Mütter- und Schwangerenforum

Studium & Ehrenamt welches entlohnt wird...

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Distelhawk
344 Beiträge
05.03.2021 06:39
Hey ihr, ich habe mal eine Frage bzgl. Etwaigem Elterngeld, Mutterschutz usw, da es bei mir halt kein klassisches Arbeitsverhältnis ist und ich so beim googeln auch noch nichts gefunden habe.

Ich studiere noch vollzeit und finanziere das Studium via KfW-Kredit und einem Ehrenamt beim AStA, für das ich entlohnt werde mit 400€.

Ich habe jetzt grade absolut keine Ahnung, wie es sich in dem Fall bei Mutterschutz und etwaiger Elternzeit auf mein Geld auswirkt. Bzw Elternzeit ist fast raus. Ich weiß zwar, dass ich von Seiten der Uni als Studentin in Elternzeit gehen kann, ich zahle dann weniger Gebühren, darf aber noch Prüfungen ablegen. Aber soweit ich recherchiert habe, zahlt der KfW-Kredit dann nicht mehr. Also bleibt mir nichts anderes übrig normal eingeschrieben zu sein und ein Semester zu verlieren.

Wie aber gestaltet es sich bei einem Ehrenamt für das man Geld bekommt? Hat da irgendwer Erfahrungen? Sowohl bezogen auf die Wochen des Mutterschutzes als auch etwaige Elternzeit?

Danke für alle etwaigen Tipps!

LG distelhawk
shelyra
69094 Beiträge
05.03.2021 06:44
Ich denke ehrenamt wird wie 450€ job gehandhabt
Beides ist zu wenig um Auswirkungen aufs Elterngeld zu haben, daher wird es der mindestsatz werden

Für genaue Infos würde ich einfach mal bei der Elterngeldstelle sowie der kfw anrufen.
Distelhawk
344 Beiträge
05.03.2021 07:56
Zitat von FrauNovember:

Schau mal hier:

https://www.elterngeld.net/elterngeld-geringverdie ner.html


Danke für den Tipp! Ich weiß nur noch, ob das bei mir greift, da ich ja keinen Arbeitsvertrag habe. Da Ehrenamt bin ich ja nicht angestellt.
05.03.2021 08:02
Zitat von Distelhawk:

Zitat von FrauNovember:

Schau mal hier:

https://www.elterngeld.net/elterngeld-geringverdie ner.html


Danke für den Tipp! Ich weiß nur noch, ob das bei mir greift, da ich ja keinen Arbeitsvertrag habe. Da Ehrenamt bin ich ja nicht angestellt.


Ich würde da auch bei der Elterngeldstelle anfragen, im Endeffekt geht es um 88€ Differenz.
05.03.2021 08:58
Der jährliche Freibetrag zur Aufwandspauschale bei ehrenamtlicher Tätigkeit lag bis 2020 noch bei 2400,- im Jahr, ist aber 2021 auf 3000,- im Jahr gestiegen. Ob du diesen Betrag gleichmäßig aufs Jahr verteilt oder in einem Monat verdienst, ist Wurscht. Fakt ist nur, dass du nicht über den Betrag hinaus gehen kannst. Das wäre Sozialversicherungsbetrug!!

Folglich geht etwas nicht mit rechten Dingen zu, wenn du über dein Ehrenamt!! ! 400,- pro Monat verdienst, denn bei diesem monatlichen Betrag ist die Jahrespauschale bereits nach fünf Monaten bis 2020, nach ca. 6,5 Monaten ab 2021 ausgereizt. Der Arbeitgeber müsste dich ab diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig anmelden oder du müsstest das auf eigene Kosten selbst tun. Überschreitet du als Privatperson diese 3000,- jährlich, musst du rückwirkend alles nachmelden und versteuern!
Ich weiß ja nicht, ob du diesen Betrag jeden Monat ausgezahlt bekommst, oder ob in der vorlesungsfreien Zeit vielleicht nicht; dann könnte es mit den 5 bzw. 6,5 Monaten ja wieder hinhauen (wenn auch nur ganz knapp). Fakt ist jedenfalls: Du kannst in Deutschland nicht das ganze runde Jahr über 400,- Ehrenamt "verdienen". Nein, niemals nicht. Da ist was faul.

Fakt ist ebenfalls: Diese 3000,- im Jahr - egal wie sie sich nun verteilen - wirken sich NICHT auf das Elterngeld aus. Du bekommst also in deinem Fall den Mindestsatz. Allerdings darfst du, solltest du Sozialbezüge wie Hartz 4 erhalten, nicht mehr als 200,- Ehrenamtspauschale pro Monat einbehalten.

Auch auf den Mutterschutz hat diese Ehrenamtspauschale keinen Einfluss. Heißt: Wenn du im Mutterschutz nicht für die ASTA arbeitest, gibt's auch keine Aufwandspauschale. Es steht dir aber frei, auch im Mutterschutz noch Stunden zu machen, die dann natürlich mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet werden. Da ja kein Arbeitsverhältnis besteht, ist die ASTA nicht verpflichtet, dich ohne Arbeitsleistung weiter zu entlohnen, im Umkehrschluss musst du zum Mutterschutz aber auch nicht aufhören mit deiner Tätigkeit, solange du noch fit genug bist, um deiner Arbeit nachzugehen. Ob der Arbeitgeber das verantworten möchte, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Übrigens sind auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit Verträge gängig und absolut sinnvoll. Sollte ein solcher in deinem Fall wirklich nicht bestehen, ist das sehr sehr schlecht. Irgendwo muss doch z.B. der Stundenlohn festgelegt sein. Darauf würde ich dringend bestehen.
Für gewöhnlich informieren diese Arbeitgeber auch schriftlich darüber, dass diese 2400 bzw. 3000,- nicht überschritten werden dürfen und lassen sich auch per Rückmeldebogen bescheinigen, ob oder bei welchen anderen Organisationen/Vereinen welcher Betrag im Jahr zusätzlich als Ehrenamt verdient wird. Das könnte z.B. so aussehen: Die ASTA fragt ab, wie viel du im Jahr 2021 bei ihr verdienen möchtest und wie viel bei einem anderen Verein. Da könntest du z.B. angeben:
2000,- ASTA/Uni Kleingeistingen
1000,- Tanzsportverein Trullahausen (weil du da vielleicht Übungsleiter bist).
Der Tanzsportverein würde Gleiches abfragen und BEIDE Geldgeber hätten sich damit abgesichert, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Heißt auch, dass dann mit ehrenamtlicher Tätigkeit Schluss ist für dieses Jahr, sobald du den angegebenen Betrag erreicht hast. Wenn du aber ohne das angegeben zu haben nochmal 500,- Ehrenamt bei einem dritten Verein verdienst, weil es sich halt so ergeben hat, sind die ersten beiden damit aus dem Schneider, denn du hast es ja nicht angegeben und mit deiner Unterschrift auf o.g. Formular bestätigt, dass du nicht über den Betrag hinaus gehen wirst. Den Ärger hast also dann du am Hals. Theoretisch aber müsste auch der dritte Verein diese Abfrage gemacht und dabei festgestellt haben, dass deine diesjährige Pauschale ausgeschöpft ist (vorausgesetzt, deine Angaben entsprechen der Wahrheit, aber wenn nicht, ist es ja auch wieder dein Fehler).
Du kannst aber natürlich auch "3000,- ASTA/0,- weitere Vereine" angeben, wenn du von keinem anderen Verein eine Ehrenamtspauschale beziehst.

Nachtrag: Du musst zur ASTA gehen und dir das erklären und vor allem per Vertrag bescheinigen!!! lassen. Ist es ein Ehrenamt nach § 36 Nr. 3 EStG? Dann gelten die 3.000€ und weitere o.g. Infos zu Mutterschutz und Elternzeit.
05.03.2021 09:33
Ich ergänze noch unter Vorbehalt, weil lang lang ist's her: Du kannst im Urlaubssemester aufstockend Hartz IV beantragen. Im Urlaubssemester setzt ja der Studienkredit aus, während Studiengebühren trotzdem gezahlt werden müssen ( ). Zumindest war das bei mir damals so, als ich meinen Großen (2013) bekam. Natürlich werden die Einkünfte deines Partners berechnet, vorausgesetzt ihr lebt in einem Haushalt. Ansonsten werden der Unterhalt sowie alle Nebeneinkünfte berechnet, nehme ich an.

ABER wenn du doch bei der ASTA arbeitest, sitzt du doch quasi an der Quelle, was Studienberatung, Rechtsberatung etc. betrifft. Die müssten dir all diese Tipps geben können (aktueller, kompetenter und vor allem fundierter als ich). An meiner Uni gibt es mehrere Beratungsstellen zum Thema "Studieren mit Kind"; einmal vom Studentenwerk, einmal von der ASTA, dann nochmal in der Verwaltung etc. Jede Stelle beschäftigt sich mit anderen Schwerpunkten (finanzielle Unterstützung, Rechtsgrundlagen, Unterstützungen im Studium/Semesterorganisation, Prüfungssonderegelungen etc.pp...). Einfach mal alle Stellen abklappern und Informationen sammeln.
Distelhawk
344 Beiträge
05.03.2021 09:34
Zitat von Elsilein:

Der jährliche Freibetrag zur Aufwandspauschale bei ehrenamtlicher Tätigkeit lag bis 2020 noch bei 2400,- im Jahr, ist aber 2021 auf 3000,- im Jahr gestiegen. Ob du diesen Betrag gleichmäßig aufs Jahr verteilt oder in einem Monat verdienst, ist Wurscht. Fakt ist nur, dass du nicht über den Betrag hinaus gehen kannst. Das wäre Sozialversicherungsbetrug!!

Folglich geht etwas nicht mit rechten Dingen zu, wenn du über dein Ehrenamt!! ! 400,- pro Monat verdienst, denn bei diesem monatlichen Betrag ist die Jahrespauschale bereits nach fünf Monaten bis 2020, nach ca. 6,5 Monaten ab 2021 ausgereizt. Der Arbeitgeber müsste dich ab diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig anmelden oder du müsstest das auf eigene Kosten selbst tun. Überschreitet du als Privatperson diese 3000,- jährlich, musst du rückwirkend alles nachmelden und versteuern!
Ich weiß ja nicht, ob du diesen Betrag jeden Monat ausgezahlt bekommst, oder ob in der vorlesungsfreien Zeit vielleicht nicht; dann könnte es mit den 5 bzw. 6,5 Monaten ja wieder hinhauen (wenn auch nur ganz knapp). Fakt ist jedenfalls: Du kannst in Deutschland nicht das ganze runde Jahr über 400,- Ehrenamt "verdienen". Nein, niemals nicht. Da ist was faul.

Fakt ist ebenfalls: Diese 3000,- im Jahr - egal wie sie sich nun verteilen - wirken sich NICHT auf das Elterngeld aus. Du bekommst also in deinem Fall den Mindestsatz. Allerdings darfst du, solltest du Sozialbezüge wie Hartz 4 erhalten, nicht mehr als 200,- Ehrenamtspauschale pro Monat einbehalten.

Auch auf den Mutterschutz hat diese Ehrenamtspauschale keinen Einfluss. Heißt: Wenn du im Mutterschutz nicht für die ASTA arbeitest, gibt's auch keine Aufwandspauschale. Es steht dir aber frei, auch im Mutterschutz noch Stunden zu machen, die dann natürlich mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet werden. Da ja kein Arbeitsverhältnis besteht, ist die ASTA nicht verpflichtet, dich ohne Arbeitsleistung weiter zu entlohnen, im Umkehrschluss musst du zum Mutterschutz aber auch nicht aufhören mit deiner Tätigkeit, solange du noch fit genug bist, um deiner Arbeit nachzugehen. Ob der Arbeitgeber das verantworten möchte, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Übrigens sind auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit Verträge gängig und absolut sinnvoll. Sollte ein solcher in deinem Fall wirklich nicht bestehen, ist das sehr sehr schlecht. Irgendwo muss doch z.B. der Stundenlohn festgelegt sein. Darauf würde ich dringend bestehen.
Für gewöhnlich informieren diese Arbeitgeber auch schriftlich darüber, dass diese 2400 bzw. 3000,- nicht überschritten werden dürfen und lassen sich auch per Rückmeldebogen bescheinigen, ob oder bei welchen anderen Organisationen/Vereinen welcher Betrag im Jahr zusätzlich als Ehrenamt verdient wird. Das könnte z.B. so aussehen: Die ASTA fragt ab, wie viel du im Jahr 2021 bei ihr verdienen möchtest und wie viel bei einem anderen Verein. Da könntest du z.B. angeben:
2000,- ASTA/Uni Kleingeistingen
1000,- Tanzsportverein Trullahausen (weil du da vielleicht Übungsleiter bist).
Der Tanzsportverein würde Gleiches abfragen und BEIDE Geldgeber hätten sich damit abgesichert, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Heißt auch, dass dann mit ehrenamtlicher Tätigkeit Schluss ist für dieses Jahr, sobald du den angegebenen Betrag erreicht hast. Wenn du aber ohne das angegeben zu haben nochmal 500,- Ehrenamt bei einem dritten Verein verdienst, weil es sich halt so ergeben hat, sind die ersten beiden damit aus dem Schneider, denn du hast es ja nicht angegeben und mit deiner Unterschrift auf o.g. Formular bestätigt, dass du nicht über den Betrag hinaus gehen wirst. Den Ärger hast also dann du am Hals. Theoretisch aber müsste auch der dritte Verein diese Abfrage gemacht und dabei festgestellt haben, dass deine diesjährige Pauschale ausgeschöpft ist (vorausgesetzt, deine Angaben entsprechen der Wahrheit, aber wenn nicht, ist es ja auch wieder dein Fehler).
Du kannst aber natürlich auch "3000,- ASTA/0,- weitere Vereine" angeben, wenn du von keinem anderen Verein eine Ehrenamtspauschale beziehst.

Nachtrag: Du musst zur ASTA gehen und dir das erklären und vor allem per Vertrag bescheinigen!!! lassen. Ist es ein Ehrenamt nach § 36 Nr. 3 EStG? Dann gelten die 3.000€ und weitere o.g. Infos zu Mutterschutz und Elternzeit.


Danke für die Details.

Als Referentin bei dem ( ) AStA (allgemeiner Studierenden Ausschuss) ist man in ein politisches Amt gewählt, für das man halt entlohnt wird. Aber doch, ich bekomme die 400€ monatlich. Kranken und Pflegeversicherung zahle ich sowieso selbst und bzgl der Begrenzung haben wir eine Finanzerin angestellt, die den Haushalt macht und auch gefragt hat, ob ich noch andere Bezüge habe/hatte. Da immer zum Sommer gewählt wird, jährlich, lief es sowieso nur für weniger als 3 Monate in 2020 (ich bin am 8.10. Ins Amt gewählt worden) und wurde über die Übungsleiterpauschale abgerechnet und wird dieses Jahr erstmal bis ca Juni laufen. Die Chancen stehen gut, dass ich dann wiedergewählt werde (ist meist die Regel, wenn man nicht komplett unkompetent ist). I'm Vorblick darauf ist aber schon klar, dass sie mich dann anders anmelden.

Also, deine Sorge ist nett, aber da führt einen niemand hinters Licht. Wir reden von einer normalen, Universitäten Institution, die es bereits seit x Jahrzehnten gibt. Nur da es ein politisches Amt ist, was ich erfüllen, ist es halt keine normale Anstellung. Ich weiß ja nicht wo du lebst, aber in NRW sind Asten an Universitäten die Regel.

Ich habe einen Personalbogen ausgefüllt und auch eine bescheinung darüber, wie viele Stunden ich arbeite und wie viel Aufwandsentschädigung ich dafür erhalte. Es ist halt nur kein normaler Arbeitsvertrag, da ich halt keine Angestellte bin, sondern politische Referentin.
Distelhawk
344 Beiträge
05.03.2021 09:39
Zitat von Elsilein:

Ich ergänze noch unter Vorbehalt, weil lang lang ist's her: Du kannst im Urlaubssemester aufstockend Hartz IV beantragen. Im Urlaubssemester setzt ja der Studienkredit aus, während Studiengebühren trotzdem gezahlt werden müssen ( ). Zumindest war das bei mir damals so, als ich meinen Großen (2013) bekam. Natürlich werden die Einkünfte deines Partners berechnet, vorausgesetzt ihr lebt in einem Haushalt. Ansonsten werden der Unterhalt sowie alle Nebeneinkünfte berechnet, nehme ich an.

ABER wenn du doch bei der ASTA arbeitest, sitzt du doch quasi an der Quelle, was Studienberatung, Rechtsberatung etc. betrifft. Die müssten dir all diese Tipps geben können (aktueller, kompetenter und vor allem fundierter als ich). An meiner Uni gibt es mehrere Beratungsstellen zum Thema "Studieren mit Kind"; einmal vom Studentenwerk, einmal von der ASTA, dann nochmal in der Verwaltung etc. Jede Stelle beschäftigt sich mit anderen Schwerpunkten (finanzielle Unterstützung, Rechtsgrundlagen, Unterstützungen im Studium/Semesterorganisation, Prüfungssonderegelungen etc.pp...). Einfach mal alle Stellen abklappern und Informationen sammeln.


Danke ja, das wird auch noch kommen. Momentan, dank Corona, ist es manchmal schwieriger, da man nicht mal eben vorbeilaufen kann. Momentan überlege ich halt, einfach kein Urlaubssemester zu nehmen. Bin mit dem Bachelor eh fast fertig, bin im 4. Fachsemester und habe noch 2 zusätzliche regelstudienzeit-Semester Dank Corona (die Studienzeit wird momentan verlängert wegen der Situation). Demnach hätte ich auf Papier 8 Semester Zeit für den Bachelor. Ich bin aber jetzt mitm 4. Fachsemester fertig und mir fehlen nur noch 4, 5 Kurse und die Bachelorarbeit. Daher glaube ich, dass es simpler wäre normal eingeschrieben zu bleiben und halt wenig bis nix zutun im Wintersemester, dafür aber wenigstens eine sichere Geldquelle zu haben.
Nuya
10447 Beiträge
05.03.2021 09:51
Zitat von Distelhawk:

Zitat von Elsilein:

Ich ergänze noch unter Vorbehalt, weil lang lang ist's her: Du kannst im Urlaubssemester aufstockend Hartz IV beantragen. Im Urlaubssemester setzt ja der Studienkredit aus, während Studiengebühren trotzdem gezahlt werden müssen ( ). Zumindest war das bei mir damals so, als ich meinen Großen (2013) bekam. Natürlich werden die Einkünfte deines Partners berechnet, vorausgesetzt ihr lebt in einem Haushalt. Ansonsten werden der Unterhalt sowie alle Nebeneinkünfte berechnet, nehme ich an.

ABER wenn du doch bei der ASTA arbeitest, sitzt du doch quasi an der Quelle, was Studienberatung, Rechtsberatung etc. betrifft. Die müssten dir all diese Tipps geben können (aktueller, kompetenter und vor allem fundierter als ich). An meiner Uni gibt es mehrere Beratungsstellen zum Thema "Studieren mit Kind"; einmal vom Studentenwerk, einmal von der ASTA, dann nochmal in der Verwaltung etc. Jede Stelle beschäftigt sich mit anderen Schwerpunkten (finanzielle Unterstützung, Rechtsgrundlagen, Unterstützungen im Studium/Semesterorganisation, Prüfungssonderegelungen etc.pp...). Einfach mal alle Stellen abklappern und Informationen sammeln.


Danke ja, das wird auch noch kommen. Momentan, dank Corona, ist es manchmal schwieriger, da man nicht mal eben vorbeilaufen kann. Momentan überlege ich halt, einfach kein Urlaubssemester zu nehmen. Bin mit dem Bachelor eh fast fertig, bin im 4. Fachsemester und habe noch 2 zusätzliche regelstudienzeit-Semester Dank Corona (die Studienzeit wird momentan verlängert wegen der Situation). Demnach hätte ich auf Papier 8 Semester Zeit für den Bachelor. Ich bin aber jetzt mitm 4. Fachsemester fertig und mir fehlen nur noch 4, 5 Kurse und die Bachelorarbeit. D aher glaube ich, dass es simpler wäre normal eingeschrieben zu bleiben und halt wenig bis nix zutun im Wintersemester, dafür aber wenigstens eine sichere Geldquelle zu haben.

So (kein Urlaubssemester nehmen) habe ich es 2014 aus ähnlichen Gründen gemacht.
Hatte dann ein Baby, was extrem schlecht geschlafen hat und sehr viel gebrüllt hat, also habe ich in dem Semester nach der Geburt leider nix geschafft, und danach den kompletten Rest des Bachelors in ein Semester gepresst.
Ging.
05.03.2021 09:54
Zitat von Distelhawk:

Zitat von Elsilein:

Der jährliche Freibetrag zur Aufwandspauschale bei ehrenamtlicher Tätigkeit lag bis 2020 noch bei 2400,- im Jahr, ist aber 2021 auf 3000,- im Jahr gestiegen. Ob du diesen Betrag gleichmäßig aufs Jahr verteilt oder in einem Monat verdienst, ist Wurscht. Fakt ist nur, dass du nicht über den Betrag hinaus gehen kannst. Das wäre Sozialversicherungsbetrug!!

Folglich geht etwas nicht mit rechten Dingen zu, wenn du über dein Ehrenamt!! ! 400,- pro Monat verdienst, denn bei diesem monatlichen Betrag ist die Jahrespauschale bereits nach fünf Monaten bis 2020, nach ca. 6,5 Monaten ab 2021 ausgereizt. Der Arbeitgeber müsste dich ab diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig anmelden oder du müsstest das auf eigene Kosten selbst tun. Überschreitet du als Privatperson diese 3000,- jährlich, musst du rückwirkend alles nachmelden und versteuern!
Ich weiß ja nicht, ob du diesen Betrag jeden Monat ausgezahlt bekommst, oder ob in der vorlesungsfreien Zeit vielleicht nicht; dann könnte es mit den 5 bzw. 6,5 Monaten ja wieder hinhauen (wenn auch nur ganz knapp). Fakt ist jedenfalls: Du kannst in Deutschland nicht das ganze runde Jahr über 400,- Ehrenamt "verdienen". Nein, niemals nicht. Da ist was faul.

Fakt ist ebenfalls: Diese 3000,- im Jahr - egal wie sie sich nun verteilen - wirken sich NICHT auf das Elterngeld aus. Du bekommst also in deinem Fall den Mindestsatz. Allerdings darfst du, solltest du Sozialbezüge wie Hartz 4 erhalten, nicht mehr als 200,- Ehrenamtspauschale pro Monat einbehalten.

Auch auf den Mutterschutz hat diese Ehrenamtspauschale keinen Einfluss. Heißt: Wenn du im Mutterschutz nicht für die ASTA arbeitest, gibt's auch keine Aufwandspauschale. Es steht dir aber frei, auch im Mutterschutz noch Stunden zu machen, die dann natürlich mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet werden. Da ja kein Arbeitsverhältnis besteht, ist die ASTA nicht verpflichtet, dich ohne Arbeitsleistung weiter zu entlohnen, im Umkehrschluss musst du zum Mutterschutz aber auch nicht aufhören mit deiner Tätigkeit, solange du noch fit genug bist, um deiner Arbeit nachzugehen. Ob der Arbeitgeber das verantworten möchte, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Übrigens sind auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit Verträge gängig und absolut sinnvoll. Sollte ein solcher in deinem Fall wirklich nicht bestehen, ist das sehr sehr schlecht. Irgendwo muss doch z.B. der Stundenlohn festgelegt sein. Darauf würde ich dringend bestehen.
Für gewöhnlich informieren diese Arbeitgeber auch schriftlich darüber, dass diese 2400 bzw. 3000,- nicht überschritten werden dürfen und lassen sich auch per Rückmeldebogen bescheinigen, ob oder bei welchen anderen Organisationen/Vereinen welcher Betrag im Jahr zusätzlich als Ehrenamt verdient wird. Das könnte z.B. so aussehen: Die ASTA fragt ab, wie viel du im Jahr 2021 bei ihr verdienen möchtest und wie viel bei einem anderen Verein. Da könntest du z.B. angeben:
2000,- ASTA/Uni Kleingeistingen
1000,- Tanzsportverein Trullahausen (weil du da vielleicht Übungsleiter bist).
Der Tanzsportverein würde Gleiches abfragen und BEIDE Geldgeber hätten sich damit abgesichert, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Heißt auch, dass dann mit ehrenamtlicher Tätigkeit Schluss ist für dieses Jahr, sobald du den angegebenen Betrag erreicht hast. Wenn du aber ohne das angegeben zu haben nochmal 500,- Ehrenamt bei einem dritten Verein verdienst, weil es sich halt so ergeben hat, sind die ersten beiden damit aus dem Schneider, denn du hast es ja nicht angegeben und mit deiner Unterschrift auf o.g. Formular bestätigt, dass du nicht über den Betrag hinaus gehen wirst. Den Ärger hast also dann du am Hals. Theoretisch aber müsste auch der dritte Verein diese Abfrage gemacht und dabei festgestellt haben, dass deine diesjährige Pauschale ausgeschöpft ist (vorausgesetzt, deine Angaben entsprechen der Wahrheit, aber wenn nicht, ist es ja auch wieder dein Fehler).
Du kannst aber natürlich auch "3000,- ASTA/0,- weitere Vereine" angeben, wenn du von keinem anderen Verein eine Ehrenamtspauschale beziehst.

Nachtrag: Du musst zur ASTA gehen und dir das erklären und vor allem per Vertrag bescheinigen!!! lassen. Ist es ein Ehrenamt nach § 36 Nr. 3 EStG? Dann gelten die 3.000€ und weitere o.g. Infos zu Mutterschutz und Elternzeit.


Danke für die Details.

Als Referentin bei dem ( ) AStA (allgemeiner Studierenden Ausschuss) ist man in ein politisches Amt gewählt, für das man halt entlohnt wird. Aber doch, ich bekomme die 400€ monatlich. Kranken und Pflegeversicherung zahle ich sowieso selbst und bzgl der Begrenzung haben wir eine Finanzerin angestellt, die den Haushalt macht und auch gefragt hat, ob ich noch andere Bezüge habe/hatte. Da immer zum Sommer gewählt wird, jährlich, lief es sowieso nur für weniger als 3 Monate in 2020 (ich bin am 8.10. Ins Amt gewählt worden) und wurde über die Übungsleiterpauschale abgerechnet und wird dieses Jahr erstmal bis ca Juni laufen. Die Chancen stehen gut, dass ich dann wiedergewählt werde (ist meist die Regel, wenn man nicht komplett unkompetent ist). I'm Vorblick darauf ist aber schon klar, dass sie mich dann anders anmelden.

Also, deine Sorge ist nett, aber da führt einen niemand hinters Licht. Wir reden von einer normalen, Universitäten Institution, die es bereits seit x Jahrzehnten gibt. Nur da es ein politisches Amt ist, was ich erfüllen, ist es halt keine normale Anstellung. Ich weiß ja nicht wo du lebst, aber in NRW sind Asten an Universitäten die Regel.

Ich habe einen Personalbogen ausgefüllt und auch eine bescheinung darüber, wie viele Stunden ich arbeite und wie viel Aufwandsentschädigung ich dafür erhalte. Es ist halt nur kein normaler Arbeitsvertrag, da ich halt keine Angestellte bin, sondern politische Referentin.

Dann sind die Angaben im Eingangspost aber nicht ganz richtig und auch deine Ausgangssituation für Elterngeld und Mutterschutz ist eine komplett andere.

Fakt ist, dass die Ehrenamtspauschale bei momentan 400,-/Monat bis zum Mutterschutz voll sein wird. Und wie soll man dir kompetent auf deine Fragestellung antworten, wenn du dann vielleicht angestellt, vielleicht aber auch nicht angestellt bist?

Meine Antwort bezog sich auf die o.g. Ausgangssituation: 400,-/Monat Ehrenamt zum Zeitpunkt des Mutterschutzes. Dass das bis dahin nicht mehr der Fall sein wird, konnte ich nicht zwischen den Zeilen heraus lesen.

In dem Fall kann - egal ob es der, die oder das ASTA heißt - die einzig fachlich korrekte Antwort nur lauten: Keine Ahnung, wie das sich in dem Fall verhalten wird, wenn du selbst noch nicht weißt, in welchem Arbeits- oder Ehrenamts- oder Keineahnungwasverhältnis du zu diesem Zeitpunkt stehst.
05.03.2021 09:58
Zitat von Distelhawk:

Zitat von Elsilein:

Ich ergänze noch unter Vorbehalt, weil lang lang ist's her: Du kannst im Urlaubssemester aufstockend Hartz IV beantragen. Im Urlaubssemester setzt ja der Studienkredit aus, während Studiengebühren trotzdem gezahlt werden müssen ( ). Zumindest war das bei mir damals so, als ich meinen Großen (2013) bekam. Natürlich werden die Einkünfte deines Partners berechnet, vorausgesetzt ihr lebt in einem Haushalt. Ansonsten werden der Unterhalt sowie alle Nebeneinkünfte berechnet, nehme ich an.

ABER wenn du doch bei der ASTA arbeitest, sitzt du doch quasi an der Quelle, was Studienberatung, Rechtsberatung etc. betrifft. Die müssten dir all diese Tipps geben können (aktueller, kompetenter und vor allem fundierter als ich). An meiner Uni gibt es mehrere Beratungsstellen zum Thema "Studieren mit Kind"; einmal vom Studentenwerk, einmal von der ASTA, dann nochmal in der Verwaltung etc. Jede Stelle beschäftigt sich mit anderen Schwerpunkten (finanzielle Unterstützung, Rechtsgrundlagen, Unterstützungen im Studium/Semesterorganisation, Prüfungssonderegelungen etc.pp...). Einfach mal alle Stellen abklappern und Informationen sammeln.


Danke ja, das wird auch noch kommen. Momentan, dank Corona, ist es manchmal schwieriger, da man nicht mal eben vorbeilaufen kann. Momentan überlege ich halt, einfach kein Urlaubssemester zu nehmen. Bin mit dem Bachelor eh fast fertig, bin im 4. Fachsemester und habe noch 2 zusätzliche regelstudienzeit-Semester Dank Corona (die Studienzeit wird momentan verlängert wegen der Situation). Demnach hätte ich auf Papier 8 Semester Zeit für den Bachelor. Ich bin aber jetzt mitm 4. Fachsemester fertig und mir fehlen nur noch 4, 5 Kurse und die Bachelorarbeit. Daher glaube ich, dass es simpler wäre normal eingeschrieben zu bleiben und halt wenig bis nix zutun im Wintersemester, dafür aber wenigstens eine sichere Geldquelle zu haben.

Auch durch ein Kind verlängert sich die Regelstudienzeit. Aber für genaue Infos bin ich da echt der falsche Ansprechpartner, das können andere besser. Nur mal so am Rande, falls du das noch nicht gehört hast.
Distelhawk
344 Beiträge
05.03.2021 10:14
Zitat von Elsilein:

Zitat von Distelhawk:

Zitat von Elsilein:

Der jährliche Freibetrag zur Aufwandspauschale bei ehrenamtlicher Tätigkeit lag bis 2020 noch bei 2400,- im Jahr, ist aber 2021 auf 3000,- im Jahr gestiegen. Ob du diesen Betrag gleichmäßig aufs Jahr verteilt oder in einem Monat verdienst, ist Wurscht. Fakt ist nur, dass du nicht über den Betrag hinaus gehen kannst. Das wäre Sozialversicherungsbetrug!!

Folglich geht etwas nicht mit rechten Dingen zu, wenn du über dein Ehrenamt!! ! 400,- pro Monat verdienst, denn bei diesem monatlichen Betrag ist die Jahrespauschale bereits nach fünf Monaten bis 2020, nach ca. 6,5 Monaten ab 2021 ausgereizt. Der Arbeitgeber müsste dich ab diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig anmelden oder du müsstest das auf eigene Kosten selbst tun. Überschreitet du als Privatperson diese 3000,- jährlich, musst du rückwirkend alles nachmelden und versteuern!
Ich weiß ja nicht, ob du diesen Betrag jeden Monat ausgezahlt bekommst, oder ob in der vorlesungsfreien Zeit vielleicht nicht; dann könnte es mit den 5 bzw. 6,5 Monaten ja wieder hinhauen (wenn auch nur ganz knapp). Fakt ist jedenfalls: Du kannst in Deutschland nicht das ganze runde Jahr über 400,- Ehrenamt "verdienen". Nein, niemals nicht. Da ist was faul.

Fakt ist ebenfalls: Diese 3000,- im Jahr - egal wie sie sich nun verteilen - wirken sich NICHT auf das Elterngeld aus. Du bekommst also in deinem Fall den Mindestsatz. Allerdings darfst du, solltest du Sozialbezüge wie Hartz 4 erhalten, nicht mehr als 200,- Ehrenamtspauschale pro Monat einbehalten.

Auch auf den Mutterschutz hat diese Ehrenamtspauschale keinen Einfluss. Heißt: Wenn du im Mutterschutz nicht für die ASTA arbeitest, gibt's auch keine Aufwandspauschale. Es steht dir aber frei, auch im Mutterschutz noch Stunden zu machen, die dann natürlich mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet werden. Da ja kein Arbeitsverhältnis besteht, ist die ASTA nicht verpflichtet, dich ohne Arbeitsleistung weiter zu entlohnen, im Umkehrschluss musst du zum Mutterschutz aber auch nicht aufhören mit deiner Tätigkeit, solange du noch fit genug bist, um deiner Arbeit nachzugehen. Ob der Arbeitgeber das verantworten möchte, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Übrigens sind auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit Verträge gängig und absolut sinnvoll. Sollte ein solcher in deinem Fall wirklich nicht bestehen, ist das sehr sehr schlecht. Irgendwo muss doch z.B. der Stundenlohn festgelegt sein. Darauf würde ich dringend bestehen.
Für gewöhnlich informieren diese Arbeitgeber auch schriftlich darüber, dass diese 2400 bzw. 3000,- nicht überschritten werden dürfen und lassen sich auch per Rückmeldebogen bescheinigen, ob oder bei welchen anderen Organisationen/Vereinen welcher Betrag im Jahr zusätzlich als Ehrenamt verdient wird. Das könnte z.B. so aussehen: Die ASTA fragt ab, wie viel du im Jahr 2021 bei ihr verdienen möchtest und wie viel bei einem anderen Verein. Da könntest du z.B. angeben:
2000,- ASTA/Uni Kleingeistingen
1000,- Tanzsportverein Trullahausen (weil du da vielleicht Übungsleiter bist).
Der Tanzsportverein würde Gleiches abfragen und BEIDE Geldgeber hätten sich damit abgesichert, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Heißt auch, dass dann mit ehrenamtlicher Tätigkeit Schluss ist für dieses Jahr, sobald du den angegebenen Betrag erreicht hast. Wenn du aber ohne das angegeben zu haben nochmal 500,- Ehrenamt bei einem dritten Verein verdienst, weil es sich halt so ergeben hat, sind die ersten beiden damit aus dem Schneider, denn du hast es ja nicht angegeben und mit deiner Unterschrift auf o.g. Formular bestätigt, dass du nicht über den Betrag hinaus gehen wirst. Den Ärger hast also dann du am Hals. Theoretisch aber müsste auch der dritte Verein diese Abfrage gemacht und dabei festgestellt haben, dass deine diesjährige Pauschale ausgeschöpft ist (vorausgesetzt, deine Angaben entsprechen der Wahrheit, aber wenn nicht, ist es ja auch wieder dein Fehler).
Du kannst aber natürlich auch "3000,- ASTA/0,- weitere Vereine" angeben, wenn du von keinem anderen Verein eine Ehrenamtspauschale beziehst.

Nachtrag: Du musst zur ASTA gehen und dir das erklären und vor allem per Vertrag bescheinigen!!! lassen. Ist es ein Ehrenamt nach § 36 Nr. 3 EStG? Dann gelten die 3.000€ und weitere o.g. Infos zu Mutterschutz und Elternzeit.


Danke für die Details.

Als Referentin bei dem ( ) AStA (allgemeiner Studierenden Ausschuss) ist man in ein politisches Amt gewählt, für das man halt entlohnt wird. Aber doch, ich bekomme die 400€ monatlich. Kranken und Pflegeversicherung zahle ich sowieso selbst und bzgl der Begrenzung haben wir eine Finanzerin angestellt, die den Haushalt macht und auch gefragt hat, ob ich noch andere Bezüge habe/hatte. Da immer zum Sommer gewählt wird, jährlich, lief es sowieso nur für weniger als 3 Monate in 2020 (ich bin am 8.10. Ins Amt gewählt worden) und wurde über die Übungsleiterpauschale abgerechnet und wird dieses Jahr erstmal bis ca Juni laufen. Die Chancen stehen gut, dass ich dann wiedergewählt werde (ist meist die Regel, wenn man nicht komplett unkompetent ist). I'm Vorblick darauf ist aber schon klar, dass sie mich dann anders anmelden.

Also, deine Sorge ist nett, aber da führt einen niemand hinters Licht. Wir reden von einer normalen, Universitäten Institution, die es bereits seit x Jahrzehnten gibt. Nur da es ein politisches Amt ist, was ich erfüllen, ist es halt keine normale Anstellung. Ich weiß ja nicht wo du lebst, aber in NRW sind Asten an Universitäten die Regel.

Ich habe einen Personalbogen ausgefüllt und auch eine bescheinung darüber, wie viele Stunden ich arbeite und wie viel Aufwandsentschädigung ich dafür erhalte. Es ist halt nur kein normaler Arbeitsvertrag, da ich halt keine Angestellte bin, sondern politische Referentin.

Dann sind die Angaben im Eingangspost aber nicht ganz richtig und auch deine Ausgangssituation für Elterngeld und Mutterschutz ist eine komplett andere.

Fakt ist, dass die Ehrenamtspauschale bei momentan 400,-/Monat bis zum Mutterschutz voll sein wird. Und wie soll man dir kompetent auf deine Fragestellung antworten, wenn du dann vielleicht angestellt, vielleicht aber auch nicht angestellt bist?

Meine Antwort bezog sich auf die o.g. Ausgangssituation: 400,-/Monat Ehrenamt zum Zeitpunkt des Mutterschutzes. Dass das bis dahin nicht mehr der Fall sein wird, konnte ich nicht zwischen den Zeilen heraus lesen.

In dem Fall kann - egal ob es der, die oder das ASTA heißt - die einzig fachlich korrekte Antwort nur lauten: Keine Ahnung, wie das sich in dem Fall verhalten wird, wenn du selbst noch nicht weißt, in welchem Arbeits- oder Ehrenamts- oder Keineahnungwasverhältnis du zu diesem Zeitpunkt stehst.


Meine Ausgangafrage bezog sich darauf, wie es ist wenn ich den Job weitermache. Ob dem dann so sein wird oder nicht wird sich zeigen und ist ja mein Bier, aber wenn meine Erwartungen eintrifft und ich wiedergewählt werde, versuche ich halt herauszufinden, wie es sich dann gestaltet. Tut mir leid, wenn ich mich nicht überall korrekt ausdrücke, das ist absolut nicht mein Kompetenzbereich.
05.03.2021 10:28
Zitat von Distelhawk:

Zitat von Elsilein:

Zitat von Distelhawk:

Zitat von Elsilein:

Der jährliche Freibetrag zur Aufwandspauschale bei ehrenamtlicher Tätigkeit lag bis 2020 noch bei 2400,- im Jahr, ist aber 2021 auf 3000,- im Jahr gestiegen. Ob du diesen Betrag gleichmäßig aufs Jahr verteilt oder in einem Monat verdienst, ist Wurscht. Fakt ist nur, dass du nicht über den Betrag hinaus gehen kannst. Das wäre Sozialversicherungsbetrug!!

Folglich geht etwas nicht mit rechten Dingen zu, wenn du über dein Ehrenamt!! ! 400,- pro Monat verdienst, denn bei diesem monatlichen Betrag ist die Jahrespauschale bereits nach fünf Monaten bis 2020, nach ca. 6,5 Monaten ab 2021 ausgereizt. Der Arbeitgeber müsste dich ab diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig anmelden oder du müsstest das auf eigene Kosten selbst tun. Überschreitet du als Privatperson diese 3000,- jährlich, musst du rückwirkend alles nachmelden und versteuern!
Ich weiß ja nicht, ob du diesen Betrag jeden Monat ausgezahlt bekommst, oder ob in der vorlesungsfreien Zeit vielleicht nicht; dann könnte es mit den 5 bzw. 6,5 Monaten ja wieder hinhauen (wenn auch nur ganz knapp). Fakt ist jedenfalls: Du kannst in Deutschland nicht das ganze runde Jahr über 400,- Ehrenamt "verdienen". Nein, niemals nicht. Da ist was faul.

Fakt ist ebenfalls: Diese 3000,- im Jahr - egal wie sie sich nun verteilen - wirken sich NICHT auf das Elterngeld aus. Du bekommst also in deinem Fall den Mindestsatz. Allerdings darfst du, solltest du Sozialbezüge wie Hartz 4 erhalten, nicht mehr als 200,- Ehrenamtspauschale pro Monat einbehalten.

Auch auf den Mutterschutz hat diese Ehrenamtspauschale keinen Einfluss. Heißt: Wenn du im Mutterschutz nicht für die ASTA arbeitest, gibt's auch keine Aufwandspauschale. Es steht dir aber frei, auch im Mutterschutz noch Stunden zu machen, die dann natürlich mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet werden. Da ja kein Arbeitsverhältnis besteht, ist die ASTA nicht verpflichtet, dich ohne Arbeitsleistung weiter zu entlohnen, im Umkehrschluss musst du zum Mutterschutz aber auch nicht aufhören mit deiner Tätigkeit, solange du noch fit genug bist, um deiner Arbeit nachzugehen. Ob der Arbeitgeber das verantworten möchte, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Übrigens sind auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit Verträge gängig und absolut sinnvoll. Sollte ein solcher in deinem Fall wirklich nicht bestehen, ist das sehr sehr schlecht. Irgendwo muss doch z.B. der Stundenlohn festgelegt sein. Darauf würde ich dringend bestehen.
Für gewöhnlich informieren diese Arbeitgeber auch schriftlich darüber, dass diese 2400 bzw. 3000,- nicht überschritten werden dürfen und lassen sich auch per Rückmeldebogen bescheinigen, ob oder bei welchen anderen Organisationen/Vereinen welcher Betrag im Jahr zusätzlich als Ehrenamt verdient wird. Das könnte z.B. so aussehen: Die ASTA fragt ab, wie viel du im Jahr 2021 bei ihr verdienen möchtest und wie viel bei einem anderen Verein. Da könntest du z.B. angeben:
2000,- ASTA/Uni Kleingeistingen
1000,- Tanzsportverein Trullahausen (weil du da vielleicht Übungsleiter bist).
Der Tanzsportverein würde Gleiches abfragen und BEIDE Geldgeber hätten sich damit abgesichert, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Heißt auch, dass dann mit ehrenamtlicher Tätigkeit Schluss ist für dieses Jahr, sobald du den angegebenen Betrag erreicht hast. Wenn du aber ohne das angegeben zu haben nochmal 500,- Ehrenamt bei einem dritten Verein verdienst, weil es sich halt so ergeben hat, sind die ersten beiden damit aus dem Schneider, denn du hast es ja nicht angegeben und mit deiner Unterschrift auf o.g. Formular bestätigt, dass du nicht über den Betrag hinaus gehen wirst. Den Ärger hast also dann du am Hals. Theoretisch aber müsste auch der dritte Verein diese Abfrage gemacht und dabei festgestellt haben, dass deine diesjährige Pauschale ausgeschöpft ist (vorausgesetzt, deine Angaben entsprechen der Wahrheit, aber wenn nicht, ist es ja auch wieder dein Fehler).
Du kannst aber natürlich auch "3000,- ASTA/0,- weitere Vereine" angeben, wenn du von keinem anderen Verein eine Ehrenamtspauschale beziehst.

Nachtrag: Du musst zur ASTA gehen und dir das erklären und vor allem per Vertrag bescheinigen!!! lassen. Ist es ein Ehrenamt nach § 36 Nr. 3 EStG? Dann gelten die 3.000€ und weitere o.g. Infos zu Mutterschutz und Elternzeit.


Danke für die Details.

Als Referentin bei dem ( ) AStA (allgemeiner Studierenden Ausschuss) ist man in ein politisches Amt gewählt, für das man halt entlohnt wird. Aber doch, ich bekomme die 400€ monatlich. Kranken und Pflegeversicherung zahle ich sowieso selbst und bzgl der Begrenzung haben wir eine Finanzerin angestellt, die den Haushalt macht und auch gefragt hat, ob ich noch andere Bezüge habe/hatte. Da immer zum Sommer gewählt wird, jährlich, lief es sowieso nur für weniger als 3 Monate in 2020 (ich bin am 8.10. Ins Amt gewählt worden) und wurde über die Übungsleiterpauschale abgerechnet und wird dieses Jahr erstmal bis ca Juni laufen. Die Chancen stehen gut, dass ich dann wiedergewählt werde (ist meist die Regel, wenn man nicht komplett unkompetent ist). I'm Vorblick darauf ist aber schon klar, dass sie mich dann anders anmelden.

Also, deine Sorge ist nett, aber da führt einen niemand hinters Licht. Wir reden von einer normalen, Universitäten Institution, die es bereits seit x Jahrzehnten gibt. Nur da es ein politisches Amt ist, was ich erfüllen, ist es halt keine normale Anstellung. Ich weiß ja nicht wo du lebst, aber in NRW sind Asten an Universitäten die Regel.

Ich habe einen Personalbogen ausgefüllt und auch eine bescheinung darüber, wie viele Stunden ich arbeite und wie viel Aufwandsentschädigung ich dafür erhalte. Es ist halt nur kein normaler Arbeitsvertrag, da ich halt keine Angestellte bin, sondern politische Referentin.

Dann sind die Angaben im Eingangspost aber nicht ganz richtig und auch deine Ausgangssituation für Elterngeld und Mutterschutz ist eine komplett andere.

Fakt ist, dass die Ehrenamtspauschale bei momentan 400,-/Monat bis zum Mutterschutz voll sein wird. Und wie soll man dir kompetent auf deine Fragestellung antworten, wenn du dann vielleicht angestellt, vielleicht aber auch nicht angestellt bist?

Meine Antwort bezog sich auf die o.g. Ausgangssituation: 400,-/Monat Ehrenamt zum Zeitpunkt des Mutterschutzes. Dass das bis dahin nicht mehr der Fall sein wird, konnte ich nicht zwischen den Zeilen heraus lesen.

In dem Fall kann - egal ob es der, die oder das ASTA heißt - die einzig fachlich korrekte Antwort nur lauten: Keine Ahnung, wie das sich in dem Fall verhalten wird, wenn du selbst noch nicht weißt, in welchem Arbeits- oder Ehrenamts- oder Keineahnungwasverhältnis du zu diesem Zeitpunkt stehst.


Meine Ausgangafrage bezog sich darauf, wie es ist wenn ich den Job weitermache. Ob dem dann so sein wird oder nicht wird sich zeigen und ist ja mein Bier, aber wenn meine Erwartungen eintrifft und ich wiedergewählt werde, versuche ich halt herauszufinden, wie es sich dann gestaltet. Tut mir leid, wenn ich mich nicht überall korrekt ausdrücke, das ist absolut nicht mein Kompetenzbereich.

Naja, Fakt ist jedenfalls, dass du den Job nicht bis zum Mutterschutz unter den jetzigen Rahmenbedingungen weiter machen kannst, da die Pauschale bis dahin voll sein wird. Ob dir das nun vorher bewusst war oder nicht, ist ja mal Wurscht, jedenfalls ist der Stand jetzt, dass du diesen Fall (Ehrenamt) für deinen Mutterschutz und dein Elterngeld nicht weiter zerdenken musst, weil es so einfach nicht eintreffen wird. Und selbst wenn, wäre die Antwort eben: Keine Anrechnung aufs Elterngeld, kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Mutterschutz - es sei denn, du gehst weiter deinem Amt nach.
Also doch wieder einen Schritt weiter.

Dann schau dir doch mal den Link zum 450,-Job an, der weiter oben geteilt wurde. Das scheint ja dann das weitaus wahrscheinlichere Szenario zu sein. Bzw. würde ich den Arbeitgeber auch einfach nochmal fragen, welche Art Einstellung/Arbeitsverhältnis/Vertrag es bei einer Wiederwahl werden würde.
Das wiederum überschreitet dann leider eindeutig meinen Kompetenzbereich.

Edit: Zu klären wäre auch, wie es 2022 dann weiter gehen würde, fällt mir gerade noch ein. Denn ab da ist die Ehrenamtspauschale ja wieder "voll" mit den 3000,-, die du verdienen darfst. Sprich: Läuft es dann weiter über (z.B.) 450,-Job, oder erstmal wieder über Ehrenamt, bis die Pauschale dann wieder ausgereizt ist?
Wobei dieser Wechsel glaube ich nicht rechtens ist. Wäre dann Missbrauch des Ehrenamts oder so. Müsste ich meinen Mann fragen. Wenn das für dich interessant und relevant ist, sag Bescheid. Dann frage ich ihn nochmal, wie es sich da verhält.
Jarla
7529 Beiträge
05.03.2021 10:47
Nur kurzer Einwurf wg Ehrenamt.
Ich weiß nur, dass man als Student 9168 Euro Steuerfreibetrag hat. Ich vermute, dass es darüber läuft.
Von dem Rest habe ich leider keine Ahnung. Pro Familia berät aber auch in finanziellen Angelegenheiten. Vllt da mal nachfragen
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