❤❤❤Februar Mamis 2012❤❤❤
30.11.2012 11:02
also ich hab jetzt mal in meinen antrag geguckt...
"Ich werde bei Änderung der Verhältnisse die Elterngeldstelle unverzüglich unterrichten, insbesondere wenn
- im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes sich für ein Elternteil ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 250.000,-
Euro oder für beide Elternteile in Höhe von 500.000,- Euro ergibt
- eine – auch nur geringfügige – Erwerbstätigkeit aufgenommen wird,
- sich das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs ändert,
- Einkommensersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Insolvenzgeld) oder Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung oder vergleichbare private Leistungen beantragt/bezogen werden,
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt gewechselt wird,
- die Aufenthaltsgenehmigung geändert oder entzogen wurde bzw. der Aufenthaltstitel erlischt oder erloschen ist,
- die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils entzogen wird,
- das Kind, für das Elterngeld bezogen wird, oder ein Geschwisterkind nicht mehr von mir betreut und erzogen wird oder nicht
mehr im gemeinsamen Haushalt lebt,
- eine Änderung der leistungsrelevanten familiären Verhältnisse eintritt (z.B. Geburt eines weiteren Kindes),
- Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Dienstbezüge, Anwärterbezüge und Zuschüsse nach beamten- oder
soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote vor der Geburt eines weiteren Kindes zustehen,
- sich die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus ändern,
- die Anerkennung der Vertriebeneneigenschaft abgelehnt wird,
- in Adoptionspflegefällen die Annahme als Kind abgelehnt wird,
- sich die Höhe der Steuervorauszahlung ändert,
- eine sonstige Anspruchsvoraussetzung entfällt,
- der Partner im Ausland eine Erwerbstätigkeit aufnimmt."
also lt dem muss ich es nicht melden
oder seh ich das falsch?
"Ich werde bei Änderung der Verhältnisse die Elterngeldstelle unverzüglich unterrichten, insbesondere wenn
- im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes sich für ein Elternteil ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 250.000,-
Euro oder für beide Elternteile in Höhe von 500.000,- Euro ergibt
- eine – auch nur geringfügige – Erwerbstätigkeit aufgenommen wird,
- sich das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs ändert,
- Einkommensersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Insolvenzgeld) oder Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung oder vergleichbare private Leistungen beantragt/bezogen werden,
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt gewechselt wird,
- die Aufenthaltsgenehmigung geändert oder entzogen wurde bzw. der Aufenthaltstitel erlischt oder erloschen ist,
- die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils entzogen wird,
- das Kind, für das Elterngeld bezogen wird, oder ein Geschwisterkind nicht mehr von mir betreut und erzogen wird oder nicht
mehr im gemeinsamen Haushalt lebt,
- eine Änderung der leistungsrelevanten familiären Verhältnisse eintritt (z.B. Geburt eines weiteren Kindes),
- Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Dienstbezüge, Anwärterbezüge und Zuschüsse nach beamten- oder
soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote vor der Geburt eines weiteren Kindes zustehen,
- sich die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus ändern,
- die Anerkennung der Vertriebeneneigenschaft abgelehnt wird,
- in Adoptionspflegefällen die Annahme als Kind abgelehnt wird,
- sich die Höhe der Steuervorauszahlung ändert,
- eine sonstige Anspruchsvoraussetzung entfällt,
- der Partner im Ausland eine Erwerbstätigkeit aufnimmt."
also lt dem muss ich es nicht melden
oder seh ich das falsch?
30.11.2012 11:16
Zitat von Snooopy:
Huhu Mädels,
wie siehst aus? Ich bin völlig im Eimer, habe Nachtschicht gehabt, Kaylen ist um 8Uhr ins Bett, ist bis 24Uhr dreimal aufgewacht und dann war er von 24 -3.30Uhr durchgehend wach, ist kurz in meinen Armen eingenickt, aber als ich ihn hingelegt habe und das Licht ausgemacht hab, fing er sofort wieder an zu schreien, dann ab mit in unser Bett eingeschlafen, ich habs Licht asugemacht und zack wieder am schreien, Andre wollte Milch machen: ich neeee, der muss sich die Milch nachts wieder abgewöhnen, das ist nur Gewohnheit...naja und somit habe ich im Stuhl bei ihm im Zimmer gesessen bis 3.30Uhr schreien/schlafen im Wechsel und dann hat er bis 6.35Uhr geschlafen, dann fing er wieder an, aber da es ja schon morgens war, hab ich dann die Flasche gemacht! Dann hat er weiter bis 9.30Uhr geschlafen! Aber boah, das war ne Hammer Nacht, aber ich denke da müssen wir noch 2-3 mal durch, damit er sich das trinken nachts abgewöhnt, hat unser Kinderarzt gesagt! Nützt ja nichts!
Heute Nachmittag waren wir bei PRIMARK shoppen und in Bremen beim Weihnachtsmarkt, den hat Kaylen dann voll verpenntna supi!
![]()
Naja und nun sind wir hier viel am kuscheln und machen noch nen ruhigen! Nachher schön lecker Lumumba trinken....Yammi!
Ich finde es schade das du auf dein Kinderarzt hörst, anstatt auf dein Bauchgefühl, ich denke, dein Mann hätte in dem fall richtig gehandelt, denke daran Kaylen ist immer noch ein Baby, und Babys haben schübe und dann auch Hunger, da kannst du ihn das Essen nicht verweigern...
30.11.2012 11:20
Zitat von Snooopy:
Zitat von frechdachs102:
Mein Kind liegt seit 15 Minuten im Bett und schläft... sie war total fertig![]()
@nachts trinken: sowas kenne ich seit dem Abstillen nicht mehr... hmmm... ich bin bei sowas immer nicht wirklich sicher, ob es wirklich "Gewohnheit" ist oder sie es einfach brauchen....
nee ich mir ja auch nicht, aber wenn Kaylen wirklich Hunger hätte, würde er auch in meinen Armen nicht einschlafen oder? also wenn er Hunger hat, dann gehts richtig ab, dann gibts keine Ruhe bis was zu süppeln kommt! Aber das hat er zur Zeit ja nicht so, meckert eher nur oder braucht viel Körpernähe?! Ich würde ihn doch nicht hungern lassen![]()
nartürlich Schlafen sie irgendwann ein vor erschöpfung..
30.11.2012 11:27
Zitat von JuleMaus24:
Zitat von Snooopy:
Zitat von frechdachs102:
Mein Kind liegt seit 15 Minuten im Bett und schläft... sie war total fertig![]()
@nachts trinken: sowas kenne ich seit dem Abstillen nicht mehr... hmmm... ich bin bei sowas immer nicht wirklich sicher, ob es wirklich "Gewohnheit" ist oder sie es einfach brauchen....
nee ich mir ja auch nicht, aber wenn Kaylen wirklich Hunger hätte, würde er auch in meinen Armen nicht einschlafen oder? also wenn er Hunger hat, dann gehts richtig ab, dann gibts keine Ruhe bis was zu süppeln kommt! Aber das hat er zur Zeit ja nicht so, meckert eher nur oder braucht viel Körpernähe?! Ich würde ihn doch nicht hungern lassen![]()
nartürlich Schlafen sie irgendwann ein vor erschöpfung..
Ich denke auch das die Kleinen sich das nehmen was sie brauchen und Milch ist immer gut. Hör auf dein Bauchgefühl Snoopy!
30.11.2012 11:30
bin gerade bissl traurig wie du über mich denkst Jule..., ich würde Kaylen niemals hungern lassen, ich merke schon wann er Hunger hat und wann nicht...der Grund ist der 5. Zahn, habs heute morgen entdeckt!!!!!!!
Kaylen hat dafür schon zuviel durchgemacht als das ich ihn leiden lasse!!!
!!!!!!!!
Kaylen hat dafür schon zuviel durchgemacht als das ich ihn leiden lasse!!!
!!!!!!!!
30.11.2012 11:35
Zitat von Snooopy:
bin gerade bissl traurig wie du über mich denkst Jule..., ich würde Kaylen niemals hungern lassen, ich merke schon wann er Hunger hat und wann nicht...der Grund ist der 5. Zahn, habs heute morgen entdeckt!!!!!!!
Kaylen hat dafür schon zuviel durchgemacht als das ich ihn leiden lasse!!!
!!!!!!!!
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Glückwunsch zum Zähnchen!
30.11.2012 11:49
seid ihr verrückt
hab mir nicht viel merken können sorry,
schoki, glückwunsch zum stehen.
an alle mit Weihnachtsgeld, der neid spricht aus mir
...aber trotzdem glückwunsch dazu
@stöpsel: ich denke auch es ist nur ne phase mit dem nächtlichen stillen, halte durch, schakka
@weihanchten: mein mann und ich schenken uns nix
hab mir nicht viel merken können sorry, schoki, glückwunsch zum stehen.
an alle mit Weihnachtsgeld, der neid spricht aus mir
...aber trotzdem glückwunsch dazu
@stöpsel: ich denke auch es ist nur ne phase mit dem nächtlichen stillen, halte durch, schakka
@weihanchten: mein mann und ich schenken uns nix
30.11.2012 11:56
Zitat von Usa83:
also ich hab jetzt mal in meinen antrag geguckt...
"Ich werde bei Änderung der Verhältnisse die Elterngeldstelle unverzüglich unterrichten, insbesondere wenn
- im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes sich für ein Elternteil ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 250.000,-
Euro oder für beide Elternteile in Höhe von 500.000,- Euro ergibt
- eine – auch nur geringfügige – Erwerbstätigkeit aufgenommen wird,
- sich das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs ändert,
- Einkommensersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Insolvenzgeld) oder Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung oder vergleichbare private Leistungen beantragt/bezogen werden,
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt gewechselt wird,
- die Aufenthaltsgenehmigung geändert oder entzogen wurde bzw. der Aufenthaltstitel erlischt oder erloschen ist,
- die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils entzogen wird,
- das Kind, für das Elterngeld bezogen wird, oder ein Geschwisterkind nicht mehr von mir betreut und erzogen wird oder nicht
mehr im gemeinsamen Haushalt lebt,
- eine Änderung der leistungsrelevanten familiären Verhältnisse eintritt (z.B. Geburt eines weiteren Kindes),
- Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Dienstbezüge, Anwärterbezüge und Zuschüsse nach beamten- oder
soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote vor der Geburt eines weiteren Kindes zustehen,
- sich die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus ändern,
- die Anerkennung der Vertriebeneneigenschaft abgelehnt wird,
- in Adoptionspflegefällen die Annahme als Kind abgelehnt wird,
- sich die Höhe der Steuervorauszahlung ändert,
- eine sonstige Anspruchsvoraussetzung entfällt,
- der Partner im Ausland eine Erwerbstätigkeit aufnimmt."
also lt dem muss ich es nicht melden![]()
oder seh ich das falsch?
hm vielleicht das
ich weiß nicht
30.11.2012 12:00
Zitat von Poca:
Zitat von Usa83:
also ich hab jetzt mal in meinen antrag geguckt...
"Ich werde bei Änderung der Verhältnisse die Elterngeldstelle unverzüglich unterrichten, insbesondere wenn
- im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes sich für ein Elternteil ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 250.000,-
Euro oder für beide Elternteile in Höhe von 500.000,- Euro ergibt
- eine – auch nur geringfügige – Erwerbstätigkeit aufgenommen wird,
- sich das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs ändert,
- Einkommensersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Insolvenzgeld) oder Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung oder vergleichbare private Leistungen beantragt/bezogen werden,
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt gewechselt wird,
- die Aufenthaltsgenehmigung geändert oder entzogen wurde bzw. der Aufenthaltstitel erlischt oder erloschen ist,
- die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils entzogen wird,
- das Kind, für das Elterngeld bezogen wird, oder ein Geschwisterkind nicht mehr von mir betreut und erzogen wird oder nicht
mehr im gemeinsamen Haushalt lebt,
- eine Änderung der leistungsrelevanten familiären Verhältnisse eintritt (z.B. Geburt eines weiteren Kindes),
- Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Dienstbezüge, Anwärterbezüge und Zuschüsse nach beamten- oder
soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote vor der Geburt eines weiteren Kindes zustehen,
- sich die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus ändern,
- die Anerkennung der Vertriebeneneigenschaft abgelehnt wird,
- in Adoptionspflegefällen die Annahme als Kind abgelehnt wird,
- sich die Höhe der Steuervorauszahlung ändert,
- eine sonstige Anspruchsvoraussetzung entfällt,
- der Partner im Ausland eine Erwerbstätigkeit aufnimmt."
also lt dem muss ich es nicht melden![]()
oder seh ich das falsch?
hm vielleicht dasich weiß nicht
ich bin ja nich erwerbstätig
ich dneke, dass ist für den fall, wenn ich nebenbei arbeiten würde. das tu ich ja nicht
30.11.2012 12:03
Andrea, glückwunsch zum elterngeld! Ich würde es auch nicht melden
kannst ja mal anonym bei der elterngeldstelle anrufen u fragen
Habe mich doch für umzugskartons entschieden, die kunststoffboxen waren mir zu teuer
kannst ja mal anonym bei der elterngeldstelle anrufen u fragen
Habe mich doch für umzugskartons entschieden, die kunststoffboxen waren mir zu teuer
30.11.2012 12:09
Zitat von MamiMareike2012:
Andrea, glückwunsch zum elterngeld! Ich würde es auch nicht meldenkannst ja mal anonym bei der elterngeldstelle anrufen u fragen
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Habe mich doch für umzugskartons entschieden, die kunststoffboxen waren mir zu teuer![]()
Das würde ich wahrscheinlich auch machen
30.11.2012 12:12
Zitat von Poca:
Weihnachtsgeld... was ist das![]()
ich glaub, das ist was zum essen
30.11.2012 12:53
Usa.... War nur ne Vermutung. Du bist ja noch angestellt. Aber ich hab keine Ahnung. Hast du mal gegoogled?
Andererseits wird ja Weihnschtsgeld ect. auch nicht bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt
Von daher wäre es ja fies, wenn jetzt ja.
Gib mal Bescheid, wenn du was rausbekommen hast.
Andererseits wird ja Weihnschtsgeld ect. auch nicht bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt
Von daher wäre es ja fies, wenn jetzt ja. Gib mal Bescheid, wenn du was rausbekommen hast.
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