Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt für die Mutter, uneheliches Kind

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maeh
396 Beiträge
07.01.2019 20:53


Vielleicht weiß ja jemand zufällig Bescheid und kann mir weiter helfen. Ich werde auch gleich noch ausführlich googeln.

Der Erzeuger des Babys möchte keinen Kontakt und hat vorab schon angekündigt, dass er auch nicht freiwillig zahlen wird.

Nun war ich beim Jugendamt deswegen und die regeln nach der Geburt alles über die Beistandsschaft. Also Thema Kindesunterhalt ist damit dann wohl geklärt. Hoffe ich zumindest.

Nun meinte eine Freundin, dass auch mir Unterhalt zustehen würde, bis zum vollendeten 3 Lebensjahr des Kindes. Das Jugendamt hat davon aber nichts erwähnt.

Mit dem Erzeuger des Babys bin/war ich nicht verheiratet und wir haben auch nicht zusammen gelebt, sofern das ne Bedeutung hat. Er verdient etwa 2000 Euro netto im Monat. Es gibt keine weiteren Kinder oder Unterhaltsberechtigte. Also sollte trotz Selbstbehalt und Kindesunterhalt ja eine mögliche Summe für meinen Unterhalt übrig bleiben.

Gerne auch per PN, weil ich für mich die Anonymfunktion hier für überflüssig halte.

Ich bitte von Kommentaren wie geldgeil, armer Vater, usw. abzusehen.
Das Kind entstand trotz Verhütung und ich wurde von Anfang an sitzen gelassen, die ganze Zeit nicht unterstützt und nur mit Abtreibungsforderungen konfrontiert. Da habe ich gerade kein schlechtes Gefühl, wenn ich eventuell zusätzlich mehr Geld bekommen könnte, was am Ende ja vor allem dem Baby zu Gute kommen würde.
lilly555
11925 Beiträge
07.01.2019 21:40
Das war doch früher nach einer Scheidung glaube nicht das dir etwas zu steht
Krissy88
702 Beiträge
07.01.2019 21:42
Hallo!
Ich kann jetzt nur von meiner Freundin berichten- sie wurde von ihrem Partner (nicht verheiratet aber eheähnliche Gemeinschaft und somit auch zusammen gelebt) vor einem halben Jahr sitzen gelassen, da waren die Kids 3 und 1.
Er muss auch für sie Unterhalt zahlen, mit der Begründung, dass sie sich ja hauptsächlich um die Kinder kümmert und somit einen entsprechenden Verdienstausfall hat (denn hätte sie die Kids nicht oder wären sie schon größer, könnte sie ja auch mehr arbeiten).
Ich würde mich nochmal informieren an deiner Stelle. Meine Freundin hat halt wirklich mit ihm wie in einer Ehe gelebt- vielleicht ist der gemeinsame Wohnsitz doch entscheidend
Ich wünsche dir und deinem Baby alles Gute und lass dich nicht unterkriegen!
maeh
396 Beiträge
07.01.2019 21:49
Zitat von lilly555:

Das war doch früher nach einer Scheidung glaube nicht das dir etwas zu steht


Eheliche und nicht eheliche Kinder sind vor dem Gesetz gleichgestellt. Deswegen ist der Anspruch theoretisch durchaus da.
lilly555
11925 Beiträge
07.01.2019 21:53
Zitat von maeh:

Zitat von lilly555:

Das war doch früher nach einer Scheidung glaube nicht das dir etwas zu steht


Eheliche und nicht eheliche Kinder sind vor dem Gesetz gleichgestellt. Deswegen ist der Anspruch theoretisch durchaus da.
fürs Kind ja, für dich weiß ich nicht kann es mir nur schwer vorstellen das das so geht,, da ihr ja auch nicht eheähnlich gelebt habt
07.01.2019 21:57
Zitat von lilly555:

Zitat von maeh:

Zitat von lilly555:

Das war doch früher nach einer Scheidung glaube nicht das dir etwas zu steht


Eheliche und nicht eheliche Kinder sind vor dem Gesetz gleichgestellt. Deswegen ist der Anspruch theoretisch durchaus da.
fürs Kind ja, für dich weiß ich nicht kann es mir nur schwer vorstellen das das so geht,, da ihr ja auch nicht eheähnlich gelebt habt

Auch wenn du es dir nur schwer vorstellen kannst, die TS kann je nach Bedürftigkeit, Bedarf und Leistungsfähigkeit des Vaters genauso Unterhalt verlangen und erhalten, als ob sie verheiratet gewesen wäre. Die Unterhaltsvorschriften im BGB sind anwendbar.
07.01.2019 22:03
Zitat von maeh:



Vielleicht weiß ja jemand zufällig Bescheid und kann mir weiter helfen. Ich werde auch gleich noch ausführlich googeln.

Der Erzeuger des Babys möchte keinen Kontakt und hat vorab schon angekündigt, dass er auch nicht freiwillig zahlen wird.

Nun war ich beim Jugendamt deswegen und die regeln nach der Geburt alles über die Beistandsschaft. Also Thema Kindesunterhalt ist damit dann wohl geklärt. Hoffe ich zumindest.

Nun meinte eine Freundin, dass auch mir Unterhalt zustehen würde, bis zum vollendeten 3 Lebensjahr des Kindes. Das Jugendamt hat davon aber nichts erwähnt.

Mit dem Erzeuger des Babys bin/war ich nicht verheiratet und wir haben auch nicht zusammen gelebt, sofern das ne Bedeutung hat. Er verdient etwa 2000 Euro netto im Monat. Es gibt keine weiteren Kinder oder Unterhaltsberechtigte. Also sollte trotz Selbstbehalt und Kindesunterhalt ja eine mögliche Summe für meinen Unterhalt übrig bleiben.

Gerne auch per PN, weil ich für mich die Anonymfunktion hier für überflüssig halte.

Ich bitte von Kommentaren wie geldgeil, armer Vater, usw. abzusehen.
Das Kind entstand trotz Verhütung und ich wurde von Anfang an sitzen gelassen, die ganze Zeit nicht unterstützt und nur mit Abtreibungsforderungen konfrontiert. Da habe ich gerade kein schlechtes Gefühl, wenn ich eventuell zusätzlich mehr Geld bekommen könnte, was am Ende ja vor allem dem Baby zu Gute kommen würde.


Du kannst theoretisch von ihm Unterhalt fordern, wenn dein Bedarf nicht durch deine Einnahmen gedeckt ist.
Ob du also tatsächlich etwas bekommst, hängt von deinem Einkommen ab. Ausgehend von 2000 Netto bei ihm ist er jedenfalls leistungsfähig.
Wenn er nicht zahlen will, ab zum Anwalt und klagen und anschließend Titel notfalls auch vollstrecken.
Steht dir zu
07.01.2019 22:05
Zitat von sabea:

Zitat von lilly555:

Zitat von maeh:

Zitat von lilly555:

Das war doch früher nach einer Scheidung glaube nicht das dir etwas zu steht


Eheliche und nicht eheliche Kinder sind vor dem Gesetz gleichgestellt. Deswegen ist der Anspruch theoretisch durchaus da.
fürs Kind ja, für dich weiß ich nicht kann es mir nur schwer vorstellen das das so geht,, da ihr ja auch nicht eheähnlich gelebt habt

Auch wenn du es dir nur schwer vorstellen kannst, die TS kann je nach Bedürftigkeit, Bedarf und Leistungsfähigkeit des Vaters genauso Unterhalt verlangen und erhalten, als ob sie verheiratet gewesen wäre. Die Unterhaltsvorschriften im BGB sind anwendbar.

Es ist schön so eine Fachfrau wie dich hier im Forum zu haben!
maeh
396 Beiträge
07.01.2019 22:07
Ja da ist die Frage, was als Einnahmen für mich zählt.
Ich bekomme Unterhalt für mein erstes Kind (ü3).
Und zukünftig dann nun Elterngeld (Mindestsatz auf zwei Jahre, also 150 Euro) und dann eben den Unterhalt für das Baby und entsprechend zwei mal Kindergeld. Eventuell Wohngeld, sofern der Antrag endlich mal durch ist...
Ich finde online leider nicht, was sich davon anrechnet oder verrechnet.
07.01.2019 22:20
Zitat von maeh:

Ja da ist die Frage, was als Einnahmen für mich zählt.
Ich bekomme Unterhalt für mein erstes Kind (ü3).
Und zukünftig dann nun Elterngeld (Mindestsatz auf zwei Jahre, also 150 Euro) und dann eben den Unterhalt für das Baby und entsprechend zwei mal Kindergeld. Eventuell Wohngeld, sofern der Antrag endlich mal durch ist...
Ich finde c leider nicht, was sich davon anrechnet oder verrechnet.


Die genaue Höhe wird dir dann ein Anwalt ausrechnen und fordern. Am besten einen Fachanwalt für Familienrecht, da gerade die Berechnungen echt übelst kompliziert sein können, besonders bezüglich der Leistungsfähigkeit.
07.01.2019 22:21
Zitat von Aprilmädchen.:

Zitat von sabea:

Zitat von lilly555:

Zitat von maeh:

...
fürs Kind ja, für dich weiß ich nicht kann es mir nur schwer vorstellen das das so geht,, da ihr ja auch nicht eheähnlich gelebt habt

Auch wenn du es dir nur schwer vorstellen kannst, die TS kann je nach Bedürftigkeit, Bedarf und Leistungsfähigkeit des Vaters genauso Unterhalt verlangen und erhalten, als ob sie verheiratet gewesen wäre. Die Unterhaltsvorschriften im BGB sind anwendbar.

Es ist schön so eine Fachfrau wie dich hier im Forum zu haben!


Danke aber alles ohne Gewähr.
07.01.2019 22:22
Zitat von sabea:

Zitat von maeh:

Ja da ist die Frage, was als Einnahmen für mich zählt.
Ich bekomme Unterhalt für mein erstes Kind (ü3).
Und zukünftig dann nun Elterngeld (Mindestsatz auf zwei Jahre, also 150 Euro) und dann eben den Unterhalt für das Baby und entsprechend zwei mal Kindergeld. Eventuell Wohngeld, sofern der Antrag endlich mal durch ist...
Ich finde c leider nicht, was sich davon anrechnet oder verrechnet.


Die genaue Höhe wird dir dann ein Anwalt ausrechnen und fordern. Am besten einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren, da gerade die Berechnungen echt übelst kompliziert sein können, besonders bezüglich der Leistungsfähigkeit.
lilly555
11925 Beiträge
07.01.2019 22:31
Zitat von sabea:

Zitat von lilly555:

Zitat von maeh:

Zitat von lilly555:

Das war doch früher nach einer Scheidung glaube nicht das dir etwas zu steht


Eheliche und nicht eheliche Kinder sind vor dem Gesetz gleichgestellt. Deswegen ist der Anspruch theoretisch durchaus da.
fürs Kind ja, für dich weiß ich nicht kann es mir nur schwer vorstellen das das so geht,, da ihr ja auch nicht eheähnlich gelebt habt

Auch wenn du es dir nur schwer vorstellen kannst, die TS kann je nach Bedürftigkeit, Bedarf und Leistungsfähigkeit des Vaters genauso Unterhalt verlangen und erhalten, als ob sie verheiratet gewesen wäre. Die Unterhaltsvorschriften im BGB sind anwendbar.
Danke für die Info hätte das gar nicht gedacht
maeh
396 Beiträge
07.01.2019 22:43
Ja danke ich werde das auf jeden Fall mal prüfen lassen beim Anwalt.
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