Teilzeit während Elternzeit
07.07.2009 15:50
also die 300€ Elterngeld hat man IMMER? Das heißt, wenn mein Schatz 20h die Woche arbeitet für 1600 brutto, kriegt man trotzdem noch die 300€ dazu für den 13. und 14. Monat???
07.07.2009 15:57
Zitat von Nanami:
also die 300€ Elterngeld hat man IMMER? Das heißt, wenn mein Schatz 20h die Woche arbeitet für 1600 brutto, kriegt man trotzdem noch die 300€ dazu für den 13. und 14. Monat???
Nein, wenn du arbeitest wird das angerechnet
07.07.2009 17:22
aber ich dachte die 300€ sind das Minimum an Elterngeld? Der Elterngeldrechner spuckt auch immer 300€ aus.
07.07.2009 17:49
Ja das steht dir auf jeden Fall zu, aber ich glaub wenn du noch 1300 Euro netto hast wird das schon angerechnet

28.07.2009 08:52
Hab auch mal ne kleine Frage, wieviel Elterngeld bekommt man bei einem Gehalt von 1230€ Netto?
Bzw. wie wird das erechnet?
Welche Unterstützung kann man noch bekommen, außer Eltern-und Kindergeld?

Welche Unterstützung kann man noch bekommen, außer Eltern-und Kindergeld?
28.07.2009 08:59
das elterngeld sind immer 67% vom nettogehalt
es gäbe dann noch den kindergeldzuschuss wenn du nicht genug für den lebensunterhalt des kindes verdienst
in bayern und baden-würrtemberg wird noch landeserziehungsgeld gezahlt und damit wärs das dann schon
ich dachte die frage der threadstellerin bezog sich auf das elterngeld welches sie ein jahr beuieht und da MUss sie NICHT arbeiten und daS hat auch keinerlei bedeutung
es gäbe dann noch den kindergeldzuschuss wenn du nicht genug für den lebensunterhalt des kindes verdienst
in bayern und baden-würrtemberg wird noch landeserziehungsgeld gezahlt und damit wärs das dann schon
ich dachte die frage der threadstellerin bezog sich auf das elterngeld welches sie ein jahr beuieht und da MUss sie NICHT arbeiten und daS hat auch keinerlei bedeutung
28.07.2009 12:44
Also man kann die Elternzeit innerhalb der 3 Jahren beenden und arbeiten (hat man aber eher Nachteile) oder aber während der Elternzeit (innerhalb 3 Jahre) bis zu 30 Std. arbeiten, das nennt man dann Teilzeit.
War das deine Frage?
Die Anrechnung ist dann wieder extra *g*
War das deine Frage?
Die Anrechnung ist dann wieder extra *g*
28.07.2009 12:45
Elterngeld ist übrigens NICHT immer 67 % von Nettelohn, es gibt Ausnahmen

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