Mütter- und Schwangerenforum

Alle die jetzt oder immer noch Hibbelnt, ins neue Jahr 2013 starten

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woermi00
4963 Beiträge
08.01.2014 18:07
29.1
Fränze
25056 Beiträge
08.01.2014 18:12
Wann wird der kleine Fynn von Schneckchen die Welt erblicken?

es sind noch 24 Tage bis zum vermutlichen ET

ET-10: 22.01.2014 Kiwi
ET-5: 27.01.2014 Fränze
ET-3: 29.01.2014 Woermi
ET-2: 30.01.2014 fantalina
ET: 01.02.2014
Loewe77
2098 Beiträge
08.01.2014 18:14
Zitat von Fränze:

Wann wird der kleine Fynn von Schneckchen die Welt erblicken?

es sind noch 24 Tage bis zum vermutlichen ET

ET-10: 22.01.2014 Kiwi
ET-5: 27.01.2014 Fränze
ET-3: 29.01.2014 Woermi
ET-2: 30.01.2014 fantalina
ET: 01.02.2014


28.01.14
Loewe77
2098 Beiträge
08.01.2014 18:23
Mensch Kitty,
das ist ja was. Aber wenn es nicht mehr geht ist es besser ein Schlussstrich zu ziehen. Hoffe nur das es Eure Kl gut verkraftet und Sie keinen zu gr Rückschlag bekommt!. Und Ihr einen vernünftigen weg findet.
esy88
16954 Beiträge
08.01.2014 18:28
Zitat von Fränze:

Wann wird der kleine Fynn von Schneckchen die Welt erblicken?

es sind noch 24 Tage bis zum vermutlichen ET

ET-10: 22.01.2014 Kiwi
ET-5: 27.01.2014 Fränze
ET: 01.02.2014



20.1
kiwi-83
15211 Beiträge
08.01.2014 18:34
Mädels ich habe mal eine Frage zum MuSchu + Elterngeld...

Mein ET ist ja der 13.07. Ich gehe ja am 31.05. in MuSch dann bekomme ich doch weiterhin mein normalen Nettolohn oder? Genau so wie 8 Wochen nach der Geburt ne?
Dann bekomme ich nach den 8 Wochen für 10 Monate Elterngeld oder? Jetzt meine Frage zum Elterngeld... Ich möchte ja 2 Jahre zu Hause bleiben teile es also auf zwei Jahre auf! Wie lange bekomme ich dann Elterngeld? Nicht bis zum 13.07.2015 oder?
Zitat:
Es ist so kompliziert ich blick da nicht so richtig durch! Jeder schreibt etwas anderes im I-Net


Dann ist noch ne frage wegen meinem Mann... ich würde mir wünschen das er auch Elternzeit nimmt! Im Juli also sobald das Baby da ist für 4 Wochen und dann nächstes Jahr zum 1. Geburtstag vom Krümel. Dann bekommt mein Mann noch auch für den Monat nur 65%/67% vom Nettolohn oder? Und wird mir dann was von der Elternzeit abgezogen?

Oh je fragen über fragen
Fränze
25056 Beiträge
08.01.2014 18:34
Wann wird der kleine Fynn von Schneckchen die Welt erblicken?

es sind noch 24 Tage bis zum vermutlichen ET

ET-12: 20.01.2014 Esy
ET-10: 22.01.2014 Kiwi
ET-5: 27.01.2014 Fränze
ET-4: 28.01.2014 Loewe
ET-3: 29.01.2014 Woermi
ET-2: 30.01.2014 fantalina
ET: 01.02.2014
Punnika
2813 Beiträge
08.01.2014 18:59
Zitat von Fränze:

Wann wird der kleine Fynn von Schneckchen die Welt erblicken?

es sind noch 24 Tage bis zum vermutlichen ET

ET-10: 22.01.2014 Kiwi
ET-5: 27.01.2014 Fränze
ET: 01.02.2014



29.01
Fränze
25056 Beiträge
08.01.2014 19:02
Wann wird der kleine Fynn von Schneckchen die Welt erblicken?

es sind noch 24 Tage bis zum vermutlichen ET

ET-12: 20.01.2014 Esy
ET-10: 22.01.2014 Kiwi
ET-5: 27.01.2014 Fränze
ET-4: 28.01.2014 Loewe
ET-3: 29.01.2014 Woermi, Punnika
ET-2: 30.01.2014 fantalina
ET: 01.02.2014
Punnika
2813 Beiträge
08.01.2014 19:13
Oh kitty das tut mir sehr sehr leid für euch

Hoffe das alles gut bei euch wird und die kleine nicht darunter leidet.
Fränze
25056 Beiträge
08.01.2014 19:20
Zitat von kiwi-83:

Mädels ich habe mal eine Frage zum MuSchu + Elterngeld...

Mein ET ist ja der 13.07. Ich gehe ja am 31.05. in MuSch dann bekomme ich doch weiterhin mein normalen Nettolohn oder? Genau so wie 8 Wochen nach der Geburt ne?
Dann bekomme ich nach den 8 Wochen für 10 Monate Elterngeld oder? Jetzt meine Frage zum Elterngeld... Ich möchte ja 2 Jahre zu Hause bleiben teile es also auf zwei Jahre auf! Wie lange bekomme ich dann Elterngeld? Nicht bis zum 13.07.2015 oder?
Zitat:
Es ist so kompliziert ich blick da nicht so richtig durch! Jeder schreibt etwas anderes im I-Net


Dann ist noch ne frage wegen meinem Mann... ich würde mir wünschen das er auch Elternzeit nimmt! Im Juli also sobald das Baby da ist für 4 Wochen und dann nächstes Jahr zum 1. Geburtstag vom Krümel. Dann bekommt mein Mann noch auch für den Monat nur 65%/67% vom Nettolohn oder? Und wird mir dann was von der Elternzeit abgezogen?

Oh je fragen über fragen


Sorry Kiwi. Doch ich kenne mich damit nicht aus.

Du kannst, glaube ich, 22 Monate Elterngeld bekommen (also nach dem Mutterschutz). Dein Mann kann 2 Monate Elterngeld nehmen bis zum 14. Lebensmonat.

Dasa habe ich noch gefunden wegen dem Geld bei deinem Mann:
Das Elterngeld ersetzt 65% und bei gering Verdienenden bis zu 67% des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens, maximal werden 1800 Euro ausbezahlt.


Das habe ich auch noch gefunden.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenst elle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,propert y=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
kiwi-83
15211 Beiträge
08.01.2014 19:28
Zitat von Fränze:

Zitat von kiwi-83:

Mädels ich habe mal eine Frage zum MuSchu + Elterngeld...

Mein ET ist ja der 13.07. Ich gehe ja am 31.05. in MuSch dann bekomme ich doch weiterhin mein normalen Nettolohn oder? Genau so wie 8 Wochen nach der Geburt ne?
Dann bekomme ich nach den 8 Wochen für 10 Monate Elterngeld oder? Jetzt meine Frage zum Elterngeld... Ich möchte ja 2 Jahre zu Hause bleiben teile es also auf zwei Jahre auf! Wie lange bekomme ich dann Elterngeld? Nicht bis zum 13.07.2015 oder?
Zitat:
Es ist so kompliziert ich blick da nicht so richtig durch! Jeder schreibt etwas anderes im I-Net


Dann ist noch ne frage wegen meinem Mann... ich würde mir wünschen das er auch Elternzeit nimmt! Im Juli also sobald das Baby da ist für 4 Wochen und dann nächstes Jahr zum 1. Geburtstag vom Krümel. Dann bekommt mein Mann noch auch für den Monat nur 65%/67% vom Nettolohn oder? Und wird mir dann was von der Elternzeit abgezogen?

Oh je fragen über fragen


Sorry Kiwi. Doch ich kenne mich damit nicht aus.

Du kannst, glaube ich, 22 Monate Elterngeld bekommen (also nach dem Mutterschutz). Dein Mann kann 2 Monate Elterngeld nehmen bis zum 14. Lebensmonat.

Dasa habe ich noch gefunden wegen dem Geld bei deinem Mann:
Das Elterngeld ersetzt 65% und bei gering Verdienenden bis zu 67% des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens, maximal werden 1800 Euro ausbezahlt.


Das habe ich auch noch gefunden.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenst elle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,propert y=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf



Danke Fränze für deine Mühe
Ich finde es sehr kompliziert, da 1. Jeder etwas anderes schreibt (bei Google) und 2. Diese Gesetztexte mir zu kompliziert sind
08.01.2014 19:33
Fränze

Lieben dank für die liste

Und alle anderen

Ihr seid ja so lieb zu mir...keiner denkt das ich übertrage
Fränze
25056 Beiträge
08.01.2014 19:34
Zitat von schneckchen07:

Fränze

Lieben dank für die liste

Und alle anderen

Ihr seid ja so lieb zu mir...keiner denkt das ich übertrage


Hauptsache es wird ein Wassermann
Die sind sooooo toll.
fantalina
890 Beiträge
08.01.2014 19:35
Zitat von kiwi-83:

Zitat von Fränze:

Zitat von kiwi-83:

Mädels ich habe mal eine Frage zum MuSchu + Elterngeld...

Mein ET ist ja der 13.07. Ich gehe ja am 31.05. in MuSch dann bekomme ich doch weiterhin mein normalen Nettolohn oder? Genau so wie 8 Wochen nach der Geburt ne?
Dann bekomme ich nach den 8 Wochen für 10 Monate Elterngeld oder? Jetzt meine Frage zum Elterngeld... Ich möchte ja 2 Jahre zu Hause bleiben teile es also auf zwei Jahre auf! Wie lange bekomme ich dann Elterngeld? Nicht bis zum 13.07.2015 oder?
Zitat:
Es ist so kompliziert ich blick da nicht so richtig durch! Jeder schreibt etwas anderes im I-Net


Dann ist noch ne frage wegen meinem Mann... ich würde mir wünschen das er auch Elternzeit nimmt! Im Juli also sobald das Baby da ist für 4 Wochen und dann nächstes Jahr zum 1. Geburtstag vom Krümel. Dann bekommt mein Mann noch auch für den Monat nur 65%/67% vom Nettolohn oder? Und wird mir dann was von der Elternzeit abgezogen?

Oh je fragen über fragen


Sorry Kiwi. Doch ich kenne mich damit nicht aus.

Du kannst, glaube ich, 22 Monate Elterngeld bekommen (also nach dem Mutterschutz). Dein Mann kann 2 Monate Elterngeld nehmen bis zum 14. Lebensmonat.

Dasa habe ich noch gefunden wegen dem Geld bei deinem Mann:
Das Elterngeld ersetzt 65% und bei gering Verdienenden bis zu 67% des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens, maximal werden 1800 Euro ausbezahlt.


Das habe ich auch noch gefunden.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenst elle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,propert y=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf



Danke Fränze für deine Mühe
Ich finde es sehr kompliziert, da 1. Jeder etwas anderes schreibt (bei Google) und 2. Diese Gesetztexte mir zu kompliziert sind


boah Fragen über Fragen.... Ich kann dir das beantworten. Ich schreib dir mal ne PN.
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