Mütter- und Schwangerenforum

Nun ein Fall in Deutschland - Coronavirus

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Mützenmädele
2501 Beiträge
30.04.2021 11:23
Ich habe Mal eine doofe Frage...

Folgende Situation:
Die Kollegin meines Papas sagte gestern, sie waren impfen weil die Eltern (topfit) über 80 sind und zwei Personen zur Impfung benennen durften.
Ich hab jetzt Mal gegoogelt und finde immer nur ü80+pflegebedürftig. Die Kollegin sagte, allerdings, dass das "pflegebedürftig" bei Ü80 wegfällt, weil diese Personen besonders Schützenswert seien. Ich finde dazu aber rein gar nix! Alles was ich finde wie gesagt kommt wieder auf Pflegebedürftig zurück.

Daher die Frage:
Hat jemand schon Mal was davon gehört und mir eine Quelle, die das, was die Kollegin meines Papas sagt bestätigt? Wenn das stimmt könnten sich nämlich meine Schwiegereltern impfen lassen.

Danke euch
Chica157
1223 Beiträge
30.04.2021 12:16
Zitat von Mützenmädele:

Ich habe Mal eine doofe Frage...

Folgende Situation:
Die Kollegin meines Papas sagte gestern, sie waren impfen weil die Eltern (topfit) über 80 sind und zwei Personen zur Impfung benennen durften.
Ich hab jetzt Mal gegoogelt und finde immer nur ü80+pflegebedürftig. Die Kollegin sagte, allerdings, dass das "pflegebedürftig" bei Ü80 wegfällt, weil diese Personen besonders Schützenswert seien. Ich finde dazu aber rein gar nix! Alles was ich finde wie gesagt kommt wieder auf Pflegebedürftig zurück.

Daher die Frage:
Hat jemand schon Mal was davon gehört und mir eine Quelle, die das, was die Kollegin meines Papas sagt bestätigt? Wenn das stimmt könnten sich nämlich meine Schwiegereltern impfen lassen.

Danke euch

Also tatsächlich ist so eine Freundin von mir geimpft worden, Aber ich glaube, es kommt ein bisschen auf den guten Willen beim Impfzentrum an..
Mützenmädele
2501 Beiträge
30.04.2021 12:55
Zitat von Chica157:

Zitat von Mützenmädele:

Ich habe Mal eine doofe Frage...

Folgende Situation:
Die Kollegin meines Papas sagte gestern, sie waren impfen weil die Eltern (topfit) über 80 sind und zwei Personen zur Impfung benennen durften.
Ich hab jetzt Mal gegoogelt und finde immer nur ü80+pflegebedürftig. Die Kollegin sagte, allerdings, dass das "pflegebedürftig" bei Ü80 wegfällt, weil diese Personen besonders Schützenswert seien. Ich finde dazu aber rein gar nix! Alles was ich finde wie gesagt kommt wieder auf Pflegebedürftig zurück.

Daher die Frage:
Hat jemand schon Mal was davon gehört und mir eine Quelle, die das, was die Kollegin meines Papas sagt bestätigt? Wenn das stimmt könnten sich nämlich meine Schwiegereltern impfen lassen.

Danke euch

Also tatsächlich ist so eine Freundin von mir geimpft worden, Aber ich glaube, es kommt ein bisschen auf den guten Willen beim Impfzentrum an..

Ich hab's gefunden. Es gibt nirgends den Satz in dem es in normal Deutsch steht aber im Gesetzestext steht für Personengruppe zwei
§ 3
Schutzimpfungen mit hoher Priorität
(1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
(....)
3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und
nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden
(....)

Und in § 2 Absatz 1 Nummer 1 steht:
§ 2
Schutzimpfungen mit höchster Priorität
(1) Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,(...)

Quelle: coronaimpfv Bundesanzeiger
Ich hoffe das ist verständlich?!
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
30.04.2021 13:12
Zitat von Mützenmädele:

Ich habe Mal eine doofe Frage...

Folgende Situation:
Die Kollegin meines Papas sagte gestern, sie waren impfen weil die Eltern (topfit) über 80 sind und zwei Personen zur Impfung benennen durften.
Ich hab jetzt Mal gegoogelt und finde immer nur ü80+pflegebedürftig. Die Kollegin sagte, allerdings, dass das "pflegebedürftig" bei Ü80 wegfällt, weil diese Personen besonders Schützenswert seien. Ich finde dazu aber rein gar nix! Alles was ich finde wie gesagt kommt wieder auf Pflegebedürftig zurück.

Daher die Frage:
Hat jemand schon Mal was davon gehört und mir eine Quelle, die das, was die Kollegin meines Papas sagt bestätigt? Wenn das stimmt könnten sich nämlich meine Schwiegereltern impfen lassen.

Danke euch


Warum ist es wichtig, warum sie geimpft sind? Sie sind es, und da kann man sich doch freuen.
Viala2.0
2096 Beiträge
30.04.2021 13:25
Zitat von Mützenmädele:

Zitat von Chica157:

Zitat von Mützenmädele:

Ich habe Mal eine doofe Frage...

Folgende Situation:
Die Kollegin meines Papas sagte gestern, sie waren impfen weil die Eltern (topfit) über 80 sind und zwei Personen zur Impfung benennen durften.
Ich hab jetzt Mal gegoogelt und finde immer nur ü80+pflegebedürftig. Die Kollegin sagte, allerdings, dass das "pflegebedürftig" bei Ü80 wegfällt, weil diese Personen besonders Schützenswert seien. Ich finde dazu aber rein gar nix! Alles was ich finde wie gesagt kommt wieder auf Pflegebedürftig zurück.

Daher die Frage:
Hat jemand schon Mal was davon gehört und mir eine Quelle, die das, was die Kollegin meines Papas sagt bestätigt? Wenn das stimmt könnten sich nämlich meine Schwiegereltern impfen lassen.

Danke euch

Also tatsächlich ist so eine Freundin von mir geimpft worden, Aber ich glaube, es kommt ein bisschen auf den guten Willen beim Impfzentrum an..

Ich hab's gefunden. Es gibt nirgends den Satz in dem es in normal Deutsch steht aber im Gesetzestext steht für Personengruppe zwei
§ 3
Schutzimpfungen mit hoher Priorität
(1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
(....)
3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und
nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden
(....)

Und in § 2 Absatz 1 Nummer 1 steht:
§ 2
Schutzimpfungen mit höchster Priorität
(1) Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,(...)

Quelle: coronaimpfv Bundesanzeiger
Ich hoffe das ist verständlich?!
ich verstehe dass so, dass eine Begleitperson von ü80 nur dann bevorzugt geimpft wird, wenn diese Person ü80 auch pflegebedürftig ist.
spaghetti
1033 Beiträge
30.04.2021 13:28
So wie ich es von meinen Verwandten gehört habe, haben sie sich dafür ein Attest vom Hausarzt geben lassen, dass sie im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind. Allerdings ist mein Opa tatsächlich pflegebedürftig, sodass es das nicht ganz ausschließt...
Mützenmädele
2501 Beiträge
30.04.2021 14:04
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Mützenmädele:

Ich habe Mal eine doofe Frage...

Folgende Situation:
Die Kollegin meines Papas sagte gestern, sie waren impfen weil die Eltern (topfit) über 80 sind und zwei Personen zur Impfung benennen durften.
Ich hab jetzt Mal gegoogelt und finde immer nur ü80+pflegebedürftig. Die Kollegin sagte, allerdings, dass das "pflegebedürftig" bei Ü80 wegfällt, weil diese Personen besonders Schützenswert seien. Ich finde dazu aber rein gar nix! Alles was ich finde wie gesagt kommt wieder auf Pflegebedürftig zurück.

Daher die Frage:
Hat jemand schon Mal was davon gehört und mir eine Quelle, die das, was die Kollegin meines Papas sagt bestätigt? Wenn das stimmt könnten sich nämlich meine Schwiegereltern impfen lassen.

Danke euch


Warum ist es wichtig, warum sie geimpft sind? Sie sind es, und da kann man sich doch freuen.

Es geht doch nicht drum, dass ich mich nicht für sie freue? Warum es wichtig ist steht in meinem Text ganz am Ende: weil sich dann meine Schwiegereltern auf dieser Grundlage impfen lassen könnten ?!
Milli17
1322 Beiträge
30.04.2021 14:21
Bei uns erfolgte die Impfung dieser Begleitpersonen nach Selbstauskunft. Es gab einen Vordruck vom Impfzentrum, den der zu Pflegende ausfüllen und unterschreiben musste. Ohne anderweitige Bestätigung. Das haben viele genutzt. Aber wir hatten auch Sonderimpfstoff weil Hotspot Gebiet.
nilou
14070 Beiträge
30.04.2021 14:32
Zitat von Mützenmädele:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Mützenmädele:

Ich habe Mal eine doofe Frage...

Folgende Situation:
Die Kollegin meines Papas sagte gestern, sie waren impfen weil die Eltern (topfit) über 80 sind und zwei Personen zur Impfung benennen durften.
Ich hab jetzt Mal gegoogelt und finde immer nur ü80+pflegebedürftig. Die Kollegin sagte, allerdings, dass das "pflegebedürftig" bei Ü80 wegfällt, weil diese Personen besonders Schützenswert seien. Ich finde dazu aber rein gar nix! Alles was ich finde wie gesagt kommt wieder auf Pflegebedürftig zurück.

Daher die Frage:
Hat jemand schon Mal was davon gehört und mir eine Quelle, die das, was die Kollegin meines Papas sagt bestätigt? Wenn das stimmt könnten sich nämlich meine Schwiegereltern impfen lassen.

Danke euch


Warum ist es wichtig, warum sie geimpft sind? Sie sind es, und da kann man sich doch freuen.

Es geht doch nicht drum, dass ich mich nicht für sie freue? Warum es wichtig ist steht in meinem Text ganz am Ende: weil sich dann meine Schwiegereltern auf dieser Grundlage impfen lassen könnten ?!


BW: meine Kollegin hat sich auf dieser Grundlage auch impfen lassen. Der Vater (81) wohnt noch allein, aber braucht eben schon hin und wieder Unterstützung. Das hat gereicht.
Mützenmädele
2501 Beiträge
30.04.2021 14:33
Zitat von Viala2.0:

Zitat von Mützenmädele:

Zitat von Chica157:

Zitat von Mützenmädele:

Ich habe Mal eine doofe Frage...

Folgende Situation:
Die Kollegin meines Papas sagte gestern, sie waren impfen weil die Eltern (topfit) über 80 sind und zwei Personen zur Impfung benennen durften.
Ich hab jetzt Mal gegoogelt und finde immer nur ü80+pflegebedürftig. Die Kollegin sagte, allerdings, dass das "pflegebedürftig" bei Ü80 wegfällt, weil diese Personen besonders Schützenswert seien. Ich finde dazu aber rein gar nix! Alles was ich finde wie gesagt kommt wieder auf Pflegebedürftig zurück.

Daher die Frage:
Hat jemand schon Mal was davon gehört und mir eine Quelle, die das, was die Kollegin meines Papas sagt bestätigt? Wenn das stimmt könnten sich nämlich meine Schwiegereltern impfen lassen.

Danke euch

Also tatsächlich ist so eine Freundin von mir geimpft worden, Aber ich glaube, es kommt ein bisschen auf den guten Willen beim Impfzentrum an..

Ich hab's gefunden. Es gibt nirgends den Satz in dem es in normal Deutsch steht aber im Gesetzestext steht für Personengruppe zwei
§ 3
Schutzimpfungen mit hoher Priorität
(1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
(....)
3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und
nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden
(....)

Und in § 2 Absatz 1 Nummer 1 steht:
§ 2
Schutzimpfungen mit höchster Priorität
(1) Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,(...)

Quelle: coronaimpfv Bundesanzeiger
Ich hoffe das ist verständlich?!
ich verstehe dass so, dass eine Begleitperson von ü80 nur dann bevorzugt geimpft wird, wenn diese Person ü80 auch pflegebedürftig ist.

Stimmt... Hmm die Kollegin meines Papas musste aber kein Attest oder so vorlegen nur den Personalausweis der Mutter und den Zettel der online ausgedruckt werden kann... Ich kapiere es nicht mehr.
Flieder_Zimmer
472 Beiträge
30.04.2021 14:36
In Baden Württemberger ist es so. Man muss nur Kontaktperson von einer. Person ü80 sein. Man braucht keinen Nachweis.
Hier werden schon urgrosseltern auf dem Schwarzmarkt als Kontaktperson gehandelt

Sogar das impfen wird zum Wettstreit, zum Klassenkampf. Ist man dreist, informiert, hat Kontakte kann man sich nach Lust und Laune impfen lassen.

Die anderen warten brav bis sie an der Reihe sind u d am Ende sind die ehrlichen Leute die gearschten..
Mützenmädele
2501 Beiträge
30.04.2021 15:04
Zitat von Flieder_Zimmer:

In Baden Württemberger ist es so. Man muss nur Kontaktperson von einer. Person ü80 sein. Man braucht keinen Nachweis.
Hier werden schon urgrosseltern auf dem Schwarzmarkt als Kontaktperson gehandelt

Sogar das impfen wird zum Wettstreit, zum Klassenkampf. Ist man dreist, informiert, hat Kontakte kann man sich nach Lust und Laune impfen lassen.

Die anderen warten brav bis sie an der Reihe sind u d am Ende sind die ehrlichen Leute die gearschten..

Genau darum frag ich... Weder wir noch die Schwiegereltern wollen uns/sich was "erschleichen" wofür man gar nicht berechtigt wäre. Sind wir nicht berechtigt, warten wir. Aber sollten wir berechtigt sein, würden wir das natürlich gerne in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für meine Schwiegereltern. Um mich geht es mir nicht. Ich bin im Mutterschutz und außer in der Rückbildung und bei meiner Mama eh nur Zuhause. Aber mein Mann und die Schwiegereltern arbeiten und zwar so, dass Home-Office nicht geht. (Auf der Bank bzw bei einer Autowerkstatt)
Und es ist halt eine Oma mit Ü80 da, die die Schwiegereltern auch jede Woche sehen und ihr teilweise größere Besorgungen abnehmen... Wenn das ausreichend wäre, wäre es für meine Schwiegereltern natürlich schön.

Ist das verständlich? Ich hoffe man kann mir Folgen. Schlafmangel macht Matsch im Kopf...
Waffel
1030 Beiträge
30.04.2021 15:33
Zitat von Mützenmädele:

Zitat von Flieder_Zimmer:

In Baden Württemberger ist es so. Man muss nur Kontaktperson von einer. Person ü80 sein. Man braucht keinen Nachweis.
Hier werden schon urgrosseltern auf dem Schwarzmarkt als Kontaktperson gehandelt

Sogar das impfen wird zum Wettstreit, zum Klassenkampf. Ist man dreist, informiert, hat Kontakte kann man sich nach Lust und Laune impfen lassen.

Die anderen warten brav bis sie an der Reihe sind u d am Ende sind die ehrlichen Leute die gearschten..

Genau darum frag ich... Weder wir noch die Schwiegereltern wollen uns/sich was "erschleichen" wofür man gar nicht berechtigt wäre. Sind wir nicht berechtigt, warten wir. Aber sollten wir berechtigt sein, würden wir das natürlich gerne in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für meine Schwiegereltern. Um mich geht es mir nicht. Ich bin im Mutterschutz und außer in der Rückbildung und bei meiner Mama eh nur Zuhause. Aber mein Mann und die Schwiegereltern arbeiten und zwar so, dass Home-Office nicht geht. (Auf der Bank bzw bei einer Autowerkstatt)
Und es ist halt eine Oma mit Ü80 da, die die Schwiegereltern auch jede Woche sehen und ihr teilweise größere Besorgungen abnehmen... Wenn das ausreichend wäre, wäre es für meine Schwiegereltern natürlich schön.

Ist das verständlich? Ich hoffe man kann mir Folgen. Schlafmangel macht Matsch im Kopf...


Für uns wäre dieses auch interessant, mein Vater ist Ende 80, meine Schwie Anfang 80 und sollten mein Mann und ich dadurch die Möglichkeit haben, uns impfen lassen zu können, würden wir dieses als ü-Vierziger natürlich auch in Anspruch nehmen. Unsere Eltern versorgen sich im Haushalt noch selber, aber wir übernehmen Einkäufe, Erledigung, Fahrten, bzw geben Hilfe wo sie benötigt wird.

Ein Schwarzmarkt an Gross- und Urgrosseltern, um sich "vorzumogeln", ist schon arg.

Aber, Mütze, Deinen Text bzw den Auszug habe ich so verstanden, dass man tatsächlich als Kontaktperson nur impfberechtigt ist, wenn die ü80 Person pflegebedürftig ist?!
Hätte das pflegebedürftig nun einer Pflegestufe zugeordnet, oder langt allein die Übernahme gewisser Tätigkeiten für die ü80 Person?
Mützenmädele
2501 Beiträge
30.04.2021 15:51
Zitat von Waffel:

Zitat von Mützenmädele:

Zitat von Flieder_Zimmer:

In Baden Württemberger ist es so. Man muss nur Kontaktperson von einer. Person ü80 sein. Man braucht keinen Nachweis.
Hier werden schon urgrosseltern auf dem Schwarzmarkt als Kontaktperson gehandelt

Sogar das impfen wird zum Wettstreit, zum Klassenkampf. Ist man dreist, informiert, hat Kontakte kann man sich nach Lust und Laune impfen lassen.

Die anderen warten brav bis sie an der Reihe sind u d am Ende sind die ehrlichen Leute die gearschten..

Genau darum frag ich... Weder wir noch die Schwiegereltern wollen uns/sich was "erschleichen" wofür man gar nicht berechtigt wäre. Sind wir nicht berechtigt, warten wir. Aber sollten wir berechtigt sein, würden wir das natürlich gerne in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für meine Schwiegereltern. Um mich geht es mir nicht. Ich bin im Mutterschutz und außer in der Rückbildung und bei meiner Mama eh nur Zuhause. Aber mein Mann und die Schwiegereltern arbeiten und zwar so, dass Home-Office nicht geht. (Auf der Bank bzw bei einer Autowerkstatt)
Und es ist halt eine Oma mit Ü80 da, die die Schwiegereltern auch jede Woche sehen und ihr teilweise größere Besorgungen abnehmen... Wenn das ausreichend wäre, wäre es für meine Schwiegereltern natürlich schön.

Ist das verständlich? Ich hoffe man kann mir Folgen. Schlafmangel macht Matsch im Kopf...


Für uns wäre dieses auch interessant, mein Vater ist Ende 80, meine Schwie Anfang 80 und sollten mein Mann und ich dadurch die Möglichkeit haben, uns impfen lassen zu können, würden wir dieses als ü-Vierziger natürlich auch in Anspruch nehmen. Unsere Eltern versorgen sich im Haushalt noch selber, aber wir übernehmen Einkäufe, Erledigung, Fahrten, bzw geben Hilfe wo sie benötigt wird.

Ein Schwarzmarkt an Gross- und Urgrosseltern, um sich "vorzumogeln", ist schon arg.

Aber, Mütze, Deinen Text bzw den Auszug habe ich so verstanden, dass man tatsächlich als Kontaktperson nur impfberechtigt ist, wenn die ü80 Person pflegebedürftig ist?!
Hätte das pflegebedürftig nun einer Pflegestufe zugeordnet, oder langt allein die Übernahme gewisser Tätigkeiten für die ü80 Person?

Genau das ist es was ich nicht weiß. Bei der Kollegin meines Papas war es so, dass sie nur den ausgefüllten Berechtigungszettel und Personalausweiskopie von den Eltern mitgebracht haben und damit dann geimpft wurden. Und das obwohl die Eltern da alles noch selbst machen.
Und bei meinen Schwiegereltern wäre ja auch so das mit den größeren Besorgungen gegeben (Wasserkauf und Großeinkauf und so)
Poca
43524 Beiträge
30.04.2021 16:00
Meine Eltern Ü70 versuchen immer noch überhaupt erst mal einen Termin zu bekommen
seufz
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