Mütter- und Schwangerenforum

Pflege zu Hause, Pflegekraft

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MatBau
150 Beiträge
02.09.2025 12:17
Klar kann die Pflegeperson auch selbst eine Einschränkung haben – es gibt da keine Pflicht, topfit zu sein. Wichtig ist nur, dass sie realistisch in der Lage ist, die Pflege zu leisten. Also ja: auch mit Schwerbehinderung oder eigener Pflegestufe ist das möglich.
Anonym 1 (212065)
0 Beiträge
02.09.2025 15:55
Zitat von MatBau:

Klar kann die Pflegeperson auch selbst eine Einschränkung haben – es gibt da keine Pflicht, topfit zu sein. Wichtig ist nur, dass sie realistisch in der Lage ist, die Pflege zu leisten. Also ja: auch mit Schwerbehinderung oder eigener Pflegestufe ist das möglich.
Danke für deine Antwort.

Wir haben jetzt als "Pflegekraft" eine Familienangehörige angegeben, die zwar selbst eine Pflegestufe hat, aber die "Pflege" der anderen Person trotzdem übernehmen kann. Man unterstützt sich gegenseitig. Das klappt, weil beide Beeinträchtigungen total unterschiedlich sind.
Anonym 1 (212065)
0 Beiträge
02.09.2025 15:58
Zitat von Nickitierchen:

Zitat von anja1181:

Zitat von Cogito:

Könnte mir nur vorstellen, dass es Probleme geben könnte, wenn die pflegende Person erwerbsunfähig ist und aufgrund dessen Leistungen bezieht.


Richtig.
Wenn man zb eine Erwerbsminderungsrente bezieht darf man nur weniger als 3 Std täglich arbeiten, wenn man dann aber zb jeden Tag mehr als 3 Stunden jemanden pflegt kann das die RV auf den Plan rufen um das Leistungsvermögen nochmal zu überprüfen.

Dann bin ich mal gespannt, ich klage grad emr ein und habe selber pg 2 und will nach der Diagnostik k3 wegen starker adhs für ihn pg beantragen und wäre dann als.mutter ja nun mal automatisch pflegede person.
Prinzipiell kann die Pflege aber jede Person übernehmen. Auch der Vater deines Kindes, die Oma u. s. w.
Gerade wenn sich in der Realität mehrere Personen kümmern, kann man schon überlegen, für welche Pflegeperson es am besten angegeben wird.
shelyra
69249 Beiträge
02.09.2025 17:37
Zitat von Anonym 1 (212065):

Zitat von Nickitierchen:

Zitat von anja1181:

Zitat von Cogito:

Könnte mir nur vorstellen, dass es Probleme geben könnte, wenn die pflegende Person erwerbsunfähig ist und aufgrund dessen Leistungen bezieht.


Richtig.
Wenn man zb eine Erwerbsminderungsrente bezieht darf man nur weniger als 3 Std täglich arbeiten, wenn man dann aber zb jeden Tag mehr als 3 Stunden jemanden pflegt kann das die RV auf den Plan rufen um das Leistungsvermögen nochmal zu überprüfen.

Dann bin ich mal gespannt, ich klage grad emr ein und habe selber pg 2 und will nach der Diagnostik k3 wegen starker adhs für ihn pg beantragen und wäre dann als.mutter ja nun mal automatisch pflegede person.
Prinzipiell kann die Pflege aber jede Person übernehmen. Auch der Vater deines Kindes, die Oma u. s. w.
Gerade wenn sich in der Realität mehrere Personen kümmern, kann man schon überlegen, für welche Pflegeperson es am besten angegeben wird.

Man kann auch mehr als eine Pflegeperson angeben
MatBau
150 Beiträge
02.09.2025 19:38
Klingt nach einer sehr pragmatischen Lösung bei euch – und ehrlich gesagt auch ziemlich stark, dass ihr das gemeinsam so stemmt. Wenn die Einschränkungen sich nicht überschneiden, kann das ja echt gut funktionieren. Manchmal geht’s eben genau darum: im Alltag mit den eigenen Möglichkeiten füreinander da sein.
Nickitierchen
26603 Beiträge
04.09.2025 09:51
Zitat von Anonym 1 (212065):

Zitat von Nickitierchen:

Zitat von anja1181:

Zitat von Cogito:

Könnte mir nur vorstellen, dass es Probleme geben könnte, wenn die pflegende Person erwerbsunfähig ist und aufgrund dessen Leistungen bezieht.


Richtig.
Wenn man zb eine Erwerbsminderungsrente bezieht darf man nur weniger als 3 Std täglich arbeiten, wenn man dann aber zb jeden Tag mehr als 3 Stunden jemanden pflegt kann das die RV auf den Plan rufen um das Leistungsvermögen nochmal zu überprüfen.

Dann bin ich mal gespannt, ich klage grad emr ein und habe selber pg 2 und will nach der Diagnostik k3 wegen starker adhs für ihn pg beantragen und wäre dann als.mutter ja nun mal automatisch pflegede person.
Prinzipiell kann die Pflege aber jede Person übernehmen. Auch der Vater deines Kindes, die Oma u. s. w.
Gerade wenn sich in der Realität mehrere Personen kümmern, kann man schon überlegen, für welche Pflegeperson es am besten angegeben wird.
meine schwiegermama und mein mann sind ja schon bei mir eingetragen. Realistisch gesehen können sie zeitlich nicht offiziell auch noch x Stunden von k3 übernehmen.
Mal sehen..
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