Mütter- und Schwangerenforum

PROBLEM MIT ARGE

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yvi1982
118 Beiträge
29.06.2010 21:32
Hi
ich habe zur zeit folgendes problem.
ich habe im dezember einen sohn zur welt gebracht und beziehe hartz 4. zu diesem zeitpunkt habe ich in hamburg gewohnt. dort habe bei der arge geld für elyasbeantragt und auch bereits einen teil bekommen. denn in hamburg ist der betrag, der einem für sein kind zusteht in 3 teile geteilt. das erste gibt es vor der geburt (200 €), dann zur geburt (130 €) und dann noch ein halbes jahr nach der geburt (170 €).
nun bin ich jedoch in dem halben jahr nach krefeld gezogen und hier gibt es das gesamte geld (500 €) auf einmal und zwar 6 wochen vor der geburt.
da mir aber laut gesetz nochmal 170 € für elyas zustehen, habe ich dieses geld versucht bei der arge zu beantragen. zuerste in krefeld, wo ich ja nun wohne und dann in hamburg, weil mir gesagt wurde ich bekomme es noch von dort. jedoch wollen beide behörden jetzt nicht zahlen und haben meinen antrag abgelehnt.
ich bin mir aber sicher, das elyas dieses geld zusteht und nur weil ich umgezogen bin, kann das nicht verwehrt werden.
was soll ich nun tun? hab schon überlegt einen anwalt einzuschalten, denn die ämter machen einfach was sie wollen.

lg
Sweethonney
1766 Beiträge
29.06.2010 21:36
fast das selbe problem hatten wir kindergeld auch wir sind dann zur diakonie hingegangen und die haben uns geholfen ein schreiben und dann wieder ein wiederspruch zu schreiben.ebenfalls hat die dame von dort alle anrufe gemacht um druck bei der behörde auszu üben und es hat geklappt.wir haben die nachzahlung bekommen(ging um fast 1000euro)
29.06.2010 22:07
du hattest ja auch geld umzuziehen.warum sollte dir das zustehen?ich kann die ämter verstehen...
29.06.2010 22:13
Zitat von Anna020983:

du hattest ja auch geld umzuziehen.warum sollte dir das zustehen?ich kann die ämter verstehen...


ach das war so klar das sowas kommt
yvi1982
118 Beiträge
29.06.2010 22:14
Zitat von Anna020983:

du hattest ja auch geld umzuziehen.warum sollte dir das zustehen?ich kann die ämter verstehen...

nein hat ich eben nicht. den umzug hat die arge bezahlt, weil mein man nen studienplatz bekommen hat. und ich will das geld ja nicht, es ist für den kleinen.
wolke24
696 Beiträge
29.06.2010 22:17
butterfly1987w
18602 Beiträge
29.06.2010 22:21
ich hab zur geburt leider auch hartz bekommen aber ich hab keine 500 von der arge bekommen sondern nur 130, das war fürs kind und für umstandskleidung, also bist du ja noch gut dran
wolke24
696 Beiträge
29.06.2010 22:25
Zitat von butterfly1987w:

ich hab zur geburt leider auch hartz bekommen aber ich hab keine 500 von der arge bekommen sondern nur 130, das war fürs kind und für umstandskleidung, also bist du ja noch gut dran


ich hab noch überlegt wie ich darauf nett antworten kann und du hast mir geholfen

Und zwar bist du doch noch gut dran, bekommst einfach so geld geschenkt, und wenn dir das nach deinem Umzug in eienr anderen gegend nicht zusteht, dann ist das eben so, ich würd mir da mehr als nur blöd vorkommen wenn ich deshalb zum Anwalt gehen würde, ist ja nicht so das dich jemand betrogen hätteo der dein chef dein geld nicht bezahlt, man sollte um alles was man einfach so bekommt sehr froh sein, ich werd nicht viel bekommen weil wir beide arbeiten gehen was kein Vorwurf ist, ich weis wie schnell man da drin steckt. ich will damit nur sagen das man mal etwas dankbarer sein sollte. Also ich war froh das ich miete und und und bezahlt bekommen hab und ich konnt mir sowas wie PC nicht leisten.. lg und viel glück
inga82
503 Beiträge
29.06.2010 22:44
wenn ihr das geld zusteht dann sollte sie es auch bekommen! und da braucht sie sich nicht anzuhören das sie mal etwas dankbarer sein sollte!! finde das unmöglich, da stellt jemand ne frage wo es um hartz4 geht und gleich kommen wieder solche komentare! an die ts: sorry kann dir da leider nicht weiterhelfen, kenne mich auf dem gebiet überhaupt nicht aus.
august
174 Beiträge
29.06.2010 22:50
Zitat von yvi1982:

Hi
ich habe zur zeit folgendes problem.
ich habe im dezember einen sohn zur welt gebracht und beziehe hartz 4. zu diesem zeitpunkt habe ich in hamburg gewohnt. dort habe bei der arge geld für elyasbeantragt und auch bereits einen teil bekommen. denn in hamburg ist der betrag, der einem für sein kind zusteht in 3 teile geteilt. das erste gibt es vor der geburt (200 €), dann zur geburt (130 €) und dann noch ein halbes jahr nach der geburt (170 €).
nun bin ich jedoch in dem halben jahr nach krefeld gezogen und hier gibt es das gesamte geld (500 €) auf einmal und zwar 6 wochen vor der geburt.
da mir aber laut gesetz nochmal 170 € für elyas zustehen, habe ich dieses geld versucht bei der arge zu beantragen. zuerste in krefeld, wo ich ja nun wohne und dann in hamburg, weil mir gesagt wurde ich bekomme es noch von dort. jedoch wollen beide behörden jetzt nicht zahlen und haben meinen antrag abgelehnt.
ich bin mir aber sicher, das elyas dieses geld zusteht und nur weil ich umgezogen bin, kann das nicht verwehrt werden.
was soll ich nun tun? hab schon überlegt einen anwalt einzuschalten, denn die ämter machen einfach was sie wollen.

lg


hi also erstmal überlesen was hier so manche schreiben.....
also du hast doch sicherlich einen Bescheid bekommen, wann dir wieviel zusteht, das würde ich der Arge bei der du vorher warst samt Widerspruch (Einschreiben) zusenden, irgendwie müssen die ja reagieren, im schlimmsten Fall geh zum Anwalt, schliesslich bekommen die anderen ja auch das geld, nur halt in komplett beträgen
august
174 Beiträge
29.06.2010 22:52
Zitat von inga82:

wenn ihr das geld zusteht dann sollte sie es auch bekommen! und da braucht sie sich nicht anzuhören das sie mal etwas dankbarer sein sollte!! finde das unmöglich, da stellt jemand ne frage wo es um hartz4 geht und gleich kommen wieder solche komentare! an die ts: sorry kann dir da leider nicht weiterhelfen, kenne mich auf dem gebiet überhaupt nicht aus.


unterschreib.....
29.06.2010 22:57
Zitat von august:

Zitat von yvi1982:

Hi
ich habe zur zeit folgendes problem.
ich habe im dezember einen sohn zur welt gebracht und beziehe hartz 4. zu diesem zeitpunkt habe ich in hamburg gewohnt. dort habe bei der arge geld für elyasbeantragt und auch bereits einen teil bekommen. denn in hamburg ist der betrag, der einem für sein kind zusteht in 3 teile geteilt. das erste gibt es vor der geburt (200 €), dann zur geburt (130 €) und dann noch ein halbes jahr nach der geburt (170 €).
nun bin ich jedoch in dem halben jahr nach krefeld gezogen und hier gibt es das gesamte geld (500 €) auf einmal und zwar 6 wochen vor der geburt.
da mir aber laut gesetz nochmal 170 € für elyas zustehen, habe ich dieses geld versucht bei der arge zu beantragen. zuerste in krefeld, wo ich ja nun wohne und dann in hamburg, weil mir gesagt wurde ich bekomme es noch von dort. jedoch wollen beide behörden jetzt nicht zahlen und haben meinen antrag abgelehnt.
ich bin mir aber sicher, das elyas dieses geld zusteht und nur weil ich umgezogen bin, kann das nicht verwehrt werden.
was soll ich nun tun? hab schon überlegt einen anwalt einzuschalten, denn die ämter machen einfach was sie wollen.

lg


hi also erstmal überlesen was hier so manche schreiben.....
also du hast doch sicherlich einen Bescheid bekommen, wann dir wieviel zusteht, das würde ich der Arge bei der du vorher warst samt Widerspruch (Einschreiben) zusenden, irgendwie müssen die ja reagieren, im schlimmsten Fall geh zum Anwalt , schliesslich bekommen die anderen ja auch das geld, nur halt in komplett beträgen


Aber wer zahlt den denn eigentlich????
august
174 Beiträge
29.06.2010 23:04
Ja der Staat natürlich, oder soll sie für 120 euro 100 Euro anwalt bezahlen, und womi????
hör mal, jemand der Hartz 4 bekommt, lebt am Existenzminimum, ist doch verständlich das man dann das auch bekommen möchte was einem zusteht... Und hört endlich auf, diese Menschen alle in eine Schublade zu stecken, es gibt Schmarotzer, ohne Zweifel, aber es gibt auch die, die einfach durch irgend einen Schicksalsschlag da reingerutscht sind, sei es Arbeitslosigkeit oder dergleichen und auch wirklich wieder dort rauswollen, aber wenn es nicht geht dann geht es einfach nicht, was sollen die machen, unter die Brücke ziehen, damit sie "keine Hartz Empfänger" sind.
In diesem Fall geht es um einen Studienplatz, Hut ab!
Schliesslich haben diese Menschen vernünftige zukunftspläne,
wenn Sie gerne hartz bekommen würden, wären sie wohl in HH sitzen geblieben, und hätten Fleissig kassiert, ist ja aber nicht so, ist doch eindeutig das die da raus wollen!
Elfe89
222 Beiträge
29.06.2010 23:07
Rechtsbeistand is beim Gericht zu beantragen ... da bekommst formulare die musst ausfüllen dann bekommst die anwaltskosten bezahlt soweit ich das von einer freundin her kenne.
MamiDiana
11396 Beiträge
29.06.2010 23:17
Zitat von zauberlicht:

Zitat von august:

Zitat von yvi1982:

Hi
ich habe zur zeit folgendes problem.
ich habe im dezember einen sohn zur welt gebracht und beziehe hartz 4. zu diesem zeitpunkt habe ich in hamburg gewohnt. dort habe bei der arge geld für elyasbeantragt und auch bereits einen teil bekommen. denn in hamburg ist der betrag, der einem für sein kind zusteht in 3 teile geteilt. das erste gibt es vor der geburt (200 €), dann zur geburt (130 €) und dann noch ein halbes jahr nach der geburt (170 €).
nun bin ich jedoch in dem halben jahr nach krefeld gezogen und hier gibt es das gesamte geld (500 €) auf einmal und zwar 6 wochen vor der geburt.
da mir aber laut gesetz nochmal 170 € für elyas zustehen, habe ich dieses geld versucht bei der arge zu beantragen. zuerste in krefeld, wo ich ja nun wohne und dann in hamburg, weil mir gesagt wurde ich bekomme es noch von dort. jedoch wollen beide behörden jetzt nicht zahlen und haben meinen antrag abgelehnt.
ich bin mir aber sicher, das elyas dieses geld zusteht und nur weil ich umgezogen bin, kann das nicht verwehrt werden.
was soll ich nun tun? hab schon überlegt einen anwalt einzuschalten, denn die ämter machen einfach was sie wollen.

lg


hi also erstmal überlesen was hier so manche schreiben.....
also du hast doch sicherlich einen Bescheid bekommen, wann dir wieviel zusteht, das würde ich der Arge bei der du vorher warst samt Widerspruch (Einschreiben) zusenden, irgendwie müssen die ja reagieren, im schlimmsten Fall geh zum Anwalt , schliesslich bekommen die anderen ja auch das geld, nur halt in komplett beträgen


Aber wer zahlt den denn eigentlich????

Ich war kürzlich selber bei einem ... ich kann dir das beantworten ... ... wenn man bedürftig ist, kann man beim Sozialgericht so einen Schein abholen, mit dem man dann für 10 Euro eine Anwaltsberatung bekommt ...
Ist man aber nicht bedürftig, muss man den Anwalt selber bezahlen (Regelsatz: 240 Euro die Stunde ... unserer wollte zum Glück "nur" 40 Euro pro angefangene 15 Minuten haben --> in meinem nächsten Leben werde ich Anwalt ) ...
Es gibt aber auch Versicherungen (Rechtschutz) die in Ausnahmefällen auch vorgerichtliche Kosten abdecken ... da sollte man sich vorher mal informieren ...
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Und um mal kurz den Anwalt zu zitieren: "Sie machen sich strafbar, wenn Sie Geld, was Ihnen zusteht, NICHT beantragen. Vor dem Gesetz enthalten Sie ihren Kindern Geld vor ... " ... da hab ich auch nicht schlecht gestaunt ... er meinte, wenn mans genau nimmt, könnte man jmd. der keine Gelder beantragt obwohl sie einem zustehen dafür belangen ... (sofern er Kinder hat) ... er redete dabei von Wohngeld und solchen Sachen ... also nicht mal spezifische Kinder-angelegenheiten ..
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