Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsvorschuss und Eigentum

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Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
22.07.2022 16:01
Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (208931):

Also er arbeitet seit 2 Jahren nicht mehr. Er hat starke Depressionen und ist in Behandlung bzw Therapeutische Eingliederung. Aber der Arzt sagt er solle noch nicht ans arbeiten denken weil er Depressionen hat und der Druck kontra produktiv. Er selber sagt aktuell er kann nicht mehr arbeiten und wird auch nichts zahlen können. Sein Krankengeld läuft im September aus. Danach noch 2 Monate Arbeitslosengeld und dann Hartz4.

Seine Eigentumswohnung beläuft sich aktuell auf ca.120 000€.


Spätestens mit Hartz 4 muss er so oder so wahrscheinlich seine Wohnung früher oder später verkaufen. 120.000 liegt glaube ich über dem was man an Vermögen haben darf.

So viel ich weiß gehört eine selbst genutzte Eigentumswohnung zum sogenannten "Schonvermögen". Sie darf bei Harz 4 behalten werden, wenn sie eine bestimmte Größe nicht übersteigt - abhängig von der Anzahl der Bewohner. Für 1-2 Personen sind das (oder waren das?) 80 qm.


Genau davon hatte ich auch gelesen. Die darf er mit Sicherheit behalten, 65qm. Aber mir geht es auch nicht darum das er was verliert sondern das er einen Ansporn hat wieder ins Berufsleben zu kommen. Bis jetzt Fehlanzeige
Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
23.07.2022 23:16
Heute kam der kindsvater und sagte ganz stolz, es werden vin dem Unterhaltsvorschuss Kindergeld abgezogen......kennt sich jemand aus? Wir haben 2 Kinder.
Lady_in_Green
541 Beiträge
23.07.2022 23:32
Das Kindergeld wird vom Mindestunterhalt abgezogen und daraus ergibt sich dann der Unterhaltsvorschuss.

177€ für Kinder 5 und jünger
236€ für Kinder ab 6 bis einschließlich 11
314€ für Kinder ab 12 Jahre bis zum 18. Geburtstag, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
23.07.2022 23:34
Ganz lieben Dank. Und er hat gedacht da werden von 354€ nochmal 220€ abgezogen
nilou
14070 Beiträge
24.07.2022 07:08
Zitat von Anonym 1 (208931):

Ganz lieben Dank. Und er hat gedacht da werden von 354€ nochmal 220€ abgezogen


Nein es wird nur die Hälfte des Kindergeldes angerechnet/abgezogen beim Unterhalt.

Wie ist es mit dem Kinderfreibetrag/den Kinder auf der Steuerkarte? Wenn er nicht arbeitet wäre es ja sinnvoll das du sie voll hast (wenn das möglich ist).
Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
24.07.2022 08:22
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (208931):

Ganz lieben Dank. Und er hat gedacht da werden von 354€ nochmal 220€ abgezogen


Nein es wird nur die Hälfte des Kindergeldes angerechnet/abgezogen beim Unterhalt.

Wie ist es mit dem Kinderfreibetrag/den Kinder auf der Steuerkarte? Wenn er nicht arbeitet wäre es ja sinnvoll das du sie voll hast (wenn das möglich ist).


Er hat einen Teil, wie mache ich das denn?
nilou
14070 Beiträge
24.07.2022 08:33
Zitat von Anonym 1 (208931):

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (208931):

Ganz lieben Dank. Und er hat gedacht da werden von 354€ nochmal 220€ abgezogen


Nein es wird nur die Hälfte des Kindergeldes angerechnet/abgezogen beim Unterhalt.

Wie ist es mit dem Kinderfreibetrag/den Kinder auf der Steuerkarte? Wenn er nicht arbeitet wäre es ja sinnvoll das du sie voll hast (wenn das möglich ist).


Er hat einen Teil, wie mache ich das denn?


Am besten mal mit dem Finanzamt telefonieren.
Lady_in_Green
541 Beiträge
24.07.2022 08:33
Bei UnterhaltsVORSCHUSS wird das gesamte Kindergeld angerechnet.

§2 Abs. 1 UhVorschG:
Unterhaltsleistungen werden in Höhe des Mindestunterhalts gezahlt.
§2 Abs. 2 UHVorschG:
Besteht Anspruch auf Kindergeld für das berechtigte Kind, mindert sich der Unterhaltsvorschuss um das Kindergeld in Höhe der Leistungen für ein erstes Kind.
https://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/BJNR0 11840979.html

Es wird also der Mindestunterhalt für die entsprechende Altersstufe genommen und davon jeweils 219€ abgezogen.

Wenn der Vater selbst Unterhalt zahlt wird nur das halbe Kindergeld abgezogen vom zu zahlenden Unterhalt (§1612b Abs. 1 Satz 2)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612b.htm l
Lady_in_Green
541 Beiträge
24.07.2022 08:46
Wenn du Unterhaltsvorschuss beziehst, kannst du den Kinderfreibetrag eigentlich nicht auf dich übertragen lassen.
§32 Abs. 6 Satz 7 EStG
"Eine Übertragung nach Satz 6 scheidet für Zeiträume aus, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden."
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
nilou
14070 Beiträge
24.07.2022 09:26
Ist ja echt fies.

Ich würde wirklich eine Beistandschaft machen damit die Unterhaltsansprüche der Kinder gesichert werden.

Hast du die Möglichkeit andere Leistungen für die Kinder wie zB nach den Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen?
Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
24.07.2022 12:25
Nur damit ich es verstehe, von den jeweils 177€ ist das Kindergeld schon abgezogen.

Anonym 1 (208931)
0 Beiträge
24.07.2022 12:25
Zitat von nilou:

Ist ja echt fies.

Ich würde wirklich eine Beistandschaft machen damit die Unterhaltsansprüche der Kinder gesichert werden.

Hast du die Möglichkeit andere Leistungen für die Kinder wie zB nach den Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen?


Weiß nicht was das ist
Teechen
2682 Beiträge
24.07.2022 12:31
Zitat von Anonym 1 (208931):

Zitat von nilou:

Ist ja echt fies.

Ich würde wirklich eine Beistandschaft machen damit die Unterhaltsansprüche der Kinder gesichert werden.

Hast du die Möglichkeit andere Leistungen für die Kinder wie zB nach den Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen?


Weiß nicht was das ist


Wenn du Leistungen beziehst wie Wohngeld harz 4 oder kinderzuschlag kann man bildungs und Teilhabe beantragen da kostet das Mittagessen glaube ich nichts. Man bekommt einen Zuschuss für Schulsachen und Zuschuss zum Verein sowie Nachhilfe und für Ausflüge von der schule das Geld.
Meist bekommt man auch einen pass wo man vergünstigt rein kommt Museum zum Beispiel oder Bäder. Es lohnt sich
Lady_in_Green
541 Beiträge
24.07.2022 13:00
Zitat von Anonym 1 (208931):

Nur damit ich es verstehe, von den jeweils 177€ ist das Kindergeld schon abgezogen.


Ja!
nilou
14070 Beiträge
24.07.2022 13:15
Zitat von Teechen:

Zitat von Anonym 1 (208931):

Zitat von nilou:

Ist ja echt fies.

Ich würde wirklich eine Beistandschaft machen damit die Unterhaltsansprüche der Kinder gesichert werden.

Hast du die Möglichkeit andere Leistungen für die Kinder wie zB nach den Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen?


Weiß nicht was das ist


Wenn du Leistungen beziehst wie Wohngeld harz 4 oder kinderzuschlag kann man bildungs und Teilhabe beantragen da kostet das Mittagessen glaube ich nichts. Man bekommt einen Zuschuss für Schulsachen und Zuschuss zum Verein sowie Nachhilfe und für Ausflüge von der schule das Geld.
Meist bekommt man auch einen pass wo man vergünstigt rein kommt Museum zum Beispiel oder Bäder. Es lohnt sich


https://familienportal.de/familienportal/familienl eistungen/bildung-und-teilhabe
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