Mütter- und Schwangerenforum

Umtausch ohne Kassenbon?

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hapa0205
119 Beiträge
12.11.2008 18:30

guten rutsch ins neue jahr!
Patricia
6766 Beiträge
12.11.2008 18:34
Das einzige was Du brauchst um die Schuhe ohne Kassenbon umtauschen zu können, ist ein Zeuge der bestätigt das Du die Schuhe dort gekauft hast.....das kann entweder der beratende VK sein oder auch eine Bekannte von Dir die beim Schuhkauf dabei war.....
delphi0810
394 Beiträge
12.11.2008 18:37
also ich habe mal ein paar schuhe auch bei deichmann ohne bon umgetauscht.da meinte die verkäuferin, das wäre nicht mehr nötig, wichtig ist nur irgendein code der im schuh ist.schau doch mal nach, ob es der fall ist bei euch.
ansonsten würde ich mich auch an die filialleitung wenden und es morgen gleich noch mal versuchen.
viel glück
hapa0205
119 Beiträge
12.11.2008 18:39
Na, meine Tochter war ja dabei.
Und mein Freund auch.
Aber ohne Kassenbon geht das doch, oder?
Die meinte nämlich, den brauch ich unbedingt.
Britta
25259 Beiträge
12.11.2008 18:39
Ich kenne mich damit zwar nicht richtig aus, aber meist haengt es von der kulanz des Verkaeufers ab. Ich wuerde es einfach nochmal probieren, vielleicht in einem anderen Deichamnn geschaeft und ansonsten mal mit dem Geschaeftsfuehrer sprechen. Das einzigste, was die wahrscheinlich nicht machen werden, ist dir das Geld wiedergeben. Hoechsten gegen ein Paar neue SChuhe umtauschen. Ich hatte bei Deischmann nie solche Probleme. Hatte damals auch Schuhe von meiner Tochter umgetauscht, ohne Kassenbon.
Patricia
6766 Beiträge
12.11.2008 18:40
Habe Dir hierzu noch was rausgesucht:

Wer im Geschäft eine Ware kauft, kann sie noch bis zu zwei Jahre nach dem Kauf zurückbringen, wenn sich herausstellt, dass sie mangelhaft ist.Der Verkäufer muss dann eine neue, fehlerfreie Ware als Ersatz liefern. Der Kunde kann auch fordern, dass die defekte Ware repariert wird. Nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen kann der Käufer entweder sein Geld zurückverlangen oder er behält die fehlerhafte Ware und mindert den Kaufpreis.

Wer eine mangelhafte Kaufsache reklamiert, wird in aller Regel nach dem Kassenbon gefragt. Denn natürlich möchte der Verkäufer sichergehen, dass die Ware auch tatsächlich bei ihm gekauft wurde.Wer keinen Kassenzettel mehr hat, kommt deshalb meistens gar nicht erst auf die Idee, zu reklamieren. Schließlich hat er ohne den Bon ja ohnehin keine Chance, die Ware umzutauschen oder sein Geld zurückzubekommen. So denkt jedenfalls die Mehrheit. Und auch die meisten Verkäufer - die es eigentlich besser wissen müssten - schütteln häufig nur bedauernd mit dem Kopf, wenn ein Kunde versucht, ohne Kassenbon eine Ware zu reklamieren. Sie übersehen, dass ein Kassenzettel nicht die einzige Möglichkeit ist, den Kauf in ihrem Geschäft zu beweisen.

Von Zechprellern und Schwarzfahrern: Die Rechtsirrtümer 2004
Eine Zeugenaussage ist zum Beispiel ein mindestens genauso gutes Beweismittel wie ein Kassenzettel.Wer also beim Kauf eines neuen Teppichs von seiner Ehefrau begleitet wurde, der braucht sich nicht zu sorgen, wenn er dem Teppichhändler keinen Kassenbon mehr vorlegen kann. Die Ehefrau kann schließlich bezeugen, dass das gute Stück gerade bei diesem Händler gekauft wurde. Selbstverständlich können auch Kontoauszüge dabei helfen, den Kauf nachzuweisen. Wer per EC- oder Kreditkarte bezahlt hat, wird möglicherweise noch die entsprechenden Belege finden. Vielleicht findet sich auf der Ware ja auch noch ein Preisschild oder ein sonstiger Hinweis, der zeigt, dass sie in dem betreffenden Geschäft gekauft wurde.

Verkäufer dürfen den Umtausch von Waren nur dann an bestimmte Bedingungen knüpfen, wenn sie gesetzlich nicht verpflichtet sind, die Ware umzutauschen.Wenn die Frist von zwei Jahren ab Kaufdatum abgelaufen ist oder wenn die Ware nicht defekt ist, sondern dem Käufer lediglich nicht mehr gefällt, muss kein Verkäufer die Ware zurücknehmen.Tut er es aus Kulanz dennoch, dann kann er für sein Entgegenkommen natürlich Bedingungen aufstellen. Er kann zum Beispiel verlangen, dass ihm der Kassenbon vorgelegt wird oder dass die Ware noch original verpackt ist.

LG Patricia......und schön hartnäckig bleiben!
Patricia
6766 Beiträge
12.11.2008 18:43
Das hat nichts mit kulanz zutun, der VK ist verpflichtet die Waren zurückzunehmen, grad dann wenn eine Ware mangelhaft ist.
Das was mit den Schuhen passiert ist (gelöste Sohle usw.) nennt man einen versteckten Mängel und grad dann ist der VK verpflichtet ordentlichen Ersatz zu leisten, ob nun durch Ersatz des Schuhes oder dadurch das er das Geld ausbezahlt.
julia88
8432 Beiträge
12.11.2008 18:54
normalerweise kann man immer wenn etwas kaputt oder mangelhaft ist das ohne rechnung umtauschen.... vor allem ist ja bei deichmann schuhen auch eindeutig, dass sie von deichmann sind...
hapa0205
119 Beiträge
12.11.2008 19:01
Genau, die stehen ja da noch im Regal!
Vielen, vielen Dank!
Also werde ich es morgen gleich nochmal versuchen, und wenn ich mit der Verbraucherzentrale drohen muß!
julia88
8432 Beiträge
12.11.2008 19:03
drueck dir die daumen, aber normalerweise muesste es gehen ohne kassenzettel... ne freundin von mir hatte auch vor laengeren deichmannschuhe und bei denen ist der absatz nach 2mal anziehen abgegangen, und da sie die gleichen nicht mehr da hatten, haben die dann den schuster bezahlt...
Nanami
1453 Beiträge
13.11.2008 16:02
hast Du bar oder mit EC-Karte gezahlt? Wenn Du mit EC-Karte zahlst müssten die das noch im Rechner haben. Ansonsten dran bleiben und mit dem Geschäftsführer sprechen, an der Kasse haben die oft keine Ahnung oder die Anleitung, alles abzuwimmeln. Viel Glück
Honey1986
2285 Beiträge
13.11.2008 16:12
Ich habe schon immer alles ohne Kassenbon getauscht, wenn ich keinen mehr hatte. Noch nie Zeugen gebraucht. Im TV gabs mal nen Rechtsanwalt der über Rechtsirrtümer erzählt hat und da hieß es, dass die auch ohne Bon tauschen müssen. Darauf beziehe ich mich immer wenn ein verkäufer blöd wird.

Haben sogar mal nen Resiver (so n ding für den TV, keine ahnung ob mans so schreibt) gekauft, am nächsten tag hatte ich irgendwie den Bon verlegt (passiert ) und wollte ihn aber zurück geben. Ich stand dann mit frechem mundwerk vor dem verkäufer (er war noch frecher als ich) und erzählte ihm, dass der umtausch sehr wohl möglich wäre, da ich das im TV gesehen hatte. er lachte mich aus und meinte, wem ich mehr glaube, dem TV oder ihm. meine antwort: DEM TV. hab dann den geschäftsführer verlangt und siehe da, ich durfte ohne Bon zurückgeben.

als ich den verkäufer dann fragte, na, wem glauben sie mehr, MIR oder ihrem doofen kopf, war er stock sauer und glaub echt froh dass er uns los hatte.

ich kann ganz böse werden wenn ich weiß dass ich recht habe, aber man mir nicht glaubt .... also nochmal hin, geschäftsführer verlangen. oft sind das ganz nette menschen, die kennen nämlich die rechte von käufern
Jessy19
2917 Beiträge
13.11.2008 16:15
Also ich habe selbst im Einzelhandel gearbeitet und leider geht normal ohne zettel wirklich nichts!!
Aber man hört immer wider das man es zurückgeben kann... aber das ist von laden zu laden anders!!
Manche machen das wenn dann nur aus höfflichkeit...kunden gewinnung!!
Die schicken einen immer mit der auskunft weg!! weil viele es so hinnehmen...
aber normal müssen sie sie zurück nehmen!!
Nanami
1453 Beiträge
13.11.2008 16:17
ich glaube umtauschen oder zurücknehmen müssen sie nicht, das ist reine Kulanz, aber wenn was kaputt geht ist es ja was anderes.
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