Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt die Zweite

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K.B.
4974 Beiträge
19.09.2021 21:27
Ich muss sagen, ich teile den Müttern nicht jeden einzelnen Schritt mit, den ich unternehme, das sprengt ja den Rahmen.
Ich schreiben die Väter zweimal an, kommt da nichts, werde ich recht zügig einen Antrag auf UNterhaltsfestsetzung stellen.
So, dafür benötige ich die VKH Unterlagen der Mütter, manchmal dauert dies auch. Dann kommt es weiterhin auf die Gerichte an, ich habe Verfahren, die sind nach 2 Monaten abgeschlossen. Ein anderes dauerte nun über 1 Jahr. Da kann der Beistand leider nichts machen.
Wenn ich überlege, morgen habe ich wieder eine KLage, bei der ich gegen den Vater geklagt habe. Dafür sind vorher mehrere Schreiben mit der Anwältin des Vaters vorangegangen, Klageschriften an das Gericht, etc. eine Anwältin hätte da ordentlich Geld für verlangt.
Ich kann nur für mich als Beistand sprechen, es mag andere geben, aber ich versuche es immer auf die Art, es friedlich zu klären, klappt das nciht, handele ich acuh schnell.
Als Beistand bin ich leider auch privat haftbar, wenn ich fahrlässig den Unterhalt nicht geltend gemacht habe. Ich darf auch nicht auf Unterhalt verzichten für ein Kind.
Wenn du wirklich so unzufrieden bist, dann beende die Beistandschaft und lass dich von dem Anwalt vertreten. Oder wenn dich an die Teamleitung wenn du der Meinung bist, der Beistand arbeitet nicht richtig.
Silver1985
3533 Beiträge
19.09.2021 21:33
Zitat von K.B.:

Du hast auch immer die Möglichkeit, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Diese ist kostenlos und der Beistandschaft kümmert sich um die Geltendmachung des UNterhalts. Die fordern die Einkommensunterlagen an, berechnen und fordern zur Zahlung auf.
Ein Beistand wird regelmäßig kontrollieren, ob er mehr verdient und auch auf alle Änderungen bspw. in der Düsseldorfer Tabelle hinweisen.
Du hättest damit dann keinen Stress mehr.


Weiß nicht ob es überall so ist aber hier in MV geht es nur über die Beistandsschaft wenn man kein ALG2 bekommt, ansonsten übernehmen die das denn.
K.B.
4974 Beiträge
19.09.2021 21:39
Zitat von Silver1985:

Zitat von K.B.:

Du hast auch immer die Möglichkeit, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Diese ist kostenlos und der Beistandschaft kümmert sich um die Geltendmachung des UNterhalts. Die fordern die Einkommensunterlagen an, berechnen und fordern zur Zahlung auf.
Ein Beistand wird regelmäßig kontrollieren, ob er mehr verdient und auch auf alle Änderungen bspw. in der Düsseldorfer Tabelle hinweisen.
Du hättest damit dann keinen Stress mehr.


Weiß nicht ob es überall so ist aber hier in MV geht es nur über die Beistandsschaft wenn man kein ALG2 bekommt, ansonsten übernehmen die das denn.


Das stimmt, wenn man nur ALG II bekommt, darf die Beistandschaft nicht tätig werden. Bei uns ist es aber so, wenn die Mutter Unterhaltsvorschuss und ALG II bekommt, dürfen wir für den Betrag des UNterhaltsvorschusses tätig werden, darüber hinausgehende Zahlungen, werden vom Jobcenter selber geltend gemacht.
NochOhne32
17890 Beiträge
19.09.2021 21:42
Zitat von Wolkenlicht:

Zitat von NochOhne32:

Es kommt ganz stark darauf an was er verdient.

Der Selbstbehalt von aktuell 1.080 (?) bleibt ihm, alles was darüber hinaus geht, wird dann prozentual auf die 3 Kinder geteilt.

So war es damals bei uns, als sich unerwartet die Zwillinge ankündigten. Bei kind 1 (mit der ex) und kind 2 (wir) änderte sich nix am Unterhalt, erst als dann kind 3 und 4 da qaren.

War der Unterschied erheblich?

Und zählt die Unterhalt für seine Frau auch mit dazu bzw wird dieser überhaupt berechnet?


Bei uns war es wirklich enorm, aber mein Mann hatte damals nicht wirklich viel verdient. Da lag der Selbstbehalt nich bei 1.050, mein mann verdiente ca 1300 netto und zahlte da schon seit einigen Jahren 330 € Unterhalt.
Als die Zwillinge dann da waren, haben wir uns einen Anwalt genommen, da das Jugendamt der Meinung war, dass unseren 3 Kids kein Unterhalt und somit auch keine Neuberechnung zustünde. Schließlich waren wir ja noch zusammen.
Mit dem Anwalt dauerte es dann noch einmal 1 Jahr und die Androhung, dass wir es dann eben darauf ankommen lassen und vor Gericht gehen würden, bevor das Jugendamt einer Neuberechnung zustimmte. Dabei kam dann ein Unterhalt von 75 € für seine große Tochter raus.
Benutzername
1833 Beiträge
20.09.2021 07:18
Zitat von NochOhne32:

Zitat von Wolkenlicht:

Zitat von NochOhne32:

Es kommt ganz stark darauf an was er verdient.

Der Selbstbehalt von aktuell 1.080 (?) bleibt ihm, alles was darüber hinaus geht, wird dann prozentual auf die 3 Kinder geteilt.

So war es damals bei uns, als sich unerwartet die Zwillinge ankündigten. Bei kind 1 (mit der ex) und kind 2 (wir) änderte sich nix am Unterhalt, erst als dann kind 3 und 4 da qaren.

War der Unterschied erheblich?

Und zählt die Unterhalt für seine Frau auch mit dazu bzw wird dieser überhaupt berechnet?


Bei uns war es wirklich enorm, aber mein Mann hatte damals nicht wirklich viel verdient. Da lag der Selbstbehalt nich bei 1.050, mein mann verdiente ca 1300 netto und zahlte da schon seit einigen Jahren 330 € Unterhalt.
Als die Zwillinge dann da waren, haben wir uns einen Anwalt genommen, da das Jugendamt der Meinung war, dass unseren 3 Kids kein Unterhalt und somit auch keine Neuberechnung zustünde. Schließlich waren wir ja noch zusammen.
Mit dem Anwalt dauerte es dann noch einmal 1 Jahr und die Androhung, dass wir es dann eben darauf ankommen lassen und vor Gericht gehen würden, bevor das Jugendamt einer Neuberechnung zustimmte. Dabei kam dann ein Unterhalt von 75 € für seine große Tochter raus.


Hat er dann freiwillig mehr bezahlt oder ist es bei den 75€ für die große Tochter geblieben? Ist für das Kind ja auch ganz schön bitter, wenn es auf einmal so viel weniger Unterhalt vom Vater erhält, nur weil neue Kinder mit einer anderen Frau da sind.
NochOhne32
17890 Beiträge
20.09.2021 07:59
Zitat von Benutzername:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von Wolkenlicht:

Zitat von NochOhne32:

Es kommt ganz stark darauf an was er verdient.

Der Selbstbehalt von aktuell 1.080 (?) bleibt ihm, alles was darüber hinaus geht, wird dann prozentual auf die 3 Kinder geteilt.

So war es damals bei uns, als sich unerwartet die Zwillinge ankündigten. Bei kind 1 (mit der ex) und kind 2 (wir) änderte sich nix am Unterhalt, erst als dann kind 3 und 4 da qaren.

War der Unterschied erheblich?

Und zählt die Unterhalt für seine Frau auch mit dazu bzw wird dieser überhaupt berechnet?


Bei uns war es wirklich enorm, aber mein Mann hatte damals nicht wirklich viel verdient. Da lag der Selbstbehalt nich bei 1.050, mein mann verdiente ca 1300 netto und zahlte da schon seit einigen Jahren 330 € Unterhalt.
Als die Zwillinge dann da waren, haben wir uns einen Anwalt genommen, da das Jugendamt der Meinung war, dass unseren 3 Kids kein Unterhalt und somit auch keine Neuberechnung zustünde. Schließlich waren wir ja noch zusammen.
Mit dem Anwalt dauerte es dann noch einmal 1 Jahr und die Androhung, dass wir es dann eben darauf ankommen lassen und vor Gericht gehen würden, bevor das Jugendamt einer Neuberechnung zustimmte. Dabei kam dann ein Unterhalt von 75 € für seine große Tochter raus.


Hat er dann freiwillig mehr bezahlt oder ist es bei den 75€ für die große Tochter geblieben? Ist für das Kind ja auch ganz schön bitter, wenn es auf einmal so viel weniger Unterhalt vom Vater erhält, nur weil neue Kinder mit einer anderen Frau da sind.


Er hat eben das gezahlt was er konnte ..

Seiner Tochter ging es da aber nicht schlecht, da sie zum Zeitpunkt der geburt der Zwillinge auf 450 € Basis gearbeitet hat und diese beim jugendamt nicht gemeldet hatte .
Wolkenlicht
10230 Beiträge
03.10.2021 20:23
Muss ich denn eigentlich mich um irgendwas kümmern, wenn sein Kind geboren wird? Er hat einen Unterhaltstitel.
nilou
14070 Beiträge
04.10.2021 16:37
Zitat von Wolkenlicht:

Muss ich denn eigentlich mich um irgendwas kümmern, wenn sein Kind geboren wird? Er hat einen Unterhaltstitel.


Nein. Das muss er selber machen. Wenn er nichts macht muss er weiter lt. Titel zahlen.
Wolkenlicht
10230 Beiträge
15.10.2021 16:05
Zitat von nilou:

Zitat von Wolkenlicht:

Muss ich denn eigentlich mich um irgendwas kümmern, wenn sein Kind geboren wird? Er hat einen Unterhaltstitel.


Nein. Das muss er selber machen. Wenn er nichts macht muss er weiter lt. Titel zahlen.

Muss ich dann auch die Anwaltskosten tragen?
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