Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt die Zweite

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Wolkenlicht
10230 Beiträge
19.09.2021 19:49
Hallöchen

Wie es aussieht bekommt mein Ex-Mann Nachwuchs. Er zahlt für unsere gemeinsamen Kinder Unterhalt aus Stufe 2.
2x 338,40€.
Wenn er jetzt ein Kind mit seiner neuen Frau bekäme, würden wir in Stufe 1 rutschen.

Dann müsste ich bei 3 anstatt 2 Kindern in Stufe 1 schauen? Richtig? Also für meine Kinder dann 338,50€x2.

ABER meine beiden sind zwischen 6- 11 Jahren, das Kleine wäre dann 0-5 Jahre. Wie wird denn das berechnet? Er ist mit seiner Freundin zusammen aber für diese wird dann auch Unterhalt berechnet?!

Wieviel bekomme ich denn dann noch für meine Kids? sorry, ich sehe nur kaum durch

Hier Mal eine aktuelle Tabelle.
Schönen Abend euch

NochOhne32
17890 Beiträge
19.09.2021 19:59
Es kommt ganz stark darauf an was er verdient.

Der Selbstbehalt von aktuell 1.080 (?) bleibt ihm, alles was darüber hinaus geht, wird dann prozentual auf die 3 Kinder geteilt.

So war es damals bei uns, als sich unerwartet die Zwillinge ankündigten. Bei kind 1 (mit der ex) und kind 2 (wir) änderte sich nix am Unterhalt, erst als dann kind 3 und 4 da qaren.
Wolkenlicht
10230 Beiträge
19.09.2021 20:04
Zitat von NochOhne32:

Es kommt ganz stark darauf an was er verdient.

Der Selbstbehalt von aktuell 1.080 (?) bleibt ihm, alles was darüber hinaus geht, wird dann prozentual auf die 3 Kinder geteilt.

So war es damals bei uns, als sich unerwartet die Zwillinge ankündigten. Bei kind 1 (mit der ex) und kind 2 (wir) änderte sich nix am Unterhalt, erst als dann kind 3 und 4 da qaren.

War der Unterschied erheblich?

Und zählt die Unterhalt für seine Frau auch mit dazu bzw wird dieser überhaupt berechnet?
Wolkenlicht
10230 Beiträge
19.09.2021 20:08
Gehen wir mal von einem Gehalt von 2000€ netto aus. Selbstbehalt 1080€ ... Wie wird es weiter berechnet?
K.B.
4974 Beiträge
19.09.2021 20:22
Ich arbeite als Beistand.
Also der aktuelle Selbstbehalt beträgt 1160,00 €.
Mann kann nicht pauschal sagen, ob ihr überhaupt den Mindestunterhalt bekommt, es kann auch sein, dass es im Mangelfall berechnet wird.

Also gehen wir mal von einem Nettoeinkommen von 2.000 € aus.
Dann hat er also für den Unterhalt 840,00 € zur Verfügung.
Es wird dann geschaut, wieviel er für 3 Kinder dann leisten müsste.
Bei 100 % Mindestunterhalt müsste er aufbringen: 341,50 € x 2 für deine beiden Kinder, 283,50 € für das weitere Kind.
Das macht insgesamt 966,50 €. Somit reicht sein Einkommen nicht aus, um den Mindestunterhalt zu zahlen.
Dann wird eben gemangelt und nach Altersstufe prozentual aufgeteilt.
K.B.
4974 Beiträge
19.09.2021 20:27
Zitat von K.B.:

Ich arbeite als Beistand.
Also der aktuelle Selbstbehalt beträgt 1160,00 €.
Mann kann nicht pauschal sagen, ob ihr überhaupt den Mindestunterhalt bekommt, es kann auch sein, dass es im Mangelfall berechnet wird.

Also gehen wir mal von einem Nettoeinkommen von 2.000 € aus.
Dann hat er also für den Unterhalt 840,00 € zur Verfügung.
Es wird dann geschaut, wieviel er für 3 Kinder dann leisten müsste.
Bei 100 % Mindestunterhalt müsste er aufbringen: 341,50 € x 2 für deine beiden Kinder, 283,50 € für das weitere Kind.
Das macht insgesamt 966,50 €. Somit reicht sein Einkommen nicht aus, um den Mindestunterhalt zu zahlen.
Dann wird eben gemangelt und nach Altersstufe prozentual aufgeteilt.


Das wären dann für deine Kinder jeweils 297,00 € und für das weitere Kind 246,00 €. Damit sind es genau 840,00 € Unterhalt, die er zur Verfügung hat.
Für seine Parnerin kann er dann nicht mehr zahlen, denn Kindesunterhalt ist immer vorrangig.
Wolkenlicht
10230 Beiträge
19.09.2021 20:31
Zitat von K.B.:

Ich arbeite als Beistand.
Also der aktuelle Selbstbehalt beträgt 1160,00 €.
Mann kann nicht pauschal sagen, ob ihr überhaupt den Mindestunterhalt bekommt, es kann auch sein, dass es im Mangelfall berechnet wird.

Also gehen wir mal von einem Nettoeinkommen von 2.000 € aus.
Dann hat er also für den Unterhalt 840,00 € zur Verfügung.
Es wird dann geschaut, wieviel er für 3 Kinder dann leisten müsste.
Bei 100 % Mindestunterhalt müsste er aufbringen: 341,50 € x 2 für deine beiden Kinder, 283,50 € für das weitere Kind.
Das macht insgesamt 966,50 €. Somit reicht sein Einkommen nicht aus, um den Mindestunterhalt zu zahlen.
Dann wird eben gemangelt und nach Altersstufe prozentual aufgeteilt.

Danke für deine ausführliche Auskunft. Aber wenn er nicht zahlen kann, wer kommt dann für den Unterhalt auf? Der Staat oder? Aber dann verschuldet er sich doch beim Jugendamt. Sorry für die vielen Fragen.
K.B.
4974 Beiträge
19.09.2021 20:36
Zitat von Wolkenlicht:

Zitat von K.B.:

Ich arbeite als Beistand.
Also der aktuelle Selbstbehalt beträgt 1160,00 €.
Mann kann nicht pauschal sagen, ob ihr überhaupt den Mindestunterhalt bekommt, es kann auch sein, dass es im Mangelfall berechnet wird.

Also gehen wir mal von einem Nettoeinkommen von 2.000 € aus.
Dann hat er also für den Unterhalt 840,00 € zur Verfügung.
Es wird dann geschaut, wieviel er für 3 Kinder dann leisten müsste.
Bei 100 % Mindestunterhalt müsste er aufbringen: 341,50 € x 2 für deine beiden Kinder, 283,50 € für das weitere Kind.
Das macht insgesamt 966,50 €. Somit reicht sein Einkommen nicht aus, um den Mindestunterhalt zu zahlen.
Dann wird eben gemangelt und nach Altersstufe prozentual aufgeteilt.

Danke für deine ausführliche Auskunft. Aber wenn er nicht zahlen kann, wer kommt dann für den Unterhalt auf? Der Staat oder? Aber dann verschuldet er sich doch beim Jugendamt. Sorry für die vielen Fragen.


Er kann doch aber Unterhalt zahlen oder? So hast du es ja geschrieben. Nur er wird wahrscheinlich nicht mehr ganz so viel zahlen können.
Sollte er den Unterhalt nicht mindestens in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlen können, kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen.
Der Unterhaltsvorschuss liegt derzeit bei 6-12 jährigen bei 232 €. Sollte er bspw. nur 200 € zahlen können, kannst du den Rest von der UNterhaltsvorschusskasse erhalten.
Diese wird prüfen, ob er alles dafür tut, dass er den Mindestunterhalt zahlen kann. Kann er nachweisen, dass er einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, muss er diesen dann auch evtl. nicht mehr an die UNterhaltsvorschusskasse zurückzahlen.
K.B.
4974 Beiträge
19.09.2021 20:38
Du hast auch immer die Möglichkeit, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Diese ist kostenlos und der Beistandschaft kümmert sich um die Geltendmachung des UNterhalts. Die fordern die Einkommensunterlagen an, berechnen und fordern zur Zahlung auf.
Ein Beistand wird regelmäßig kontrollieren, ob er mehr verdient und auch auf alle Änderungen bspw. in der Düsseldorfer Tabelle hinweisen.
Du hättest damit dann keinen Stress mehr.
Wolkenlicht
10230 Beiträge
19.09.2021 20:41
Zitat von K.B.:

Du hast auch immer die Möglichkeit, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Diese ist kostenlos und der Beistandschaft kümmert sich um die Geltendmachung des UNterhalts. Die fordern die Einkommensunterlagen an, berechnen und fordern zur Zahlung auf.
Ein Beistand wird regelmäßig kontrollieren, ob er mehr verdient und auch auf alle Änderungen bspw. in der Düsseldorfer Tabelle hinweisen.
Du hättest damit dann keinen Stress mehr.

Vielen, vielen Dank für seine informationen
K.B.
4974 Beiträge
19.09.2021 20:42
Gerne, wenn Du noch fragen hast, meld dich gern bei mir.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
19.09.2021 20:55
Zitat von K.B.:

Du hast auch immer die Möglichkeit, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Diese ist kostenlos und der Beistandschaft kümmert sich um die Geltendmachung des UNterhalts. Die fordern die Einkommensunterlagen an, berechnen und fordern zur Zahlung auf.
Ein Beistand wird regelmäßig kontrollieren, ob er mehr verdient und auch auf alle Änderungen bspw. in der Düsseldorfer Tabelle hinweisen.
Du hättest damit dann keinen Stress mehr.


Die Beistandschaft hat mir damals echt viel viel stress erspart. Ich kann dir nur dazu raten.

Leider erlischt sie mit 18 und nun muss meine Tochter ihren Vater auf Unterhalt verklagen.

N1N4
677 Beiträge
19.09.2021 21:10
Zitat von K.B.:

Du hast auch immer die Möglichkeit, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Diese ist kostenlos und der Beistandschaft kümmert sich um die Geltendmachung des UNterhalts. Die fordern die Einkommensunterlagen an, berechnen und fordern zur Zahlung auf.
Ein Beistand wird regelmäßig kontrollieren, ob er mehr verdient und auch auf alle Änderungen bspw. in der Düsseldorfer Tabelle hinweisen.
Du hättest damit dann keinen Stress mehr.


Ich kann das nicht bestätigen. Ich habe auch eine Beistandschaft für mein Kind und diese hat bis heute nichts getan außer mir einen VKH Antrag zu geben. Diesen sollte ich ausfüllen damit die Kosten übernommen werden für ein Gerichtsverfahren. Dann hätte ich auch bei meiner Anwältin bleiben können.
K.B.
4974 Beiträge
19.09.2021 21:17
Zitat von N1N4:

Zitat von K.B.:

Du hast auch immer die Möglichkeit, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Diese ist kostenlos und der Beistandschaft kümmert sich um die Geltendmachung des UNterhalts. Die fordern die Einkommensunterlagen an, berechnen und fordern zur Zahlung auf.
Ein Beistand wird regelmäßig kontrollieren, ob er mehr verdient und auch auf alle Änderungen bspw. in der Düsseldorfer Tabelle hinweisen.
Du hättest damit dann keinen Stress mehr.


Ich kann das nicht bestätigen. Ich habe auch eine Beistandschaft für mein Kind und diese hat bis heute nichts getan außer mir einen VKH Antrag zu geben. Diesen sollte ich ausfüllen damit die Kosten übernommen werden für ein Gerichtsverfahren. Dann hätte ich auch bei meiner Anwältin bleiben können.


Hast du ihn denn abgegeben? Als Beistand darf ich keine Unterhaltsklage angehen, wenn ich keinen ausgefüllten VKH Antrag habe, für den Fall, dass die Gerichtskosten von beiden Elternteilen getragen werden müssen. Und als Elternteil hat man auch in der Beistandschaft die Pflicht zur Mitwirkung.
Bei einer Anwältin zahlst du für jeden einzelnen Brief. Ich verstehe gerad nicht, was dich so unzufrieden macht?
N1N4
677 Beiträge
19.09.2021 21:20
Zitat von K.B.:

Zitat von N1N4:

Zitat von K.B.:

Du hast auch immer die Möglichkeit, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Diese ist kostenlos und der Beistandschaft kümmert sich um die Geltendmachung des UNterhalts. Die fordern die Einkommensunterlagen an, berechnen und fordern zur Zahlung auf.
Ein Beistand wird regelmäßig kontrollieren, ob er mehr verdient und auch auf alle Änderungen bspw. in der Düsseldorfer Tabelle hinweisen.
Du hättest damit dann keinen Stress mehr.


Ich kann das nicht bestätigen. Ich habe auch eine Beistandschaft für mein Kind und diese hat bis heute nichts getan außer mir einen VKH Antrag zu geben. Diesen sollte ich ausfüllen damit die Kosten übernommen werden für ein Gerichtsverfahren. Dann hätte ich auch bei meiner Anwältin bleiben können.


Hast du ihn denn abgegeben? Als Beistand darf ich keine Unterhaltsklage angehen, wenn ich keinen ausgefüllten VKH Antrag habe, für den Fall, dass die Gerichtskosten von beiden Elternteilen getragen werden müssen. Und als Elternteil hat man auch in der Beistandschaft die Pflicht zur Mitwirkung.
Bei einer Anwältin zahlst du für jeden einzelnen Brief. Ich verstehe gerad nicht, was dich so unzufrieden macht?


Das seit 1.5 Jahren nichts passiert ist. Natürlich habe ich ihn abgegeben. Aber warum sollte sofort geklagt werden? Der Vater wurde nicht einmal angeschrieben. Ich habe die Adresse in Erfahrung gebracht, die Kontodaten und ja, sogar eine Auskunft aus dem Schuldnerregister und es ist nichts passiert. Immer als ich fragte hieß es der Antrag muss erst bei Gericht vorliegen. Ja aber warum? Vllt hätte der Vater gezahlt wenn er durch das Jugendamt aufgefordert worden wäre.
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