Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsvorschuss trotz Partnerschaft

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Lena13
4 Beiträge
06.11.2018 15:48
Hallo ihr lieben,

ich bin neu hier und heute über etwas gestolpert.

Mein Partner und ich haben im Dezember einen Sohn bekommen, wir leben nicht zusammen und er kann sich bedingt durch seine Ausbildung und schwere Depression nicht oft um den Jungen kümmern. Bin selbst in Elternzeit und mache ab Januar meine Ausbildung zu Ende, weshalb ich natürlich recht wenig Elterngeld bekomme. Durch die Ausbildung in der er ist, kann er mir keinen Unterhalt zahlen, also rief ich beim Jugendamt an bzgl. Unterhaltsvorschuss.

Am Telefon wurde mir direkt gesagt, ich bräuchte den Antrag garnicht stellen, da mein Partner und ich ja eine Beziehung führen. Deshalb würde ich auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.

Bin da ziemlich baff, dem JA ist es egal ob der Kindsvater sich kümmert, so lange wir eine Beziehung führen, bekomme ich keinen Unterhalt?

Stimmt das so?

Danke schon mal
MissCoffee
12317 Beiträge
06.11.2018 16:12
Du bekommst nur Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss wenn du alleinerziehend bist, d.h. vom Kindsvater getrennt bist. Ihr seid aber in einer Partner also steht dir kein Unterhaltsvorschuss zu.

Das ist was ich weiß.

Aber es gibt viele andere Hilfen und Unterstützungen die man auch als paar beantragen kann wenn es Finanziell nicht reicht. Frag doch Mal nach beim JA.
Wohnbeihilfe, etc.
Nine85
6275 Beiträge
06.11.2018 17:52
Doch du bekommst Unterhaltsvorschuss. Du darfst nur nicht heiraten ....
Alaska
18847 Beiträge
06.11.2018 18:02
Zitat von Nine85:

Doch du bekommst Unterhaltsvorschuss. Du darfst nur nicht heiraten ....


Sie verschuldet damit ja aber ihren Partner, also auch ihre gemeinsame Zukunft. Ich seh den Sinn darin gerade nicht.
Gilt das auch, wenn man unverheiratet zusammenlebt? Ist ja sehr seltsam.
MissCoffee
12317 Beiträge
06.11.2018 18:08
Zitat von Nine85:

Doch du bekommst Unterhaltsvorschuss. Du darfst nur nicht heiraten ....


Nein. Solange sie nicht getrennt sind bekommt sie keinen Unterhaltsvorschuss. Man bekommt den nur wenn man alleinerziehend ist und da sie ja einen Partner hat, der Kindsvater ist, kann sie keinen beziehen.
Man muss dazu doch vorher nicht verheiratet sein oder hab ich da ne falsch Info?
06.11.2018 18:11
Zitat von Alaska:

Zitat von Nine85:

Doch du bekommst Unterhaltsvorschuss. Du darfst nur nicht heiraten ....


Sie verschuldet damit ja aber ihren Partner, also auch ihre gemeinsame Zukunft. Ich seh den Sinn darin gerade nicht.
Gilt das auch, wenn man unverheiratet zusammenlebt? Ist ja sehr seltsam.


Ich irgendwie auch nicht
Das Amt hätte das Geld ja gern vom Unterhaltspflichtigen zurück.
nilou
14053 Beiträge
06.11.2018 18:17
Zitat von Morly:

Zitat von Alaska:

Zitat von Nine85:

Doch du bekommst Unterhaltsvorschuss. Du darfst nur nicht heiraten ....


Sie verschuldet damit ja aber ihren Partner, also auch ihre gemeinsame Zukunft. Ich seh den Sinn darin gerade nicht.
Gilt das auch, wenn man unverheiratet zusammenlebt? Ist ja sehr seltsam.


Ich irgendwie auch nicht
Das Amt hätte das Geld ja gern vom Unterhaltspflichtigen zurück.


Na ja, aber bis der evt mal zahlungsfähig ist hat man zumindest für die Übergangszeit Unterhalt, den er aktuell jetzt nicht zahlen kann.

Aber soweit ich weiß bekommt man Unterhaltsvorschusses nur wenn man alleine ist. In einer Partnerschaft wird ja auch selten bar fürs Kind Unterhalt gezahlt.
wolkenschaf
11808 Beiträge
06.11.2018 18:24
Unterhaltsvorschuss gibt es nur für die Kinder alleinerziehender Elternteile, weil eben nur diese Kinder Anspruch auf Unterhalt haben. Leben die Eltern in einer Beziehung, ist ja kein Elternteil unterhaltspflichtig, ergo gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss vom Amt.
Evtl könntet ihr aber prüfen, ob euch Kinderzuschlag oder Wohngeld zustehen.
Alaska
18847 Beiträge
06.11.2018 18:27
Hätte mich jetzt auch sehr gewundert.
06.11.2018 18:30
Zitat von Nine85:

Doch du bekommst Unterhaltsvorschuss. Du darfst nur nicht heiraten ....


Völliger Quatsch. Man bekommt kein UVG, wenn man nicht wirklich alleinerziehend ist.
Nine85
6275 Beiträge
06.11.2018 18:48
Sorry hatte nur die Hälfte gelesen

Nein so bekommt sie natürlich keinen Unterhalt. Du könntest angeben dass ihr getrennt seit, ihr lebt ja schließlich nicht zusammen und er zahlt auch nicht regelmäßig für ihn. Dann bekommst du den Vorschuss
wolkenschaf
11808 Beiträge
06.11.2018 18:58
Zitat von Nine85:

Sorry hatte nur die Hälfte gelesen

Nein so bekommt sie natürlich keinen Unterhalt. Du könntest angeben dass ihr getrennt seit, ihr lebt ja schließlich nicht zusammen und er zahlt auch nicht regelmäßig für ihn. Dann bekommst du den Vorschuss


Das wäre zum einen Betrug und zum anderen würde sich das Amt das Geld ja vom Vater des Kindes (und damit ja in dem Fall vom Familieneinkommen) zurück holen.
Litschi
1121 Beiträge
06.11.2018 20:03
Zitat von wolkenschaf:

Zitat von Nine85:

Sorry hatte nur die Hälfte gelesen

Nein so bekommt sie natürlich keinen Unterhalt. Du könntest angeben dass ihr getrennt seit, ihr lebt ja schließlich nicht zusammen und er zahlt auch nicht regelmäßig für ihn. Dann bekommst du den Vorschuss


Das wäre zum einen Betrug und zum anderen würde sich das Amt das Geld ja vom Vater des Kindes (und damit ja in dem Fall vom Familieneinkommen) zurück holen.


Nun ja. Aber er ist ja nur bedingt Teil der Familie. Sie leben getrennt. Sie hat die alleinige Verantwortung, wenn ich das richtig bestanden hab. Letztendlich wäre es ja seine Sache das Geld wieder zurück zu zahlen.
TS, Was du aber machen kannst wie hier schon jemand schrieb: Wohngeld, Sozialleistungen für das Kind, Kinderzuschlag bei einem Ausbildungsförderer (evtl kann er dies auch tun? Achtung, nur einer von euch dürfte den Kinderzuschlag bekommen!)
Nine85
6275 Beiträge
06.11.2018 20:09
Zitat von wolkenschaf:

Zitat von Nine85:

Sorry hatte nur die Hälfte gelesen

Nein so bekommt sie natürlich keinen Unterhalt. Du könntest angeben dass ihr getrennt seit, ihr lebt ja schließlich nicht zusammen und er zahlt auch nicht regelmäßig für ihn. Dann bekommst du den Vorschuss


Das wäre zum einen Betrug und zum anderen würde sich das Amt das Geld ja vom Vater des Kindes (und damit ja in dem Fall vom Familieneinkommen) zurück holen.


Sie sind doch in dem Sinne keine Familie. Sie leben getrennt, er beteiligt sich nicht an Miete, Strom, usw.
Wo ist das dann Betrug? Wenn ich auf das Geld angewiesen wäre, wäre es mir auch völlig Wurst ob er es zurück zahlen muss oder nicht
MissCoffee
12317 Beiträge
06.11.2018 20:10
Also ich hab's so verstanden das sie nicht zusammen wohnen aber schon ein paar sind. Also nicht getrennt. Sie sind zusammen haben aber sozusagen zwei Haushalte.
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