Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitgeber verweigert Azubi den Urlaub und bestimmt die Urlaubszeit

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Vanellope
15442 Beiträge
03.11.2018 00:18
Zitat von Anonym 1 (199563):

Ja, über die Handwerkskammer läuft die Ausbildung schon irgendwie, obwohl der Betrieb nicht mehr drin ist. Weiß da leider nicht wie das genau gehandhabt wird, scheint aber soweit richtig zu sein.

Die Berufsschule und die Lehrgänge finden in einer anderen Stadt ca. 40 km von uns entfernt statt, dort muss er auch täglich insgesamt eine Stunde hin- und zurückfahren. Fahrtkosten werden nicht übernommen.

Sollte der Chef diesen neuen Urlaubsantrag wieder ablehnen, muss mein Mann dann seinen festgelegten Zeitraum für den Urlaub akzeptieren? Ich meine, wenn Urlaub übertragen wird, muss man ihn bis zum 31.03. des Folgejahres nehmen. Außerdem habe ich gelesen, dass übertragene Urlaubszeiten zu Mehrkosten beim Betrieb führen, da frage ich mich auch was der Mist soll? Und wie soll es dann nächstes Jahr weitergehen? Dann hätte er wieder 30 neue Urlaubstage + 19 von diesem Jahr - die gibt er ihm doch 100%ig erst recht nicht so einfach.

Der Urlaub steht ihm gesetzlich zu, und solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen muss ihm der Urlaub doch auch gewährt werden. Und es gibt keine dringenden Gründe. Das ist einfach nur Schikane!

Ja das ist ja auch normal. Mein mann hatte die Berufsschule fast 90km entfernt. Ist halt mal so.

Hat ja keiner gesagt dass ihm der Urlaub nicht zusteht. Nur ohne über die hwk oder nen Anwalt werdet ihr da einfach wenig erreichen können. Ich würde, an Stelle deines Mannes, mal den zuständigen bei der hwk kontaktieren (und den gibt es!) und über einen Wechsel mit dem sprechen. Ein betriebswechsel hat nix damit zu tun ob der vorherige Betrieb in der handwerlsrolle oder sonst wo eingetragen ist oder nicht.

Versuch es mit eurem Schreiben. Das wird euch, bei dem Betrieb, mit dieser Haltung aber auch nicht weiterhelfen.
cookie23
3596 Beiträge
03.11.2018 02:28
Ich verstehe nicht ganz wieso das mit den Wechsel nicht klappen sollte? Das eine hat doch mit den anderen nichts zu tun? Und irgendwo muss der Betrieb ja sein,ob ihk oder hwk...
also ich musste auch schon mal länger als 5 Überstunden machen,vor allem in kleinen Betrieben,wenn jemand ausfällt ist das leider gottes so. Und von meinem Mann her kenne ich das schon,dass wenn der Urlaub in der Zeit nicht genehmigt werden kann,die ihn dann einen anderen Zeitraum geben (ob er den dann nehmen muss,weiß ich allerdings nicht)
nilou
14053 Beiträge
03.11.2018 06:30
Wenn der Beruf so gesucht ist hätte ich schon längst gewechselt. Wenn es ein Handwerksunternehmen ist muss es in der Handwerkskammer sein. Wenn es da nicht ist und die HWK das ja angeblich auch weiß würde ich mich fragen wo da das Problem ist. Also an die HWK, Berufschule, Mitschüler, Arbeitsagentur etc. wenden und schnellstmöglich einen anderen Ausbildunsgberuf suchen.

Was den Urlaub betrifft: den werden sie wohl trotzdem nicht so genehmigen wie ihr wollt und dein Mann wird noch mehr Unwohlsein bei der Arbeit haben. Ich würde die Energie statt in die Urlaubsgewährung in den Betriebswechsel stecken. Auch der gewährte Urlaub wird an den Grundproblemen nichts ändern.

Und klar habt ihr Recht. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Dinge.
03.11.2018 07:50
Es muss ja definitiv irgendjemand für doe Azubi's zuständig sein. Sei es die HWK oder IHK.
Irgendjemand muss ja auch die Prüfung mit abnehmen. Oder nicht?

Ich war damals in einer ähnlichen Situation. Nur im sehr großen Konzern. Keinen Urlaub nehmen,wie ich hätte ihn nehmen wollen, weil schon so viele im Urlaub sind. Urlaub und Gleitzeit verschieben. Schließlich brauchen sie mich ja (Meist um aufzuräumen oder zu putzen...) Letztendlich war ich der letzte Azubi dort, weil ich das nicht auf mir Ruhen lassen konnte. Vor mir gab es auch schon einige Fälle.
Schließlich ging es auch um meine Psyche und den ganzen anderen Mist.
Allerdings gab es, und gibt es noch, bei uns die Ausbilder. Die können zu jederzeit kontaktiert werden und helfen, wo sie können.

Lasst nicht locker. Zur Not geht wirklich vor das Arbeitsgericht... Azubi ist ein Azubi und muss sich noch lange nicht alles gefallen lassen.

Alternativ hilft nur wechseln...
Senami3
1553 Beiträge
03.11.2018 09:05
Ich frage mich woher der Glaube kommt, dass der Arbeitnehmer das Wahlrecht hat, wann er Urlaub nimmt?

Über den Urlaub bestimmt der Arbeitgeber, der soll die Wünsche berücksichtigen und kann entgegen stehende betriebliche Gründe gelten machen. Letztere können auch eine erhöhte Auftragslage sein. Je kleiner der Betrieb, je einfacher sind betriebliche Gründe nachzuweisen.

Grundsätzlich hat der AG die Pflicht Urlaub kalenderjährlich zu gewähren (einmal jährlich mindestens 2 Wochen am Stück), in Ausnahmen bis zum 31.3. des Folgejahres. Ausserdem muss der Antrag innerhalb von 2-4 Wochen beantwortet sein. Ein Anspruch auf Übertragung des Urlaubs oder Schadenersatz in Höhe des Bruttoentgeltes eines Urlaubstages besteht nur, wenn der AN rechtzeitig Urlaub/ Alternativtermine beantragt hat und diese abgelehnt wurden.

Ich gehe davon aus, dass ihr sämtliche Urlaubsanträge schriftlich gestellt habt? Ihr also nachweisen könnt, dass der AG euch es nicht ermöglicht hat Urlaub zu nehmen? Ansonsten hat - obwohl ihr moralisch im Recht seid - selbst ein Anwalt schwere Karten.

Am besten: macht jetzt einen Urlaubsplan für das nächste Jahr, reicht diesen ein. Verbratet dabei bis 31.3. die Resturlaubstage von diesem Jahr. Dann kommt ihr ggf. ohne Anwalt und Streit aus diesem Jahr und sichert den Urlaub im nächsten Jahr. Der AG muss euch schriftlich Alternativtermine nennen. Und als Azubi stehen euch ebenfalls 2 Wochen zu, in denen keine Berufsschule /Lehrgänge stattfinden.
Marf
28106 Beiträge
03.11.2018 09:29
Als Azubi kann er seinen Urlaub im Prinzip nur in den Ferienzeiten einreichen.Da er dann auch keine Schule hat und somit der Erholungszweck des Urlaubes erfüllt wird.
....so würde ich meinen Urlaubsantrag begründen bei einer Ablehnung.
Er kann aber nicht frei über die Urlaubszeiten entscheiden,das ist falsch.Und auch 3 Wochen am Stück sind nicht gängig.
Ist der Betrieb geschlossen ,wird das mit Überstunden bzw. Urlaubstage abgegolten.Betriebsfrien sind bindend,da es jeden betrifft.
Wenn er massive Probleme hat soll er zur Gewerkschaft gehen.Er kann dort jederzeit beitreten.Und natürlich in die zuständige Kammer vorsprechen.Er kann auch in der Schule dem Sozialarbeiter seine Sorgen erzählen.
....aber,und jap...so isses leider - Lehrlingsjahre sind keine Herrenjahre.
Wenn er wirklich so toll und fleißig ist wie du sagst ,sollte auch ein Arbeitgeberwechsel machbar sein.Er wird aber auch in jedem anderen Betrieb unten anfangen.Mit all den Hürden die es im Arbeitsleben gibt.
Bianca1980
5619 Beiträge
03.11.2018 10:25
Wann und wie hat er den Urlaub eingereicht?
Und wie würde abgelehnt? Mündlich?
Ich reiche meinen ganzen Jahresurlaub im Dezember oder Januar schriftlich ein und somit ist das kein Problem
In einer anderen Firma hat man sich im Januar zusammen gesetzt und gemeinsam entscheiden wer wann in Urlaub geht und ob einer oder mehrere Personen gleichzeitig gehen können. Weil die anderen die Aufgaben ohne diese Personen machen müssen.
Vanellope
15442 Beiträge
03.11.2018 10:51
Zitat von Marf:

Als Azubi kann er seinen Urlaub im Prinzip nur in den Ferienzeiten einreichen.Da er dann auch keine Schule hat und somit der Erholungszweck des Urlaubes erfüllt wird.
....so würde ich meinen Urlaubsantrag begründen bei einer Ablehnung.
Er kann aber nicht frei über die Urlaubszeiten entscheiden,das ist falsch.Und auch 3 Wochen am Stück sind nicht gängig.
Ist der Betrieb geschlossen ,wird das mit Überstunden bzw. Urlaubstage abgegolten.Betriebsfrien sind bindend,da es jeden betrifft.
Wenn er massive Probleme hat soll er zur Gewerkschaft gehen.Er kann dort jederzeit beitreten.Und natürlich in die zuständige Kammer vorsprechen.Er kann auch in der Schule dem Sozialarbeiter seine Sorgen erzählen.
....aber,und jap...so isses leider - Lehrlingsjahre sind keine Herrenjahre.
Wenn er wirklich so toll und fleißig ist wie du sagst ,sollte auch ein Arbeitgeberwechsel machbar sein.Er wird aber auch in jedem anderen Betrieb unten anfangen.Mit all den Hürden die es im Arbeitsleben gibt.


Gebe dir da vollkommen recht.. Nur wenn er blockunterricht hat, dann ist er nicht zwingend an die Ferien gebunden. So war das bei mir zum Glück damals. Von daher kann es sein dass diese Argumentation nemicht greift.

03.11.2018 10:57
Zitat von NickySilas:

Zitat von Engelchen1711:

Versucht es, aber viel Hoffnung würde ich mir wohl nicht machen.

Und dann wendet euch wie gesagt mal ans Gewerbeamt, ich frag mich wie
ein Betrieb der nicht mehr in der HWK ist überhaupt noch ausbilden darf.

Wir sind auch Ausbildungsbetrieb und müssen in der Handwerksrolle eingetragen
sein und diverse Nachweise bringen das wir ausbilden dürfen.


Das geht schon. Muss ja nur die fachliche und persönliche Eignung vorliegen.

Nichtsdestotrotz muss der Azubi entweder bei der IHK oder hwk angemeldet sein. Je nach Gewerbe halt.
ja das meinte ich.
Choco
4203 Beiträge
03.11.2018 13:50
In meiner Ausbildung war der Urlaub auch vom AG festgeschrieben.
Gwen85
18463 Beiträge
03.11.2018 14:20
Als Azubi und auch als Angestellter, kann man natürlich immer versuchen Urlaub einzureichen, doch der Arbeitgeber muss dem zustimmen. Da werden die betrieblichen Belange berücksichtigt.
Und als Azubi nimmt man in den Ferien Urlaub, denn wäre es außerhalb, kann man sich ja auch nicht von der Berufsschule beurlauben lassen, denn es besteht eine Berufsschulpflicht. Ausser man hat ÜBL durch den Betrieb festgelegt. Ihr könnt euch natürlich an die zuständige Gewerkschaft oder Kammer wenden, doch bekommt der AG das mit, ist das natürlich auch nicht von Vorteil für den Rest der Ausbildungszeit. Lehrjahre sind keine Herrenjahre, Augen zu und durch.
Anonym 1 (199563)
10 Beiträge
03.11.2018 21:34
Augen zu und durch geht aber nur, wenn er irgendwann mal seinen Urlaub zur Erholung nehmen kann ... wir versuchen es ja seit dem Sommer und der letzte Urlaubsantrag war der erste schriftliche, weil der Betrieb so klein ist lief das Ganze bisher mündlich ab.
Er hat Blockunterricht, der nächste Block beginnt z. B. erst Ende Februar (womit er gezwungen wäre die restlichen Urlaubstage bis Ende Februar aufzubrauchen). Die Einladungen zu den überbetrieblichen Kursen kommen teilweise eine Woche vor Beginn derselben. Man kann also keinen Urlaub weit im Voraus planen, dass der nächste Kurs z. B. Anfang Dezember stattfindet haben wir im Ablehnungsschreiben von gestern erst erfahren. Daher wollten wir in den Sommer- und Herbstferien Urlaub nehmen, aber die "zwingenden Gründe" sind entweder die Urlaube der anderen Mitarbeiter - oder wie in den Ferien jedes Mal der Fall der Urlaub der Chefs.
Sie erwarten von meinem Mann dass er dieses Jahr durcharbeitet und da zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien sind, worauf 4 Urlaubstage verfallen den Rest im Januar zu nehmen. Das wurde auch schon mündlich mitgeteilt dass sie das so wollen und nein, der Arbeitgeber darf den Urlaub nicht selber festlegen, natürlich hat man als Arbeitnehmer das Recht seinen Urlaubszeitpunkt selber zu bestimmen (und dabei müssen dann evtl. andere vorrangige Dinge beachtet werden). Da es aber nichts zwingendes gibt, was seine Anwesenheit übers gesamte Jahr über erforderlich macht, ist das nur Verarsche und nichts anderes.
Ich sehe es schon kommen, sollten wir den Urlaub dieses Jahr nicht bekommen heißt es dann, weil es übertragen wurde werden x Tage abgezogen oder wer weiß was noch alles ...

Außerdem werden hier bewusst Azubis angeworben um den Platz von fertig ausgebildeten Mitarbeitern zu füllen, es wird hier systematisch vorgegangen ... das weiß hier auch jeder. Den Azubis bezahlt man ja auch nur einen Bruchteil dessen was die Gesellen und Meister sonst verdienen würden, bei gleicher Arbeit. Beigebracht wird ihm auch nicht großartig was, eher Learning by Doing und manche Tätigkeiten darf er während der Kurse das erste Mal ausüben, obwohl das zum Berufsalltag dieses Berufs gehört. Er ist immer noch ein Azubi und nicht billige Arbeitskraft, schließlich kommen da noch Prüfungen auf ihn zu und sobald er die Ausbildung beendet hat wechselt er auch. Falls wir keinen Weg finden es vorher zu bewerkstelligen.

Ich verstehe auch nicht warum die Handwerkskammer meint sie wäre nicht dafür zuständig bzw. könnte nichts machen. Ich denke, wenn er irgendwann mal einen freien Tag hat (haha) kann er dort hingehen, die Öffnungszeiten der HWK entsprechen seinen Arbeitszeiten und er konnte bisher nur telefonisch Kontakt aufnehmen.

Und bitte, ihr arbeitet doch auch nicht vom 01.01. bis 31.12. durch ... er wird hier ausgenutzt und man droht ihm mit dem Rauswurf wenn er nicht spurt. Und ich muss doch nicht angeben wofür ich den Urlaub haben will, wie gesagt wurden die bisherigen zwei Wochen auch nur genehmigt weil der Umzug unumgänglich war. Findet ihr das so normal?
Und überall kann man nachlesen, dass Azubis bevorzugt in den Ferien ihren Urlaub nehmen sollten und im Allgemeinen Mitarbeiter mit Kindern Vorrang haben. Wir bekommen weder das erste noch das Zweite.
03.11.2018 21:49
Dann würd ich mich rauswerfen lassen und mir ne andere Firma suchen ganz einfach *-*
Kein Azubi muss sich ausbeuten lassen. Klar sind Lehrjahre usw usw.... aber
ein Azubi soll auch was lernen und nicht nur als billige Arbeitskraft herhalten.

Wenn er den Urlaub nicht nehmen kann muss er ihm ausgezahlt werden (wenn
er nicht übertragen werden kann). Zahlt er in die Urlaubskasse ein?

Wenn der Sachbearbeiter der HWK euch nicht weiterhelfen kann geht zu seinem
Vorgesetzten, irgendwer muss euch ja da helfen können. Wenn er in einem Handwerksberuf
Lehrling ist sind die auch für ihn zuständig, bei der Prüfung müssen sie sich ja
auch um ihn kümmern.
Marf
28106 Beiträge
03.11.2018 22:31
Was soll man dir nun vorschlagen? Das er einfach seinen Urlaub machen soll? Das gibt eine fristlose Kündigung und natürlich auch eine Sperre.
Wenn er nicht zur Kammer kann, geh du.Informationen bekommst du dort auf jeden Fall.
Das es gerade Mist ist sieht hier jeder.Doch nun jammernd und um sich schlagend in der Ecke verweilen bringt euch nicht weiter.
Holt euch Rechtsbeistand,nehmt eure Situation an - den dann könnt ihr sie auch ändern.Darüber zu meckern hindert euch eine Lösung zu finden.Die Lösung muss nur Hand und Fuß haben.
Die Kurse werden von wem genau veranstaltet? Dort einfach einen Terminplan für das jeweilige Lehrjahr anfordern.So könnt ihr mögliche Kurse schon im Vorfeld einplanen und dem Chef den Wind aus den Segeln nehmen.
shelyra
69109 Beiträge
03.11.2018 23:54
Ich werf noch einmal die berufsschule in den Raum.
Dein mann wird sicher nicht der erste mit problemen sein. Nicht der erste der wechseln will.

Redet mit seinen lehrern. Redet mit dem Rektor.
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