Mütter- und Schwangerenforum

wird unterzeichneter Festvertrag durch Schwangerschaft unwirksam?

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LittleP.
7 Beiträge
20.06.2019 14:53
Hallo zusammen,

Ich hoffe auf hilfreiche Informationen ?

Ich bin nun seit zwei Jahren in einem großen Konzern unbefristet tätig. Nun wurde vereinbart, dass ich eine Übernahme, also einen unbefristeten Vertrag im November erhalte. Dieser wird mir in Kürze zur Unterschrift zugehen.
Das heißt, der Festvertrag für ab November ist unterzeichnet. Solang bin ich noch in meinem unbefristeten AV tätig.

Meine Frage dazu ist:
Sollte ich in dem Zeitraum schwanger werden, Setze ich dann meinen Festvertrag aufs spiel? Oder weiß jemand, ob dieser dennoch weiterhin Gültigkeit hat, da bereits unterzeichnet.

Auch mit dem Wissen, dass viele davon nichts halten, hoffe und freue ich mich auf liebe antworten und Informationen.

Herzliche Grüße
Little P.
nilou
14053 Beiträge
20.06.2019 15:14
Wenn der Vertrag bereits abschlossen ist, ist egal wenn er startet du hast dann den Kündigungsschutz der Mutterschutzgesetzes.

Und du meinst sicher das du aktuell befristet beschäftigt bist, oder?
LittleP.
7 Beiträge
20.06.2019 15:18
Zitat von nilou:

Wenn der Vertrag bereits abschlossen ist, ist egal wenn er startet du hast dann den Kündigungsschutz der Mutterschutzgesetzes.

Und du meinst sicher das du aktuell befristet beschäftigt bist, oder?


Lieben Dank!
Genau, aktuell befinde ich mich im befristeten Vertrag. Erhalte nun in Kürze den Vertrag zur Unterschrift, dieser gilt allerdings erst ab November.
Da so viele so viel anderes sagen, bin ich mir sehr unsicher.
nilou
14053 Beiträge
20.06.2019 15:23
Der Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes gilt auch vor Antritt des hier dann unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Er beginnt mit Beginn der Schwangerschaft.

Beachten musst du, das du die Schwangerschaft deinem Arbeitgeber anzeigen musst um dich darauf berufen zu können.
20.06.2019 15:42
Dieses Thema hat mich auch mehrmals beschäftigt weil wir angefangen zu „üben“ haben bevor ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überging. Zum Glück hatte ich den unbefristeten Vertrag ziemlich zeitgleich mit meiner SS.
Habe meinem Arbeitgeber allerdings erst in der 10. Woche eine Bestätigung vom FA gegeben.
Fakt ist, du musst deinen AG in Kenntnis davon setzen wenn du Schwanger bist. Wann du zum FA gehst und Dir die Bestätigung holst spielt dabei keine Rolle. D.h wenn du wartest mit deinem Termin, dann brauchst du nichts zu sagen (auch wenn du es schon von einem Test weiß, aber das kann ja niemand nachweisen)

Sobald der Vertrag unterschrieben ist, behält er seine Gültigkeit auch wenn eine SS Eintritt.

So war es zumindest bei mir.
LittleP.
7 Beiträge
20.06.2019 16:44
Zitat von Kathi2303:

Dieses Thema hat mich auch mehrmals beschäftigt weil wir angefangen zu „üben“ haben bevor ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überging. Zum Glück hatte ich den unbefristeten Vertrag ziemlich zeitgleich mit meiner SS.
Habe meinem Arbeitgeber allerdings erst in der 10. Woche eine Bestätigung vom FA gegeben.
Fakt ist, du musst deinen AG in Kenntnis davon setzen wenn du Schwanger bist. Wann du zum FA gehst und Dir die Bestätigung holst spielt dabei keine Rolle. D.h wenn du wartest mit deinem Termin, dann brauchst du nichts zu sagen (auch wenn du es schon von einem Test weiß, aber das kann ja niemand nachweisen)

Sobald der Vertrag unterschrieben ist, behält er seine Gültigkeit auch wenn eine SS Eintritt.

So war es zumindest bei mir.


Das ist ganz lieb für deinen Austausch bzw den gesamten Austausch hier ?
Ich informiere direkt, wenn ich es Weis und es soweit ist ... diese freudige Nachricht sollte keiner verheimlichen „müssen“ ...
Mir war nur wichtig zu wissen, ob der Vertrag dennoch zustande kommt wenn er schon unterschrieben aber noch nicht begonnen hat. Aber mir war auch so, dass eine Kündigung diesbezüglich nicht korrekt wäre ?
LittleP.
7 Beiträge
20.06.2019 17:14
Zitat von Kathi2303:

Dieses Thema hat mich auch mehrmals beschäftigt weil wir angefangen zu „üben“ haben bevor ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überging. Zum Glück hatte ich den unbefristeten Vertrag ziemlich zeitgleich mit meiner SS.
Habe meinem Arbeitgeber allerdings erst in der 10. Woche eine Bestätigung vom FA gegeben.
Fakt ist, du musst deinen AG in Kenntnis davon setzen wenn du Schwanger bist. Wann du zum FA gehst und Dir die Bestätigung holst spielt dabei keine Rolle. D.h wenn du wartest mit deinem Termin, dann brauchst du nichts zu sagen (auch wenn du es schon von einem Test weiß, aber das kann ja niemand nachweisen)

Sobald der Vertrag unterschrieben ist, behält er seine Gültigkeit auch wenn eine SS Eintritt.

So war es zumindest bei mir.


Also hast du zeitgleich zu deiner SS den Vertrag unterschrieben oder tatsächlich schon begonnen?
Wenn ich beispielsweise jetzt schwanger werden würde, wäre ich zu Vertragsbeginn des unbefristeten Vertrages bereits im 4.|5. Monat
20.06.2019 17:19
Ich hab im mai mein Vertrag ab September unterschrieben und bin dann im juli schwanger geworden. Es war schwar ein befristeter. Aber er ist ein jahr gelaufen obwohl ich dann sofort im bv war
nilou
14053 Beiträge
20.06.2019 17:38
Zitat von LittleP.:

Zitat von Kathi2303:

Dieses Thema hat mich auch mehrmals beschäftigt weil wir angefangen zu „üben“ haben bevor ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überging. Zum Glück hatte ich den unbefristeten Vertrag ziemlich zeitgleich mit meiner SS.
Habe meinem Arbeitgeber allerdings erst in der 10. Woche eine Bestätigung vom FA gegeben.
Fakt ist, du musst deinen AG in Kenntnis davon setzen wenn du Schwanger bist. Wann du zum FA gehst und Dir die Bestätigung holst spielt dabei keine Rolle. D.h wenn du wartest mit deinem Termin, dann brauchst du nichts zu sagen (auch wenn du es schon von einem Test weiß, aber das kann ja niemand nachweisen)

Sobald der Vertrag unterschrieben ist, behält er seine Gültigkeit auch wenn eine SS Eintritt.

So war es zumindest bei mir.


Also hast du zeitgleich zu deiner SS den Vertrag unterschrieben oder tatsächlich schon begonnen?
Wenn ich beispielsweise jetzt schwanger werden würde, wäre ich zu Vertragsbeginn des unbefristeten Vertrages bereits im 4.|5. Monat


sobald der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist ist er gültig. Ab dem Punkt gilt auch der Kündigungsschutz wenn du dann deine Schwangerschaft mitteilst. Du könntest sogar wissentlich schwanger den Vertrag unterschreiben ohne es dem Arbeitgeber vorher gesagt zu haben. Die Frage nach einer Schwangerschaft kann man falsch beantworten.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
20.06.2019 19:04
Zitat von Kathi2303:

Dieses Thema hat mich auch mehrmals beschäftigt weil wir angefangen zu „üben“ haben bevor ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überging. Zum Glück hatte ich den unbefristeten Vertrag ziemlich zeitgleich mit meiner SS.
Habe meinem Arbeitgeber allerdings erst in der 10. Woche eine Bestätigung vom FA gegeben.
Fakt ist, du musst deinen AG in Kenntnis davon setzen wenn du Schwanger bist. Wann du zum FA gehst und Dir die Bestätigung holst spielt dabei keine Rolle. D.h wenn du wartest mit deinem Termin, dann brauchst du nichts zu sagen (auch wenn du es schon von einem Test weiß, aber das kann ja niemand nachweisen)

Sobald der Vertrag unterschrieben ist, behält er seine Gültigkeit auch wenn eine SS Eintritt.

So war es zumindest bei mir.

Das stimmt nicht!
Du bist nicht verpflichtet von deiner Ss zu erzählen.
Allerdings greifen die mutterschutzrichtlinien erst ab der Bekanntgabe.
LittleP.
7 Beiträge
20.06.2019 19:40
Lieben Dank an euch!
Also so wie ich es such vermutet habe. Sobald unterzeichnet, kann daran nichts mehr gerüttelt werden. Sofern es bekannt ist, denn erst ab Bekanntgabe greift der Kündigungsschutt.

Ich danke euch
sunrisefranzi
3817 Beiträge
20.06.2019 20:32
Zitat von LittleP.:

Lieben Dank an euch!
Also so wie ich es such vermutet habe. Sobald unterzeichnet, kann daran nichts mehr gerüttelt werden. Sofern es bekannt ist, denn erst ab Bekanntgabe greift der Kündigungsschutt.

Ich danke euch


Der Kündigungsschutz würde auch rückwirkend gelten. Du hättest rein theoretisch bach Kündigung noch 2 Wochen Zeit um eine Schwangerschaft anzugeben. Dann ist die kündigun ebenfalls unwirksam.
LittleP.
7 Beiträge
21.06.2019 06:15
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von LittleP.:

Lieben Dank an euch!
Also so wie ich es such vermutet habe. Sobald unterzeichnet, kann daran nichts mehr gerüttelt werden. Sofern es bekannt ist, denn erst ab Bekanntgabe greift der Kündigungsschutt.

Ich danke euch


Der Kündigungsschutz würde auch rückwirkend gelten. Du hättest rein theoretisch bach Kündigung noch 2 Wochen Zeit um eine Schwangerschaft anzugeben. Dann ist die kündigun ebenfalls unwirksam.

Genau so etwas habe ich auch gelesen. Du scheinst gut informiert zu sein
Lieben Dank
21.06.2019 07:47
Zitat von LittleP.:

Zitat von Kathi2303:

Dieses Thema hat mich auch mehrmals beschäftigt weil wir angefangen zu „üben“ haben bevor ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überging. Zum Glück hatte ich den unbefristeten Vertrag ziemlich zeitgleich mit meiner SS.
Habe meinem Arbeitgeber allerdings erst in der 10. Woche eine Bestätigung vom FA gegeben.
Fakt ist, du musst deinen AG in Kenntnis davon setzen wenn du Schwanger bist. Wann du zum FA gehst und Dir die Bestätigung holst spielt dabei keine Rolle. D.h wenn du wartest mit deinem Termin, dann brauchst du nichts zu sagen (auch wenn du es schon von einem Test weiß, aber das kann ja niemand nachweisen)

Sobald der Vertrag unterschrieben ist, behält er seine Gültigkeit auch wenn eine SS Eintritt.

So war es zumindest bei mir.


Also hast du zeitgleich zu deiner SS den Vertrag unterschrieben oder tatsächlich schon begonnen?
Wenn ich beispielsweise jetzt schwanger werden würde, wäre ich zu Vertragsbeginn des unbefristeten Vertrages bereits im 4.|5. Monat


Ich habe meinen Vertrag Anfang Februar unterschrieben. Ich habe positiv getestet ein paar Tage später. Bin dann aber noch ganz normal arbeiten gegangen aus „Angst“ dass so kurzfristig nach neuem Vertrag zu erzählen. Am 10.04, in der 10. Woche, kurz nachdem der neue Vertrag auch galt, habe ich es dann bekannt gegeben. Und der FA damals sagte zu mir, dass ich es eigentlich laut MuSchUG sofort bekannt geben muss, dass es aber niemand nachwiesen kann wenn es keine offizielle Bestätigung gibt, die Bestätigung bekam ich dann zeitgleich mit den Mutterpass bei 10+ und bin auch seitdem zuhause im BV. Das BV musste aber ein Anwalt für mich klären, meine Chefin war nicht wirklich begeistert von dem ganzen.

Egal ob Befristet, unbefristet oder Probezeit. Eine SS gibt Dir Kündigungsschutz solange der Vertrag gilt. Wenn dein AG und du einen Vertrag unterschrieben habt, dann greift der auch nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft. So wurde es mir gesagt und so war es auch.

Eigentlich wollte meine Chefin auch kein Lohn zahlen und hatte ausreden parat, da ich ja so kurz nach Vertragsbeginn zuhause war. Wie gesagt der Anwalt hat alles aber durchgeboxt weil es eben meine Rechte sind und ihre Pflichten als AG.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
21.06.2019 16:55
Zitat von Kathi2303:

Zitat von LittleP.:

Zitat von Kathi2303:

Dieses Thema hat mich auch mehrmals beschäftigt weil wir angefangen zu „üben“ haben bevor ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überging. Zum Glück hatte ich den unbefristeten Vertrag ziemlich zeitgleich mit meiner SS.
Habe meinem Arbeitgeber allerdings erst in der 10. Woche eine Bestätigung vom FA gegeben.
Fakt ist, du musst deinen AG in Kenntnis davon setzen wenn du Schwanger bist. Wann du zum FA gehst und Dir die Bestätigung holst spielt dabei keine Rolle. D.h wenn du wartest mit deinem Termin, dann brauchst du nichts zu sagen (auch wenn du es schon von einem Test weiß, aber das kann ja niemand nachweisen)

Sobald der Vertrag unterschrieben ist, behält er seine Gültigkeit auch wenn eine SS Eintritt.

So war es zumindest bei mir.


Also hast du zeitgleich zu deiner SS den Vertrag unterschrieben oder tatsächlich schon begonnen?
Wenn ich beispielsweise jetzt schwanger werden würde, wäre ich zu Vertragsbeginn des unbefristeten Vertrages bereits im 4.|5. Monat


Ich habe meinen Vertrag Anfang Februar unterschrieben. Ich habe positiv getestet ein paar Tage später. Bin dann aber noch ganz normal arbeiten gegangen aus „Angst“ dass so kurzfristig nach neuem Vertrag zu erzählen. Am 10.04, in der 10. Woche, kurz nachdem der neue Vertrag auch galt, habe ich es dann bekannt gegeben. Und der FA damals sagte zu mir, dass ich es eigentlich laut MuSchUG sofort bekannt geben muss, dass es aber niemand nachwiesen kann wenn es keine offizielle Bestätigung gibt, die Bestätigung bekam ich dann zeitgleich mit den Mutterpass bei 10+ und bin auch seitdem zuhause im BV. Das BV musste aber ein Anwalt für mich klären, meine Chefin war nicht wirklich begeistert von dem ganzen.

Egal ob Befristet, unbefristet oder Probezeit. Eine SS gibt Dir Kündigungsschutz solange der Vertrag gilt. Wenn dein AG und du einen Vertrag unterschrieben habt, dann greift der auch nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft. So wurde es mir gesagt und so war es auch.

Eigentlich wollte meine Chefin auch kein Lohn zahlen und hatte ausreden parat, da ich ja so kurz nach Vertragsbeginn zuhause war. Wie gesagt der Anwalt hat alles aber durchgeboxt weil es eben meine Rechte sind und ihre Pflichten als AG.


§ 15 Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen

(1) Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. Eine stillende Frau soll ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen, dass sie stillt.

SOll bedeutet nicht MUSS

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