Mütter- und Schwangerenforum

Kinderzuschlag

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BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
27.01.2022 14:51
Zitat von Odimodi:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Odimodi:

Da wir ein ähnliches Einkommen haben, kann ich dir die Frage so beantworten, nein habt ihr nicht.


Und auch 3 Kinder? Also sie haben ein Einkommen von 2500 EUR (hab jetzt mal für sie mit 500 EUR Durchschnitt gerechnet). Bereinigt um die Freibeträge sind das 1990 EUR, die angerechnet werden beim KiZ. Von einer Warmmiete von bspw. 800 EUR werden für die Eltern 62 Prozent als Kosten der Unterkunft anerkannt. Das sind 496 EUR (800*0,62), dazu kommen die Regelbedarfe für Elternpaare, das sind 808 EUR. Summe 808+496 = 1304 EUR. Das zu berücksichtigende Einkommen über dieser Grenze wird nur zu 45 Prozent auf den Gesamtkinderzuschlag für 3 Kinder in Höhe von 627 EUR (3*209 EUR) angerechnet. Also 1990-1304 = 686 EUR. Davon 45 Prozent sind 309 EUR. Es werden als von den 627 EUR "nur" die 309 EUR abgezogen. Ergebnis: 627-309 = 318 EUR. Also 318 EUR Kinderzuschlag wären es in diesem Fall. Bei höherer Miete erhöht sich entsprechend der Grundbedarf und damit auch der Kinderzuschlag. Und 800 EUR Miete finde ich jetzt eher noch wenig für 5 Personen.

Okay, bei uns sind es zwei Kinder, Antrag stellen kann man natürlich, aber bei mir wurde damals sogar der kinderzuschlag abgelehnt mit einem Kind, alleinerziehend und aufstockend Alg 2. Vielleicht macht es eher Sinn einen Antrag auf Wohngeld zu stellen


Dadurch reduziert sich schonmal der Gesamtkinderzuschlag, der ja glaub in den letzten beiden Jahren sowieso schon mehrmals gestiegen ist. Und dann kommt es auch darauf an, ob eine Person dieses Einkommen erzielt oder 2 Personen, denn JEDER hat einen eigenen Freibetrag. Wenn eine Person 2500 EUR netto hat, dann eben auch nur einmal den max. Freibetrag von 330 EUR mit Kind. Da werden dann 2170 angerechnet. Dazu noch eine niedrigere Miete als im Beispiel oben und dann besteht tatsächlich kein Anspruch mehr auf Kinderzuschlag. Das kann durchaus also bei euch so sein.
Bad_but_nice
15956 Beiträge
28.01.2022 13:26
Zitat von nilou:

Zitat von Odimodi:

Zitat von nilou:

Zitat von Odimodi:

...


Da hast du keinen Kinderzuschlag bekommen weil er nicht „gereicht“ hätte euren Bedarf zu decken, du hattest also zu wenig Einkommen. Deshalb hast du Aufstockend ALG 2 bekommen.

Okay,damals wurde mir gesagt das ich zusätzlich zum ALG 2 noch das beantragen kann


Meines Wissens nach schließen sich Hartz V und Kinderzuschlag gegenseitig aus.


Das ist richtig entweder Hartz 4 oder kinderzuschlag
Mimiminime
1845 Beiträge
29.01.2022 11:57
Zitat von Odimodi:

Zitat von nilou:

Zitat von Odimodi:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...

Okay, bei uns sind es zwei Kinder, Antrag stellen kann man natürlich, aber bei mir wurde damals sogar der kinderzuschlag abgelehnt mit einem Kind, alleinerziehend und aufstockend Alg 2 . Vielleicht macht es eher Sinn einen Antrag auf Wohngeld zu stellen


Da hast du keinen Kinderzuschlag bekommen weil er nicht „gereicht“ hätte euren Bedarf zu decken, du hattest also zu wenig Einkommen. Deshalb hast du Aufstockend ALG 2 bekommen.

Okay,damals wurde mir gesagt das ich zusätzlich zum ALG 2 noch das beantragen kann


Nein. Kiz ist ja eigentlich dazu da, den ALG 2 Bezug zu vermeiden. Beides geht nicht, und wenn dann weil die eine Behörde nicht weiß, dass die andere zahlt.
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