Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt für die Mutter, uneheliches Kind

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NochOhne32
17890 Beiträge
08.01.2019 06:28
Bekommst du zum elterngeld keine anderen Leistungen? Wie willst du denn nur mit wohngeld, Unterhalt und Kindergeld alles bezahlen?

Und zum Unterhalt vom Kindsvater... Rechne mal nicht mit allzu viel Geld, denn anders als beim kindesunterhalt ist beim "ehegattenunterhalt" der Selbstbehalt wesentlich höher und auch wenn er wie du schreibst 2000 EU netto verdient (was du nur glaubst, aber nicht genau weißt), wird bei der Berechnung aber das bereinigte Nettoeinkommen genommen. Dies kann wesentlich niedriger ausfallen, als sein wirkliches Nettoeinkommen.
Also, falls du was bekommst, dann wirst du sicherlich nicht reich davon.

Schau auch mal auf die Seite von www.unterhalt. net, da wird es ganz gut erklärt.
maeh
396 Beiträge
08.01.2019 07:04
Zitat von NochOhne32:

Bekommst du zum elterngeld keine anderen Leistungen? Wie willst du denn nur mit wohngeld, Unterhalt und Kindergeld alles bezahlen?

Und zum Unterhalt vom Kindsvater... Rechne mal nicht mit allzu viel Geld, denn anders als beim kindesunterhalt ist beim "ehegattenunterhalt" der Selbstbehalt wesentlich höher und auch wenn er wie du schreibst 2000 EU netto verdient (was du nur glaubst, aber nicht genau weißt), wird bei der Berechnung aber das bereinigte Nettoeinkommen genommen. Dies kann wesentlich niedriger ausfallen, als sein wirkliches Nettoeinkommen.
Also, falls du was bekommst, dann wirst du sicherlich nicht reich davon.

Schau auch mal auf die Seite von www.unterhalt. net, da wird es ganz gut erklärt.


Nein, ich bekomme keine weiteren Leistungen. Bisher komme ich mit Unterhalt, Kindergeld und Wohngeld auch gut zurecht. Klar kein Luxus, aber wir leben zufrieden. Müssen eben Prioritäten setzen und manchmal rechnen. Und jetzt mit nochmal Kindergeld und Unterhalt plus den Zusatz Elterngeld, sollte ich auch mit zwei Kindern über die Runden kommen.

Was sein Verdienst angeht, doch, da weiß ich sicher, dass es 2000 Euro (plus ein paar Euro Kleinbetrag) ist. Vor der Schwangerschaft hatten wir eine glückliche Beziehung (zumindest wurde mir das vorgespielt und ich hab es geglaubt) und ich hab öfter mal seine Abrechnungen gesehen. Aber klar, wahnsinnig viel Geld ist es wohl nicht am Ende, mit Selbstbehalt & Co.

Ich möchte nicht reich werden davon. Aber die Umstände sind so, dass ich mittlerweile der Ansicht bin, wenn er mir schon das Leben mit purer Absicht schwer macht, kann ich zumindest über den finanziellen Weg das Leben für das Kind besser machen. Ob tatsächlich Anspruch besteht, werde ich wie es scheint eh nur erfahren, wenn ich es über einen Anwalt einklage.
T080519
23 Beiträge
08.01.2019 10:23
Hallo, das ist ja sehr Interessant... ich bin auch schwanger und alleine... der Vater will nichts mit dem Kind zutun haben und wahrscheinlich auch kein Unterhalt zahlen. Wusste gar nicht das ich auch ein Anspruch habe. Ich arbeite noch voll also kann es natürlich sein das ich dann zuviel habe, falls ich das richtig verstanden habe. Dann muss ich wohl auch nach der Geburt den Weg zum Anwalt gehen...
Wäre ja zumindest finanzielle eine Stütze
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
08.01.2019 10:43
Zitat von NochOhne32:

Bekommst du zum elterngeld keine anderen Leistungen? Wie willst du denn nur mit wohngeld, Unterhalt und Kindergeld alles bezahlen?

Und zum Unterhalt vom Kindsvater... Rechne mal nicht mit allzu viel Geld, denn anders als beim kindesunterhalt ist beim "ehegattenunterhalt" der Selbstbehalt wesentlich höher und auch wenn er wie du schreibst 2000 EU netto verdient (was du nur glaubst, aber nicht genau weißt), wird bei der Berechnung aber das bereinigte Nettoeinkommen genommen. Dies kann wesentlich niedriger ausfallen, als sein wirkliches Nettoeinkommen.
Also, falls du was bekommst, dann wirst du sicherlich nicht reich davon.

Schau auch mal auf die Seite von www.unterhalt. net, da wird es ganz gut erklärt.


Definiere "wesentlich". Soweit ich weiß sind das nur 120 Euro Unterschied. Bei Kindern 1080 und beim Ehepartner oder Mutter des Kindes 1200 Euro.
Finia20
708 Beiträge
08.01.2019 16:04
Bei dem Vater des Kindes gehen aber dann auch noch Aufwandsentschädigung für die Arbeit, eventuelle Kredite und Ratenkäufe usw. von seinem Gehalt ab und er darf durch den Unterhalt an die TS nicht schlechter gestellt werden als die TS selber.
Der Kindesunterhalt wird dann halt nach seinem Nettoverdienst berechnet, aber Unterhalt für sie selber ist dann nochmal eine ganz andere Hausnummer und er kann da vieles geltend machen.
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