Der neue Hibbelfred
03.06.2009 11:12
ja aber wer,wer würde für mich eine kredit aufnhemen ich weiß ja net was ich bei den halten soll die nicht nach schufa schauen...habe jetzt mal bei meiner bank gefragt nach nem kredit und mal schauen was die sagen
03.06.2009 11:14
Zitat von xhexe88x:
ja aber wer,wer würde für mich eine kredit aufnhemen ich weiß ja net was ich bei den halten soll die nicht nach schufa schauen...habe jetzt mal bei meiner bank gefragt nach nem kredit und mal schauen was die sagen
geh bitte auf keinen fall auf diese anzeigen in tageszeitungen ein, die dir einen kredit ohne zinsen und trotz schufa-eintrag geben wollen. das ist völliger blödsinn und die wollen sich definitiv über den tisch ziehen
bestimmt weiß die bank einen rat...
03.06.2009 11:15
Zitat von NadlNic:Danke,oh je das hört sich ja nicht so toll an..
privatinsolvenz:
Der Weg aus der persönlichen Pleite lässt sich grundsätzlich in drei Stufen aufteilen:
Erster Versuch: freiwilliger Schuldenerlass
Der Schuldner muss sein Finanzdilemma offenlegen. Sämtliche Unterlagen müssen auf den Tisch, die eine Verschuldung belegen, wie Mahnbescheide, Kreditverträge, Rechnungen. Mithilfe eines zugelassenen Beraters wird dann eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern verhandelt. Ein Schuldenplan soll klären: Wie hoch sind die Miesen wirklich? Wo kann eingespart werden? Bleibt überhaupt Geld zur Schuldentilgung übrig? Verwertbares Vermögen wie ein Auto muss verkauft, der Erlös an den/die Gläubiger verteilt werden. Sind weder Sachwerte noch Einkommen pfändbar, geht die Chance auf eine außergerichtliche Lösung gegen null. “Das ist bei den meisten Fällen so”, weiß Marius Stark von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände. Was folgt, ist der Gang zum Gericht.
Zweiter Schritt: Gang vor Gericht
Das Amtsgericht wird eingeschaltet. Dieses versucht noch einmal, den bereits gefassten Plan zum Schuldenabbau durchzusetzen. Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu, tritt er in Kraft. Klappt das nicht, wird ein Steuerberater oder Anwalt als Treuhänder bestellt. Der prüft akribisch Vermögen, Geld- und Sachwerte. Pfändbares wird verteilt. Ist nichts da, ordnet das Gericht die sogenannte Restschuldbefreiung, Stufe 3, an. Ausnahmen: Der Schuldner hat gelogen, was seine Finanzverhältnisse der letzten drei Jahre angeht, er verschwendete sein Vermögen oder wurde etwa wegen Konkursbetrugs verurteilt.
Dritter Schritt: sechs Jahre Entschuldung
Der harte Weg beginnt: Ein Erwachsener muss sechs Jahre lang den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben, derzeit ist das alles, was über 985 Euro im Monat (ohne Unterhaltspflichten) hinausgeht. Geschenke und Gewinne wie Lottogewinne darf er ganz behalten, Erbschaften in der sechsjährigen Wohlverhaltensphase nur zur Hälfte. Betroffene ohne Job müssen sich um Arbeit bemühen, jede zumutbare Beschäftigung annehmen und die Ansprüche der Gläubiger nicht vorsätzlich ins Leere laufen lassen. Ein Arbeitgeber muss pfändbares Einkommen an den Treuhänder weiterreichen. Jeder Wohnungs- und Jobwechsel muss gemeldet werden.
Hält sich der Schuldner diszipliniert an alle Auflagen, erklärt ihn das Gericht nach etwa sechs Jahren für schuldenfrei. Er ist damit alle Restschulden los – ganz gleich, ob sie durch Autokauf, Ratenkredit, Bürgschaft oder etwa Steuerforderungen entstanden sind.
03.06.2009 11:17
Zitat von Melina Larissa:
Zitat von NadlNic:Danke,oh je das hört sich ja nicht so toll an..
privatinsolvenz:
Der Weg aus der persönlichen Pleite lässt sich grundsätzlich in drei Stufen aufteilen:
Erster Versuch: freiwilliger Schuldenerlass
Der Schuldner muss sein Finanzdilemma offenlegen. Sämtliche Unterlagen müssen auf den Tisch, die eine Verschuldung belegen, wie Mahnbescheide, Kreditverträge, Rechnungen. Mithilfe eines zugelassenen Beraters wird dann eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern verhandelt. Ein Schuldenplan soll klären: Wie hoch sind die Miesen wirklich? Wo kann eingespart werden? Bleibt überhaupt Geld zur Schuldentilgung übrig? Verwertbares Vermögen wie ein Auto muss verkauft, der Erlös an den/die Gläubiger verteilt werden. Sind weder Sachwerte noch Einkommen pfändbar, geht die Chance auf eine außergerichtliche Lösung gegen null. “Das ist bei den meisten Fällen so”, weiß Marius Stark von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände. Was folgt, ist der Gang zum Gericht.
Zweiter Schritt: Gang vor Gericht
Das Amtsgericht wird eingeschaltet. Dieses versucht noch einmal, den bereits gefassten Plan zum Schuldenabbau durchzusetzen. Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu, tritt er in Kraft. Klappt das nicht, wird ein Steuerberater oder Anwalt als Treuhänder bestellt. Der prüft akribisch Vermögen, Geld- und Sachwerte. Pfändbares wird verteilt. Ist nichts da, ordnet das Gericht die sogenannte Restschuldbefreiung, Stufe 3, an. Ausnahmen: Der Schuldner hat gelogen, was seine Finanzverhältnisse der letzten drei Jahre angeht, er verschwendete sein Vermögen oder wurde etwa wegen Konkursbetrugs verurteilt.
Dritter Schritt: sechs Jahre Entschuldung
Der harte Weg beginnt: Ein Erwachsener muss sechs Jahre lang den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben, derzeit ist das alles, was über 985 Euro im Monat (ohne Unterhaltspflichten) hinausgeht. Geschenke und Gewinne wie Lottogewinne darf er ganz behalten, Erbschaften in der sechsjährigen Wohlverhaltensphase nur zur Hälfte. Betroffene ohne Job müssen sich um Arbeit bemühen, jede zumutbare Beschäftigung annehmen und die Ansprüche der Gläubiger nicht vorsätzlich ins Leere laufen lassen. Ein Arbeitgeber muss pfändbares Einkommen an den Treuhänder weiterreichen. Jeder Wohnungs- und Jobwechsel muss gemeldet werden.
Hält sich der Schuldner diszipliniert an alle Auflagen, erklärt ihn das Gericht nach etwa sechs Jahren für schuldenfrei. Er ist damit alle Restschulden los – ganz gleich, ob sie durch Autokauf, Ratenkredit, Bürgschaft oder etwa Steuerforderungen entstanden sind.
naja, die privatinsolvenz soll ja auch nicht die bessere alternative sein. sonst würde sich ja keiner mehr bemühen, seine schulden zu begleichen...
03.06.2009 11:18
Zitat von xhexe88x:
ja aber wer,wer würde für mich eine kredit aufnhemen ich weiß ja net was ich bei den halten soll die nicht nach schufa schauen...habe jetzt mal bei meiner bank gefragt nach nem kredit und mal schauen was die sagen
ich weiß nicht, ich glaube du bekommst keinen kredit, wenn du heem bist.hab glaub ich gelesen das in deutschland kein arbeitslosenkredit möglich ist, aber viell. gibts ja ausnahmen,hm
,abwarten was de bank meint
03.06.2009 11:18
ja das ist es nämlich......ich weiß das des amt auch zinsfreie kredite gibt aber sicher nicht um schulden zu bezahlen...
03.06.2009 11:20
Zitat von xhexe88x:
ja das ist es nämlich......ich weiß das des amt auch zinsfreie kredite gibt aber sicher nicht um schulden zu bezahlen...
würd aufn amt auch ma nachfragen, ich glaub du kannst nen formlosen antrag für ein darlehen stellen, aber ich denke die schicken einen eher zur beratung.
03.06.2009 11:21
Zitat von NadlNic:echt????na dann versuch ich des da doch mal muss nächste woche eh hin
Zitat von xhexe88x:
ja das ist es nämlich......ich weiß das des amt auch zinsfreie kredite gibt aber sicher nicht um schulden zu bezahlen...
würd aufn amt auch ma nachfragen, ich glaub du kannst nen formlosen antrag für ein darlehen stellen, aber ich denke die schicken einen eher zur beratung.![]()
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03.06.2009 11:26
Zitat von xhexe88x:
Zitat von NadlNic:echt????na dann versuch ich des da doch mal muss nächste woche eh hin
Zitat von xhexe88x:
ja das ist es nämlich......ich weiß das des amt auch zinsfreie kredite gibt aber sicher nicht um schulden zu bezahlen...
würd aufn amt auch ma nachfragen, ich glaub du kannst nen formlosen antrag für ein darlehen stellen, aber ich denke die schicken einen eher zur beratung.![]()
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joa ein versuch isses wert, kostet ja nix.
03.06.2009 11:29
meinst du ich kann da auch hingehen und meine sachlage schildern das einiges schiefgelaufen ist und ich deswegen keine geldeingänge hatte und mich verschuldet habe und deswegen das geld brauche oder soll ich einfach sagen ich brauche es halt weil die wollen sicherlich wissen für was ich des brauche und nachweise muss ich bestimmt auch bringen...oder....??ach man alles doof echt
03.06.2009 11:32
Zitat von xhexe88x:
meinst du ich kann da auch hingehen und meine sachlage schildern das einiges schiefgelaufen ist und ich deswegen keine geldeingänge hatte und mich verschuldet habe und deswegen das geld brauche oder soll ich einfach sagen ich brauche es halt weil die wollen sicherlich wissen für was ich des brauche und nachweise muss ich bestimmt auch bringen...oder....??ach man alles doof echt
ja, nachweisen musst du schon, in diesen formlosen antrag musst du dann sicher auch reinschreiben wofür, am besten du sprichst genau darüber mit deinem amt-mensch, gehst du direkt zu deinem berater von der arge, wenn du hingehst?
03.06.2009 11:36
ne ich werde ne nummer ziehen und dann zu irgendeiner gehen.....es ist manchmal besser so mit offenen karten zu spielen deswegen weiß ich jetzt net so recht
03.06.2009 11:40
Zitat von xhexe88x:
ne ich werde ne nummer ziehen und dann zu irgendeiner gehen.....es ist manchmal besser so mit offenen karten zu spielen deswegen weiß ich jetzt net so recht
ich würde mit offenen karten spielen, ich weiß das ist unangenehm. meine beraterin war sehr nett und verständnisvoll, aber leider bekomme ich jetzt nen neuen, weil die ein ärtzliches gutachten gemacht haben und meinen ich bin wieder vermittelbar
( nicht dass ich arbeitsscheu bin, fühl mich aber noch net so weit).HUCH TOTAL VOM THEMA ABGEWICHEN
03.06.2009 11:44
Dankeschön...ja meine bearbeiterin ist auch sehr nett und so....was hast du denn das du noch nicht so weit bist?wenn ich fragen darf?
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