Mütter- und Schwangerenforum

eBay Verkäufer will zurücktreten

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calliope
6 Beiträge
29.10.2010 00:51
Zitat von miaa:

Hallo ihr Lieben,

brauche mal kurz eure Hilfe.

Ich habe Gestern eine neue Steiffbettwäsche für 1 € ersteigert (Ladenpreis ca. 99€), die Bezahlung erfolgte noch Gestern.
Heute erhielt ich dann eine Nachricht des Verkäufers:

Zitat:
"leider ist mir ein fehler unterlaufen, ich wollte den artikel rausnehmen, da ich ihn über sofortkauf verkaufen wollte.wie können wir uns einigen? ich möchte den verkauf rückgängig machen tut mir leid"

(dieser Verkäufer hat übrigens noch nie etwas über Sofortkauf verkauft)

als ich darauf nicht geantwortet habe, hat er mir direkt noch eine Mitteilung geschickt mit dem Inhalt, er hätte diesen Artikel nun schon verkauft.

Ich habe ihm nun mittgeteilt, dass ich auf diesen Kaufvertrag bestehe und er mir die Ware zusenden soll. Falls er diesen Artikel schon verkauft hat, möchte ich Schadensersatz haben.
Meint ihr ich bin im Recht oder habe eine Chance diesen Artikel zu bekommen? Hab damit noch nie Erfahrungen gemacht. An eBay kann ich mich ja erst nach 10 Tagen wenden, wenn ich das richtig verstanden habe

Habt ihr vielleicht schon damit Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank für eure Hilfe.


hallo,

also du bist voll und ganz im recht und ihr habt einen bindenden gültigen kaufvertrag abgeschlossen er genauso wie du.

(kleine hilfe http://www.kremer-legal.com/2007/01/09/olg-koln-au ch-ruinose-ebay-vertrage-sind-bindend/ )

wenn er einen fehler gemacht hat dann hätte ihm das vor dem ende des verkaufs auffallen müssen und nicht erst danach - sein pech.

meine vermutung ist der verkäufer wollte sich die rund 80cent für den sofort kauf sparen und hat gehofft das die bettwäsche teurer raus geht - aber so ist das nunmal bei ebay man weiss vorher nie was man bekommt, das soll ja auch den reiz ausmachen.

du hast vollkommen richtig gehandelt und ihm klar gemacht das du auf den kaufvertrag bestehst.

morgen würde ich an deiner stelle gleich eine e-mail an ebay schreiben
(die 10 tage frist gilt nur für unbezahlte verträge o.ä.) in deinem fall will der verkäufer von anfang an nicht liefern.

zudem würde ich an deiner stelle dem verkäufer eine freundliche mail schreiben das du dich bei ebay gemeldet hast und ihn nocheinmal darauf hinweisen das die verträge nach auktionsende bindend sind und du dich wenn es sein müsste auch weiter wenden würdest, klingt zwar hart aber zum einem hat ihn niemand gezwungen das startgebot bei 1€ anzusetzen und zum anderen hat er die möglichkeit soweit ich weiss die auktion eine stunde vor generellem ende zu heraus zu nehmen.

ich hoffe ich konnte dir helfen.

(verzeiht die rechtschreibfehler etc. es ist spät )
Litla
627 Beiträge
29.10.2010 05:26
Gekauft ist Gekauft ...........

Ich würde nicht nachgeben !
LeaMia0809
18644 Beiträge
29.10.2010 08:28
Naja er kann vom Kauf zurück treten, du erhälst dein Geld wieder und gut, würd mich da gar nicht aufregen!
29.10.2010 08:31
Nein, du bist im Recht. Steht ja auch dabei, wenn ich einen Artikel einsetze, verpflichtet ich michdazu, ihn auch dem jeweiligen Käufer zuschicken. Würde mich umgehend an Ebay wenden.
Seramonchen
37799 Beiträge
29.10.2010 08:32
Ich würde mich da schon aufregen. Kann ja nicht sein, dass jeder dem der erzielte Preis nicht gefällt, vom Kaufvertrag zurücktreten kann. So einfach ist das nicht.

Handelt es sich um einen Privatverkäufer? Sorry aber die Ausrede mit dem Sofortkauf nehm ich ihm nicht ab. Dann wäre der Preis höher gewesen! Ich würde ihm per Einschreiben eine Frist setzen, bis wann er die Ware zu liefern hat!
raspberry_kiss
14431 Beiträge
29.10.2010 09:19
Zitat von LeaMia0809:

Naja er kann vom Kauf zurück treten, du erhälst dein Geld wieder und gut, würd mich da gar nicht aufregen!


wieso kann er vom kauf zurücktreten... er hat doch etwas verkauft...

ich würde auch nicht was was 99€ wert ist für 1€ weggeben wollen...

aber das was der macht ist auch net die feine englische art...
29.10.2010 09:21
Ich habe meinen Disney Bademantel, der neu 30 euro gekostet hat , auch für 1 EUro hergeben müssen.
29.10.2010 09:23
Zitat von raspberry_kiss:

naja bei sowas würde ich mich gleich an ebay wenden...
der wollte den artikel nur net so billig weggeben...


Seh ich auch auch, einfach beschwerde bei ebay machen die kümmern sich drum und wenn nichts passiert einfach mit ein Anzeige drohen das reicht schon^^
raspberry_kiss
14431 Beiträge
29.10.2010 09:23
Zitat von markusmami:

Ich habe meinen Disney Bademantel, der neu 30 euro gekostet hat , auch für 1 EUro hergeben müssen.


ich hab auch teure Winterstiefel von "Jela" für unter 10€ verkauft... und die waren grad vllt 3-4 monate in benutzung...
29.10.2010 09:24
Deswegen schicken wir den Artikel ja auch los und treten nicht vom Verkauf zurück.
Für mich klingt dsa stark nach Betrug.
raspberry_kiss
14431 Beiträge
29.10.2010 09:28
Zitat von markusmami:

Deswegen schicken wir den Artikel ja auch los und treten nicht vom Verkauf zurück.
Für mich klingt dsa stark nach Betrug.


vllt nicht vorsetzlicher betrug, aber hat kalte füße bekommen weil er net 98€ verlust machen wollte...
29.10.2010 09:30
KLingt stark danach!!
funkelmaus2009
12368 Beiträge
29.10.2010 09:35
Sorry, aber kann es sein das der VERKÄUFER sich tatsächlich vertan hat? Warum wird gleich so negativ gesprochen, nur weil er vom Kauf zurücktreten möchte?

Ich hatte bereits 2x so einen Fall...
im letztem Jahr hab ich einen Schlitensack per 1,00 Sofortkauf gekauft.
Der Verkäufer hat sich beim erstellen vertan, da er 1,00 startpreis eingeben wollte und nicht Sofortkauf.
Wir haben uns dann auf 5,00 geeinigt, denn ein arsch bin ich auch nicht.
dann hab ich vor ca 3 wochen eine Emmaljunga Softtragetasche für 1,00 per sofortkauf gekauft. aber auch hier war es ein dummer fehler des verkäufers.
Bin vom Kauf zurück getreten mit der bitte die Transaktion anzubrechen.

Ich kann für euch nur hoffen, das euch nie so ein Fehler unterläuft, so wir alle darauf anspringt!
Sicher Vertrag ist Vertrag man kann es aber auch echt übertreiben....
29.10.2010 09:35
also wenn du nicht wirklich einen anwalt dazu ziehst und die ganze sache über anwalt laufen lässt, kannst den artikel wohl vergessen. denn ebay interessieren die probleme der leute herzlich wenig, da sprech ich aus eigener erfahrung! für ebay ist nur wichtig das der rubel rollt und nicht das die leute ihr recht bekommen!
aber solltest du dich für ein anwalt entscheiden, trägt der verkäufer sämtliche kosten dafür. du müsstest zwar das geld vorstrecken dafür, aber da du eindeutig im recht bist, trägt diese ganzen anwalts evtl. gerichtskosten der verkäufer. kannst versuchen ihn damit einzuschüchtern, bei manchen klappt es
Jaqu1987
943 Beiträge
29.10.2010 09:47
So wie ich es verstanden habe, wollte der Verkäufer den Artikel für Sofort-Kauf einstellen anstatt Startpreis 1,00. Und für Sofort-Kauf hätte er bestimmt einen höheren Preis angesetzt.
Aber sowas fällt einem doch auf?! Dafür gibt es ja auch die Vorschau. Also, ich denke, du bist auf jeden Fall im Recht.
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