Mütter- und Schwangerenforum

Darf man einen Hund für 1-2 Wochen Pflegen trotz Verbot?

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Babybaby
8767 Beiträge
27.03.2013 20:08
Grundsätzlich kann Ihnen der Vermieter nicht verbieten, ein Tier für eine kurze Dauer bei sich aufzunehmen. Nach dem Mietvertrag ist in der Regel allein das Halten von Hunden verboten. Wenn Sie vorübergehend einen Hund bei sich aufnehmen, so sind Sie damit noch nicht dessen Halter, so dass es sich auch nicht um eine Tierhaltung im Rechtssinne handelt. Eine konkrete Zeitangabe, ab wann davon auszugehen ist, dass der Hund in einer Wohnung dauerhaft „gehalten wird“ und nicht nur „zu Besuch da ist“, ist im Mietrecht nicht festgelegt. Die Gemeinden gehen bei der Festlegung der Hundesteuer in der Regel davon aus, dass ein Tier dauerhaft in einem Haushalt lebt, wenn es etwa 2 Monate dort lebt.
Der Vermieter kann allerdings ein Vetorecht haben, wenn es sich im konkreten Fall beispielsweise um einen sog. "Kampfhund" handelt und davon auszugehen ist, dass dieser für die anderen Mieter eine erhebliche Gefährdung darstellt. In der Regel ist es allerdings erforderlich, dass es einen hinreichenden Grund für die Annahme einer Gefährdung gibt, es also bereits zu Vorfällen mit dem Hund gekommen ist. Sollte es innerhalb des Aufenthaltes bei Ihnen zu einem konkreten Vorfall kommen, durch den sich die Mitbewohner bedroht fühlen, so hat der Vermieter immer das Recht sofort die Entfernung des Hundes zu verlangen. Dies gilt auch, wenn sich die Mitmieter durch die Anwesenheit des Hundes gestört fühlen, beispielsweise durch dauerndes Gebell oder Geruchsbelästigung.
Ist dies alles nicht der Fall, so sehen wir keinen Grund, warum der Vermieter Ihnen die vorübergehende Aufnahme des Hundes verbieten sollte.

Mit freundlichen Grüßen
so das kam zurück und ich bin nun wirklich erleichtert. es handelt sich dabei um keinen kampfhund und er wird mit sicherheit auch nicht bellen also freuen wir uns auf denn 6 april.
Babybaby
8767 Beiträge
28.03.2013 10:25
mein vermieter hat sich gemeldet und was soll ich sagen ich darf nicht.
was soll ich denn jetzt machen?
vom gesetzt her mache ich nichts falsch und der tierschutzverband hat dies mir ja auch bestätigt.
frag mich dann echt wieso hier im haus zwei-drei leute für mindestens 1 woche einen hund über nacht aufnehmen und fragen mit sicherheit nicht nach und ich schon und werde abgelehnt. hab jetzt geschrieben das ich ihn aufnehme und er nach einer woche wieder zu hause ist und ich rein vom gesetz her nichts falsch mache.
28.03.2013 10:32
Zitat von steffibabyy:

seit 2 wochen ist ein neues gesetzt draußen, dass man haustiere aboofrt halten darf, egal was im mietvertarg steht.

der mieter darf dies nicht mehr verbieten .
Auch eine neue wohnungssuche darf nicht mehr eingeschränkt werden, wegen den tieren.


war letzet woche noch im TV.
Also drafst du ohne einstimmung un dohne angst den hund halten.
Du dürftest dir soger jetzte fest einen anlegen

Heißt das,Hunde sind nun in (allen) Wohnung erlaubt?
Wir suchen eine neue Wohnung und ich lese überall nur "ohne Hunde"
Die-Steffi
2140 Beiträge
28.03.2013 11:46
Zitat von Babybaby:

mein vermieter hat sich gemeldet und was soll ich sagen ich darf nicht.
was soll ich denn jetzt machen?
vom gesetzt her mache ich nichts falsch und der tierschutzverband hat dies mir ja auch bestätigt.
frag mich dann echt wieso hier im haus zwei-drei leute für mindestens 1 woche einen hund über nacht aufnehmen und fragen mit sicherheit nicht nach und ich schon und werde abgelehnt. hab jetzt geschrieben das ich ihn aufnehme und er nach einer woche wieder zu hause ist und ich rein vom gesetz her nichts falsch mache.


Ich würd ihm schreiben das du dich zwischenzeitlich gut informiert hast und du inzwischen weißt das du seine Zustimmung nicht benötigst da es rechtlich gesehen in Ordnung ist.

Das schlimmste was dir passiere kann ist, das wenn der Hund da ist er dir deswegen eine Fristsetzung schickt bis wann der Hund wieder weg sein muss... Da du den ja nur für ein paar Tage hast hat sich das bis Dato dann eh schon wieder erledigt und du brauchst keine Angst vor Kündigung oder ähnlichem zu haben
Würde auf das Schreiben dann garnicht extra reagieren... weil der Hund ja zur entsprechenden Frist eh nimmer da ist
Da denkt dann der Vermieter er hat seinen Willen bekommen und gibt auch wieder ruhe... wenn er es überhaupt bemerkt das der Hund da war...
Babybaby
8767 Beiträge
28.03.2013 11:49
also ich hab mich jetzt wirklich sehr gut infomiert und hab sogar heute meine anwältin angerufen die aber leider erst wieder am 8 april also wenn der hund schon 2 tage da ist vom urlaub zurück kommt.
ich finde nicht sie kann es mir nicht einfach verbieten.
28.03.2013 11:50
das darfst du, vor kurzem war doch das Gespräch mit Haustriere & da sagen die doch das ein vermieter Haustiere net verboten sind. Außerdem is er ja Zur pflege, in meiner Alten wohnung waren Haustiere darmals Verboten trotzdem hatten nachbarn Katzen oder Hunde.
Babybaby
8767 Beiträge
28.03.2013 11:55
Zitat von Angel50one:

das darfst du, vor kurzem war doch das Gespräch mit Haustriere & da sagen die doch das ein vermieter Haustiere net verboten sind. Außerdem is er ja Zur pflege, in meiner Alten wohnung waren Haustiere darmals Verboten trotzdem hatten nachbarn Katzen oder Hunde.


naja das hat meine vermieterin geschrieben.

Sehr geehrte Frau ....,
es wird Ihnen nicht erlaubt, einen Hund (kurzfristig oder langfristig) in der Wohnung aufzunehmen.
Wir warten erst noch die Veröffentlichung des Urteils vom Bundesgerichtshof sowie die Stellungnahme vom Verband der Wohnungswirtschaft ab und werden dann erst eine Entscheidung treffen.
Die-Steffi
2140 Beiträge
28.03.2013 12:25
Zitat von Babybaby:

Zitat von Angel50one:

das darfst du, vor kurzem war doch das Gespräch mit Haustriere & da sagen die doch das ein vermieter Haustiere net verboten sind. Außerdem is er ja Zur pflege, in meiner Alten wohnung waren Haustiere darmals Verboten trotzdem hatten nachbarn Katzen oder Hunde.


naja das hat meine vermieterin geschrieben.

Sehr geehrte Frau ....,
es wird Ihnen nicht erlaubt, einen Hund (kurzfristig oder langfristig) in der Wohnung aufzunehmen.
Wir warten erst noch die Veröffentlichung des Urteils vom Bundesgerichtshof sowie die Stellungnahme vom Verband der Wohnungswirtschaft ab und werden dann erst eine Entscheidung treffen.



Wie gesagt, ich würd denen Antworten das in der Wohnung kein Hund aufgenommen wird, sondern nur ein Pflegehund vorbeikommt und du dich entsprechend der Gesetzeslage darin nicht einschränken lässt.
Fertig. Mehr nicht. Nicht wann und wie, sollen sie doch selber rausfinden wenn sie meinen meckern zu müssen...
Glaube nicht das da nochmal was kommt, das sie es aber erstmal offiziell verbieten möchten ist logisch.
Inoffiziell kannst du machen was du möchtest.
SemperFidelis
423 Beiträge
28.03.2013 20:16
Zitat von 07Mami2011:

Zitat von Babybaby:

Frage steht ja schon obenam.6 April für vielleicht 2 Wochen müsste ich auf einen Hund aufpassen in unserem Mietvertrag steht nur mit Absprache des Vermieters. Also bei uns dürfen nur Kleintiere gehalten werden aber keine Hunde das weis ich weil ich mal gefragt hatte wegen einem Hund.
Darf man aber trotzdem einen Hund zur Pflege nehmen?
Weis das vielleicht jemand?
Danke schonmal.


Das war bei uns auch so in der alten Wohnung. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Hund "auf Zeit", wie zum Beispiel im Krankheitsfall, aufgenommen wird Selbst diese Betreuungszeit ist nicht genau definiert - ob er jetzt für 2 Stunden oder 2 Wochen da ist, spielt keine Rolle


sorry habs jetzt erst gesehen.. weiss ich sicher es sei denn es hat sich in den letzten 3-6 jahren etwas dazu geändert
Babybaby
8767 Beiträge
29.03.2013 18:28
da meine vermieterin nein gesagt hat darf ich denn hudn nun leider nicht zur pflege nehmen.
trotzdem bin ich gespannt was meine anwältin sagt.
sofia290189
112 Beiträge
29.03.2013 18:39
hi es gibt seit diesem monat ein neues gesetz , habe ich zufällig im tv gesehen der bundesgerichtshof hat entschieden das JEDER mieter ein haustier halten darf .
die klauseln des vermieters bzgl.
der tierhaltung ist damit hinfällig!!!!!!
glg
sofia290189
112 Beiträge
29.03.2013 18:41
Zitat von Babybaby:

da meine vermieterin nein gesagt hat darf ich denn hudn nun leider nicht zur pflege nehmen.
trotzdem bin ich gespannt was meine anwältin sagt.
http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnunge n_aid_139129.html schau mal rein
Babybaby
8767 Beiträge
29.03.2013 18:45
Zitat von sofia290189:

hi es gibt seit diesem monat ein neues gesetz , habe ich zufällig im tv gesehen der bundesgerichtshof hat entschieden das JEDER mieter ein haustier halten darf .
die klauseln des vermieters bzgl.
der tierhaltung ist damit hinfällig!!!!!!
glg


ich weis das hat aber meine vermieterin geschrieben.

Sehr geehrte Frau ....,
es wird Ihnen nicht erlaubt, einen Hund (kurzfristig oder langfristig) in der Wohnung aufzunehmen.
Wir warten erst noch die Veröffentlichung des Urteils vom Bundesgerichtshof sowie die Stellungnahme vom Verband der Wohnungswirtschaft ab und werden dann erst eine Entscheidung treffen.
ANJUKA
23753 Beiträge
29.03.2013 19:16
Zitat von Würmchen_2013_x3:

Zitat von steffibabyy:

seit 2 wochen ist ein neues gesetzt draußen, dass man haustiere aboofrt halten darf, egal was im mietvertarg steht.

der mieter darf dies nicht mehr verbieten .
Auch eine neue wohnungssuche darf nicht mehr eingeschränkt werden, wegen den tieren.


war letzet woche noch im TV.
Also drafst du ohne einstimmung un dohne angst den hund halten.
Du dürftest dir soger jetzte fest einen anlegen

Heißt das,Hunde sind nun in (allen) Wohnung erlaubt?
Wir suchen eine neue Wohnung und ich lese überall nur "ohne Hunde"

JAEIN...Hunde dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen nach wie vor abgelehnt werden....
Die-Steffi
2140 Beiträge
30.03.2013 09:10
Zitat von Babybaby:

da meine vermieterin nein gesagt hat darf ich denn hudn nun leider nicht zur pflege nehmen.
trotzdem bin ich gespannt was meine anwältin sagt.


Ich hab dir weiter oben schon geschrieben wie ich das an deiner Stelle handhaben würde...
Wenn du das nicht tust und dich so unterbuttern lässt ist das deine Entscheidung, aber dann ist rumjammern auch nicht nötig
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