Mütter- und Schwangerenforum

Weihnachtsgeld im TVöD 2. Jahr Elternzeit

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Nuya
10447 Beiträge
25.11.2019 16:18
Zitat von Dorfkind:

Jeder Beschäftigte, welche am 1. Dezember des Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt eine Jahressonderzahlung. (Weihnachtsgeld ist Umgangssprache ). Da du in einem Beschäftigungsverhältnis (aufgrund der Elternzeit ruht es ja nur, aber es besteht trotzdem) stehst, bekommst du die Jahressonderzahlung i. H. v. 50 % brutto. EGAL, ob du im Januar, April oder August anfängst. Es zählt der 1. Dezember. Es gibt auch nichts anteilig, weil du erst im April angefangen. Deine "volle" Höhe beträgt 50 v. H., also 50 % deines Bruttogehaltes. Davon gehen dann sämtliche Abzüge ab. Es wird etwas weniger als 1,5 deines "eigentlichen" Geldes sein.

Bsp. bei mir: Ich bekomme 67 % meines Bruttogehaltes. Netto habe ich fast genau 1,5 meines Monatsgehaltes.

Und wie einige auch schon geschrieben haben: Es beruht nicht auf der "Nettigkeit des AG". Er wendet einfach nur das durch die Gewerkschaft ausgehandelte Gesetz (Tarifvertrag) an.

Ich bin nicht in elternzeit, ich hab nur den thread für meine zwecke "mitverwendet", sorry
Meine frage war viel grundsätzlicher, mein kind ist 5, und ich nicht in elternzeit.

Aber danke! So las es sich nämlich für mich auch, dass es für mich dann auch gelten würde trotz beginn der stelle erst im april. Aber da ich lieber positiv als negativ überrascht werde, habe ich den text lieber mit der vollen portion skepsis lesen wollen, als positive dinge anzunehmen und mich dann evtl am ende zu irren.^^
Ich werde es trotzdem erst glauben, wenn es so ist.
Beccy
1670 Beiträge
25.11.2019 16:19
Zitat von Dorfkind:

Jeder Beschäftigte, welche am 1. Dezember des Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt eine Jahressonderzahlung. (Weihnachtsgeld ist Umgangssprache ). Da du in einem Beschäftigungsverhältnis (aufgrund der Elternzeit ruht es ja nur, aber es besteht trotzdem) stehst, bekommst du die Jahressonderzahlung i. H. v. 50 % brutto. EGAL, ob du im Januar, April oder August anfängst. Es zählt der 1. Dezember. Es gibt auch nichts anteilig, weil du erst im April angefangen. Deine "volle" Höhe beträgt 50 v. H., also 50 % deines Bruttogehaltes. Davon gehen dann sämtliche Abzüge ab. Es wird etwas weniger als 1,5 deines "eigentlichen" Geldes sein.

Bsp. bei mir: Ich bekomme 67 % meines Bruttogehaltes. Netto habe ich fast genau 1,5 meines Monatsgehaltes.

Und wie einige auch schon geschrieben haben: Es beruht nicht auf der "Nettigkeit des AG". Er wendet einfach nur das durch die Gewerkschaft ausgehandelte Gesetz (Tarifvertrag) an.

Grinsebacke: Nach was wirst du bezahlt? Im Tarifvertrag stehen jegliche Sonderzahlungen drin, Entgelttabellen etc.


Also bekommt man im 2 jahr Elternzeit auch Weihnachtsgeld?
anja1181
6373 Beiträge
25.11.2019 16:36
Zitat von Beccy:

Zitat von Dorfkind:

Jeder Beschäftigte, welche am 1. Dezember des Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt eine Jahressonderzahlung. (Weihnachtsgeld ist Umgangssprache ). Da du in einem Beschäftigungsverhältnis (aufgrund der Elternzeit ruht es ja nur, aber es besteht trotzdem) stehst, bekommst du die Jahressonderzahlung i. H. v. 50 % brutto. EGAL, ob du im Januar, April oder August anfängst. Es zählt der 1. Dezember. Es gibt auch nichts anteilig, weil du erst im April angefangen. Deine "volle" Höhe beträgt 50 v. H., also 50 % deines Bruttogehaltes. Davon gehen dann sämtliche Abzüge ab. Es wird etwas weniger als 1,5 deines "eigentlichen" Geldes sein.

Bsp. bei mir: Ich bekomme 67 % meines Bruttogehaltes. Netto habe ich fast genau 1,5 meines Monatsgehaltes.

Und wie einige auch schon geschrieben haben: Es beruht nicht auf der "Nettigkeit des AG". Er wendet einfach nur das durch die Gewerkschaft ausgehandelte Gesetz (Tarifvertrag) an.

Grinsebacke: Nach was wirst du bezahlt? Im Tarifvertrag stehen jegliche Sonderzahlungen drin, Entgelttabellen etc.


Also bekommt man im 2 jahr Elternzeit auch Weihnachtsgeld?


Ja
Beccy
1670 Beiträge
25.11.2019 16:57
Zitat von anja1181:

Zitat von Beccy:

Zitat von Dorfkind:

Jeder Beschäftigte, welche am 1. Dezember des Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt eine Jahressonderzahlung. (Weihnachtsgeld ist Umgangssprache ). Da du in einem Beschäftigungsverhältnis (aufgrund der Elternzeit ruht es ja nur, aber es besteht trotzdem) stehst, bekommst du die Jahressonderzahlung i. H. v. 50 % brutto. EGAL, ob du im Januar, April oder August anfängst. Es zählt der 1. Dezember. Es gibt auch nichts anteilig, weil du erst im April angefangen. Deine "volle" Höhe beträgt 50 v. H., also 50 % deines Bruttogehaltes. Davon gehen dann sämtliche Abzüge ab. Es wird etwas weniger als 1,5 deines "eigentlichen" Geldes sein.

Bsp. bei mir: Ich bekomme 67 % meines Bruttogehaltes. Netto habe ich fast genau 1,5 meines Monatsgehaltes.

Und wie einige auch schon geschrieben haben: Es beruht nicht auf der "Nettigkeit des AG". Er wendet einfach nur das durch die Gewerkschaft ausgehandelte Gesetz (Tarifvertrag) an.

Grinsebacke: Nach was wirst du bezahlt? Im Tarifvertrag stehen jegliche Sonderzahlungen drin, Entgelttabellen etc.


Also bekommt man im 2 jahr Elternzeit auch Weihnachtsgeld?


Ja


Obwohl man nicht gearbeitet hat?
Wie wird das dann berechnet?
25.11.2019 17:24
Zitat von Dorfkind:

Jeder Beschäftigte, welche am 1. Dezember des Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt eine Jahressonderzahlung. (Weihnachtsgeld ist Umgangssprache ). Da du in einem Beschäftigungsverhältnis (aufgrund der Elternzeit ruht es ja nur, aber es besteht trotzdem) stehst, bekommst du die Jahressonderzahlung i. H. v. 50 % brutto. EGAL, ob du im Januar, April oder August anfängst. Es zählt der 1. Dezember. Es gibt auch nichts anteilig, weil du erst im April angefangen. Deine "volle" Höhe beträgt 50 v. H., also 50 % deines Bruttogehaltes. Davon gehen dann sämtliche Abzüge ab. Es wird etwas weniger als 1,5 deines "eigentlichen" Geldes sein.

Bsp. bei mir: Ich bekomme 67 % meines Bruttogehaltes. Netto habe ich fast genau 1,5 meines Monatsgehaltes.

Und wie einige auch schon geschrieben haben: Es beruht nicht auf der "Nettigkeit des AG". Er wendet einfach nur das durch die Gewerkschaft ausgehandelte Gesetz (Tarifvertrag) an.

Grinsebacke: Nach was wirst du bezahlt? Im Tarifvertrag stehen jegliche Sonderzahlungen drin, Entgelttabellen etc.

Danke da muss ich mal schauen. Letztes Jahr habe ich das auch bekommen trotz Beschäftigungsverbot, also steht es mir jetzt auch zu?
Ich bin in TVöD-B eingestellt
Beccy
1670 Beiträge
25.11.2019 17:26
Zitat von .Grinsebacke.:

Zitat von Dorfkind:

Jeder Beschäftigte, welche am 1. Dezember des Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt eine Jahressonderzahlung. (Weihnachtsgeld ist Umgangssprache ). Da du in einem Beschäftigungsverhältnis (aufgrund der Elternzeit ruht es ja nur, aber es besteht trotzdem) stehst, bekommst du die Jahressonderzahlung i. H. v. 50 % brutto. EGAL, ob du im Januar, April oder August anfängst. Es zählt der 1. Dezember. Es gibt auch nichts anteilig, weil du erst im April angefangen. Deine "volle" Höhe beträgt 50 v. H., also 50 % deines Bruttogehaltes. Davon gehen dann sämtliche Abzüge ab. Es wird etwas weniger als 1,5 deines "eigentlichen" Geldes sein.

Bsp. bei mir: Ich bekomme 67 % meines Bruttogehaltes. Netto habe ich fast genau 1,5 meines Monatsgehaltes.

Und wie einige auch schon geschrieben haben: Es beruht nicht auf der "Nettigkeit des AG". Er wendet einfach nur das durch die Gewerkschaft ausgehandelte Gesetz (Tarifvertrag) an.

Grinsebacke: Nach was wirst du bezahlt? Im Tarifvertrag stehen jegliche Sonderzahlungen drin, Entgelttabellen etc.

Danke da muss ich mal schauen. Letztes Jahr habe ich das auch bekommen trotz Beschäftigungsverbot, also steht es mir jetzt auch zu?
Ich bin in TVöD-B eingestellt


Genau so war es bei mir auch
Ab Januar 2018 brschäftogungsvetbot
August 2018 Geburt meiner kleinen Tochter
25.11.2019 17:33
Zitat von Beccy:

Zitat von .Grinsebacke.:

Zitat von Dorfkind:

Jeder Beschäftigte, welche am 1. Dezember des Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt eine Jahressonderzahlung. (Weihnachtsgeld ist Umgangssprache ). Da du in einem Beschäftigungsverhältnis (aufgrund der Elternzeit ruht es ja nur, aber es besteht trotzdem) stehst, bekommst du die Jahressonderzahlung i. H. v. 50 % brutto. EGAL, ob du im Januar, April oder August anfängst. Es zählt der 1. Dezember. Es gibt auch nichts anteilig, weil du erst im April angefangen. Deine "volle" Höhe beträgt 50 v. H., also 50 % deines Bruttogehaltes. Davon gehen dann sämtliche Abzüge ab. Es wird etwas weniger als 1,5 deines "eigentlichen" Geldes sein.

Bsp. bei mir: Ich bekomme 67 % meines Bruttogehaltes. Netto habe ich fast genau 1,5 meines Monatsgehaltes.

Und wie einige auch schon geschrieben haben: Es beruht nicht auf der "Nettigkeit des AG". Er wendet einfach nur das durch die Gewerkschaft ausgehandelte Gesetz (Tarifvertrag) an.

Grinsebacke: Nach was wirst du bezahlt? Im Tarifvertrag stehen jegliche Sonderzahlungen drin, Entgelttabellen etc.

Danke da muss ich mal schauen. Letztes Jahr habe ich das auch bekommen trotz Beschäftigungsverbot, also steht es mir jetzt auch zu?
Ich bin in TVöD-B eingestellt


Genau so war es bei mir auch
Ab Januar 2018 brschäftogungsvetbot
August 2018 Geburt meiner kleinen Tochter

Dann bin ich mal gespannt Bei mir in der Elternzeit zustimmung steht noch "Ansprüche auf Beihilfe bestehen während der Elternzeit nicht" aber das hat damit nichts zu tun oder?
Zirkonia85
1951 Beiträge
25.11.2019 18:09
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Zirkonia85:

Nuya, du musst ab April rechnen. Also 9/12 des Monatsgehaltes, davon 50%.
Aber bedenke, das du bei sonderbezügen mindestens 50% Abzüge hast.


Das stimmt so aber nicht. In der Regel bekommt man die 50 % vom im Arbeitsvertrag vereinbarten Brutto. Das Einzige, was passieren könnte, dass sie dieses Jahr noch kein Weihnachtsgeld bekommt, da sie noch kein ganzes Jahr dort arbeitet. Das handhabt aber auch jeder AG anders. Und 50 % Abzüge vom Weihnachtsgeld sind auch völliger Quatsch. Man hat zwar höhere Abzüge als beim normalen Brutto, aber das sind im Leben keine 50 %.

Nie im Leben? Komisch ich arbeite 15 Jahren im Personalbüro und rechne Löhne an und jedes Jahr Sonderzüge. Bei Steuerklasse 5 hat man sogar fast 70% Abzüge bei Weihnachtsgeld...
Aber wenn du dich so auskennst....
Beccy
1670 Beiträge
25.11.2019 18:17
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Zirkonia85:

Nuya, du musst ab April rechnen. Also 9/12 des Monatsgehaltes, davon 50%.
Aber bedenke, das du bei sonderbezügen mindestens 50% Abzüge hast.


Das stimmt so aber nicht. In der Regel bekommt man die 50 % vom im Arbeitsvertrag vereinbarten Brutto. Das Einzige, was passieren könnte, dass sie dieses Jahr noch kein Weihnachtsgeld bekommt, da sie noch kein ganzes Jahr dort arbeitet. Das handhabt aber auch jeder AG anders. Und 50 % Abzüge vom Weihnachtsgeld sind auch völliger Quatsch. Man hat zwar höhere Abzüge als beim normalen Brutto, aber das sind im Leben keine 50 %.

Nie im Leben? Komisch ich arbeite 15 Jahren im Personalbüro und rechne Löhne an und jedes Jahr Sonderzüge. Bei Steuerklasse 5 hat man sogar fast 70% Abzüge bei Weihnachtsgeld...
Aber wenn du dich so auskennst....


Brkommt man das den in der Elternzeit?im 2. Jahr
Zirkonia85
1951 Beiträge
25.11.2019 18:20
Zitat von Beccy:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Zirkonia85:

Nuya, du musst ab April rechnen. Also 9/12 des Monatsgehaltes, davon 50%.
Aber bedenke, das du bei sonderbezügen mindestens 50% Abzüge hast.


Das stimmt so aber nicht. In der Regel bekommt man die 50 % vom im Arbeitsvertrag vereinbarten Brutto. Das Einzige, was passieren könnte, dass sie dieses Jahr noch kein Weihnachtsgeld bekommt, da sie noch kein ganzes Jahr dort arbeitet. Das handhabt aber auch jeder AG anders. Und 50 % Abzüge vom Weihnachtsgeld sind auch völliger Quatsch. Man hat zwar höhere Abzüge als beim normalen Brutto, aber das sind im Leben keine 50 %.

Nie im Leben? Komisch ich arbeite 15 Jahren im Personalbüro und rechne Löhne an und jedes Jahr Sonderzüge. Bei Steuerklasse 5 hat man sogar fast 70% Abzüge bei Weihnachtsgeld...
Aber wenn du dich so auskennst....


Brkommt man das den in der Elternzeit?im 2. Jahr

Es wird im Tarifvertrag geregelt sein. Du bist weiter dort beschäftigt auch in Elternzeit. Von daher. Ich kenne einige die es bekommen in Elternzeit. Wird schon richtig sein
Titania
5862 Beiträge
25.11.2019 18:44
das wäre mir neu, dass man im 2. Elternzeitjahr eine Sonderzahlung erhält.

Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst. Die Zuwendung hat doch nichts damit zu tun, ob man sich das Elterngeld auf 2 Jahre aufsplittet.
Ich habe bei meinen Kindern jeweils in dem Jahr die Sonderzahlung erhalten, in dem das Kind geboren ist. Und so steht es es auch im Tarifvertrag.

Ich habe somit auch 2 Jahre Weihnachtsgeld erhalten, denn ich ging Ende November 2016 in Mutterschutz (da bekam ich die Sonderzahlung). Meine kleine Tochter ist im Januar geboren. Daher habe ich für 2017, obwohl ich da nicht mehr gearbeitet habe, die Sonderzahlung erhalten. Aber das hängt wie schon geschrieben damit zusammen, wann das Kind geboren wird, nicht ob man noch Elterngeld erhält.

Ich würde daher eher auf ein Versehen tippen. Oder ihr habt einen anderen Tarifvertrag.
12Pfoten
1686 Beiträge
25.11.2019 19:17
Ich dachte ja immer, dass man für den Zeitraum des Elterngeldbezugs kein Weihnachtsgeld bekommt, genauso wie man für diese Zeit keinen Urlaubsanspruch hat.

Ich bin auch im öffentlichen Dienst. Wieviel Weihnachtsgeld ich bekomme, werd ich ja in ein paar Tagen sehen. Meine Elternzeit ging bis Anfang November.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
25.11.2019 19:30
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Zirkonia85:

Nuya, du musst ab April rechnen. Also 9/12 des Monatsgehaltes, davon 50%.
Aber bedenke, das du bei sonderbezügen mindestens 50% Abzüge hast.


Das stimmt so aber nicht. In der Regel bekommt man die 50 % vom im Arbeitsvertrag vereinbarten Brutto. Das Einzige, was passieren könnte, dass sie dieses Jahr noch kein Weihnachtsgeld bekommt, da sie noch kein ganzes Jahr dort arbeitet. Das handhabt aber auch jeder AG anders. Und 50 % Abzüge vom Weihnachtsgeld sind auch völliger Quatsch. Man hat zwar höhere Abzüge als beim normalen Brutto, aber das sind im Leben keine 50 %.

Nie im Leben? Komisch ich arbeite 15 Jahren im Personalbüro und rechne Löhne an und jedes Jahr Sonderzüge. Bei Steuerklasse 5 hat man sogar fast 70% Abzüge bei Weihnachtsgeld...
Aber wenn du dich so auskennst....


Ich bin jetzt vom Normalfall ausgegangen, Steuerklasse I/IV. Kannst du mit Steuerklasse 5 überhaupt nicht vergleichen. Und da bekommt man Netto mehr als 50 % vom Weihnachtsgeld ausgezahlt. Das ist Tatsache und dafür muss man sich nicht auskennen.
die_sarah
1020 Beiträge
25.11.2019 21:38
Zitat von Titania:

das wäre mir neu, dass man im 2. Elternzeitjahr eine Sonderzahlung erhält.

Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst. Die Zuwendung hat doch nichts damit zu tun, ob man sich das Elterngeld auf 2 Jahre aufsplittet.
Ich habe bei meinen Kindern jeweils in dem Jahr die Sonderzahlung erhalten, in dem das Kind geboren ist. Und so steht es es auch im Tarifvertrag.

Ich habe somit auch 2 Jahre Weihnachtsgeld erhalten, denn ich ging Ende November 2016 in Mutterschutz (da bekam ich die Sonderzahlung). Meine kleine Tochter ist im Januar geboren. Daher habe ich für 2017, obwohl ich da nicht mehr gearbeitet habe, die Sonderzahlung erhalten. Aber das hängt wie schon geschrieben damit zusammen, wann das Kind geboren wird, nicht ob man noch Elterngeld erhält.

Ich würde daher eher auf ein Versehen tippen. Oder ihr habt einen anderen Tarifvertrag.


Genauso sieht es nämlich aus!
Bei uns genau so
28.11.2019 15:04
Zitat von Beccy:

Zitat von .Grinsebacke.:

Zitat von Dorfkind:

Jeder Beschäftigte, welche am 1. Dezember des Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt eine Jahressonderzahlung. (Weihnachtsgeld ist Umgangssprache ). Da du in einem Beschäftigungsverhältnis (aufgrund der Elternzeit ruht es ja nur, aber es besteht trotzdem) stehst, bekommst du die Jahressonderzahlung i. H. v. 50 % brutto. EGAL, ob du im Januar, April oder August anfängst. Es zählt der 1. Dezember. Es gibt auch nichts anteilig, weil du erst im April angefangen. Deine "volle" Höhe beträgt 50 v. H., also 50 % deines Bruttogehaltes. Davon gehen dann sämtliche Abzüge ab. Es wird etwas weniger als 1,5 deines "eigentlichen" Geldes sein.

Bsp. bei mir: Ich bekomme 67 % meines Bruttogehaltes. Netto habe ich fast genau 1,5 meines Monatsgehaltes.

Und wie einige auch schon geschrieben haben: Es beruht nicht auf der "Nettigkeit des AG". Er wendet einfach nur das durch die Gewerkschaft ausgehandelte Gesetz (Tarifvertrag) an.

Grinsebacke: Nach was wirst du bezahlt? Im Tarifvertrag stehen jegliche Sonderzahlungen drin, Entgelttabellen etc.

Danke da muss ich mal schauen. Letztes Jahr habe ich das auch bekommen trotz Beschäftigungsverbot, also steht es mir jetzt auch zu?
Ich bin in TVöD-B eingestellt


Genau so war es bei mir auch
Ab Januar 2018 brschäftogungsvetbot
August 2018 Geburt meiner kleinen Tochter

Also ich habe Weihnachtsgeld bekommen
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