Mütter- und Schwangerenforum

Wann darf ich umziehen

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Dreamgate
35231 Beiträge
16.08.2019 15:40
An die TS :

Alles Gute und ich hoffe du findest zeitnah eine passende Wohnung
Choco
4203 Beiträge
16.08.2019 15:42
Zitat von Dreamgate:

Hier wird eher auf den Preis geachtet, nicht auf die qm(also wenn die Wohnung größer ist).

Meine Bekannte bekam auch eine Kündigung wegen Eigenbedarf, da war nichts mit 3 Monaten Frist
Der wollte ihr nur 1 Monat geben(hatte das Haus erst neu gekauft der Vermieter von ihrem alten Vermieter)...
Also nicht alle Vermieter machen das mit den 3 Monaten, manche versuchen auch die Mieter eher raus zu bekommen


Wir sind damals als ich schwanger war mit dem Großen direkt in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen. Das war kein Problem.
Vielleicht lag es aber auch daran, das wir im August eingezogen sind und ET im September war

Ansonsten denke ich das kommt stark auf den Bearbeiter an.

Hier auf den Zetteln vom Jc wegen Umzug standen früher qm drauf, mittlerweile nur noch der Preis und Personenanzahl.


Ich bezweifle, dass das rechtens war und hoffe dass deine Bekannte sich nicht so einfach hat rauswerfen lassen.
Gwen85
18463 Beiträge
16.08.2019 16:03
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Choco:

Zitat von Tifa:

Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Dann möchte ich sagen: Nein, es steht einem dann nicht automatisch ne 3-Zimmer-Wohnung zu. Ich hab 2 Kinder, die 4-Zimmer-Wohnungen bei uns sind entweder viel zu teuer oder abgeranzt in sozialen Brennpunkten... Ich bin also gezwungen eine 3-Zimmer-Wohnung zu nehmen und mich selbst auf die Couch zu legen

Als schwangere und auch als alleinerziehende hast du einen Mehrbedarf (mehr Geld), allerdings bist Du NOCH eine Person und musst damit eine Wohnung in der Angemessenheit eines 1-Personen-Haushaltes beziehen. Theoretisch.
Ich würde da mit dem Sachbearbeiter sprechen und eine Wohnung in 2-Personen-Angemessenheit suchen. Das Jobcenter kann bis zu 6 Monate eine höhere Miete übernehmen als „angemessen“ ist. I n dieser Zeit sollte der Leistungsberechtigte eine günstigere Wohnung finden oder eine Person in die Bedarfsgemeinschaft aufnehmen. Letzteres geschieht bei Dir ja nunmal automatisch, da Du ein Kind bekommst. Auf jeden Fall mit dem Sachbearbeiter reden.

Alles Gute


das stimmt zwar, ist aber glaube ich nur der Fall wenn man bereits eine Wohnung hatte bevor man Leistungen beantragt hat, nicht wenn man während dem leistungsbezug in eine unangemessene Wohnung einzeht..


Theoretisch funktioniert das auch so herum. Praktisch habe ICH noch keinen Bearbeiter kennengelernt, der das so auch täte. Durch meinen Job durchlaufe ich ja viele verschiedene Jobcenter (unterschiedliche Orte) und auch entsprechend viele Bearbeiter. Ich weiß nicht genau, aber manchmal habe ich den Eindruck, die Familien möchten das persönliche Geld der Bearbeiter. Oder Einstellungskriterien der Bearbeiter sind Arroganz und Unfreundlichkeit, dazu eine Prise Herzlosigkeit und vor alllem hochgradige Dummheit, oder zumindest Vortäuschen selbiger.
Also die Praxis zeigt eher anderes, als die -schwammige und viel im Ermessen des Bearbeiters liegende - Gesetzeslage.


Das Sozialgesetzbuch ist so geschrieben worden, das es immer Auslegungssache und im eigenen Ermessen des Sachbearbeiters liegt Leistungen etc. zu bewilligen. Ebenso läuft das bei den Elterngeldstellen.
Christen
25059 Beiträge
16.08.2019 18:03
Zitat von Gwen85:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Choco:

Zitat von Tifa:

Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Dann möchte ich sagen: Nein, es steht einem dann nicht automatisch ne 3-Zimmer-Wohnung zu. Ich hab 2 Kinder, die 4-Zimmer-Wohnungen bei uns sind entweder viel zu teuer oder abgeranzt in sozialen Brennpunkten... Ich bin also gezwungen eine 3-Zimmer-Wohnung zu nehmen und mich selbst auf die Couch zu legen

Als schwangere und auch als alleinerziehende hast du einen Mehrbedarf (mehr Geld), allerdings bist Du NOCH eine Person und musst damit eine Wohnung in der Angemessenheit eines 1-Personen-Haushaltes beziehen. Theoretisch.
Ich würde da mit dem Sachbearbeiter sprechen und eine Wohnung in 2-Personen-Angemessenheit suchen. Das Jobcenter kann bis zu 6 Monate eine höhere Miete übernehmen als „angemessen“ ist. I n dieser Zeit sollte der Leistungsberechtigte eine günstigere Wohnung finden oder eine Person in die Bedarfsgemeinschaft aufnehmen. Letzteres geschieht bei Dir ja nunmal automatisch, da Du ein Kind bekommst. Auf jeden Fall mit dem Sachbearbeiter reden.

Alles Gute


das stimmt zwar, ist aber glaube ich nur der Fall wenn man bereits eine Wohnung hatte bevor man Leistungen beantragt hat, nicht wenn man während dem leistungsbezug in eine unangemessene Wohnung einzeht..


Theoretisch funktioniert das auch so herum. Praktisch habe ICH noch keinen Bearbeiter kennengelernt, der das so auch täte. Durch meinen Job durchlaufe ich ja viele verschiedene Jobcenter (unterschiedliche Orte) und auch entsprechend viele Bearbeiter. Ich weiß nicht genau, aber manchmal habe ich den Eindruck, die Familien möchten das persönliche Geld der Bearbeiter. Oder Einstellungskriterien der Bearbeiter sind Arroganz und Unfreundlichkeit, dazu eine Prise Herzlosigkeit und vor alllem hochgradige Dummheit, oder zumindest Vortäuschen selbiger.
Also die Praxis zeigt eher anderes, als die -schwammige und viel im Ermessen des Bearbeiters liegende - Gesetzeslage.


Das Sozialgesetzbuch ist so geschrieben worden, das es immer Auslegungssache und im eigenen Ermessen des Sachbearbeiters liegt Leistungen etc. zu bewilligen. Ebenso läuft das bei den Elterngeldstellen.
finde ich zum kotzen
Rommy-1983
1365 Beiträge
16.08.2019 19:09
Zitat von Jenjey:

Halli hallo,

Ich brauche mal euren Rat. Ich beziehe aktuell ALG 2. Und mir wurde zum 30.09.19 wegen Eigenbedarf gekündigt. Bei uns ist es schwer eine angemessene Wohnung im dem Rahmen des jobcenters für eine person zu finden. Da ich aktuell im 5 monat schwanger bin wollte ich jetzt in eine größere wohnung ziehen. Meint ihr das jc macht da mit. Denn es wäre ja blöd wenn ich im Januar nach der geburt wieder umziehen würde. Vor allem da ich hier keine Familie habe die mal schnell dann auf das kind aufpassen könnte.

Danke schonmal im voraus
Lg


Du darfst umziehen,zahlst aber bis zur Geburt alles selbst was über deinem Mietanteil ist.Für das Baby wird erst ab Geburt Miete gezahlt.Wenn dir zb zu 2. Eine Miete von 350 Euro zu steht,alleine aber nur 320 Euro,so zahlst du bis zur Geburt die 30 Euro selbst.
Gwen85
18463 Beiträge
16.08.2019 20:02
Zitat von Christen:

Zitat von Gwen85:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Choco:

...


Theoretisch funktioniert das auch so herum. Praktisch habe ICH noch keinen Bearbeiter kennengelernt, der das so auch täte. Durch meinen Job durchlaufe ich ja viele verschiedene Jobcenter (unterschiedliche Orte) und auch entsprechend viele Bearbeiter. Ich weiß nicht genau, aber manchmal habe ich den Eindruck, die Familien möchten das persönliche Geld der Bearbeiter. Oder Einstellungskriterien der Bearbeiter sind Arroganz und Unfreundlichkeit, dazu eine Prise Herzlosigkeit und vor alllem hochgradige Dummheit, oder zumindest Vortäuschen selbiger.
Also die Praxis zeigt eher anderes, als die -schwammige und viel im Ermessen des Bearbeiters liegende - Gesetzeslage.


Das Sozialgesetzbuch ist so geschrieben worden, das es immer Auslegungssache und im eigenen Ermessen des Sachbearbeiters liegt Leistungen etc. zu bewilligen. Ebenso läuft das bei den Elterngeldstellen.
finde ich zum kotzen


Ich auch. Beim Buben kam mein Elterngeld, trotz korrekt ausgefüllten Antrag und allen eingereichten Unterlagen, erst nach mehrfacher Anfrage durch Telefonate und Schreiben nach 6 Monaten. Da mein Mann gut in Lohn und Brot ist, war das ja nicht ganz so schlimm, doch ging es mir ums Prinzip und um ein paar Euro mehr haben oder nicht...
Ich habe höflich nach dem 3. Monat das erste mal nachgefragt, ob noch Unterlagen fehlen würden von mir. 'Es würde alles vorliegen.' kam als Antwort. In Monat 4 hab ich schriftlich nachgefragt, keine Antwort. Nach einer Woche bin ich hin, die Dame war so ätzend. Und sie sagte, dass die Sachbearbeiter ja wohl 6 Monate Zeit hätten, um den Antrag zu bearbeiten und es in ihrem Ermessen liegen würde, wann dies zu tun wäre! Ich . Was machen da Familien, die drauf angewiesen sind?!
Bei Madame war das kein Problem, aber da war das auch ein anderer Sachbearbeiter.
Meine Freundin hat jetzt die selbe Dumpfbacke an Sachbearbeiterin, die hat lange auf ihr Geld gewartet und bei ihr haben sie noch falsch gerechnet. Der Firmenwagen, der direkt mit angegeben war, wurde erst im Nachhinein berechnet, jetzt darf sie nach zahlen und bekommt weniger. Sie überlegt vor's Sozialgericht zu gehen.
Es gibt im Jobcenter auch genauso Leuchten.. . Mein Mann macht ja da Fallmanagement und schaut, das Leute in Arbeit vermittelt werden, aber was sich manche seiner Kollegen da heraus nehmen und willkürlich berechnen, teils nicht erstatten oder aufklären regt ihn schon sehr auf.

Heati
2746 Beiträge
16.08.2019 21:22
@Kullerkeks: Dir stehen auf jeden Fall mehr Quadratmeter zu, wenn du eine nachgewiesene Behinderung hast (durch (Schwer)Behindertenausweis). Ich meine mal gelesen zu haben, dass es ca. 15 qm mehr sein dürfen als man theoretisch dürfte. Also stünden dir 45 qm zu, dürftest du eine 60 qm Wohnung beziehen. Darauf kommen dann noch die qm drauf die deiner Tochter zustehen. Google am besten noch mal nach, es gibt Infos dazu im Netz wie viele qm das genau sind oder ob es noch weitere Sonderregelungen gibt.

Ich wusste gar nicht, dass man Umzugskosten oder Renovierungskosten erstattet bekommt ... als ich letztes Jahr umgezogen bin, habe ich nichts derartiges erhalten und wusste auch nichts davon.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
16.08.2019 21:44
Zitat von Jenjey:

Halli hallo,

Ich brauche mal euren Rat. Ich beziehe aktuell ALG 2. Und mir wurde zum 30.09.19 wegen Eigenbedarf gekündigt. Bei uns ist es schwer eine angemessene Wohnung im dem Rahmen des jobcenters für eine person zu finden. Da ich aktuell im 5 monat schwanger bin wollte ich jetzt in eine größere wohnung ziehen. Meint ihr das jc macht da mit. Denn es wäre ja blöd wenn ich im Januar nach der geburt wieder umziehen würde. Vor allem da ich hier keine Familie habe die mal schnell dann auf das kind aufpassen könnte.

Danke schonmal im voraus
Lg


Ich weiß nicht, ob es schon Jemand erwähnt hat, aber Kündigung wegen Eigenbedarf geht nicht so ohne Weiteres, wenn du schwanger bist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html

§574 BGB

https://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbed arf/
Choco
4203 Beiträge
16.08.2019 22:27
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Jenjey:

Halli hallo,

Ich brauche mal euren Rat. Ich beziehe aktuell ALG 2. Und mir wurde zum 30.09.19 wegen Eigenbedarf gekündigt. Bei uns ist es schwer eine angemessene Wohnung im dem Rahmen des jobcenters für eine person zu finden. Da ich aktuell im 5 monat schwanger bin wollte ich jetzt in eine größere wohnung ziehen. Meint ihr das jc macht da mit. Denn es wäre ja blöd wenn ich im Januar nach der geburt wieder umziehen würde. Vor allem da ich hier keine Familie habe die mal schnell dann auf das kind aufpassen könnte.

Danke schonmal im voraus
Lg


Ich weiß nicht, ob es schon Jemand erwähnt hat, aber Kündigung wegen Eigenbedarf geht nicht so ohne Weiteres, wenn du schwanger bist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html

§574 BGB

https://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbed arf/


So leicht ist das Leider nicht, die Schwangerschaft selbst stellt nämlich nicht unbedingt direkt eine unzumutbare Härte dar. Nur zb Wenn es gesundheitliche Kompilationen dazu gibt, die Schwangerschaft schon Sehr weit fortgeschritten ist Oder zb nebenbei noch ein Kleinkind versorgt Werden Muss etc. Das sind immer individuelle Fallentscheidungen. Und ob die TS das nicht Wenn überhaupt direkt hätte angehen müssen, weiß ich jetzt Fristen technisch auch gerade nicht..
Choco
4203 Beiträge
17.08.2019 15:43
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