Mütter- und Schwangerenforum

Weihnachtsgeld im TVöD 2. Jahr Elternzeit

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Beccy
1670 Beiträge
24.11.2019 21:38
Hallo,

Ich arbeite als Erzieherin im öffentlichen Dienst.
Am Freitag habe ich gedacht ich schau nicht richtig.
Habe obwohl ich im 2. Jahr Elternzeit bin Weihnachtsgeld erhalten Tochter geboren am 22.08.2018
Nun woĺlte ich am Montag dort anrufen und Nachfragen
Mein Mann meinte, dann zahlt der Arbeitgeber als Treue.

Hatte das zufällig schon mal jemand?
Liebe Grüße
24.11.2019 21:46
Da hast du einen tollen Arbeitgeber, viele zahlen heute doch gar kein Weihnachtsgeld mehr (wir bekommen keines)!
anja1181
6375 Beiträge
24.11.2019 22:07
Zitat von Beccy:

Hallo,

Ich arbeite als Erzieherin im öffentlichen Dienst.
Am Freitag habe ich gedacht ich schau nicht richtig.
Habe obwohl ich im 2. Jahr Elternzeit bin Weihnachtsgeld erhalten Tochter geboren am 22.08.2018
Nun woĺlte ich am Montag dort anrufen und Nachfragen
Mein Mann meinte, dann zahlt der Arbeitgeber als Treue.

Hatte das zufällig schon mal jemand?
Liebe Grüße


Ja ich!
Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und bei mir war das damals auch . Hat wohl was damit zu tun das du trotzdem einen bestehenden Vertrag hast.
Nuya
10450 Beiträge
24.11.2019 22:12
Darf ich mich hier evtl ganz kurz ran hängen mit einer Frage, auch wenn ich zu der eigentlichen Frage nix sagen kann?

Mir wurde von einem Kollegen gesagt (TV-L), dass wir in unserer Entgeltgruppe 50 v.H. Weihnachtsgeld bekommen würde Ende des Monats. Was genau heißt das? Bezieht sich das aufs Monatsgehalt? Also soll das etwa heißen ich bekomme mein 1,5 faches Monatsgehalt in dem einen Monat?! Oder was soll das heißen? Das wäre ja so genial, das traue ich mich fast nicht zu glauben...

Und dann noch: Ich habe erst vor 8 Monaten, also im April diesen Job angefangen. Meint ihr ich bekomme das trotzdem schon dieses Jahr?
Zirkonia85
1967 Beiträge
24.11.2019 22:28
Nuya, du musst ab April rechnen. Also 9/12 des Monatsgehaltes, davon 50%.
Aber bedenke, das du bei sonderbezügen mindestens 50% Abzüge hast.
Schaf
12473 Beiträge
25.11.2019 03:45
Zitat von Aquarellfarbe:

Da hast du einen tollen Arbeitgeber, viele zahlen heute doch gar kein Weihnachtsgeld mehr (wir bekommen keines)!

Wohl eher eine gute Gewerkschaft die gut verhandelt hat. Der Arbeitgeber zahlt das nicht weil er so nett ist.
Schaf
12473 Beiträge
25.11.2019 03:48
Zitat von Zirkonia85:

Nuya, du musst ab April rechnen. Also 9/12 des Monatsgehaltes, davon 50%.
Aber bedenke, das du bei sonderbezügen mindestens 50% Abzüge hast.

Genau.
Wenn du also bspw 2.000€ brutto hast bekommst Du 900€ brutto bekommst Du etwa 450€ netto mehr Geld als sonst.
juuLes
5319 Beiträge
25.11.2019 06:37
Zitat von Nuya:

Darf ich mich hier evtl ganz kurz ran hängen mit einer Frage, auch wenn ich zu der eigentlichen Frage nix sagen kann?

Mir wurde von einem Kollegen gesagt (TV-L), dass wir in unserer Entgeltgruppe 50 v.H. Weihnachtsgeld bekommen würde Ende des Monats. Was genau heißt das? Bezieht sich das aufs Monatsgehalt? Also soll das etwa heißen ich bekomme mein 1,5 faches Monatsgehalt in dem einen Monat?! Oder was soll das heißen? Das wäre ja so genial, das traue ich mich fast nicht zu glauben...

Und dann noch: Ich habe erst vor 8 Monaten, also im April diesen Job angefangen. Meint ihr ich bekomme das trotzdem schon dieses Jahr?


Freu dich ruhig
Hier ist es sogar ein komplettes Gehalt zusätzlich.
Kann eventuell sein, dass du es nur anteilig bekommst. Das macht aber jeder Arbeitgeber unterschiedlich
Bibri123
726 Beiträge
25.11.2019 07:03
Hast du dein Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet?
Besteht nämlich Anspruch auf Entgelt, dann steht dir auch die Jahressonderzahlung zu. Besteht kein Anspruch auf Entgelt, dann ist die Jahressonderzahlung pro Monat (in dem kein Anspruch besteht) zu kürzen.
So sieht es eigentlich der TVöD vor.
Es gibt zwar noch Ausnahmen, aber die Treffen in dem Fall nicht zu.
Beccy
1670 Beiträge
25.11.2019 10:46
Zitat von Bibri123:

Hast du dein Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet?
Besteht nämlich Anspruch auf Entgelt, dann steht dir auch die Jahressonderzahlung zu. Besteht kein Anspruch auf Entgelt, dann ist die Jahressonderzahlung pro Monat (in dem kein Anspruch besteht) zu kürzen.
So sieht es eigentlich der TVöD vor.
Es gibt zwar noch Ausnahmen, aber die Treffen in dem Fall nicht zu.


Ja bekomm das Elterngeld auf 2 jahre
Dann steht es mir zu?
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
25.11.2019 13:15
Zitat von Zirkonia85:

Nuya, du musst ab April rechnen. Also 9/12 des Monatsgehaltes, davon 50%.
Aber bedenke, das du bei sonderbezügen mindestens 50% Abzüge hast.


Das stimmt so aber nicht. In der Regel bekommt man die 50 % vom im Arbeitsvertrag vereinbarten Brutto. Das Einzige, was passieren könnte, dass sie dieses Jahr noch kein Weihnachtsgeld bekommt, da sie noch kein ganzes Jahr dort arbeitet. Das handhabt aber auch jeder AG anders. Und 50 % Abzüge vom Weihnachtsgeld sind auch völliger Quatsch. Man hat zwar höhere Abzüge als beim normalen Brutto, aber das sind im Leben keine 50 %.
Nuya
10450 Beiträge
25.11.2019 13:47
Danke euch
Also völlig egal, da ich mit sowas gar nicht gerechnet hab, freu ich mich über jedes zusätzliche geld, ob da nun grössere abzüge drauf kommen oder nicht, ein plus wäre es ja so und so.^^

Ich packs mal als screenshot rein, weil dann kann ichs in ner kleinen weile einfacher wieder löschen. Habs nämlich nun auch gefunden? :

Ich bin entgeltgruppe 13, heisst für mich dann also etwas in der grössenordnung von halt entsprechend der höheren abzüge weniger als die hälfte meines sonstigen monatsgehalts einfach oben drauf? Das ist ja krass. Soll also heissen ich bekäme dann ende november einfach mal etwas mehr geld als in den anderen monaten?

Und der text, der unten drunter steht, kann ich den so verstehen, dass ich das dann evtl wirklich schon (zumindest anteilig?) dieses jahr bekomme, obwohl ich erst im april hier angefangen hab?

(Sorry wirklich fürs thread sprengen...)
Halessia
4118 Beiträge
25.11.2019 13:54
Zitat von Nuya:

Danke euch
Also völlig egal, da ich mit sowas gar nicht gerechnet hab, freu ich mich über jedes zusätzliche geld, ob da nun grössere abzüge drauf kommen oder nicht, ein plus wäre es ja so und so.^^

Ich packs mal als screenshot rein, weil dann kann ichs in ner kleinen weile einfacher wieder löschen. Habs nämlich nun auch gefunden? :

Ich bin entgeltgruppe 13, heisst für mich dann also etwas in der grössenordnung von etwas weniger (wegen der höheren abzüge?) Als die hälfte meines sonstigen monatsgehalts einfach oben drauf? Das ist ja krass. Soll also heissen ich bekäme dann ende november einfach mal etwas mehr geld als in den anderen monaten?

Und der text, der unten drunter steht, kann ich den so verstehen, dass ich das dann evtl wirklich schon (zumindest anteilig?) dieses jahr bekomme, obwohl ich erst im april hier angefangen hab?

(Sorry wirklich fürs thread sprengen...)


Du bekommst zusätzlich ein halbes Gehalt. Unter Umständen nur 3/4 davon, weil du erst zum 1. April (?) angefangen hast. Dieses Zusatzgehalt wird prozentual etwas höher besteuert, da du hierdurch diesen Monat höhere Einkünfte hast. Bekommst du aber im Laufe des Jahres unter Umständen zurück, falls du eine Steuererklärung abgibst.

Also ja: du bekommst "einfach so" Geld!
25.11.2019 14:18
Kann mir das nochmal jemand erklären?
Bekommt man das "nur" wenn man 2 Jahre Elterngeld beantragt?
Ich bin auch im öffentlichen Dienst, habe aber nichts bekommen.
Oder entscheidet das der Arbeitgeber selbst?
Dorfkind
1757 Beiträge
25.11.2019 16:13
Jeder Beschäftigte, welche am 1. Dezember des Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt eine Jahressonderzahlung. (Weihnachtsgeld ist Umgangssprache ). Da du in einem Beschäftigungsverhältnis (aufgrund der Elternzeit ruht es ja nur, aber es besteht trotzdem) stehst, bekommst du die Jahressonderzahlung i. H. v. 50 % brutto. EGAL, ob du im Januar, April oder August anfängst. Es zählt der 1. Dezember. Es gibt auch nichts anteilig, weil du erst im April angefangen. Deine "volle" Höhe beträgt 50 v. H., also 50 % deines Bruttogehaltes. Davon gehen dann sämtliche Abzüge ab. Es wird etwas weniger als 1,5 deines "eigentlichen" Geldes sein.

Bsp. bei mir: Ich bekomme 67 % meines Bruttogehaltes. Netto habe ich fast genau 1,5 meines Monatsgehaltes.

Und wie einige auch schon geschrieben haben: Es beruht nicht auf der "Nettigkeit des AG". Er wendet einfach nur das durch die Gewerkschaft ausgehandelte Gesetz (Tarifvertrag) an.

Grinsebacke: Nach was wirst du bezahlt? Im Tarifvertrag stehen jegliche Sonderzahlungen drin, Entgelttabellen etc.
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