Mütter- und Schwangerenforum

Kündigung

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Kleene0109
244 Beiträge
11.05.2011 20:26
Hallo Mädels,

ich schon wieder

Also ich hab meine Kleine am 21.09.2010 bekommen also fing da ja meine Elternzeit an.

Nun würde die Elternzeit am 21.09.2011 enden, ich kann nicht mehr in meinen Job zurück, kann nicht mehr bezahlt werden, habs heute besprochen.

Bin die einzigste Angestellte deswegen folgende Fragen:

Wann muss mir gekündigt werden und zu welchem Zeitpunkt? zum 22.09.2011?

Wie ists mit der Kündigungsfrist? Weil ich kann ja nicht bezahlt werden und ein Monat ohne Geld geht auch nicht.

Ich muss ja dann einen Antrag auf ALG 1 stellen, mach ich das gleichzeitig mit der Kündigung?

Sry für die vielen Fragen, aber ich bin grad etwas durcheinander im Kopf.

11.05.2011 20:32
Gekündigt wirst du zum ursprünglich 1. Arbeitstag.
Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag.
Kündige nicht selbst, sondern lass dich kündigen.
ALGI beantragen bzw. die arbeitssuchend melden musst du, sobald du die Kündigung in den Händen hältst oder, falls das eher eintritt, sobald du erfährst, dass und wann du arbeitslos wirst.
Danie85
626 Beiträge
11.05.2011 20:33
Oh das tut mir leid!

Hat dein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet? Dann kann er - glaube ich - dir jederzeit kündigen.

Sollte er einfach nur Personal verringern, dann muss er die gesetzlichen Kündigungsfristen, sofern in deinem Arbeitsvertrag ncihts anderes vereinbart ist, einhalten.

Hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben.
Kleene0109
244 Beiträge
11.05.2011 20:34
Zitat von Spielofant:

Gekündigt wirst du zum ursprünglich 1. Arbeitstag.
Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag.
Kündige nicht selbst, sondern lass dich kündigen.
ALGI beantragen bzw. die arbeitssuchend melden musst du, sobald du die Kündigung in den Händen hältst oder, falls das eher eintritt, sobald du erfährst, dass und wann du arbeitslos wirst.


okay und gibt es eine Möglichkeit die Kündigungsfrist zu umgehen? weil sie kann mir kein Gehalt zahlen und ich kann nicht einen Monat ohne Geld sein.
11.05.2011 20:36
Wieso umgehen? Wenn du gleich zum 1. Arbeitstag gekündigt wirst, bekommst du doch sowieso kein Gehalt mehr. Geld bekommst du für's Arbeiten. Wer nicht arbeitet, bekommt nix.
speedykonsalik
238 Beiträge
11.05.2011 20:37
ja hat denn dein arbeitgeber insolvenz angemeldet?
du bekommst aber nur alg1 wenn du auch eine betreuung
für dein kind hast, also dem arbeitsmarkt auch zur verfügung stehst!?
Kleene0109
244 Beiträge
11.05.2011 20:39
Zitat von speedykonsalik:

ja hat denn dein arbeitgeber insolvenz angemeldet?
du bekommst aber nur alg1 wenn du auch eine betreuung
für dein kind hast, also dem arbeitsmarkt auch zur verfügung stehst!?


nein hat keine Insolvenz angemeldet. Sie hofft, dass es nicht darauf hinausläuft.

Ja eine Betreuung kann ich schon vorweisen, wenn auch sehr ungern aber geht ja nicht anderst.

Kleene0109
244 Beiträge
11.05.2011 20:40
Zitat von Spielofant:

Wieso umgehen? Wenn du gleich zum 1. Arbeitstag gekündigt wirst, bekommst du doch sowieso kein Gehalt mehr. Geld bekommst du für's Arbeiten. Wer nicht arbeitet, bekommt nix.


ja und die Kündigungsfrist von einem Monat? sie kann mich doch erst zum 22.09 kündigen, das heißt noch einen Monat Kündigungsfrist oder seh ich das falsch? weil in der elternzeit kann sie mich ja nicht kündigen.
11.05.2011 20:40
Zitat von speedykonsalik:

ja hat denn dein arbeitgeber insolvenz angemeldet?
du bekommst aber nur alg1 wenn du auch eine betreuung
für dein kind hast, also dem arbeitsmarkt auch zur verfügung stehst!?


Stimmt nicht. Du hast dennoch Anrecht auf ALGI.
speedykonsalik
238 Beiträge
11.05.2011 20:41
na ja dann würde ich auch sagen zum 1. arbeitstag kündigen und wenn du die kündigung hast dann ab zum amt.
11.05.2011 20:42
Zitat von Kleene0109:

Zitat von Spielofant:

Wieso umgehen? Wenn du gleich zum 1. Arbeitstag gekündigt wirst, bekommst du doch sowieso kein Gehalt mehr. Geld bekommst du für's Arbeiten. Wer nicht arbeitet, bekommt nix.


ja und die Kündigungsfrist von einem Monat? sie kann mich doch erst zum 22.09 kündigen, das heißt noch einen Monat Kündigungsfrist oder seh ich das falsch? weil in der elternzeit kann sie mich ja nicht kündigen.

Ab dem Zeitpunkt, wo du das Kündigungsschreiben hast, bist du ja noch nicht gekündigt, aber die Frist beginnt. Wenn sie dir das Schreiben am 22.08. ausstellt, bist du noch nicht gekündigt, wirst aber dann fristgerecht zum 22.09. gekündigt sein.
speedykonsalik
238 Beiträge
11.05.2011 20:43
Zitat von Spielofant:

Zitat von speedykonsalik:

ja hat denn dein arbeitgeber insolvenz angemeldet?
du bekommst aber nur alg1 wenn du auch eine betreuung
für dein kind hast, also dem arbeitsmarkt auch zur verfügung stehst!?


Stimmt nicht. Du hast dennoch Anrecht auf ALGI.


also ich hab letztens mit dem arbeitsamt telefoniert und die meinten dass ich für mind 15 stunden eine betreuung haben muss, sonst kann ich ja auch nicht arbeiten gehen.
Kleene0109
244 Beiträge
11.05.2011 20:44
Zitat von Spielofant:

Zitat von Kleene0109:

Zitat von Spielofant:

Wieso umgehen? Wenn du gleich zum 1. Arbeitstag gekündigt wirst, bekommst du doch sowieso kein Gehalt mehr. Geld bekommst du für's Arbeiten. Wer nicht arbeitet, bekommt nix.


ja und die Kündigungsfrist von einem Monat? sie kann mich doch erst zum 22.09 kündigen, das heißt noch einen Monat Kündigungsfrist oder seh ich das falsch? weil in der elternzeit kann sie mich ja nicht kündigen.

Ab dem Zeitpunkt, wo du das Kündigungsschreiben hast, bist du ja noch nicht gekündigt, aber die Frist beginnt. Wenn sie dir das Schreiben am 22.08. ausstellt, bist du noch nicht gekündigt, wirst aber dann fristgerecht zum 22.09. gekündigt sein.


ah okay, ein Hoffnungsschimmer....

nun hab ich was gelesen, dass man das drei Monate vorher dem amt melden muss?
speedykonsalik
238 Beiträge
11.05.2011 20:45
Zitat von Spielofant:

Zitat von Kleene0109:

Zitat von Spielofant:

Wieso umgehen? Wenn du gleich zum 1. Arbeitstag gekündigt wirst, bekommst du doch sowieso kein Gehalt mehr. Geld bekommst du für's Arbeiten. Wer nicht arbeitet, bekommt nix.


ja und die Kündigungsfrist von einem Monat? sie kann mich doch erst zum 22.09 kündigen, das heißt noch einen Monat Kündigungsfrist oder seh ich das falsch? weil in der elternzeit kann sie mich ja nicht kündigen.

Ab dem Zeitpunkt, wo du das Kündigungsschreiben hast, bist du ja noch nicht gekündigt, aber die Frist beginnt. Wenn sie dir das Schreiben am 22.08. ausstellt, bist du noch nicht gekündigt, wirst aber dann fristgerecht zum 22.09. gekündigt sein.


ach so, ja aber gibts da nicht sowas wie....in der elternzeit darf man nicht gekündigt werden....?? oder gilt das nur für mutterschutz?
speedykonsalik
238 Beiträge
11.05.2011 20:47
Zitat von Kleene0109:

Zitat von Spielofant:

Zitat von Kleene0109:

Zitat von Spielofant:

Wieso umgehen? Wenn du gleich zum 1. Arbeitstag gekündigt wirst, bekommst du doch sowieso kein Gehalt mehr. Geld bekommst du für's Arbeiten. Wer nicht arbeitet, bekommt nix.


ja und die Kündigungsfrist von einem Monat? sie kann mich doch erst zum 22.09 kündigen, das heißt noch einen Monat Kündigungsfrist oder seh ich das falsch? weil in der elternzeit kann sie mich ja nicht kündigen.

Ab dem Zeitpunkt, wo du das Kündigungsschreiben hast, bist du ja noch nicht gekündigt, aber die Frist beginnt. Wenn sie dir das Schreiben am 22.08. ausstellt, bist du noch nicht gekündigt, wirst aber dann fristgerecht zum 22.09. gekündigt sein.


ah okay, ein Hoffnungsschimmer....

nun hab ich was gelesen, dass man das drei Monate vorher dem amt melden muss?



ja 3 monate vorher oder halt sobald du es erfährst, also wenn du das schreiben hast....weiß ja keiner dass du es schon vorher wußtest.
also ich weiß nicht ob das von fall zu fall unterschiedlich ist, aber meine
elternzeit läuft ende juli aus und ich wollt mich vorsichtshalber erstmal arbeitslos melden und die meinten zu mir es würde reichen wenn ich mitte juli komme.
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