Teilzeit während Elternzeit
03.04.2009 09:44
Hallo,
ich habe mal eine Frage an euch.
Habe mir eben Gedanken über die Elternzeit gemacht. Eben las ich, dass auch die Möglichkeit besteht Teilzeit während der Elternzeit zu arbeiten. Ich verstehe nur nicht ganz den Sinn bei dem ganzen. Ich habe vor 1 Jahr in Elternzeit zu gehen und anschließend wieder für ein paar Stunden zu arbeiten. Brauch ich dazu Teilzeit während der Elternzeit oder kann ich auch ganz normal einfach paar Stunden wieder arbeiten? Kennt sich von euch da jemand aus?
Danke schon mal für eure Antworten
LG Dani
ich habe mal eine Frage an euch.
Habe mir eben Gedanken über die Elternzeit gemacht. Eben las ich, dass auch die Möglichkeit besteht Teilzeit während der Elternzeit zu arbeiten. Ich verstehe nur nicht ganz den Sinn bei dem ganzen. Ich habe vor 1 Jahr in Elternzeit zu gehen und anschließend wieder für ein paar Stunden zu arbeiten. Brauch ich dazu Teilzeit während der Elternzeit oder kann ich auch ganz normal einfach paar Stunden wieder arbeiten? Kennt sich von euch da jemand aus?
Danke schon mal für eure Antworten
LG Dani
03.04.2009 09:47
Während der ELternzeit darfst Du max. 30 Std. pro Woche arbeiten.
03.04.2009 09:48
Ja, Du kannst bis zu 30h arbeiten...schau mal hier:
http://www.job-pages.de/pdf-recht/4-teilzeit.pdf
http://www.job-pages.de/pdf-recht/4-teilzeit.pdf
03.04.2009 09:52
Aber wenn du arbeitest, dann wird dein Elterngeld auch reduziert (Höhe schließt sich aus dem wie viel zu verdienst)
03.04.2009 10:39
Mir ist schon klar, dass ich dabei 30 Stunden arbeiten gehen kann. Ich möchte das erste Jahr zu Hause bleiben und anschließend wieder ein paar Stunden in die Arbeit gehen. Kann ich das so ohne weiteres machen oder brauche ich dazu diese Teilzeit während Elternzeit? Versteht ihr, was ich damit sagen möchte?
03.04.2009 10:41
ne also wieso solltest du dann in der elternzeit arbeiten müssen? die ist ja eben dazu da, dass man nicht arbeiten muss und voll für sein baby dasein kann!

03.04.2009 10:58
Ja, aber ich könnte ja dann nur ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen und anschließend wieder arbeiten gehen für ein paar Stunden, oder?
Wozu brauch ich die Teilzeit während Elternzeit?? Ich verstehe irgendwie den Sinn nicht ganz
Wozu brauch ich die Teilzeit während Elternzeit?? Ich verstehe irgendwie den Sinn nicht ganz
03.04.2009 11:00
ja natürlich. du machst ein jahr elternzeit und danach kannst wieder arbeiten gehn soviel du willst. ist doch ganz einfach

03.04.2009 11:02
teilzeit nach der elternzeit kannst du arbeiten, wenn die firma mitmacht...
teilzeit während der elternzeit kannst du machen, aber es gibt ja frauen/männer die von der arbeit nicht ein ganzes jahr wegbleiben können/wollen... aus diesem grund gibt es diese möglichkeit...
teilzeit während der elternzeit kannst du machen, aber es gibt ja frauen/männer die von der arbeit nicht ein ganzes jahr wegbleiben können/wollen... aus diesem grund gibt es diese möglichkeit...
03.04.2009 11:03
Ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehme, wobei ich das 2. und 3. jahr Teilzeit (ca. 10 Std./Woche) arbeiten gehe. Elterngeld bekomme ich nur das 1. Jahr - also 67%. Das 2. und 3. Jahr bekomme ich kein Elterngeld mehr. Also vhabe ich dann in 2. und 3. Jahr das Geld der 10 Std./Woche zur Verfügung.
03.04.2009 11:05
Zitat von enrikama:
teilzeit nach der elternzeit kannst du arbeiten, wenn die firma mitmacht...
teilzeit während der elternzeit kannst du machen, aber es gibt ja frauen/männer die von der arbeit nicht ein ganzes jahr wegbleiben können/wollen... aus diesem grund gibt es diese möglichkeit...
genauso ist das!
leider macht das nicht jeder arbeitgeber

03.04.2009 11:09
Ja also ich geh auch 10-12 Stunden in der Woche schonwieder arbeiten...
Bis ca.500€ darfst du im Monat Netto dazuverdienen....da bleibt dir auch das ganze Elterngeld erhalten!!!!
Falls du aber über die bestimmte Summe von ca.500€ drüberkommst wird dir auch das Elterngeld gekürzt....
So ist es bei uns in Österreich, denke aber mal das es in Deutschland auch nicht sehr viel anders sein wird!!!!
Lg
Bis ca.500€ darfst du im Monat Netto dazuverdienen....da bleibt dir auch das ganze Elterngeld erhalten!!!!
Falls du aber über die bestimmte Summe von ca.500€ drüberkommst wird dir auch das Elterngeld gekürzt....
So ist es bei uns in Österreich, denke aber mal das es in Deutschland auch nicht sehr viel anders sein wird!!!!
Lg
03.04.2009 11:44
hallo
du musst natürlich nicht in der elternzeit arbeiten... wenn dir das elterngeld reicht und ihr so über die runden kommt ist es doch gut, wenn du zu hause bleiben kannst.... nach der elternzeit kannst du problemlos deine paar stunden arbeiten, auch vollzeit wenn du möchtest..
ich bin jetzt auch angefangen wieder zu arbeiten, arbeite 20stunden in der woche.. und bekomme dann die 300 € elterngeld dazu...
das was du arbeitest wird natürlich vom elterngeld abgezogen, aber das minimum ist dann 300€ ...
was ich jetzt gemerkt habe, durch das elterngeld, muss man viele steuern zurück zahlen, zumindestens wenn der ehemann steuerklasse 3 hat und die frau 5 ,,, das elterngeld wird als gehalt gerechnet, für das man keine steuern gezahlt hat
du musst natürlich nicht in der elternzeit arbeiten... wenn dir das elterngeld reicht und ihr so über die runden kommt ist es doch gut, wenn du zu hause bleiben kannst.... nach der elternzeit kannst du problemlos deine paar stunden arbeiten, auch vollzeit wenn du möchtest..
ich bin jetzt auch angefangen wieder zu arbeiten, arbeite 20stunden in der woche.. und bekomme dann die 300 € elterngeld dazu...
das was du arbeitest wird natürlich vom elterngeld abgezogen, aber das minimum ist dann 300€ ...
was ich jetzt gemerkt habe, durch das elterngeld, muss man viele steuern zurück zahlen, zumindestens wenn der ehemann steuerklasse 3 hat und die frau 5 ,,, das elterngeld wird als gehalt gerechnet, für das man keine steuern gezahlt hat
16.05.2009 14:56
Hi Dani!
Ich muss hier einigen widersprechen, sorry. Die Teilzeit in Elternzeit hat natürlich eine wichtige Bedeutung. Also mein 2. Elternzeit-Jahr ist mit meinem AG in Teilzeit vereinbart.
Es ist ja so, dass du dich bei deinem Elternzeit-Antrag gesetzlich für 2 Jahre festlegen musst. Das 3. Jahr kannst Du dir aufsparen - ich glaub bis zum 8. LJ deines Kindes-. Ich fand das total schwierig. Wie soll ich denn während der Schwangerschaft entscheiden, was ich im 2. Elternzeit-Jahr machen will! Hier kam mir dann das "Teilzeitarbeiten im 2. Elternjahr" genau richtig. Sprich, ich vereinbare mit meinem AG, dass mein 2. Elternzeit-Jahr teilzeit sein wird. Du darfst nicht vergessen, dass du hier dann auch besonderen Kündigungsschutz geniesst. Wenn Du jetzt nur ein Jahr Elternzeit beantragst, muss dir dein AG die Teilzeit nach der Elternzeit nicht mehr gewähren. Sprich, er kann dich zwingen sofort wieder Vollzeit einzusteigen. Zudem kann dein AG jetzt auch schnell nen Kündigungsgrund finden.
Weisst du, ich dachte, lieber beantrage ich für das 2. Jahr mindestens Teilzeit, als dass ich nachher dastehe und Vollzeit arbeiten MUSS. Und zudem lieber beantrage ich Teilzeit, als dass ich mich bereits in der Schwangerschaft dazu entscheide, das 2. Jahr auch noch zuhause zu bleiben. Ich denke, dass es wahrscheinlicher ist, dass er dir genehmigt noch ein Jahr zu verlängern, anstatt dich wieder VORZEITIG in teilzeit aufzunehmen. Weisst du mein AG wäre froh wenn ich in der jetzigen Wirtschaftskrise doch noch ein Jahr zuhause bleiben würde. Aber das geht halt bei mir finanziell nicht. Und mein, bereits in der Schwangerschaft ausgehandeltes, 2. Elternzeit-Jahr in Teilzeit, kann er mir jetz nicht verwehren. So wie wir Mama´s uns 2 Jahre im voraus festlegen müssen, muss sich der AG auch daran halten.
Denke genau über deine Situation nach. Sicher dich ab. Und wenn dein AG noch so freundlich und toll war, ist es im Vorfeld immer erst ein "kleines" Ärgernis für den AG, dass wu wegfällst!
Hoffe, ich konnte mich richtig ausdrucken und hab nicht all zu sehr um den heissen brei gesprochen
Ansonsten frag ruhig nochmal. Mein 2. Elternzeit-Jahr beginnt jetzt am 8. Juni 2009 in Teizleit.
Liebe Grüße
Crisi
Ich muss hier einigen widersprechen, sorry. Die Teilzeit in Elternzeit hat natürlich eine wichtige Bedeutung. Also mein 2. Elternzeit-Jahr ist mit meinem AG in Teilzeit vereinbart.
Es ist ja so, dass du dich bei deinem Elternzeit-Antrag gesetzlich für 2 Jahre festlegen musst. Das 3. Jahr kannst Du dir aufsparen - ich glaub bis zum 8. LJ deines Kindes-. Ich fand das total schwierig. Wie soll ich denn während der Schwangerschaft entscheiden, was ich im 2. Elternzeit-Jahr machen will! Hier kam mir dann das "Teilzeitarbeiten im 2. Elternjahr" genau richtig. Sprich, ich vereinbare mit meinem AG, dass mein 2. Elternzeit-Jahr teilzeit sein wird. Du darfst nicht vergessen, dass du hier dann auch besonderen Kündigungsschutz geniesst. Wenn Du jetzt nur ein Jahr Elternzeit beantragst, muss dir dein AG die Teilzeit nach der Elternzeit nicht mehr gewähren. Sprich, er kann dich zwingen sofort wieder Vollzeit einzusteigen. Zudem kann dein AG jetzt auch schnell nen Kündigungsgrund finden.
Weisst du, ich dachte, lieber beantrage ich für das 2. Jahr mindestens Teilzeit, als dass ich nachher dastehe und Vollzeit arbeiten MUSS. Und zudem lieber beantrage ich Teilzeit, als dass ich mich bereits in der Schwangerschaft dazu entscheide, das 2. Jahr auch noch zuhause zu bleiben. Ich denke, dass es wahrscheinlicher ist, dass er dir genehmigt noch ein Jahr zu verlängern, anstatt dich wieder VORZEITIG in teilzeit aufzunehmen. Weisst du mein AG wäre froh wenn ich in der jetzigen Wirtschaftskrise doch noch ein Jahr zuhause bleiben würde. Aber das geht halt bei mir finanziell nicht. Und mein, bereits in der Schwangerschaft ausgehandeltes, 2. Elternzeit-Jahr in Teilzeit, kann er mir jetz nicht verwehren. So wie wir Mama´s uns 2 Jahre im voraus festlegen müssen, muss sich der AG auch daran halten.
Denke genau über deine Situation nach. Sicher dich ab. Und wenn dein AG noch so freundlich und toll war, ist es im Vorfeld immer erst ein "kleines" Ärgernis für den AG, dass wu wegfällst!
Hoffe, ich konnte mich richtig ausdrucken und hab nicht all zu sehr um den heissen brei gesprochen

Liebe Grüße
Crisi
30.06.2009 14:20
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir hier helfen!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zu meiner Situation: Habe vor meiner SW in der Ambulanten Pflege eine Vollzeitstelle angetreten. Als meine SW dem Arbeitgeber bekannt gemacht wurde, gabs nur noch Intrigen der Chefin gegen mich und es kam durch die Bezierksregierung heraus, das ich nach meiner SW nicht weiter i.d Pflege arbeiten darf, da ich nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle. Somit kommt also eine weitere Beschäftigung in diesem Betrieb für mich mehr in Frage.
Jetzt mein Problem ich entbinde in knapp 3 Wochen und weiß absolut nicht wieviel Elternzeit ich nehmen soll. Wenn ich 2 J Elternzeit nehmen würde und das Geld dementsprechend aufteilen lasse, reicht das vorne u hinten nicht! Also hab ich mir das erstmal für 1 Jahr ausgerechnet, was super hinkommen würde! Aber was passiert danach?? Anspruch auf hartz 4 habe ich aufgrund des hohem Einkommen von meinem Freund nicht, brauche dennoch ein Einkommen! Nützt mir das im 2. Jahr überhaupt in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber anzufangen? Sinnvoller wäre es doch direkt nur 1J Elternzeit beantragen, da ich dort eh gekündigt werde, oder?Kenn mich da versicherungstechnisch nicht aus.
Ich weiß, viell etwas verwirrend das ganze aber hoffe ihr könnt mir dennoch helfen oder habt andere Vorschläge für mich
Lieben Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ich hoffe ihr könnt mir hier helfen!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zu meiner Situation: Habe vor meiner SW in der Ambulanten Pflege eine Vollzeitstelle angetreten. Als meine SW dem Arbeitgeber bekannt gemacht wurde, gabs nur noch Intrigen der Chefin gegen mich und es kam durch die Bezierksregierung heraus, das ich nach meiner SW nicht weiter i.d Pflege arbeiten darf, da ich nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle. Somit kommt also eine weitere Beschäftigung in diesem Betrieb für mich mehr in Frage.
Jetzt mein Problem ich entbinde in knapp 3 Wochen und weiß absolut nicht wieviel Elternzeit ich nehmen soll. Wenn ich 2 J Elternzeit nehmen würde und das Geld dementsprechend aufteilen lasse, reicht das vorne u hinten nicht! Also hab ich mir das erstmal für 1 Jahr ausgerechnet, was super hinkommen würde! Aber was passiert danach?? Anspruch auf hartz 4 habe ich aufgrund des hohem Einkommen von meinem Freund nicht, brauche dennoch ein Einkommen! Nützt mir das im 2. Jahr überhaupt in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber anzufangen? Sinnvoller wäre es doch direkt nur 1J Elternzeit beantragen, da ich dort eh gekündigt werde, oder?Kenn mich da versicherungstechnisch nicht aus.
Ich weiß, viell etwas verwirrend das ganze aber hoffe ihr könnt mir dennoch helfen oder habt andere Vorschläge für mich
Lieben Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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