Mütter- und Schwangerenforum

Mietvertrag vorzeitig kündigen

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14.09.2015 12:27
Hallo ihr Lieben.

Ich bin neu hier und hab auch gleich schon eine Frage: Ich habe zum 1.11. einen Mietvertrag abgeschlossen, kann diesen aber nun doch nicht einhalten, weil meine alte Vermieterin mich nicht gehen lässt.

Ist es möglich, diesen ohne die 3 Monate Kündigungsfrist zu beenden?
Ich weiß, dass es ziemlich bescheuert war.

Freue mich über Antworten.
14.09.2015 12:36
Hast du deine alte Whg gekündigt? Deine Vermieterin muss dich nach Einhaltung der Kündigungsfrist gehen lassen. Evtl. anbieten einen Nachmieter zu bringen, um schneller raus zu kommen. Aus dem neuen Mietvertrag kommst du glaube nur, wenn du innerhalb der ersten 2 Wochen nach Abschluss des Vertrages zurückziehst. Ansonsten mit dem neuen Mieter reden und die Situation erklären. Auch da die Möglichkeit eines Nachmieters anbieten.
Usa83
34795 Beiträge
14.09.2015 12:42
Zitat von Madi-79:

Hast du deine alte Whg gekündigt? Deine Vermieterin muss dich nach Einhaltung der Kündigungsfrist gehen lassen. Evtl. anbieten einen Nachmieter zu bringen, um schneller raus zu kommen. Aus dem neuen Mietvertrag kommst du glaube nur, wenn du innerhalb der ersten 2 Wochen nach Abschluss des Vertrages zurückziehst. Ansonsten mit dem neuen Mieter reden und die Situation erklären. Auch da die Möglichkeit eines Nachmieters anbieten.

wo hast du das denn her?

man hat zwar neuerdings ein widerspruchsrecht, aber nur, wenn man weder die wohnung besichtig hat, noch die verträge in den geschä#ftsräumen unterschrieben hat.
aber ich denke, dass die wohnung besichtig wurde, daher entfällt das widerrufsrecht.

rede mit deiner vermieterin.
vielleicht kann entweder die die wohnung inserieren oder aber du fragst, ob du einen nachmieter stellen kannst.
wenn sie damit einverstanden ist, sollte das ja nicht so dramatisch werden
14.09.2015 12:43
Danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist, dass ich dort nicht allein gewohnt hab und alle Parteien unterschrieben und somit kündigen müssen. Aus Trotz wird es aber nicht getan bzw die Kündigung nicht unterschrieben und die Vermieterin hat Angst um ihr Geld und entlässt mich deshalb nicht aus dem Vertrag.
14.09.2015 12:45
Zitat von Usa83:

Zitat von Madi-79:

Hast du deine alte Whg gekündigt? Deine Vermieterin muss dich nach Einhaltung der Kündigungsfrist gehen lassen. Evtl. anbieten einen Nachmieter zu bringen, um schneller raus zu kommen. Aus dem neuen Mietvertrag kommst du glaube nur, wenn du innerhalb der ersten 2 Wochen nach Abschluss des Vertrages zurückziehst. Ansonsten mit dem neuen Mieter reden und die Situation erklären. Auch da die Möglichkeit eines Nachmieters anbieten.

wo hast du das denn her?

man hat zwar neuerdings ein widerspruchsrecht, aber nur, wenn man weder die wohnung besichtig hat, noch die verträge in den geschä#ftsräumen unterschrieben hat.
aber ich denke, dass die wohnung besichtig wurde, daher entfällt das widerrufsrecht.

rede mit deiner vermieterin.
vielleicht kann entweder die die wohnung inserieren oder aber du fragst, ob du einen nachmieter stellen kannst.
wenn sie damit einverstanden ist, sollte das ja nicht so dramatisch werden

Es ist eine Baugesellschaft und dir Dame am Telefon meinte, dass ich dann Pech gehabt habe . Ich hab aber nicht mal einen Schlüssel. Könnte mich über meine Dummheit bezüglich der Situation so ärgern.
Tigger90
3736 Beiträge
14.09.2015 12:46
Zitat von Einhorn.:

Danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist, dass ich dort nicht allein gewohnt hab und alle Parteien unterschrieben und somit kündigen müssen. Aus Trotz wird es aber nicht getan bzw die Kündigung nicht unterschrieben und die Vermieterin hat Angst um ihr Geld und entlässt mich deshalb nicht aus dem Vertrag.


Klingt nach WG und alle sind gemeinsame Mieter?
14.09.2015 12:48
Na ja, aber ich behaupte einfach mal, dass du in diesem Fall nach der normalen Kündigungsfrist trotzdem raus kannst. Die verweigernde Person müsste dann weiter Mieter bleiben.

Ich habe mal mit meinem Bruder und meinem (noch nicht) Mann zusammen gewohnt. Mein Bruder hat gekündigt und ist ganz normal ausgezogen. Mein Mann und ich waren dann die alleinigen Mieter.
Karamellkern
973 Beiträge
14.09.2015 12:53
Das ist ja eine blöde Situation.
Besteht keine Chance mit den Mitbewohnern zu reden diesbezüglich?
Ich würde die Vermieterin nochmal kontaktieren.
Ansonsten ist die Möglichkeit wahrscheinlich am höchsten wenn du einen Nachmieter findest.
Karamellkern
973 Beiträge
14.09.2015 12:55
Zitat von Adara:

Na ja, aber ich behaupte einfach mal, dass du in diesem Fall nach der normalen Kündigungsfrist trotzdem raus kannst. Die verweigernde Person müsste dann weiter Mieter bleiben.

Ich habe mal mit meinem Bruder und meinem (noch nicht) Mann zusammen gewohnt. Mein Bruder hat gekündigt und ist ganz normal ausgezogen. Mein Mann und ich waren dann die alleinigen Mieter.

Aber dann müsste sie bis dahin doppelt Miete zahlen oder?
Usa83
34795 Beiträge
14.09.2015 12:55
Zitat von Einhorn.:

Danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist, dass ich dort nicht allein gewohnt hab und alle Parteien unterschrieben und somit kündigen müssen. Aus Trotz wird es aber nicht getan bzw die Kündigung nicht unterschrieben und die Vermieterin hat Angst um ihr Geld und entlässt mich deshalb nicht aus dem Vertrag.

was ist denn das für ein mist?
gerade bei einer WG kommen und gehen die leute doch ständig...
wir schreiben da nachträge.
klar, d müssen alle drauf unterschreiben, aber wir sichern uns damit ab.

da steht dann quasi drauf, dass mitbewohner a auszieht, alle anderen mitbewohner damit einverstanden sind und punkt.

man kann sich auch anstellen.
ihr zahlt die miete doch sicherlich nicht getrennt auf das mietekonto oder?
und wenn die WG das alleine wuppen kann oder schon ein nachmieter bereit steht, wo ist das problem?
14.09.2015 12:57
Zitat von Karamellkern:

Aber dann müsste sie bis dahin doppelt Miete zahlen oder?

Sie hat ja gekündigt, um dann am 1.11. in die neue Wohnung zu ziehen. Die Vermieterin will das nur nicht anerkennen. Von daher denke ich nicht, dass sie doppelt zahlen muss.

Liebe TS, lass dich doch einfach mal von einem Anwalt beraten. Das kostet nicht viel und du weißt genau bescheid.
14.09.2015 13:07
Mein Anwalt meinte, dass alle Parteien kündigen müssen, damit der Vertrag nichtig ist. Alles andere wäre Kulanz von der Vermieterin und diese will nicht, dass ihre Miete ausfällt- verständlich. Nur sie weiß auch, dass die Person die Wohnung nicht allein zahlen kann und sagt deshalb nein. Und in der Sache ist das ganze Problem.
14.09.2015 13:11
Zitat von Usa83:

Zitat von Einhorn.:

Danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist, dass ich dort nicht allein gewohnt hab und alle Parteien unterschrieben und somit kündigen müssen. Aus Trotz wird es aber nicht getan bzw die Kündigung nicht unterschrieben und die Vermieterin hat Angst um ihr Geld und entlässt mich deshalb nicht aus dem Vertrag.

was ist denn das für ein mist?
gerade bei einer WG kommen und gehen die leute doch ständig...
wir schreiben da nachträge.
klar, d müssen alle drauf unterschreiben, aber wir sichern uns damit ab.

da steht dann quasi drauf, dass mitbewohner a auszieht, alle anderen mitbewohner damit einverstanden sind und punkt.

man kann sich auch anstellen.
ihr zahlt die miete doch sicherlich nicht getrennt auf das mietekonto oder?
und wenn die WG das alleine wuppen kann oder schon ein nachmieter bereit steht, wo ist das problem?

Wir sind nur 2, deshalb wahrscheinlich....
Und die Wohnung liegt im 3. Stock.
shelyra
69267 Beiträge
14.09.2015 13:13
was sit es denn für eine wohnung? weg oder eine mit dem exfreund?

bei einer wg könntest du doch einen nachmieter suchen
14.09.2015 13:30
Zitat von shelyra:

was sit es denn für eine wohnung? weg oder eine mit dem exfreund?

bei einer wg könntest du doch einen nachmieter suchen

Exfreund.
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