Mütter- und Schwangerenforum

Kinderzuschlag

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StayStrong
34 Beiträge
26.01.2022 18:11
Hallo zusammen,

Ich kenne mich bezüglich des Kinderzuschlags nicht aus, vielleicht kann mir da jemand helfen.

Mein Partner verdient um die 3000€ brutto, mit allen Abzügen bleiben ca. 2000€ Netto. Ich habe ein Netto Einkommen von ca. 400-600€. Ich arbeite in einer Schulmensa, daher varririert mein Gehalt, da ich in den Ferien nicht arbeite. Zum Einkommen erhalten wir für 3 Kinder Kindergeld. Haben wir Anspruch auf Kinderzuschlag oder ist unser Einkommen zu hoch?

Liebe Grüße und einen schönen Abend
wolkenschaf
11808 Beiträge
26.01.2022 18:24
Es gibt Rechner im Internet, in die man einfach seine Werte eingeben kann. Die spucken dir dann aus, ob ihr Anspruch habt/ haben könntet.
Ich denke aber eher, euer Einkommen ist zu hoch dafür.
nilou
14053 Beiträge
26.01.2022 18:30
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
26.01.2022 20:27
Zitat von wolkenschaf:

Es gibt Rechner im Internet, in die man einfach seine Werte eingeben kann. Die spucken dir dann aus, ob ihr Anspruch habt/ haben könntet.
Ich denke aber eher, euer Einkommen ist zu hoch dafür.


Das kommt auf die Miete drauf an. Normalerweise bekommt man mit diesem Einkommen und 3 Kindern tatsächlich noch Kinderzuschlag.
Odimodi
217 Beiträge
26.01.2022 20:31
Da wir ein ähnliches Einkommen haben, kann ich dir die Frage so beantworten, nein habt ihr nicht.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
26.01.2022 20:42
Zitat von StayStrong:

Hallo zusammen,

Ich kenne mich bezüglich des Kinderzuschlags nicht aus, vielleicht kann mir da jemand helfen.

Mein Partner verdient um die 3000€ brutto, mit allen Abzügen bleiben ca. 2000€ Netto. Ich habe ein Netto Einkommen von ca. 400-600€. Ich arbeite in einer Schulmensa, daher varririert mein Gehalt, da ich in den Ferien nicht arbeite. Zum Einkommen erhalten wir für 3 Kinder Kindergeld. Haben wir Anspruch auf Kinderzuschlag oder ist unser Einkommen zu hoch?

Liebe Grüße und einen schönen Abend


Ihr habt 200+500 (Mittelwert deines Einkommens)+660€ kindergeld. Das macht eine Summe von 3.160€ netto.

Öh nö, da bekommt ihr kein Zuschlag.
DieW
3483 Beiträge
27.01.2022 08:58
Versuch es erstmal mit dem Rechner. Es kommt auch auf Miete und Heizkosten an.
Und notfalls den Antrag stellen,mehr als einen Anlehnungsbescheid kann es ja nicht geben.
Valerya
1632 Beiträge
27.01.2022 09:17
Zitat von StayStrong:

Hallo zusammen,

Ich kenne mich bezüglich des Kinderzuschlags nicht aus, vielleicht kann mir da jemand helfen.

Mein Partner verdient um die 3000€ brutto, mit allen Abzügen bleiben ca. 2000€ Netto. Ich habe ein Netto Einkommen von ca. 400-600€. Ich arbeite in einer Schulmensa, daher varririert mein Gehalt, da ich in den Ferien nicht arbeite. Zum Einkommen erhalten wir für 3 Kinder Kindergeld. Haben wir Anspruch auf Kinderzuschlag oder ist unser Einkommen zu hoch?

Liebe Grüße und einen schönen Abend


es wird eindeutig zu hoch sein
aber Antrag kannst du trotzdem stellen

LG
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
27.01.2022 13:21
Zitat von Odimodi:

Da wir ein ähnliches Einkommen haben, kann ich dir die Frage so beantworten, nein habt ihr nicht.


Und auch 3 Kinder? Also sie haben ein Einkommen von 2500 EUR (hab jetzt mal für sie mit 500 EUR Durchschnitt gerechnet). Bereinigt um die Freibeträge sind das 1990 EUR, die angerechnet werden beim KiZ. Von einer Warmmiete von bspw. 800 EUR werden für die Eltern 62 Prozent als Kosten der Unterkunft anerkannt. Das sind 496 EUR (800*0,62), dazu kommen die Regelbedarfe für Elternpaare, das sind 808 EUR. Summe 808+496 = 1304 EUR. Das zu berücksichtigende Einkommen über dieser Grenze wird nur zu 45 Prozent auf den Gesamtkinderzuschlag für 3 Kinder in Höhe von 627 EUR (3*209 EUR) angerechnet. Also 1990-1304 = 686 EUR. Davon 45 Prozent sind 309 EUR. Es werden als von den 627 EUR "nur" die 309 EUR abgezogen. Ergebnis: 627-309 = 318 EUR. Also 318 EUR Kinderzuschlag wären es in diesem Fall. Bei höherer Miete erhöht sich entsprechend der Grundbedarf und damit auch der Kinderzuschlag. Und 800 EUR Miete finde ich jetzt eher noch wenig für 5 Personen.
Odimodi
217 Beiträge
27.01.2022 14:23
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Odimodi:

Da wir ein ähnliches Einkommen haben, kann ich dir die Frage so beantworten, nein habt ihr nicht.


Und auch 3 Kinder? Also sie haben ein Einkommen von 2500 EUR (hab jetzt mal für sie mit 500 EUR Durchschnitt gerechnet). Bereinigt um die Freibeträge sind das 1990 EUR, die angerechnet werden beim KiZ. Von einer Warmmiete von bspw. 800 EUR werden für die Eltern 62 Prozent als Kosten der Unterkunft anerkannt. Das sind 496 EUR (800*0,62), dazu kommen die Regelbedarfe für Elternpaare, das sind 808 EUR. Summe 808+496 = 1304 EUR. Das zu berücksichtigende Einkommen über dieser Grenze wird nur zu 45 Prozent auf den Gesamtkinderzuschlag für 3 Kinder in Höhe von 627 EUR (3*209 EUR) angerechnet. Also 1990-1304 = 686 EUR. Davon 45 Prozent sind 309 EUR. Es werden als von den 627 EUR "nur" die 309 EUR abgezogen. Ergebnis: 627-309 = 318 EUR. Also 318 EUR Kinderzuschlag wären es in diesem Fall. Bei höherer Miete erhöht sich entsprechend der Grundbedarf und damit auch der Kinderzuschlag. Und 800 EUR Miete finde ich jetzt eher noch wenig für 5 Personen.

Okay, bei uns sind es zwei Kinder, Antrag stellen kann man natürlich, aber bei mir wurde damals sogar der kinderzuschlag abgelehnt mit einem Kind, alleinerziehend und aufstockend Alg 2. Vielleicht macht es eher Sinn einen Antrag auf Wohngeld zu stellen
nilou
14053 Beiträge
27.01.2022 14:26
Zitat von Odimodi:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Odimodi:

Da wir ein ähnliches Einkommen haben, kann ich dir die Frage so beantworten, nein habt ihr nicht.


Und auch 3 Kinder? Also sie haben ein Einkommen von 2500 EUR (hab jetzt mal für sie mit 500 EUR Durchschnitt gerechnet). Bereinigt um die Freibeträge sind das 1990 EUR, die angerechnet werden beim KiZ. Von einer Warmmiete von bspw. 800 EUR werden für die Eltern 62 Prozent als Kosten der Unterkunft anerkannt. Das sind 496 EUR (800*0,62), dazu kommen die Regelbedarfe für Elternpaare, das sind 808 EUR. Summe 808+496 = 1304 EUR. Das zu berücksichtigende Einkommen über dieser Grenze wird nur zu 45 Prozent auf den Gesamtkinderzuschlag für 3 Kinder in Höhe von 627 EUR (3*209 EUR) angerechnet. Also 1990-1304 = 686 EUR. Davon 45 Prozent sind 309 EUR. Es werden als von den 627 EUR "nur" die 309 EUR abgezogen. Ergebnis: 627-309 = 318 EUR. Also 318 EUR Kinderzuschlag wären es in diesem Fall. Bei höherer Miete erhöht sich entsprechend der Grundbedarf und damit auch der Kinderzuschlag. Und 800 EUR Miete finde ich jetzt eher noch wenig für 5 Personen.

Okay, bei uns sind es zwei Kinder, Antrag stellen kann man natürlich, aber bei mir wurde damals sogar der kinderzuschlag abgelehnt mit einem Kind, alleinerziehend und aufstockend Alg 2 . Vielleicht macht es eher Sinn einen Antrag auf Wohngeld zu stellen


Da hast du keinen Kinderzuschlag bekommen weil er nicht „gereicht“ hätte euren Bedarf zu decken, du hattest also zu wenig Einkommen. Deshalb hast du Aufstockend ALG 2 bekommen.
Odimodi
217 Beiträge
27.01.2022 14:34
Zitat von nilou:

Zitat von Odimodi:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Odimodi:

Da wir ein ähnliches Einkommen haben, kann ich dir die Frage so beantworten, nein habt ihr nicht.


Und auch 3 Kinder? Also sie haben ein Einkommen von 2500 EUR (hab jetzt mal für sie mit 500 EUR Durchschnitt gerechnet). Bereinigt um die Freibeträge sind das 1990 EUR, die angerechnet werden beim KiZ. Von einer Warmmiete von bspw. 800 EUR werden für die Eltern 62 Prozent als Kosten der Unterkunft anerkannt. Das sind 496 EUR (800*0,62), dazu kommen die Regelbedarfe für Elternpaare, das sind 808 EUR. Summe 808+496 = 1304 EUR. Das zu berücksichtigende Einkommen über dieser Grenze wird nur zu 45 Prozent auf den Gesamtkinderzuschlag für 3 Kinder in Höhe von 627 EUR (3*209 EUR) angerechnet. Also 1990-1304 = 686 EUR. Davon 45 Prozent sind 309 EUR. Es werden als von den 627 EUR "nur" die 309 EUR abgezogen. Ergebnis: 627-309 = 318 EUR. Also 318 EUR Kinderzuschlag wären es in diesem Fall. Bei höherer Miete erhöht sich entsprechend der Grundbedarf und damit auch der Kinderzuschlag. Und 800 EUR Miete finde ich jetzt eher noch wenig für 5 Personen.

Okay, bei uns sind es zwei Kinder, Antrag stellen kann man natürlich, aber bei mir wurde damals sogar der kinderzuschlag abgelehnt mit einem Kind, alleinerziehend und aufstockend Alg 2 . Vielleicht macht es eher Sinn einen Antrag auf Wohngeld zu stellen


Da hast du keinen Kinderzuschlag bekommen weil er nicht „gereicht“ hätte euren Bedarf zu decken, du hattest also zu wenig Einkommen. Deshalb hast du Aufstockend ALG 2 bekommen.

Okay,damals wurde mir gesagt das ich zusätzlich zum ALG 2 noch das beantragen kann
nilou
14053 Beiträge
27.01.2022 14:36
Zitat von Odimodi:

Zitat von nilou:

Zitat von Odimodi:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...

Okay, bei uns sind es zwei Kinder, Antrag stellen kann man natürlich, aber bei mir wurde damals sogar der kinderzuschlag abgelehnt mit einem Kind, alleinerziehend und aufstockend Alg 2 . Vielleicht macht es eher Sinn einen Antrag auf Wohngeld zu stellen


Da hast du keinen Kinderzuschlag bekommen weil er nicht „gereicht“ hätte euren Bedarf zu decken, du hattest also zu wenig Einkommen. Deshalb hast du Aufstockend ALG 2 bekommen.

Okay,damals wurde mir gesagt das ich zusätzlich zum ALG 2 noch das beantragen kann


Meines Wissens nach schließen sich Hartz V und Kinderzuschlag gegenseitig aus.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
27.01.2022 14:48
Zitat von nilou:

Zitat von Odimodi:

Zitat von nilou:

Zitat von Odimodi:

...


Da hast du keinen Kinderzuschlag bekommen weil er nicht „gereicht“ hätte euren Bedarf zu decken, du hattest also zu wenig Einkommen. Deshalb hast du Aufstockend ALG 2 bekommen.

Okay,damals wurde mir gesagt das ich zusätzlich zum ALG 2 noch das beantragen kann


Meines Wissens nach schließen sich Hartz V und Kinderzuschlag gegenseitig aus.


Das stimmt. Entweder KiZ plus evtl. Wohngeld ODER aufstockend ALG2.
@Odimodi: Da hat man dich dann falsch informiert.
einfachmalso
2830 Beiträge
27.01.2022 14:50
Zitat von Odimodi:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Odimodi:

Da wir ein ähnliches Einkommen haben, kann ich dir die Frage so beantworten, nein habt ihr nicht.


Und auch 3 Kinder? Also sie haben ein Einkommen von 2500 EUR (hab jetzt mal für sie mit 500 EUR Durchschnitt gerechnet). Bereinigt um die Freibeträge sind das 1990 EUR, die angerechnet werden beim KiZ. Von einer Warmmiete von bspw. 800 EUR werden für die Eltern 62 Prozent als Kosten der Unterkunft anerkannt. Das sind 496 EUR (800*0,62), dazu kommen die Regelbedarfe für Elternpaare, das sind 808 EUR. Summe 808+496 = 1304 EUR. Das zu berücksichtigende Einkommen über dieser Grenze wird nur zu 45 Prozent auf den Gesamtkinderzuschlag für 3 Kinder in Höhe von 627 EUR (3*209 EUR) angerechnet. Also 1990-1304 = 686 EUR. Davon 45 Prozent sind 309 EUR. Es werden als von den 627 EUR "nur" die 309 EUR abgezogen. Ergebnis: 627-309 = 318 EUR. Also 318 EUR Kinderzuschlag wären es in diesem Fall. Bei höherer Miete erhöht sich entsprechend der Grundbedarf und damit auch der Kinderzuschlag. Und 800 EUR Miete finde ich jetzt eher noch wenig für 5 Personen.

Okay, bei uns sind es zwei Kinder, Antrag stellen kann man natürlich, aber bei mir wurde damals sogar der kinderzuschlag abgelehnt mit einem Kind, alleinerziehend und aufstockend Alg 2. Vielleicht macht es eher Sinn einen Antrag auf Wohngeld zu stellen


Es hat sich da einiges geändert...
Alg2 und kinderzuschlag ging eh nicht...
Und seid 2 Jahren zählt aber bei alleinerziehend der Unterhalt für due Kinder nur zur Hälfte.
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