Mütter- und Schwangerenforum

Wann darf ich umziehen

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born-in-helsinki
18902 Beiträge
16.08.2019 09:15
Und zack, wird wieder rumgehakt

Ich war im 7.monat als ich aus meiner 1 Zimmer Wohnung raus bin in eine 2zimmer Bude.
Selbst dann wurde ich gefragt, wieso ich JETZTSCHON umziehe....

Yogi_Baer
39802 Beiträge
16.08.2019 09:17
Zitat von born-in-helsinki:

Und zack, wird wieder rumgehakt

Ich war im 7.monat als ich aus meiner 1 Zimmer Wohnung raus bin in eine 2zimmer Bude.
Selbst dann wurde ich gefragt, wieso ich JETZTSCHON umziehe....
seh ich anders, wenn jemanden gekündigt wird und aus der Wohnung raus muss und sich erst 6 Wochen vor Frist um ein neues Heim kümmert, dem gehören die Ohren langezogen.
Choco
4200 Beiträge
16.08.2019 09:20
Zitat von Yogi_Baer:

Zitat von born-in-helsinki:

Und zack, wird wieder rumgehakt

Ich war im 7.monat als ich aus meiner 1 Zimmer Wohnung raus bin in eine 2zimmer Bude.
Selbst dann wurde ich gefragt, wieso ich JETZTSCHON umziehe....
seh ich anders, wenn jemanden gekündigt wird und aus der Wohnung raus muss und sich erst 6 Wochen vor Frist um ein neues Heim kümmert, dem gehören die Ohren langezogen.


Warum? Die Konsequenzen die daraus folgen, wird sie doch selbst merken. Das ist Doch wesentlich lehrreicher, als das ganze Gefuchtel hier mit dem Zeigefinger..
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1833 Beiträge
16.08.2019 09:24
Zitat von Yogi_Baer:

Zitat von born-in-helsinki:

Und zack, wird wieder rumgehakt

Ich war im 7.monat als ich aus meiner 1 Zimmer Wohnung raus bin in eine 2zimmer Bude.
Selbst dann wurde ich gefragt, wieso ich JETZTSCHON umziehe....
seh ich anders, wenn jemanden gekündigt wird und aus der Wohnung raus muss und sich erst 6 Wochen vor Frist um ein neues Heim kümmert, dem gehören die Ohren langezogen.


Für wie wichtig hältst du dich eigentlich, dass du dir anmaßt, eine wildfremde Person in einem Forum maßregeln zu müssen?
Woher willst du wissen, dass es nicht gute Gründe dafür gibt, dass sie bisher nicht beim Jobcenter war oder schon was in die Wege leiten konnte?

Wie selbstverherrlichend kann man eigentlich sein, sich sowas anzumaßen? Redest du auch mit deinen Freunden so, wenn sie nicht so spurten wie du das willst? Ekelig hier.

Es gibt mittlerweile kein Thema mehr ohne Rumgehacke auf der TE.
born-in-helsinki
18902 Beiträge
16.08.2019 09:31
Zitat von Choco:

Zitat von Yogi_Baer:

Zitat von born-in-helsinki:

Und zack, wird wieder rumgehakt

Ich war im 7.monat als ich aus meiner 1 Zimmer Wohnung raus bin in eine 2zimmer Bude.
Selbst dann wurde ich gefragt, wieso ich JETZTSCHON umziehe....
seh ich anders, wenn jemanden gekündigt wird und aus der Wohnung raus muss und sich erst 6 Wochen vor Frist um ein neues Heim kümmert, dem gehören die Ohren langezogen.


Warum? Die Konsequenzen die daraus folgen, wird sie doch selbst merken. Das ist Doch wesentlich lehrreicher, als das ganze Gefuchtel hier mit dem Zeigefinger..


Es steht ja nirgends wieso und warum der Termin nun erst stattfindet.
Keiner kennt den Hintergrund und trotzdem ist die ts schuld.
Ixh kann nur von finnland sprechen, hier hat man eh nur ne frist von 4wochen eine wohnung zu kündigen. Deswegen verstehe ichs halt auch nicht.
Choco
4200 Beiträge
16.08.2019 09:50
Zitat von born-in-helsinki:

Zitat von Choco:

Zitat von Yogi_Baer:

Zitat von born-in-helsinki:

Und zack, wird wieder rumgehakt

Ich war im 7.monat als ich aus meiner 1 Zimmer Wohnung raus bin in eine 2zimmer Bude.
Selbst dann wurde ich gefragt, wieso ich JETZTSCHON umziehe....
seh ich anders, wenn jemanden gekündigt wird und aus der Wohnung raus muss und sich erst 6 Wochen vor Frist um ein neues Heim kümmert, dem gehören die Ohren langezogen.


Warum? Die Konsequenzen die daraus folgen, wird sie doch selbst merken. Das ist Doch wesentlich lehrreicher, als das ganze Gefuchtel hier mit dem Zeigefinger..


Es steht ja nirgends wieso und warum der Termin nun erst stattfindet.
Keiner kennt den Hintergrund und trotzdem ist die ts schuld.
Ixh kann nur von finnland sprechen, hier hat man eh nur ne frist von 4wochen eine wohnung zu kündigen. Deswegen verstehe ichs halt auch nicht.


4 Wochen? Das ist ja übel. aber gut ich weiß auch nicht wie bei euch der Wohnungsmarkt ist und wie gut man dann wieder eine neue Wohnung findet.

Die reguläre Kündigungsfrist hier sind 3 Monate, bei Eigenbedarf ist es noch mal eigene etwas andere Geschichte und da sind es manchmal auch Fristen von 6 Monaten 9 Monaten oder einem Jahr je nachdem wie lange man schon in der Wohnung gewohnt hat.

dass ihr jetzt eine Einzimmerwohnung war war sie wahrscheinlich nicht so lange bewohnt dass man jetzt von einer Kündigungsfrist von 9 Monaten ausgehen könnte, aber drei sind es eben in jedem Fall. Und sie schreibt selbst dass die wohnungslage bei ihr nicht so rosig aussieht. natürlich fragt man sich dann, Warum einen nicht früher einfällt einen Termin zu machen und die Sachlage zu klären.

aber zum urteilen habe ich hier zu wenig Infos. wenn sie jetzt keine passende Wohnung findet, die zu den Angaben des jobcenters passen oder ihr eben nicht gefällt, weil sie halt nehmen muss was "übrig" ist, dann wird sie sich vielleicht nächstes Mal früher darum kümmern.

ist ja jetzt auch nicht so als hätte sie jetzt mega rumgejammert, dass sie nichts findet sondern sie hat einfach gefragt wie es läuft.

-M-Y-A-
23178 Beiträge
16.08.2019 09:54
Da du schwanger bist, hättest du gegen die Kündigung vorgehen können.

Wenn du einen netten Sachbearbeiter hast, dann könntest du Glück haben, dass er/sie dein Kind mit einrechnet und du gleich in eine größere Wohnung ziehen darfst. Mir wollte man damals den Umzug erst nicht erlauben, da es hieß "bis das kind 2 Jahre alt ist reicht eine kleine Wohnung". Da ich aber mit meinem Partner zusammenziehen wollte, durften wir dann doch eine 3 zi-wo bewohnen. Es kommt also immer auch auf die Laune des Sachbearbeiters an.

Leg am besten schon mal Wohnungen vor, die im Rahmen für 2 Personen sind und argumentiere sachlich. Die Wohnung darf auch über dem gezahlten Budget sein, aber du musst den Rest aus eigener Tasche zahlen.

Viel Glück
Tifa
8320 Beiträge
16.08.2019 10:36
Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Dann möchte ich sagen: Nein, es steht einem dann nicht automatisch ne 3-Zimmer-Wohnung zu. Ich hab 2 Kinder, die 4-Zimmer-Wohnungen bei uns sind entweder viel zu teuer oder abgeranzt in sozialen Brennpunkten... Ich bin also gezwungen eine 3-Zimmer-Wohnung zu nehmen und mich selbst auf die Couch zu legen

Als schwangere und auch als alleinerziehende hast du einen Mehrbedarf (mehr Geld), allerdings bist Du NOCH eine Person und musst damit eine Wohnung in der Angemessenheit eines 1-Personen-Haushaltes beziehen. Theoretisch.
Ich würde da mit dem Sachbearbeiter sprechen und eine Wohnung in 2-Personen-Angemessenheit suchen. Das Jobcenter kann bis zu 6 Monate eine höhere Miete übernehmen als „angemessen“ ist. In dieser Zeit sollte der Leistungsberechtigte eine günstigere Wohnung finden oder eine Person in die Bedarfsgemeinschaft aufnehmen. Letzteres geschieht bei Dir ja nunmal automatisch, da Du ein Kind bekommst. Auf jeden Fall mit dem Sachbearbeiter reden.

Alles Gute
Choco
4200 Beiträge
16.08.2019 11:37
Zitat von Tifa:

Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Dann möchte ich sagen: Nein, es steht einem dann nicht automatisch ne 3-Zimmer-Wohnung zu. Ich hab 2 Kinder, die 4-Zimmer-Wohnungen bei uns sind entweder viel zu teuer oder abgeranzt in sozialen Brennpunkten... Ich bin also gezwungen eine 3-Zimmer-Wohnung zu nehmen und mich selbst auf die Couch zu legen

Als schwangere und auch als alleinerziehende hast du einen Mehrbedarf (mehr Geld), allerdings bist Du NOCH eine Person und musst damit eine Wohnung in der Angemessenheit eines 1-Personen-Haushaltes beziehen. Theoretisch.
Ich würde da mit dem Sachbearbeiter sprechen und eine Wohnung in 2-Personen-Angemessenheit suchen. Das Jobcenter kann bis zu 6 Monate eine höhere Miete übernehmen als „angemessen“ ist. I n dieser Zeit sollte der Leistungsberechtigte eine günstigere Wohnung finden oder eine Person in die Bedarfsgemeinschaft aufnehmen. Letzteres geschieht bei Dir ja nunmal automatisch, da Du ein Kind bekommst. Auf jeden Fall mit dem Sachbearbeiter reden.

Alles Gute


das stimmt zwar, ist aber glaube ich nur der Fall wenn man bereits eine Wohnung hatte bevor man Leistungen beantragt hat, nicht wenn man während dem leistungsbezug in eine unangemessene Wohnung einzeht..
Tifa
8320 Beiträge
16.08.2019 12:56
Zitat von Choco:

Zitat von Tifa:

Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Dann möchte ich sagen: Nein, es steht einem dann nicht automatisch ne 3-Zimmer-Wohnung zu. Ich hab 2 Kinder, die 4-Zimmer-Wohnungen bei uns sind entweder viel zu teuer oder abgeranzt in sozialen Brennpunkten... Ich bin also gezwungen eine 3-Zimmer-Wohnung zu nehmen und mich selbst auf die Couch zu legen

Als schwangere und auch als alleinerziehende hast du einen Mehrbedarf (mehr Geld), allerdings bist Du NOCH eine Person und musst damit eine Wohnung in der Angemessenheit eines 1-Personen-Haushaltes beziehen. Theoretisch.
Ich würde da mit dem Sachbearbeiter sprechen und eine Wohnung in 2-Personen-Angemessenheit suchen. Das Jobcenter kann bis zu 6 Monate eine höhere Miete übernehmen als „angemessen“ ist. I n dieser Zeit sollte der Leistungsberechtigte eine günstigere Wohnung finden oder eine Person in die Bedarfsgemeinschaft aufnehmen. Letzteres geschieht bei Dir ja nunmal automatisch, da Du ein Kind bekommst. Auf jeden Fall mit dem Sachbearbeiter reden.

Alles Gute


das stimmt zwar, ist aber glaube ich nur der Fall wenn man bereits eine Wohnung hatte bevor man Leistungen beantragt hat, nicht wenn man während dem leistungsbezug in eine unangemessene Wohnung einzeht..


Wenn nichts anderes möglich ist wird das JC nicht nein sagen. Sie können eine werdende Mutter ja nicht auf die Straße setzen
kullerkeks74
2988 Beiträge
16.08.2019 12:58
Ich muss jetzt aus meiner Wohnung raus ,w egen aufwändiger Renovierung , raümen sie den gesammten Wohnblock . Ich darf mit meiner Tochter 12 Jahre , maximal 60 qm haben und 447 warm . mehrist nicht . dafür ist es unglaublich schwer eine 3 raum zu bekommen , das bedeutet wenn ich Pech hab muss auch ich mit dem Wohnzimmer vorlieb nehmen .
Choco
4200 Beiträge
16.08.2019 13:02
Zitat von Tifa:

Zitat von Choco:

Zitat von Tifa:

Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Dann möchte ich sagen: Nein, es steht einem dann nicht automatisch ne 3-Zimmer-Wohnung zu. Ich hab 2 Kinder, die 4-Zimmer-Wohnungen bei uns sind entweder viel zu teuer oder abgeranzt in sozialen Brennpunkten... Ich bin also gezwungen eine 3-Zimmer-Wohnung zu nehmen und mich selbst auf die Couch zu legen

Als schwangere und auch als alleinerziehende hast du einen Mehrbedarf (mehr Geld), allerdings bist Du NOCH eine Person und musst damit eine Wohnung in der Angemessenheit eines 1-Personen-Haushaltes beziehen. Theoretisch.
Ich würde da mit dem Sachbearbeiter sprechen und eine Wohnung in 2-Personen-Angemessenheit suchen. Das Jobcenter kann bis zu 6 Monate eine höhere Miete übernehmen als „angemessen“ ist. I n dieser Zeit sollte der Leistungsberechtigte eine günstigere Wohnung finden oder eine Person in die Bedarfsgemeinschaft aufnehmen. Letzteres geschieht bei Dir ja nunmal automatisch, da Du ein Kind bekommst. Auf jeden Fall mit dem Sachbearbeiter reden.

Alles Gute


das stimmt zwar, ist aber glaube ich nur der Fall wenn man bereits eine Wohnung hatte bevor man Leistungen beantragt hat, nicht wenn man während dem leistungsbezug in eine unangemessene Wohnung einzeht..


Wenn nichts anderes möglich ist wird das JC nicht nein sagen. Sie können eine werdende Mutter ja nicht auf die Straße setzen


Natürlich muss sie nicht auf der Straße sitzen, aber eben den Betrag der Mehrkosten möglicherweise aus eigener Tasche drauf legen.
Tifa
8320 Beiträge
16.08.2019 13:23
Zitat von Choco:

Zitat von Tifa:

Zitat von Choco:

Zitat von Tifa:

Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Dann möchte ich sagen: Nein, es steht einem dann nicht automatisch ne 3-Zimmer-Wohnung zu. Ich hab 2 Kinder, die 4-Zimmer-Wohnungen bei uns sind entweder viel zu teuer oder abgeranzt in sozialen Brennpunkten... Ich bin also gezwungen eine 3-Zimmer-Wohnung zu nehmen und mich selbst auf die Couch zu legen

Als schwangere und auch als alleinerziehende hast du einen Mehrbedarf (mehr Geld), allerdings bist Du NOCH eine Person und musst damit eine Wohnung in der Angemessenheit eines 1-Personen-Haushaltes beziehen. Theoretisch.
Ich würde da mit dem Sachbearbeiter sprechen und eine Wohnung in 2-Personen-Angemessenheit suchen. Das Jobcenter kann bis zu 6 Monate eine höhere Miete übernehmen als „angemessen“ ist. I n dieser Zeit sollte der Leistungsberechtigte eine günstigere Wohnung finden oder eine Person in die Bedarfsgemeinschaft aufnehmen. Letzteres geschieht bei Dir ja nunmal automatisch, da Du ein Kind bekommst. Auf jeden Fall mit dem Sachbearbeiter reden.

Alles Gute


das stimmt zwar, ist aber glaube ich nur der Fall wenn man bereits eine Wohnung hatte bevor man Leistungen beantragt hat, nicht wenn man während dem leistungsbezug in eine unangemessene Wohnung einzeht..


Wenn nichts anderes möglich ist wird das JC nicht nein sagen. Sie können eine werdende Mutter ja nicht auf die Straße setzen


Natürlich muss sie nicht auf der Straße sitzen, aber eben den Betrag der Mehrkosten möglicherweise aus eigener Tasche drauf legen.


Das kann theoretisch auch jeder machen, damit verzichtet man aber auf alle Zuschüsse. Kautionsübernahme, Umzugskosten, Mietwagen für den Umzug, Mieterhöhungen, Umzugshelferkosten, Erstausstattung, Renovierungskosten,... es steht ihr dann NICHTS mehr zu. Das Thema hatte ich mit meinem Sachbearbeiter auch als ich den Umzugsantrag gestellt habe. Meine wunschwohnung war 26€ zu teuer, ich hätte auf alles verzichten müssen und habe daher die Wohnung nicht beziehen können.
Choco
4200 Beiträge
16.08.2019 13:27
Zitat von Tifa:

Zitat von Choco:

Zitat von Tifa:

Zitat von Choco:

...


Wenn nichts anderes möglich ist wird das JC nicht nein sagen. Sie können eine werdende Mutter ja nicht auf die Straße setzen


Natürlich muss sie nicht auf der Straße sitzen, aber eben den Betrag der Mehrkosten möglicherweise aus eigener Tasche drauf legen.


Das kann theoretisch auch jeder machen, damit verzichtet man aber auf alle Zuschüsse. Kautionsübernahme, Umzugskosten, Mietwagen für den Umzug, Mieterhöhungen, Umzugshelferkosten, Erstausstattung, Renovierungskosten,... es steht ihr dann NICHTS mehr zu. Das Thema hatte ich mit meinem Sachbearbeiter auch als ich den Umzugsantrag gestellt habe. Meine wunschwohnung war 26€ zu teuer, ich hätte auf alles verzichten müssen und habe daher die Wohnung nicht beziehen können.


Erstausstattung hat meines Wissens Nach damit nichts zu tun, aber beim Rest ja.. Wobei wenn die neue Wohnung renoviert ist man ja auch keine Unsummen an Kosten hat.

Und das hat ja auch nix direkt mit meinem Post zu tun, Ich Bezog mich ja auf diese Ausnahme Regelung mit den 6 Monaten Übernahme für unangemessene Miete.
16.08.2019 14:04
Zitat von Kuzco82:

Zitat von Jenjey:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Geh mit deiner Kündigung zum Job Center und kläre es dort.

Das ist meiner Meinung nach, die sicherste und einfachste Lösung. Besser als sich hier anzumelden und hier nachzufragen


Ja da habe ich Dienstag einen Termin.

Dem stimme ich zu und dir steht sogar eine 3 zimmer wohnung zu weil dein kind dann ein eigenes zimmer braucht.


Nö. Ihr stehen 50 m2 zu. Eventuell 60 m2, wenn sie kulant sind. Wie die Wohnung dann aufgeteilt ist, ist egal.
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