Kindergeld zurückzahlen
22.08.2016 21:33
Der Anspruch wäre ohnehin verjährt gewesen, wenn das schon Ca 10 Jahre her ist und die Familienkasse erst vor 3 Jahren ihre Forderung bekanntgegeben/eingefordert hat.
Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, sollte deine Schwiegermutter schnellstens einen Anwalt zu Rate ziehen, da ab Zustellung Fristen laufen. Für Strafsachen gibt es auch Verjährungsfristen. Wenn es um den ursprünglichen "Betrug" von vor 10 Jahren geht, kann ein Anwalt sie da raus holen.
Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, sollte deine Schwiegermutter schnellstens einen Anwalt zu Rate ziehen, da ab Zustellung Fristen laufen. Für Strafsachen gibt es auch Verjährungsfristen. Wenn es um den ursprünglichen "Betrug" von vor 10 Jahren geht, kann ein Anwalt sie da raus holen.
22.08.2016 21:35
Zitat von Anonym 189865:
Also nochmal, es geht nicht darum ob es rechtens ist das sie das Geld zurückzahlen muss, das ist ja bereits geklärt.
Wir verstehen nur nicht warum nach so langer Zeit ein Strafverfahren eingeleitet wurde? Übrigens steht als Begründung in dem Schreiben das es sich um Steuerhinterziehung handelt.
Und dann noch was passiert jetzt? Wie können wir dieses Verfahren abwenden? Was wäre das schlimmste was passieren kann?
Das dachte ich mir schon.
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steu erstraftaten-beim-kindergeldbezug_164_139242.html
http://www.iww.de/pstr/archiv/familienleistungsaus gleich-kindergeld-und-steuerstrafrecht-f10022
Ansonsten kann ich dann nur noch zum Anwalt raten.
22.08.2016 21:35
Ich werf mal eine eigenne frage rein , wenn ich darf ?
Kind wird im Nov 18 jahre . wie laüft das mit dem Kindergeld ? muss doch weiterzahlungsantrag stellen ? und muss ich dann zwingend einen Abzweigungsantrag stellen , das es auf ihr Konto geht , oder bleibt das auf meinen ?
Kind wird im Nov 18 jahre . wie laüft das mit dem Kindergeld ? muss doch weiterzahlungsantrag stellen ? und muss ich dann zwingend einen Abzweigungsantrag stellen , das es auf ihr Konto geht , oder bleibt das auf meinen ?
22.08.2016 21:40
Ich würde an der Stelle von Deiner Schwiegermutter einen Anwalt fragen, wie das rechtlich aussieht. Dazu solltet Ihr alles was Ihr schriftlich habt zusammen suchen.
Eigentlich ist es so, das nach dem Ausbleiben der Raten ein Schreiben geschickt wird, wo man darauf hin gewiesen wird, das die Raten nicht weiter eingegangen sind. Zumindest wenn man über einen längeren Zeitraum die Raten immer pünktlich gezahlt hat.
Eigentlich ist es so, das nach dem Ausbleiben der Raten ein Schreiben geschickt wird, wo man darauf hin gewiesen wird, das die Raten nicht weiter eingegangen sind. Zumindest wenn man über einen längeren Zeitraum die Raten immer pünktlich gezahlt hat.
22.08.2016 21:43
Zitat von NeoMutti:
Ich würde an der Stelle von Deiner Schwiegermutter einen Anwalt fragen, wie das rechtlich aussieht. Dazu solltet Ihr alles was Ihr schriftlich habt zusammen suchen.
Eigentlich ist es so, das nach dem Ausbleiben der Raten ein Schreiben geschickt wird, wo man darauf hin gewiesen wird, das die Raten nicht weiter eingegangen sind. Zumindest wenn man über einen längeren Zeitraum die Raten immer pünktlich gezahlt hat.
Sie hat ja die letzten 3 Jahre immer pünktlich gezahlt wegen dem Dauerauftrag. Ich vermute ja das meine Schwägerin damals so schlau war und den Dauerauftrag mit einem Enddatum versehen hat und es keiner gemerkt hat das dieser nun ausgelaufen ist.
Ich muss mir das morgen alles nochmal durchlesen, aber komisch finde ich es schon
22.08.2016 21:45
Zitat von kullerkeks74:
Ich werf mal eine eigenne frage rein , wenn ich darf ?
Kind wird im Nov 18 jahre . wie laüft das mit dem Kindergeld ? muss doch weiterzahlungsantrag stellen ? und muss ich dann zwingend einen Abzweigungsantrag stellen , das es auf ihr Konto geht , oder bleibt das auf meinen ?
Soweit ich weiß, bist immer noch du die Anspruchsberechtigte und erhältst das Geld auf dein Konto. Den Antrag musst auch immer du stellen, dass kann dein Kind nicht allein machen.
22.08.2016 21:55
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von kullerkeks74:
Ich werf mal eine eigenne frage rein , wenn ich darf ?
Kind wird im Nov 18 jahre . wie laüft das mit dem Kindergeld ? muss doch weiterzahlungsantrag stellen ? und muss ich dann zwingend einen Abzweigungsantrag stellen , das es auf ihr Konto geht , oder bleibt das auf meinen ?
Soweit ich weiß, bist immer noch du die Anspruchsberechtigte und erhältst das Geld auf dein Konto. Den Antrag musst auch immer du stellen, dass kann dein Kind nicht allein machen.
[/quote
und reicht da nur nachweiß , das sie kein Geld verdient ?
22.08.2016 21:57
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von kullerkeks74:
Ich werf mal eine eigenne frage rein , wenn ich darf ?
Kind wird im Nov 18 jahre . wie laüft das mit dem Kindergeld ? muss doch weiterzahlungsantrag stellen ? und muss ich dann zwingend einen Abzweigungsantrag stellen , das es auf ihr Konto geht , oder bleibt das auf meinen ?
Soweit ich weiß, bist immer noch du die Anspruchsberechtigte und erhältst das Geld auf dein Konto. Den Antrag musst auch immer du stellen, dass kann dein Kind nicht allein machen.
Bei meinen Sohn , hat er den Abzweigungsantrag gestellt . und mich nur unterschreiben lassen . ( ich war da im Kk ) .
23.08.2016 00:01
Sobald die einen Titel haben haben die das Recht 30 Jahre lang das Geld einzufordern.
Sprich ab tag der Forderung 30 Jahre lang!
Sprich ab tag der Forderung 30 Jahre lang!
23.08.2016 00:05
Zitat von kullerkeks74:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von kullerkeks74:
Ich werf mal eine eigenne frage rein , wenn ich darf ?
Kind wird im Nov 18 jahre . wie laüft das mit dem Kindergeld ? muss doch weiterzahlungsantrag stellen ? und muss ich dann zwingend einen Abzweigungsantrag stellen , das es auf ihr Konto geht , oder bleibt das auf meinen ?
Soweit ich weiß, bist immer noch du die Anspruchsberechtigte und erhältst das Geld auf dein Konto. Den Antrag musst auch immer du stellen, dass kann dein Kind nicht allein machen.
Bei meinen Sohn , hat er den Abzweigungsantrag gestellt . und mich nur unterschreiben lassen . ( ich war da im Kk ) .
Wenn deine Tochter das Geld will muss sie einen abzweigantrag stellen , und du musst dem ganzen dann ( sofern es für dich okay ist ) mit deiner Unterschrift zustimmen.
Verpflichtet dazu bist du jedoch nicht!
23.08.2016 07:18
Hat sie denn als sie die Ratenzahlung beantragt hat, einen Ratenzahlungsbescheid bekommen, mit dem die Ratenzahlung bewilligt wurde?
Wenn ja, schaut euch den noch mal ganz genau an. Bei uns im Amt (arbeite in der Landkreisverwaltung) ist das ein Vordruck, auf dem explizit drauf steht, dass im Falle von Zahlungsverzug sofort ohne weitere vorherige Ankündigung die Zwangsvollstreckung einsetzt, der Gesamtbetrag mit einem Mal fällig ist oder ein Strafverfahren eingeleitet wird. Je nachdem, um welches Rechtsgebiet es sich handelt.
Wenn ja, schaut euch den noch mal ganz genau an. Bei uns im Amt (arbeite in der Landkreisverwaltung) ist das ein Vordruck, auf dem explizit drauf steht, dass im Falle von Zahlungsverzug sofort ohne weitere vorherige Ankündigung die Zwangsvollstreckung einsetzt, der Gesamtbetrag mit einem Mal fällig ist oder ein Strafverfahren eingeleitet wird. Je nachdem, um welches Rechtsgebiet es sich handelt.
23.08.2016 13:44
Erster Weg wäre für mich zu eruieren,bis wann abgebucht wurde(kann man bei der Bank auch rückwirkend machen).Dann mit der Stelle wohin ansonsten das Geld hin überwiesen wurde Kontakt aufnehmen.Ehrlich,kann mir,wenn ihr euch umgehend meldet,und klärt,gegebenenfalls neuen Abbucher macht,wirklich ein Rattenschwanz nachkommt-reden muss man halt.
Vor einem etwaiigen Anwalt....
Vor einem etwaiigen Anwalt....
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