Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsvorschuss und Eigentum

Gehe zu Seite:
Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
20.07.2022 21:40
Guten Abend zusammen

Kennt sich evtl. jemand aus? Der Vater meiner Kinder kann keinen Unterhalt zahlen und ich werde Unterhaltsvorschuss beantragen müssen. Kann man an seine Eigentumswohnung oder bleibt diese unberührt.

Liebe Grüße

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privat

nilou
14070 Beiträge
20.07.2022 21:55
Verkaufen muss er sie nicht. Aber sie wird seinem Einkommen als Mietwert angerechnet. Nennt sich Wohnvorteil.

https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterh alt/

Also er baut so Unterhaltsschulden auf, die wenn er sie nicht so bezahlen kann irgendwann evt. doch durch den Verkauf nur noch tilgen kann.
Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
20.07.2022 22:29
Ganz lieben Dank. Wir sind aber nicht verheiratet. Arbeiten wird er nicht mehr. Er ist krank.
nilou
14070 Beiträge
21.07.2022 06:18
Zitat von Anonym 1 (208931):

Ganz lieben Dank. Wir sind aber nicht verheiratet. Arbeiten wird er nicht mehr. Er ist krank.


Ich denke das gilt auch für den Kindesunterhalt unehelicher Kinder - die sind gleichgestellt. Das er keine Miete zahlt wird seinem Einkommen angerechnet.

Egal wie, die Unterhaltskasse wird versuchen ihr Geld zurück zu bekommen. Ob du auf den weiteren Unterhalt der darüber liegst verzichtest ist eine andere Sache, wobei der Unterhalt den Kindern zusteht und du nicht darauf verzichten solltest. Evt. findet ihr andere Absprachen bzgl. Kinderbetreuung etc.

Also den Unterhaltsvorschuss wird er zurück zahlen müssen. Es sei den er kann belegen das er nicht leistungsfähig ist. Da ist dann die Frage wie viel wert die Eigentumswohnung ist.
Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
21.07.2022 19:46
Den restlichen Unterhalt kann ich über den Beistand einfordern oder? Er wird nicht freiwillig zahlen.
nilou
14070 Beiträge
21.07.2022 19:47
Zitat von Anonym 1 (208931):

Den restlichen Unterhalt kann ich über den Beistand einfordern oder? Er wird nicht freiwillig zahlen.


Ja, Mach eine Beistandschaft, die kümmern sich um alles. Sie sorgen dafür das du einen Unterhaltstitel hast mit den dann auch vollstreckt werden kann. Dem Jugendamt gegenüber muss er alles an Einkommen/Vermögen offen legen.
Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
21.07.2022 19:56
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (208931):

Den restlichen Unterhalt kann ich über den Beistand einfordern oder? Er wird nicht freiwillig zahlen.


Ja, Mach eine Beistandschaft, die kümmern sich um alles. Sie sorgen dafür das du einen Unterhaltstitel hast mit den dann auch vollstreckt werden kann. Dem Jugendamt gegenüber muss er alles an Einkommen/Vermögen offen legen.


Das hört sich so böse an aber du hast ja recht, es ist Geld was den Kindern zusteht. Wenn er aber in Hartz4 rutscht ist auch nichts mehr zu holen oder.
Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
21.07.2022 20:24
Zitat von Anonym 1 (208931):

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (208931):

Den restlichen Unterhalt kann ich über den Beistand einfordern oder? Er wird nicht freiwillig zahlen.


Ja, Mach eine Beistandschaft, die kümmern sich um alles. Sie sorgen dafür das du einen Unterhaltstitel hast mit den dann auch vollstreckt werden kann. Dem Jugendamt gegenüber muss er alles an Einkommen/Vermögen offen legen.


Das hört sich so böse an aber du hast ja recht, es ist Geld was den Kindern zusteht. Wenn er aber in Hartz4 rutscht ist auch nichts mehr zu holen oder.


Falscher smily
nilou
14070 Beiträge
21.07.2022 20:40
Zitat von Anonym 1 (208931):

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (208931):

Den restlichen Unterhalt kann ich über den Beistand einfordern oder? Er wird nicht freiwillig zahlen.


Ja, Mach eine Beistandschaft, die kümmern sich um alles. Sie sorgen dafür das du einen Unterhaltstitel hast mit den dann auch vollstreckt werden kann. Dem Jugendamt gegenüber muss er alles an Einkommen/Vermögen offen legen.


Das hört sich so böse an aber du hast ja recht, es ist Geld was den Kindern zusteht. Wenn er aber in Hartz4 rutscht ist auch nichts mehr zu holen oder.


Das ist nicht böse.

Ich habe es selber gemacht. Vorteil war, das „Streit“ um Geld/Unterhalt nie ein Thema zwischen mir und dem Vater war. Das Thema war quasi ausgelagert, das hat das Jugendamt direkt mit ihm geklärt. Er hat dann Unterhalt gezahlt nach 3,4 Monaten Unterhaltsvorschuss. Mittlerweile ist die Beistandschaft beendet, er zahlt seit Jahren regelmäßig. Er hat sich auch in einer vollstreckbaren Urkunde zur Zahlung verpflichtet. Allein hätte ich das mit ihm nie klären können. Und es hätte unnötig Druck zwischen uns aufgebaut.

Wenn er nicht leistungsfähig ist, muss er auch nicht zahlen. Und wenn er nicht arbeitet wird er eh irgendwann auf Hartz 4 Niveau sein.

Du musst aber auch irgendwie Geld für die Kinder haben, dir bleibt nur der Weg über Untrhaltsvorschuss und dann mach eben gleich die Beistandschaft mit.
Maria123
1058 Beiträge
21.07.2022 20:58
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (208931):

Ganz lieben Dank. Wir sind aber nicht verheiratet. Arbeiten wird er nicht mehr. Er ist krank.


Ich denke das gilt auch für den Kindesunterhalt unehelicher Kinder - die sind gleichgestellt. Das er keine Miete zahlt wird seinem Einkommen angerechnet.

Egal wie, die Unterhaltskasse wird versuchen ihr Geld zurück zu bekommen. Ob du auf den weiteren Unterhalt der darüber liegst verzichtest ist eine andere Sache, wobei der Unterhalt den Kindern zusteht und du nicht darauf verzichten solltest. Evt. findet ihr andere Absprachen bzgl. Kinderbetreuung etc.

Also den Unterhaltsvorschuss wird er zurück zahlen müssen. Es sei den er kann belegen das er nicht leistungsfähig ist. Da ist dann die Frage wie viel wert die Eigentumswohnung ist.


Wenn er krank ist und nicht arbeiten kann, muss er den Vorschuss auch nicht zurück zahlen. Grund: unverschuldete Situation.
nilou
14070 Beiträge
21.07.2022 21:01
Zitat von Maria123:

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (208931):

Ganz lieben Dank. Wir sind aber nicht verheiratet. Arbeiten wird er nicht mehr. Er ist krank.


Ich denke das gilt auch für den Kindesunterhalt unehelicher Kinder - die sind gleichgestellt. Das er keine Miete zahlt wird seinem Einkommen angerechnet.

Egal wie, die Unterhaltskasse wird versuchen ihr Geld zurück zu bekommen. Ob du auf den weiteren Unterhalt der darüber liegst verzichtest ist eine andere Sache, wobei der Unterhalt den Kindern zusteht und du nicht darauf verzichten solltest. Evt. findet ihr andere Absprachen bzgl. Kinderbetreuung etc.

Also den Unterhaltsvorschuss wird er zurück zahlen müssen. Es sei den er kann belegen das er nicht leistungsfähig ist. Da ist dann die Frage wie viel wert die Eigentumswohnung ist.


Wenn er krank ist und nicht arbeiten kann, muss er den Vorschuss auch nicht zurück zahlen. Grund: unverschuldete Situation.


Wenn er nicht leistungsfähig ist richtig. Die Frage ist ja was bedeutet krank. Dauerhaft Arbeits-/Erwerbsunfähig? Wenn ja Rente? Hartz 4? Wert der Eigentumswohnung?

„nur“ krank allein reicht ja nicht. Unterhaltspflichtig ist er ja min. 18 Jahre lang.

Wobei es eher mehr nach nicht wollen als wirklich dauerhaft nicht können klingt.
Heati
2746 Beiträge
21.07.2022 21:24
Wir haben ein ähnliches Problem. Wir bekommen keinen Unterhaltsvorschuss und auch keinen Titel, weil ich verheiratet bin und den Titel gibt es nicht, da er arbeitslos ist. Das Problem: da niemand Unterhalt vorstrecken muss, gibt es keine Möglichkeit für mich einen Titel zu erwirken, solange er nicht selber arbeiten will kann ich nichts machen.
Also sollte er arbeiten, solltest du schnellstmöglich einen Titel erwirken, sonst geht das nicht mehr.
Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
21.07.2022 22:04
Also er arbeitet seit 2 Jahren nicht mehr. Er hat starke Depressionen und ist in Behandlung bzw Therapeutische Eingliederung. Aber der Arzt sagt er solle noch nicht ans arbeiten denken weil er Depressionen hat und der Druck kontra produktiv. Er selber sagt aktuell er kann nicht mehr arbeiten und wird auch nichts zahlen können. Sein Krankengeld läuft im September aus. Danach noch 2 Monate Arbeitslosengeld und dann Hartz4.

Seine Eigentumswohnung beläuft sich aktuell auf ca.120 000€.
nilou
14070 Beiträge
22.07.2022 06:46
Zitat von Anonym 1 (208931):

Also er arbeitet seit 2 Jahren nicht mehr. Er hat starke Depressionen und ist in Behandlung bzw Therapeutische Eingliederung. Aber der Arzt sagt er solle noch nicht ans arbeiten denken weil er Depressionen hat und der Druck kontra produktiv. Er selber sagt aktuell er kann nicht mehr arbeiten und wird auch nichts zahlen können. Sein Krankengeld läuft im September aus. Danach noch 2 Monate Arbeitslosengeld und dann Hartz4.

Seine Eigentumswohnung beläuft sich aktuell auf ca.120 000€.


Spätestens mit Hartz 4 muss er so oder so wahrscheinlich seine Wohnung früher oder später verkaufen. 120.000 liegt glaube ich über dem was man an Vermögen haben darf.
22.07.2022 10:14
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (208931):

Also er arbeitet seit 2 Jahren nicht mehr. Er hat starke Depressionen und ist in Behandlung bzw Therapeutische Eingliederung. Aber der Arzt sagt er solle noch nicht ans arbeiten denken weil er Depressionen hat und der Druck kontra produktiv. Er selber sagt aktuell er kann nicht mehr arbeiten und wird auch nichts zahlen können. Sein Krankengeld läuft im September aus. Danach noch 2 Monate Arbeitslosengeld und dann Hartz4.

Seine Eigentumswohnung beläuft sich aktuell auf ca.120 000€.


Spätestens mit Hartz 4 muss er so oder so wahrscheinlich seine Wohnung früher oder später verkaufen. 120.000 liegt glaube ich über dem was man an Vermögen haben darf.

So viel ich weiß gehört eine selbst genutzte Eigentumswohnung zum sogenannten "Schonvermögen". Sie darf bei Harz 4 behalten werden, wenn sie eine bestimmte Größe nicht übersteigt - abhängig von der Anzahl der Bewohner. Für 1-2 Personen sind das (oder waren das?) 80 qm.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt