Krankenkasse übernimmt nicht Kieferorthopäde
17.07.2023 16:29
Hallo,
vielleicht hat jemand Erfahrung von euch.
Meiner Tochter wurde heute gesagt, dass die kieferorthopädische Behandlung nicht von der KK bezahlt wird, obwohl eine Kieferfehlstellung vorliegt, nur leider nicht im Bereich der Erstattung.
Wir sollen uns nun entscheiden, ob wir die Behandlung durchführen wollen. Die Kieferorthopädin empfiehlt es natürlich, meine Tochter würde später Probleme bekommen, wenn sie es nicht behandeln lässt. Vor 5-6 Jahren hätte die KK so was wie bei meiner Tochter locker genehmigt.
Gibt es sowas wie einen Einspruch, den man einlegen kann?
Ist die Behandlung zwingend nötig, wenn nicht bezahlt von der KK?
Danke!
vielleicht hat jemand Erfahrung von euch.
Meiner Tochter wurde heute gesagt, dass die kieferorthopädische Behandlung nicht von der KK bezahlt wird, obwohl eine Kieferfehlstellung vorliegt, nur leider nicht im Bereich der Erstattung.
Wir sollen uns nun entscheiden, ob wir die Behandlung durchführen wollen. Die Kieferorthopädin empfiehlt es natürlich, meine Tochter würde später Probleme bekommen, wenn sie es nicht behandeln lässt. Vor 5-6 Jahren hätte die KK so was wie bei meiner Tochter locker genehmigt.
Gibt es sowas wie einen Einspruch, den man einlegen kann?
Ist die Behandlung zwingend nötig, wenn nicht bezahlt von der KK?
Danke!
17.07.2023 16:33
Grundsätzlich solltest du Widerspruch einlegen, meistens wird es dann im Nachgang bewilligt. Ich habe heute auch die Formulare für eine kieferorthopädische Behandlung meiner Tochter ausgefüllt. Eigentlich wird sowas von den Krankenkassen fast immer übernommen, am besten wirklich einen Widerspruch schreiben und vielleicht auch telefonisch Bescheid geben, dass man die Behandlung braucht.
17.07.2023 17:31
Wie alt ist das Kind und sind noch Milchzähne da? Mein Sohn hatte einen Kreuzbiß der musste behandelt werden..das "schön" schieben am Ende mussten wir selbst bezahlen. Weil dann die Möglichkeit besteht das es sich wieder verschiebt wenn die neuen Zähne kommen und dann nochmal eine Spange benötigt würde...die dann übrigens übernommen würde wenn keine Milchzähne mehr da sind.
Die Kassen übernehmen grundsätzlich immer nur das nötigste und die "einfachste " Variante. Wir wollten bei der großen die bequemere Variante, die schneller geht und schmerzfrei ist. Eigenleistung in 3 Jahren 1800€. Dazu muss man sagen es muss wirklich viel korrigiert werden bei ihr.
Die Kassen übernehmen grundsätzlich immer nur das nötigste und die "einfachste " Variante. Wir wollten bei der großen die bequemere Variante, die schneller geht und schmerzfrei ist. Eigenleistung in 3 Jahren 1800€. Dazu muss man sagen es muss wirklich viel korrigiert werden bei ihr.
17.07.2023 17:53
Medizinisch Notwendiges wird gezahlt.Fehlstellungen,die eher kosmetisch einzuordnen sind,nicht.Ich würde immer eine 2.Meinung einholen und bei der KK Widerspruch einlegen.
Ist das Kind unter 7 macht eine Zahnzusatz mit Kfo.Ab 7Jahre bekommt man das kaum versichert,nur noch Kronen usw..Da aber die meisten Kieferortophädische Behandlungen nach diesem Alter beginnen
....informiert euch unbedingt.
Für unsere Tochter gabs Invisagliner.Haben wir aber alles selbst gezahlt. Ihre Zähne sind nun Top.
Ist das Kind unter 7 macht eine Zahnzusatz mit Kfo.Ab 7Jahre bekommt man das kaum versichert,nur noch Kronen usw..Da aber die meisten Kieferortophädische Behandlungen nach diesem Alter beginnen

Für unsere Tochter gabs Invisagliner.Haben wir aber alles selbst gezahlt. Ihre Zähne sind nun Top.
17.07.2023 18:10
Ich würde Widerspruch einlegen! Wenn es medizinisch notwendig ist, müssten sie eigentlich zumindest einen Teil davon übernehmen, meistens die einfachste und günstigste Methode.
Wir hatten eine kosmetische Behandlung, die wir komplett selbst zahlen mussten. Was tut man nicht alles für die Schönheit.
Wir hatten eine kosmetische Behandlung, die wir komplett selbst zahlen mussten. Was tut man nicht alles für die Schönheit.
17.07.2023 18:51
Danke euch.
Mein Kind ist 11.
Es hat eine Kieferfehlstellung, die ihm laut Kieferorthopädin später große Probleme bereiten wird. Es stößt sogar mit den unteren Schneidezähnen um Gaumen da der Kiefer asymmetrisch ist. Außerdem hat es oft Kopfschmerzen. Trotz allem wurde es in D/2 eingestuft und wir müssten alles selbst zahlen. Das wären bei der Art der Behandlung im Durchschnitt 6000 Euro.
Da die Kieferorthopädin dies ja selbst so diagnostiziert hat und keine Übernahme durch die KK sieht habe ich mich nun an die Krankenkasse gewandt und die Sachlage geschildert.
Mein Kind ist 11.
Es hat eine Kieferfehlstellung, die ihm laut Kieferorthopädin später große Probleme bereiten wird. Es stößt sogar mit den unteren Schneidezähnen um Gaumen da der Kiefer asymmetrisch ist. Außerdem hat es oft Kopfschmerzen. Trotz allem wurde es in D/2 eingestuft und wir müssten alles selbst zahlen. Das wären bei der Art der Behandlung im Durchschnitt 6000 Euro.
Da die Kieferorthopädin dies ja selbst so diagnostiziert hat und keine Übernahme durch die KK sieht habe ich mich nun an die Krankenkasse gewandt und die Sachlage geschildert.
17.07.2023 19:23
Ich sehe hier die Schieflage bei der KFO nicht bei der Krankenkasse. Wenn es wirklich sicher zu gesundheitlichen Problemen führt muss die KFO das auch so beurteilen.
Die Krankenkasse ist bei der Kostenübernahme an Richtlinien gebunden. Da steht verbindlich drin was sie übernehmen und was nicht. Wenn der KFO in Stufe 2 beurteilt, aber erst ab Stufe 3 übernommen wird, hat die Krankenkasse keinen Spielraum.
https://www.medondo.health/bibliothek/kieferorthop aedische-indikationsgruppen-wann-die-gesetzliche-k asse-zahlt-und-wann-nicht
So wie ich das rauslese, habt ihr bisher nur die Info von der KFO, nicht von der Krankenkasse? Also da habt ihr noch keinen Heil- und Kostenplan eingereicht?
Ich würde mir eine zweite Meinung holen. Und wenn da auch wieder Stufe 2 rauskommt, ist es leider nicht der medizinisch notwendige Bereich und somit keine Kostenübernahme. Inwieweit das ok ist steht auf einen anderen Blatt. Wir haben deshalb schon vor Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen die jetzt bereits die Kosten der Zahnspange übernimmt, die die Krankenkasse ablehnen musste, da "nur" Stufe 4 in der Frühbehandlung und erst ab Stufe 5 übernommen wird.
Inwieweit ihr es dann selber bezahlt müsst ihr überlegen. Die KFO bieten ja mittlerweile Ratenzahlung an.
Das mit den vor 4-5 Jahren hätten sie es locker genehmigt verstehe ich übrigens nicht. Da gab es die KIG Einstufung nämlich auch schon. Hat der KFO den gesagt was sich da in eurem Fall geändert hat?
Die Krankenkasse ist bei der Kostenübernahme an Richtlinien gebunden. Da steht verbindlich drin was sie übernehmen und was nicht. Wenn der KFO in Stufe 2 beurteilt, aber erst ab Stufe 3 übernommen wird, hat die Krankenkasse keinen Spielraum.
https://www.medondo.health/bibliothek/kieferorthop aedische-indikationsgruppen-wann-die-gesetzliche-k asse-zahlt-und-wann-nicht
So wie ich das rauslese, habt ihr bisher nur die Info von der KFO, nicht von der Krankenkasse? Also da habt ihr noch keinen Heil- und Kostenplan eingereicht?
Ich würde mir eine zweite Meinung holen. Und wenn da auch wieder Stufe 2 rauskommt, ist es leider nicht der medizinisch notwendige Bereich und somit keine Kostenübernahme. Inwieweit das ok ist steht auf einen anderen Blatt. Wir haben deshalb schon vor Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen die jetzt bereits die Kosten der Zahnspange übernimmt, die die Krankenkasse ablehnen musste, da "nur" Stufe 4 in der Frühbehandlung und erst ab Stufe 5 übernommen wird.
Inwieweit ihr es dann selber bezahlt müsst ihr überlegen. Die KFO bieten ja mittlerweile Ratenzahlung an.
Das mit den vor 4-5 Jahren hätten sie es locker genehmigt verstehe ich übrigens nicht. Da gab es die KIG Einstufung nämlich auch schon. Hat der KFO den gesagt was sich da in eurem Fall geändert hat?
17.07.2023 19:45
Zitat von nilou:
Ich sehe hier die Schieflage bei der KFO nicht bei der Krankenkasse. Wenn es wirklich sicher zu gesundheitlichen Problemen führt muss die KFO das auch so beurteilen.
Die Krankenkasse ist bei der Kostenübernahme an Richtlinien gebunden. Da steht verbindlich drin was sie übernehmen und was nicht. Wenn der KFO in Stufe 2 beurteilt, aber erst ab Stufe 3 übernommen wird, hat die Krankenkasse keinen Spielraum.
https://www.medondo.health/bibliothek/kieferorthop aedische-indikationsgruppen-wann-die-gesetzliche-k asse-zahlt-und-wann-nicht
So wie ich das rauslese, habt ihr bisher nur die Info von der KFO, nicht von der Krankenkasse? Also da habt ihr noch keinen Heil- und Kostenplan eingereicht?
Ich würde mir eine zweite Meinung holen. Und wenn da auch wieder Stufe 2 rauskommt, ist es leider nicht der medizinisch notwendige Bereich und somit keine Kostenübernahme. Inwieweit das ok ist steht auf einen anderen Blatt. Wir haben deshalb schon vor Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen die jetzt bereits die Kosten der Zahnspange übernimmt, die die Krankenkasse ablehnen musste, da "nur" Stufe 4 in der Frühbehandlung und erst ab Stufe 5 übernommen wird.
Inwieweit ihr es dann selber bezahlt müsst ihr überlegen. Die KFO bieten ja mittlerweile Ratenzahlung an.
Das mit den vor 4-5 Jahren hätten sie es locker genehmigt verstehe ich übrigens nicht. Da gab es die KIG Einstufung nämlich auch schon. Hat der KFO den gesagt was sich da in eurem Fall geändert hat?
Sie meinte, dass die Krankenkassen die Bedingungen der einzelnen Stufen verschärft haben. Was vor einigen Jahren noch bezahlt wurde ist jetzt rausgefallen.
Für einen genauen Heil- und Kostenplan müsste sie noch weitere Untersuchungen bei meinem Kind machen wie z.B. Schädelaufnahmen und Wachstumsanalyse.
Bisher waren es Abdrücke und Rundum- Röntgen. Daraus hat sie den Behandlungsbedarf ermittelt.
17.07.2023 20:00
Zitat von Pesto:
Zitat von nilou:
Ich sehe hier die Schieflage bei der KFO nicht bei der Krankenkasse. Wenn es wirklich sicher zu gesundheitlichen Problemen führt muss die KFO das auch so beurteilen.
Die Krankenkasse ist bei der Kostenübernahme an Richtlinien gebunden. Da steht verbindlich drin was sie übernehmen und was nicht. Wenn der KFO in Stufe 2 beurteilt, aber erst ab Stufe 3 übernommen wird, hat die Krankenkasse keinen Spielraum.
https://www.medondo.health/bibliothek/kieferorthop aedische-indikationsgruppen-wann-die-gesetzliche-k asse-zahlt-und-wann-nicht
So wie ich das rauslese, habt ihr bisher nur die Info von der KFO, nicht von der Krankenkasse? Also da habt ihr noch keinen Heil- und Kostenplan eingereicht?
Ich würde mir eine zweite Meinung holen. Und wenn da auch wieder Stufe 2 rauskommt, ist es leider nicht der medizinisch notwendige Bereich und somit keine Kostenübernahme. Inwieweit das ok ist steht auf einen anderen Blatt. Wir haben deshalb schon vor Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen die jetzt bereits die Kosten der Zahnspange übernimmt, die die Krankenkasse ablehnen musste, da "nur" Stufe 4 in der Frühbehandlung und erst ab Stufe 5 übernommen wird.
Inwieweit ihr es dann selber bezahlt müsst ihr überlegen. Die KFO bieten ja mittlerweile Ratenzahlung an.
Das mit den vor 4-5 Jahren hätten sie es locker genehmigt verstehe ich übrigens nicht. Da gab es die KIG Einstufung nämlich auch schon. Hat der KFO den gesagt was sich da in eurem Fall geändert hat?
Sie meinte, dass die Krankenkassen die Bedingungen der einzelnen Stufen verschärft haben. Was vor einigen Jahren noch bezahlt wurde ist jetzt rausgefallen.
Für einen genauen Heil- und Kostenplan müsste sie noch weitere Untersuchungen bei meinem Kind machen wie z.B. Schädelaufnahmen und Wachstumsanalyse.
Bisher waren es Abdrücke und Rundum- Röntgen. Daraus hat sie den Behandlungsbedarf ermittelt.
Kann in einigen Monaten es sich so verschlechtert haben, das sie in K3 rutscht?
Bzw. Die weiteren Untersuchungen wie Wachstumsanalyse weiterhelfen? Ich würde hier mit der KFO reden, was man machen kann.
Gegen die Krankenkasse kannst du aktuell noch gar nichts machen. Du hast keinen verbindlichen Plan eingereicht, der abgelehnt wurde. Hast du angerufen oder wie hast du die Info bekommen?
17.07.2023 20:39
Die KFO hat einen Bericht verfasst, in dem sie mein Kind in Stufe 2 eingeteilt hat.
Um einen genauen Heil- und Kostenplan zu erstellen, möchte sie aber noch weitere Untersuchungen machen.
Diese Untersuchungen ändern aber nichts an der Stufe.
Wir sollen nun überlegen, ob wir unser Kind behandeln lassen auf eigene Kosten oder eben nicht.
Um einen genauen Heil- und Kostenplan zu erstellen, möchte sie aber noch weitere Untersuchungen machen.
Diese Untersuchungen ändern aber nichts an der Stufe.
Wir sollen nun überlegen, ob wir unser Kind behandeln lassen auf eigene Kosten oder eben nicht.
17.07.2023 20:45
Zitat von Pesto:
Die KFO hat einen Bericht verfasst, in dem sie mein Kind in Stufe 2 eingeteilt hat.
Um einen genauen Heil- und Kostenplan zu erstellen, möchte sie aber noch weitere Untersuchungen machen.
Diese Untersuchungen ändern aber nichts an der Stufe.
Wir sollen nun überlegen, ob wir unser Kind behandeln lassen auf eigene Kosten oder eben nicht.
Na ja, diese Entscheidung müsst ihr selber abwägen. Ich persönlich würde es tun, bringt euch ja nur nix.

Ich würde mir eine zweite Meinung einholen. Sicher große Probleme erwartbar (muss sie ja irgendwie aufgrund der bisherigen Ergebnisse denken und belegen können) vs mehr als Stufe 2 ist nicht passt für mich irgendwie nicht.
18.07.2023 05:09
Zitat von Pesto:
Zitat von nilou:
Ich sehe hier die Schieflage bei der KFO nicht bei der Krankenkasse. Wenn es wirklich sicher zu gesundheitlichen Problemen führt muss die KFO das auch so beurteilen.
Die Krankenkasse ist bei der Kostenübernahme an Richtlinien gebunden. Da steht verbindlich drin was sie übernehmen und was nicht. Wenn der KFO in Stufe 2 beurteilt, aber erst ab Stufe 3 übernommen wird, hat die Krankenkasse keinen Spielraum.
https://www.medondo.health/bibliothek/kieferorthop aedische-indikationsgruppen-wann-die-gesetzliche-k asse-zahlt-und-wann-nicht
So wie ich das rauslese, habt ihr bisher nur die Info von der KFO, nicht von der Krankenkasse? Also da habt ihr noch keinen Heil- und Kostenplan eingereicht?
Ich würde mir eine zweite Meinung holen. Und wenn da auch wieder Stufe 2 rauskommt, ist es leider nicht der medizinisch notwendige Bereich und somit keine Kostenübernahme. Inwieweit das ok ist steht auf einen anderen Blatt. Wir haben deshalb schon vor Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen die jetzt bereits die Kosten der Zahnspange übernimmt, die die Krankenkasse ablehnen musste, da "nur" Stufe 4 in der Frühbehandlung und erst ab Stufe 5 übernommen wird.
Inwieweit ihr es dann selber bezahlt müsst ihr überlegen. Die KFO bieten ja mittlerweile Ratenzahlung an.
Das mit den vor 4-5 Jahren hätten sie es locker genehmigt verstehe ich übrigens nicht. Da gab es die KIG Einstufung nämlich auch schon. Hat der KFO den gesagt was sich da in eurem Fall geändert hat?
Sie meinte, dass die Krankenkassen die Bedingungen der einzelnen Stufen verschärft haben. Was vor einigen Jahren noch bezahlt wurde ist jetzt rausgefallen.
Für einen genauen Heil- und Kostenplan müsste sie noch weitere Untersuchungen bei meinem Kind machen wie z.B. Schädelaufnahmen und Wachstumsanalyse.
Bisher waren es Abdrücke und Rundum- Röntgen. Daraus hat sie den Behandlungsbedarf ermittelt.
So war das bei uns auch. Der Kieferorthopäde verdient einfach mehr, wenn die Zahnspange privat gezahlt wird. Wir sind zu einem anderen Kieferorthopäden gegangen der direkt gesagt hat, dass die Zahnspange nötig ist und die Krankenkasse hat diese auch ohne Probleme bewilligt.
18.07.2023 08:52
Zitat von Bumasbaby:
Zitat von Pesto:
Zitat von nilou:
Ich sehe hier die Schieflage bei der KFO nicht bei der Krankenkasse. Wenn es wirklich sicher zu gesundheitlichen Problemen führt muss die KFO das auch so beurteilen.
Die Krankenkasse ist bei der Kostenübernahme an Richtlinien gebunden. Da steht verbindlich drin was sie übernehmen und was nicht. Wenn der KFO in Stufe 2 beurteilt, aber erst ab Stufe 3 übernommen wird, hat die Krankenkasse keinen Spielraum.
https://www.medondo.health/bibliothek/kieferorthop aedische-indikationsgruppen-wann-die-gesetzliche-k asse-zahlt-und-wann-nicht
So wie ich das rauslese, habt ihr bisher nur die Info von der KFO, nicht von der Krankenkasse? Also da habt ihr noch keinen Heil- und Kostenplan eingereicht?
Ich würde mir eine zweite Meinung holen. Und wenn da auch wieder Stufe 2 rauskommt, ist es leider nicht der medizinisch notwendige Bereich und somit keine Kostenübernahme. Inwieweit das ok ist steht auf einen anderen Blatt. Wir haben deshalb schon vor Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen die jetzt bereits die Kosten der Zahnspange übernimmt, die die Krankenkasse ablehnen musste, da "nur" Stufe 4 in der Frühbehandlung und erst ab Stufe 5 übernommen wird.
Inwieweit ihr es dann selber bezahlt müsst ihr überlegen. Die KFO bieten ja mittlerweile Ratenzahlung an.
Das mit den vor 4-5 Jahren hätten sie es locker genehmigt verstehe ich übrigens nicht. Da gab es die KIG Einstufung nämlich auch schon. Hat der KFO den gesagt was sich da in eurem Fall geändert hat?
Sie meinte, dass die Krankenkassen die Bedingungen der einzelnen Stufen verschärft haben. Was vor einigen Jahren noch bezahlt wurde ist jetzt rausgefallen.
Für einen genauen Heil- und Kostenplan müsste sie noch weitere Untersuchungen bei meinem Kind machen wie z.B. Schädelaufnahmen und Wachstumsanalyse.
Bisher waren es Abdrücke und Rundum- Röntgen. Daraus hat sie den Behandlungsbedarf ermittelt.
So war das bei uns auch. Der Kieferorthopäde verdient einfach mehr, wenn die Zahnspange privat gezahlt wird. Wir sind zu einem anderen Kieferorthopäden gegangen der direkt gesagt hat, dass die Zahnspange nötig ist und die Krankenkasse hat diese auch ohne Probleme bewilligt.
Wie, die stufen dann extra schwächer ein und spekulieren auf private Zahlung? Wie frech ist das denn?

18.07.2023 12:27
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von Bumasbaby:
Zitat von Pesto:
Zitat von nilou:
Ich sehe hier die Schieflage bei der KFO nicht bei der Krankenkasse. Wenn es wirklich sicher zu gesundheitlichen Problemen führt muss die KFO das auch so beurteilen.
Die Krankenkasse ist bei der Kostenübernahme an Richtlinien gebunden. Da steht verbindlich drin was sie übernehmen und was nicht. Wenn der KFO in Stufe 2 beurteilt, aber erst ab Stufe 3 übernommen wird, hat die Krankenkasse keinen Spielraum.
https://www.medondo.health/bibliothek/kieferorthop aedische-indikationsgruppen-wann-die-gesetzliche-k asse-zahlt-und-wann-nicht
So wie ich das rauslese, habt ihr bisher nur die Info von der KFO, nicht von der Krankenkasse? Also da habt ihr noch keinen Heil- und Kostenplan eingereicht?
Ich würde mir eine zweite Meinung holen. Und wenn da auch wieder Stufe 2 rauskommt, ist es leider nicht der medizinisch notwendige Bereich und somit keine Kostenübernahme. Inwieweit das ok ist steht auf einen anderen Blatt. Wir haben deshalb schon vor Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen die jetzt bereits die Kosten der Zahnspange übernimmt, die die Krankenkasse ablehnen musste, da "nur" Stufe 4 in der Frühbehandlung und erst ab Stufe 5 übernommen wird.
Inwieweit ihr es dann selber bezahlt müsst ihr überlegen. Die KFO bieten ja mittlerweile Ratenzahlung an.
Das mit den vor 4-5 Jahren hätten sie es locker genehmigt verstehe ich übrigens nicht. Da gab es die KIG Einstufung nämlich auch schon. Hat der KFO den gesagt was sich da in eurem Fall geändert hat?
Sie meinte, dass die Krankenkassen die Bedingungen der einzelnen Stufen verschärft haben. Was vor einigen Jahren noch bezahlt wurde ist jetzt rausgefallen.
Für einen genauen Heil- und Kostenplan müsste sie noch weitere Untersuchungen bei meinem Kind machen wie z.B. Schädelaufnahmen und Wachstumsanalyse.
Bisher waren es Abdrücke und Rundum- Röntgen. Daraus hat sie den Behandlungsbedarf ermittelt.
So war das bei uns auch. Der Kieferorthopäde verdient einfach mehr, wenn die Zahnspange privat gezahlt wird. Wir sind zu einem anderen Kieferorthopäden gegangen der direkt gesagt hat, dass die Zahnspange nötig ist und die Krankenkasse hat diese auch ohne Probleme bewilligt.
Wie, die stufen dann extra schwächer ein und spekulieren auf private Zahlung? Wie frech ist das denn?![]()
Kommt oft vor.Frechheit,aber bei den KKzahlungen nachvollziehbar.
18.07.2023 13:02
Zitat von Marf:
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von Bumasbaby:
Zitat von Pesto:
...
So war das bei uns auch. Der Kieferorthopäde verdient einfach mehr, wenn die Zahnspange privat gezahlt wird. Wir sind zu einem anderen Kieferorthopäden gegangen der direkt gesagt hat, dass die Zahnspange nötig ist und die Krankenkasse hat diese auch ohne Probleme bewilligt.
Wie, die stufen dann extra schwächer ein und spekulieren auf private Zahlung? Wie frech ist das denn?![]()
Kommt oft vor.Frechheit,aber bei den KKzahlungen nachvollziehbar.
Und selbst wenn Krankenkasse minimal übernimmt werden dann eben auch Zusatzsachen „verkauft“. Ich bin froh das wir die Versicherung haben und mir das somit alles egal ist. Leidiges Thema.

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