Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsvorschuss trotz Partnerschaft

Gehe zu Seite:
Lealein
10265 Beiträge
06.11.2018 20:12
Darf ich fragen, wie es mit BAB aussieht? Ich könnte damals super davon leben. Das käme für dich ja auch in Betracht?
wolkenschaf
11808 Beiträge
06.11.2018 20:42
Zitat von Nine85:

Zitat von wolkenschaf:

Zitat von Nine85:

Sorry hatte nur die Hälfte gelesen

Nein so bekommt sie natürlich keinen Unterhalt. Du könntest angeben dass ihr getrennt seit, ihr lebt ja schließlich nicht zusammen und er zahlt auch nicht regelmäßig für ihn. Dann bekommst du den Vorschuss


Das wäre zum einen Betrug und zum anderen würde sich das Amt das Geld ja vom Vater des Kindes (und damit ja in dem Fall vom Familieneinkommen) zurück holen.


Sie sind doch in dem Sinne keine Familie. Sie leben getrennt, er beteiligt sich nicht an Miete, Strom, usw.
Wo ist das dann Betrug? Wenn ich auf das Geld angewiesen wäre, wäre es mir auch völlig Wurst ob er es zurück zahlen muss oder nicht


Es steht doch schon in der Überschrift „Unterhaltsvorschuss trotz Partnerschaft“. Also sind sie wohl ein Paar, auch wenn sie nicht zusammen wohnen. Solange die Eltern ein Paar sind, besteht für das Kind kein Anspruch auf Unterhalt und für den Vater keine Pflicht welchen zu zahlen. Unterhaltsvorschuss gibt es ja nur, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann. Da hier aber keiner unterhaltspflichtig ist, steht dem Kind auch kein Unterhaltsvorschuss zu.
Würden sie jetzt sagen, dass sie getrennt sind, obwohl sie es nicht sind, und dann Unterhaltsvorschuss beantragen, dann wäre das ein Erschleichen von Leistungen, die ihnen nicht zustehen und damit halt Sozialbetrug. (Das gleiche, wie wenn man beim ALGII sagt, man ist getrennt, um nicht als Bedarfsgemeinschaft zu gelten) Wenn es raus kommt, ist es halt doof...
UNterhaltsvorschuss ist in diesem Fall einfach der falsche Topf. Wohngeld, Kinderzuschlag oder wie ja auch schon erwähnt BAB wären viel sinnvoller und zudem auch noch „legal“.
JuRa1014
6112 Beiträge
07.11.2018 10:02
Ich bin der Meinung, man gilt auch als alleinerziehend, wenn man getrennt lebt. So schreibt es die Definition über Alleinerziehende. Somit steht einem in diesem Fall auch Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss zu.
Allerdings würde man den Kindsvater und Partner dadurch in eine ziemliche Misere bringen, da er diesen ja zurückzahlen muss, sobald er genügend Geld verdient.
Traenenfluch
599 Beiträge
08.11.2018 15:41
Sie hat auf jeden Fall Anspruch auf Unterhalt vom Vater, egal ob in Form von Naturalunterhalt oder Geldleistung - weil beide nicht zusammen wohnen

Auch hat sie Anspruch auf UVG weil beide nicht zusammen wohnen, davor muss natürlich geprüft werden, ob der Vater in der Lage wäre Unterhalt zu zahlen.

Wobei ich mir gerade die Frage stelle warum man UVG beantragen will und damit den Partner in die Schulden stürzen möchte?

Arbeitet der KV denn nicht? Kann er euch nicht mit 100-150 Euro im Monat unterstützen? (sorry falls überlesen)

Ich würde mich um aufstockendes Hartz 4, Wohngeld, Kinderzuschlag bemühen.
Lena13
4 Beiträge
08.11.2018 20:59
Hey ihr lieben, danke für die zahlreichen Antworten.

Eben zur Aufklärung, der KV ist in der Ausbildung zur Krankenpflege, genauso wie ich. Wir verdienen also beide nicht viel. Zudem bezahlt er für ein weiteres Kind aus vorheriger Ehe Unterhalt, welches er laut Aussage des JA nicht zahlen müsste, da er unter der Gehaltsgrenze liegt, nun tut er es trotzdem so gut er kann. Wir haben einen sehr großen Altersunterschied, deshalb auch vorherige Ehe bei ihm, er wollte nochmal neu anfangen mit einer Ausbildung, er hat aber einiges an Rücklagen.

Nunja und demnach, kann er eben nicht noch für ein 2 kind Unterhalt zahlen, die erste Zeit war das für mich auch ok, aber ich bin in Elternzeit, bekomme also recht wenig geld im Monat und muss damit mit dem jungen über die Runden kommen. Wir wohnen 50 km auseinander, er ist wirklich selten da und hatte den Jungen noch nie alleine bei sich. Er ist schwer depressiv durch seinen Krebs und seine Totgeburt vor ein paar Jahren, weshalb ich eben nicht an ihn ran komme.

Muss da an meinen Sohn und mich denken, dass JA sagte, dass er unter der Gehaltsgrenze liegt und deshalb auch wegen des Unterhaltsvorschusses nicht in Verschuldung kommen kann, dass Geld würde dann einfach übernommen, so habe ich es verstanden.

Ich finde es nur ein wenig seltsam, dass weil er und ich eine Beziehung führen, gleich davon ausgegangen wird, dass er sich genauso geldlich und zeitlich um das Kind kümmert wie ich. Denn dem ist nicht so.

Hoffe ich habe das verständlich erklärt. Ich will ihn nicht ausnehmen und eure Vorschläge sind super, da werde ich mich auch def drum kümmern, aber ich finde das generell einfach seltsam, dass da so von ausgegangen wird. Bisher musste ich geldlich alles alleine tragen, weil er sich das nicht leisten konnte bzw kann.

Nach der Ausbildung haben wir schon vor zusammen zu ziehen, aber durch seine Depression, ist mir das zu unsicher, bis dahin noch auf so wenig Geld zu sitzen. Muss ja auch bald wieder arbeiten.

Habt bitte keine Vorurteile, dass ist alles sehr schwer für uns, da der junge 3 Monate zu früh kam und eine Behinderung im Raum liegt. Für den KV nach der Totgeburt natürlich ein Schlag ins Gesicht.

Danke schon mal
Lena13
4 Beiträge
08.11.2018 21:03
Und Wohngeld bekomme ich nicht, da ich knapp mit dem 13. Gehalt der Ausbildung über der Grenze liege. Alles andere werde ich mich def noch informieren, die Tagesmama muss ja auch bezahlt werden.
Traenenfluch
599 Beiträge
09.11.2018 13:07
normalerweise wird jetzt wenn du wohngeld beantragst nur das elterngeld als einkommen genommen, dann müsstest du anspruch haben...

Ansonsten wenn du UVG beantragst, muss der Kindsvater einen Antrag auf Mangelfall stellen, damit er diesen nicht zurückbezahlen muss. Das wird nicht automatisch gemacht.

Tagesmutter kannst du übers Jugendamt (so ist es zumindest bei uns) beantragen, die Kostenübernahme auch.

Ich wünsch dir viel Erfolg das alles klappt
Lena13
4 Beiträge
09.11.2018 15:17
Zitat von Traenenfluch:

normalerweise wird jetzt wenn du wohngeld beantragst nur das elterngeld als einkommen genommen, dann müsstest du anspruch haben...

Ansonsten wenn du UVG beantragst, muss der Kindsvater einen Antrag auf Mangelfall stellen, damit er diesen nicht zurückbezahlen muss. Das wird nicht automatisch gemacht.

Tagesmutter kannst du übers Jugendamt (so ist es zumindest bei uns) beantragen, die Kostenübernahme auch.

Ich wünsch dir viel Erfolg das alles klappt


Lieben Dank. Ich bin nur noch bis Januar in Elternzeit, also wäre das unnötig zu beantragen. Wurde mir so zumindest gesagt. Evtl bekommt der kleine einen Pflegegrad, weshalb wir dann pflegegeld bekommen, dass würde uns schon mal über die Runden bringen. Und die Tagesmama wird nur zum Teil bezahlt, verhältnis mäßig bekomme ich recht "gutes" Geld für eine Ausbildung. Aber ich versuch alles was geht.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt