Mietvertrag vorzeitig kündigen
14.09.2015 13:31
Zitat von Einhorn.:
Zitat von shelyra:
was sit es denn für eine wohnung? weg oder eine mit dem exfreund?![]()
bei einer wg könntest du doch einen nachmieter suchen
Exfreund.![]()
ah.... ok...
das ist natürlich blöd. da is immer schlecht mit nachmieter....
14.09.2015 13:35
Zitat von Einhorn.:
Mein Anwalt meinte, dass alle Parteien kündigen müssen , damit der Vertrag nichtig ist. Alles andere wäre Kulanz von der Vermieterin und diese will nicht, dass ihre Miete ausfällt- verständlich. Nur sie weiß auch, dass die Person die Wohnung nicht allein zahlen kann und sagt deshalb nein. Und in der Sache ist das ganze Problem.![]()
Stimmt leider. Das Einzige, was du da noch machen kannst, wenn Exfreund sich querstellt, ist Klage auf Abgabe der Erklärung und das ganze mit Eilrechtschutz verbinden.
Dann kommst du aus der alten Wohnung raus. Die doppelte Mietzahlung kannst du zusätzlich mit einer Schadensersatzklage geltend machen. Aber das wird dir der Anwalt normalerweise bereits erzählt haben oder
14.09.2015 13:42
Zitat von sabea:
Zitat von Einhorn.:
Mein Anwalt meinte, dass alle Parteien kündigen müssen , damit der Vertrag nichtig ist. Alles andere wäre Kulanz von der Vermieterin und diese will nicht, dass ihre Miete ausfällt- verständlich. Nur sie weiß auch, dass die Person die Wohnung nicht allein zahlen kann und sagt deshalb nein. Und in der Sache ist das ganze Problem.![]()
Stimmt leider. Das Einzige, was du da noch machen kannst, wenn Exfreund sich querstellt, ist Klage auf Abgabe der Erklärung und das ganze mit Eilrechtschutz verbinden.
Dann kommst du aus der alten Wohnung raus. Die doppelte Mietzahlung kannst du zusätzlich mit einer Schadensersatzklage geltend machen. Aber das wird dir der Anwalt normalerweise bereits erzählt haben oder![]()
PS: und wenn ich das falsch verstanden habe und du jetzt doch in der alten Wohnung bleiben möchtest, dann kündige sofort schriftlich. Dann hast du nur die Novembermiete zu zahlen (außer du kannst dich mit dem neuen Vermieter einigen) Die doppelte Mietzahlung kannst du aber wiederum als Schaden beim Ex geltend machen
14.09.2015 22:07
Zitat von sabea:
Zitat von sabea:
Zitat von Einhorn.:
Mein Anwalt meinte, dass alle Parteien kündigen müssen , damit der Vertrag nichtig ist. Alles andere wäre Kulanz von der Vermieterin und diese will nicht, dass ihre Miete ausfällt- verständlich. Nur sie weiß auch, dass die Person die Wohnung nicht allein zahlen kann und sagt deshalb nein. Und in der Sache ist das ganze Problem.![]()
Stimmt leider. Das Einzige, was du da noch machen kannst, wenn Exfreund sich querstellt, ist Klage auf Abgabe der Erklärung und das ganze mit Eilrechtschutz verbinden.
Dann kommst du aus der alten Wohnung raus. Die doppelte Mietzahlung kannst du zusätzlich mit einer Schadensersatzklage geltend machen. Aber das wird dir der Anwalt normalerweise bereits erzählt haben oder![]()
PS: und wenn ich das falsch verstanden habe und du jetzt doch in der alten Wohnung bleiben möchtest, dann kündige sofort schriftlich. Dann hast du nur die Novembermiete zu zahlen (außer du kannst dich mit dem neuen Vermieter einigen) Die doppelte Mietzahlung kannst du aber wiederum als Schaden beim Ex geltend machen![]()
Ich danke dir
. Kann ich normalerweise nicht erst zum 31.12 kündigen? Das hat der Anwalt leider nicht erwähnt. Er meinte, dass ich warten müsste.
15.09.2015 07:06
Wenn du jetzt kündigst gehe ich stark davon aus das es erst zum 31.12 wirksam ist, ja.
Haben nämlich auch grade gekündigt und zwar so das es wie bei uns im Mietvertrag auch stand bis zum dritten des monats erfolgte also bei uns bis 3.sept und haben somit die alte Wohnung noch bis zum 30.11 zu zahlen obwohl wir auch schon zum 1.11 umziehen.
Ich hoffe du kommst aus deiner alten Wohnung raus, notfalls muss dein ex eben auch sich ne neue bleibe suchen, ist ja nicht zumutbar das man an seinen, scheinbar finanziell belastenden ex gebunden ist bei sowas.
Haben nämlich auch grade gekündigt und zwar so das es wie bei uns im Mietvertrag auch stand bis zum dritten des monats erfolgte also bei uns bis 3.sept und haben somit die alte Wohnung noch bis zum 30.11 zu zahlen obwohl wir auch schon zum 1.11 umziehen.
Ich hoffe du kommst aus deiner alten Wohnung raus, notfalls muss dein ex eben auch sich ne neue bleibe suchen, ist ja nicht zumutbar das man an seinen, scheinbar finanziell belastenden ex gebunden ist bei sowas.
15.09.2015 07:18
Zitat von Einhorn.:
Zitat von sabea:
Zitat von sabea:
Zitat von Einhorn.:
Mein Anwalt meinte, dass alle Parteien kündigen müssen , damit der Vertrag nichtig ist. Alles andere wäre Kulanz von der Vermieterin und diese will nicht, dass ihre Miete ausfällt- verständlich. Nur sie weiß auch, dass die Person die Wohnung nicht allein zahlen kann und sagt deshalb nein. Und in der Sache ist das ganze Problem.![]()
Stimmt leider. Das Einzige, was du da noch machen kannst, wenn Exfreund sich querstellt, ist Klage auf Abgabe der Erklärung und das ganze mit Eilrechtschutz verbinden.
Dann kommst du aus der alten Wohnung raus. Die doppelte Mietzahlung kannst du zusätzlich mit einer Schadensersatzklage geltend machen. Aber das wird dir der Anwalt normalerweise bereits erzählt haben oder![]()
PS: und wenn ich das falsch verstanden habe und du jetzt doch in der alten Wohnung bleiben möchtest, dann kündige sofort schriftlich. Dann hast du nur die Novembermiete zu zahlen (außer du kannst dich mit dem neuen Vermieter einigen) Die doppelte Mietzahlung kannst du aber wiederum als Schaden beim Ex geltend machen![]()
Ich danke dir. Kann ich normalerweise nicht erst zum 31.12 kündigen? Das hat der Anwalt leider nicht erwähnt. Er meinte, dass ich warten müsste.
Ah sorry, genau. Du musst bis spätestens 3.10. zum 31.12. kündigen. Ich hing zeitlich noch bei Anfang September
15.09.2015 10:55
Zitat von sushimum:
Wenn du jetzt kündigst gehe ich stark davon aus das es erst zum 31.12 wirksam ist, ja.![]()
Haben nämlich auch grade gekündigt und zwar so das es wie bei uns im Mietvertrag auch stand bis zum dritten des monats erfolgte also bei uns bis 3.sept und haben somit die alte Wohnung noch bis zum 30.11 zu zahlen obwohl wir auch schon zum 1.11 umziehen.
Ich hoffe du kommst aus deiner alten Wohnung raus, notfalls muss dein ex eben auch sich ne neue bleibe suchen, ist ja nicht zumutbar das man an seinen, scheinbar finanziell belastenden ex gebunden ist bei sowas.![]()
Ich bin darüber auch nicht glücklich
. Normalerweise muss man aber nur die Kaltmiete zahlen oder? Ich habe nämlich weder einen Schlüssel noch sonst irgendwas in der Wohnung.
- Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt


