Eltern monatlich rund 1500 Euro.

Die Mutter ist verzweifelt. Sie möchte, dass sich ihre Tochter endlich mal für eine Beruf entscheidet, mit dem sie ihren Lebensunterhalt verdienen kann. Offenbar muss sie für den Unterhalt bezahlen, so lange die Tochter keine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Also ewig ???

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

privates Problem, peinlich

Zwerginator
7672 Beiträge
23.01.2023 11:38
Müssen sie nicht, nur während der Ausbildung/Studium!
Also Geldhahn abdrehen und Ende.
mama22manu
164 Beiträge
23.01.2023 11:40
Geldhahn zudrehen und zuvor ein Rückflugticket kaufen, dann geht das schneller als man denkt
Anonym 1 (209744)
0 Beiträge
23.01.2023 11:45
Die Mutter sagte mir, dass sie so lange zahlen müsse, bis die junge Frau eine (erste) Ausbildung abgeschlossen hat. Das hat ihr wohl mal einer gesagt, der da sehr gut Bescheid weiß. Aber ich gebe ihr gerne weiter, dass das nicht so ist.

Wenn sie dann noch ein Flugticket kauft und die Tochter in Deutschland ankommt, muss sie die dann wieder zu Hause aufnehmen? Dann beginnt ja das Ganze von vorn.
Oder ist die Tochter dann obdachlos? Kommt ins Obdachlosenwohnheim? Auch keine schöne Vorstellung ...
Zwerginator
7672 Beiträge
23.01.2023 11:49
Zitat von Anonym 1 (209744):

Die Mutter sagte mir, dass sie so lange zahlen müsse, bis die junge Frau eine (erste) Ausbildung abgeschlossen hat. Das hat ihr wohl mal einer gesagt, der da sehr gut Bescheid weiß. Aber ich gebe ihr gerne weiter, dass das nicht so ist.

Wenn sie dann noch ein Flugticket kauft und die Tochter in Deutschland ankommt, muss sie die dann wieder zu Hause aufnehmen? Dann beginnt ja das Ganze von vorn.
Oder ist die Tochter dann obdachlos? Kommt ins Obdachlosenwohnheim? Auch keine schöne Vorstellung ...

Das Kind muss zügig und erfolgreich seine Ausbildung /Studium machen, trödelt das Kind schuldhaft oder bricht ab bzw tut gar nichts besteht keinerlei Unterhaltsverpflichtung.
nilou
14021 Beiträge
23.01.2023 11:49
Zitat von Anonym 1 (209744):

Die Mutter sagte mir, dass sie so lange zahlen müsse, bis die junge Frau eine (erste) Ausbildung abgeschlossen hat. Das hat ihr wohl mal einer gesagt, der da sehr gut Bescheid weiß. Aber ich gebe ihr gerne weiter, dass das nicht so ist.

Wenn sie dann noch ein Flugticket kauft und die Tochter in Deutschland ankommt, muss sie die dann wieder zu Hause aufnehmen? Dann beginnt ja das Ganze von vorn.
Oder ist die Tochter dann obdachlos? Kommt ins Obdachlosenwohnheim? Auch keine schöne Vorstellung ...


Das stimmt so pauschal eben genau nicht.

Volljährige Kinder die weder krank sind noch sich in in einer Ausbildung befinden oder studieren sind verpflichtet eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Tut das volljährige Kind dies nicht, entfällt der Anspruch auf Unterhalt.

Die Eltern sollten sich mal bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.
Zwerginator
7672 Beiträge
23.01.2023 11:52
Zitat von Anonym 1 (209744):

Die Mutter sagte mir, dass sie so lange zahlen müsse, bis die junge Frau eine (erste) Ausbildung abgeschlossen hat. Das hat ihr wohl mal einer gesagt, der da sehr gut Bescheid weiß. Aber ich gebe ihr gerne weiter, dass das nicht so ist.

Wenn sie dann noch ein Flugticket kauft und die Tochter in Deutschland ankommt, muss sie die dann wieder zu Hause aufnehmen? Dann beginnt ja das Ganze von vorn.
Oder ist die Tochter dann obdachlos? Kommt ins Obdachlosenwohnheim? Auch keine schöne Vorstellung . ..

Das ist alleine die Verantwortung der volljährigen Tochter! Man kann ihr natürlich auch den Hintern wischen bis sie 40 ist und ihr Leben komplett versaut hat
Marf
28077 Beiträge
23.01.2023 12:00
Wenn man nicht zeitnah Ausbildung oder Studium beginnt ,müssen Eltern nicht weiter zahlen.
Wenn 2,3 Monate Selbstfindung,Urlaub und Faulheit nach dem Schulabschluss genommen werden, zahlt man die dann folgende ergriffene Ausbildung.Wird diese abgebrochen wars das mit Elternbudget.
Das abgebrochene Theologiestudium wäre hier so ein Fall.
Da würde ich Dampf reinlassen,wäre es mein Kind!
Nichts gegen ein bissl Faulenzia nach all den Schuljahren.Aber dann ists auch gut.Irgendwann muss man auf eigene Füße stehen.
wolkenschaf
11803 Beiträge
23.01.2023 12:49
Klingt, als würde die Tochter die Gutmütigkeit der Mutter voll ausnutzen und sich ein bequemes Leben finanzieren lassen. Ich würde da als Mutter ein sehr ernsthaftes Gespräch mit der Tochter führen und ganz klar sagen, dass damit jetzt Schluss ist, sie sich lange genug ausprobieren konnte uns jetzt bitte mal anfangen soll, auf eigenen Beinen zu stehen. Sie kann nicht ihr ganzes Leben auf Kosten der Mutter bestreiten. Also Ansage machen und Geldhahn zudrehen.
Glücksstein
4372 Beiträge
23.01.2023 13:44
Wir haben in der Familie nicht den gleichen Fall, aber wie viele hier schreiben dass die Eltern nicht aufkommen müssen stimmt leider nicht.
Meine Schwester hat eine abgeschlossene Ausbildung als Verkäuferin, war danach arbeiten in einem Befristeten AV und danach arbeitslos. Eltern haben sich getrennt, meine Mutter ist in meiner Nähe gezogen und später ist meine Schwester zur Mutter gezogen und hatte keinen Job. Sie wollte letztes Jahr H4 beantragen, wurde abgelehnt mit der Begründung das die Eltern bis 25j für sie aufkommen müssen, trotz dass sie eigtl eine fertige Ausbildung hatte. Das selbe sagte damals auch die Anwältin.
Mathelenlu
49368 Beiträge
23.01.2023 13:49
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (209744):

Die Mutter sagte mir, dass sie so lange zahlen müsse, bis die junge Frau eine (erste) Ausbildung abgeschlossen hat. Das hat ihr wohl mal einer gesagt, der da sehr gut Bescheid weiß. Aber ich gebe ihr gerne weiter, dass das nicht so ist.

Wenn sie dann noch ein Flugticket kauft und die Tochter in Deutschland ankommt, muss sie die dann wieder zu Hause aufnehmen? Dann beginnt ja das Ganze von vorn.
Oder ist die Tochter dann obdachlos? Kommt ins Obdachlosenwohnheim? Auch keine schöne Vorstellung ...

Das Kind muss zügig und erfolgreich seine Ausbildung /Studium machen, trödelt das Kind schuldhaft oder bricht ab bzw tut gar nichts besteht keinerlei Unterhaltsverpflichtung.


Genau das. Man ist so lange zahlungspflichtig, wie das Kind auch guten Willen zeigt und nicht trödelt oder gar nichts tut. Sonst ist das hinfällig.
23.01.2023 13:49
1500,- "Unterhalt" für den Selbstfindungstripp in Indien, und das mit Mitte 20. Meine Eltern hätten mir was erzählt. Und ne, bei dem bequemen Leben wäre aus mir auch nix geworden.
Spricht ja nix dagegen, sich erstmal ein bisschen auszutesten. Aber bitte - wer kann sich das leisten bei dem Monatsbudget? Sobald es finanziell ungemütlich wird für das kleine Schneeflöckchen, wird sie schon was für ihren Lebensstandard machen (müssen). Kürze 1500,- auf 300,- für das nötigste und dann mal schauen, wie lange das Lotterleben dann noch so weitergeht.

Im Endeffekt gehören immer zwei dazu: Einer der es macht und einer der es mit sich machen lässt.
Mathelenlu
49368 Beiträge
23.01.2023 13:51
Zitat von Glücksstein:

Wir haben in der Familie nicht den gleichen Fall, aber wie viele hier schreiben dass die Eltern nicht aufkommen müssen stimmt leider nicht.
Meine Schwester hat eine abgeschlossene Ausbildung als Verkäuferin, war danach arbeiten in einem Befristeten AV und danach arbeitslos. Eltern haben sich getrennt, meine Mutter ist in meiner Nähe gezogen und später ist meine Schwester zur Mutter gezogen und hatte keinen Job. Sie wollte letztes Jahr H4 beantragen, wurde abgelehnt mit der Begründung das die Eltern bis 25j für sie aufkommen müssen, trotz dass sie eigtl eine fertige Ausbildung hatte. Das selbe sagte damals auch die Anwältin.


Das liegt dann aber eher am gemeinsamen Wohnsitz, schätze ich, als an der Ausbildung... Würde sie alleine wohnen, sähe das sicher anders aus.
Zwerginator
7672 Beiträge
23.01.2023 13:55
Zitat von Mathelenlu:

Zitat von Glücksstein:

Wir haben in der Familie nicht den gleichen Fall, aber wie viele hier schreiben dass die Eltern nicht aufkommen müssen stimmt leider nicht.
Meine Schwester hat eine abgeschlossene Ausbildung als Verkäuferin, war danach arbeiten in einem Befristeten AV und danach arbeitslos. Eltern haben sich getrennt, meine Mutter ist in meiner Nähe gezogen und später ist meine Schwester zur Mutter gezogen und hatte keinen Job. Sie wollte letztes Jahr H4 beantragen, wurde abgelehnt mit der Begründung das die Eltern bis 25j für sie aufkommen müssen, trotz dass sie eigtl eine fertige Ausbildung hatte. Das selbe sagte damals auch die Anwältin.


Das liegt dann aber eher am gemeinsamen Wohnsitz, schätze ich, als an der Ausbildung... Würde sie alleine wohnen, sähe das sicher anders aus.

Ich gehe auch davon aus, dass sie als Bedarfsgemeinschaft behandelt wurden
Glücksstein
4372 Beiträge
23.01.2023 13:56
Zitat von Mathelenlu:

Zitat von Glücksstein:

Wir haben in der Familie nicht den gleichen Fall, aber wie viele hier schreiben dass die Eltern nicht aufkommen müssen stimmt leider nicht.
Meine Schwester hat eine abgeschlossene Ausbildung als Verkäuferin, war danach arbeiten in einem Befristeten AV und danach arbeitslos. Eltern haben sich getrennt, meine Mutter ist in meiner Nähe gezogen und später ist meine Schwester zur Mutter gezogen und hatte keinen Job. Sie wollte letztes Jahr H4 beantragen, wurde abgelehnt mit der Begründung das die Eltern bis 25j für sie aufkommen müssen, trotz dass sie eigtl eine fertige Ausbildung hatte. Das selbe sagte damals auch die Anwältin.


Das liegt dann aber eher am gemeinsamen Wohnsitz, schätze ich, als an der Ausbildung... Würde sie alleine wohnen, sähe das sicher anders aus.


Leider auch nicht. Meine Mutter musste sie trotz allem durchfüttern sag ich mal auf deutsch. Sie hatte keine Anstalten gemacht sich um einen neuen Job zu bemühen und hat es sich bequem gemacht. Obwohl sie das mit agab das sie sich nicht um einen Job bemüht musste meine Mutter für sie weiterhin aufkommen bis sie 25j geworden ist.
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