Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft aufgrund von Schmerzen

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katharinapueschel
2 Beiträge
04.01.2023 14:21
Ich selbst hatte starke Symphysenschmerzen in beiden Schwangerschaften und dafür gab es kein BV. Das BV ist ja auch eigentlich an Risiken beim Ausführen der Arbeit gekoppelt, soweit ich weiß.

Allerdings kann man sich krankschreiben lassen. Ich würde dann vorher aber mal prüfen, wie sich eine lange Krankschreibung mit Krankengeld auf das Elterngeld auswirkt. Ich meine den Zeitraum kann man dann ausklammern, aber sicher bin ich mir nicht.

Gute Besserung!
Katharina

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Alaska
18847 Beiträge
04.01.2023 14:42
Eine Schwangere darf nicht mit FFP2 Maske arbeiten und auch für die med. Masken gilt ein sehr begrenzter Zeitraum.

Das allein ist schon ein Fall für das BV. Ob es vom Arzt oder vom Arbeitgeber ausgestellt werden muss unterliegt Regeln.
_stonewoman.ina_
180 Beiträge
04.01.2023 15:10
Zitat von Lotteee:

Zitat von _stonewoman.ina_:

Ich denke ein BV ist bei deinem Job sehr zu begründen. Entweder über den Arbeitgeber oder über die KV.
Bitte schau auf dich, dein Job ist sehr herausfordernd.


Also mein Arbeitgeber wird das BV wahrscheinlich machen, hat das jemand schon und kann mir sagen was mein Arbeitgeber alles braucht und was ich dann tun muss?
Wie meinst du über die KV?

Bei mir ist es so, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsanalyse macht, alsbald ich die Schwangerschaft gemeldet habe. Dann wird in Rücksprache mit mir Fragen beantwortet, was ich beruflich tue. Die Betriebsärztin gibt dann auch eine Empfehlung ab. Daraufhin kann der Arbeitgeber ein BV aussprechen. Das Gehalt bleibt alles gleich, der Arbeitgeber kann es sich von der Krankenkasse wiederholen. du musst nur die Schwangerschaft melden!
Ob der Ablauf bei dir auch so ist, weiß ich nicht.
Lotteee
18 Beiträge
04.01.2023 22:21
Zitat von Alaska:

Eine Schwangere darf nicht mit FFP2 Maske arbeiten und auch für die med. Masken gilt ein sehr begrenzter Zeitraum.

Das allein ist schon ein Fall für das BV. Ob es vom Arzt oder vom Arbeitgeber ausgestellt werden muss unterliegt Regeln.


Mein Frauenarzt meinte mein Arbeitgeber muss dieses ausstellen. Das mit der Maske ist halt einfach kaum auszuhalten.
lilly555
11925 Beiträge
04.01.2023 23:15
Zitat von Lotteee:

Zitat von Alaska:

Eine Schwangere darf nicht mit FFP2 Maske arbeiten und auch für die med. Masken gilt ein sehr begrenzter Zeitraum.

Das allein ist schon ein Fall für das BV. Ob es vom Arzt oder vom Arbeitgeber ausgestellt werden muss unterliegt Regeln.


Mein Frauenarzt meinte mein Arbeitgeber muss dieses ausstellen. Das mit der Maske ist halt einfach kaum auszuhalten.
Genau. Dein FA darf es mir ausstellen wenn du oder dein Kind in Gefahr seid. Dein AG muss die MuSchu gesetzte einhalten. Aufgrund von corona sind die ziemlich verschärft. Die Gefährdungsanalyse sollte in deinem Beruf ein BV verdeutlichen, welches dein AG dir aussprechen muss (langes stehen, Maske und häufig wechselnder Kundenkontakt, hast du eine liege Möglichkeit?...) oder er muss deinen Arbeitsplatz so verändern das er Schwangerschafts konform ist.
Lotteee
18 Beiträge
04.01.2023 23:29
Zitat von lilly555:

Zitat von Lotteee:

Zitat von Alaska:

Eine Schwangere darf nicht mit FFP2 Maske arbeiten und auch für die med. Masken gilt ein sehr begrenzter Zeitraum.

Das allein ist schon ein Fall für das BV. Ob es vom Arzt oder vom Arbeitgeber ausgestellt werden muss unterliegt Regeln.


Mein Frauenarzt meinte mein Arbeitgeber muss dieses ausstellen. Das mit der Maske ist halt einfach kaum auszuhalten.
Genau. Dein FA darf es mir ausstellen wenn du oder dein Kind in Gefahr seid. Dein AG muss die MuSchu gesetzte einhalten. Aufgrund von corona sind die ziemlich verschärft. Die Gefährdungsanalyse sollte in deinem Beruf ein BV verdeutlichen, welches dein AG dir aussprechen muss (langes stehen, Maske und häufig wechselnder Kundenkontakt, hast du eine liege Möglichkeit?...) oder er muss deinen Arbeitsplatz so verändern das er Schwangerschafts konform ist.
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Ja genau so hat mir das der Frauenarzt am Telefon gesagt. Habe keine Liege Möglichkeit. Ich bin für meinen Arbeitgeber nicht mehr planbar und für ihn ist es am besten mit dem BV und ich bin gespannt ob er es mir nächste Woche ausstellt. Bringt halt nichts ständig ein Tag zuarbeiten um dann wieder 1 Woche oder 2 Wochen krankgeschrieben zu sein.
05.01.2023 04:40
Zitat von katharinapueschel:

Ich selbst hatte starke Symphysenschmerzen in beiden Schwangerschaften und dafür gab es kein BV. Das BV ist ja auch eigentlich an Risiken beim Ausführen der Arbeit gekoppelt, soweit ich weiß.

Allerdings kann man sich krankschreiben lassen. Ich würde dann vorher aber mal prüfen, wie sich eine lange Krankschreibung mit Krankengeld auf das Elterngeld auswirkt. Ich meine den Zeitraum kann man dann ausklammern, aber sicher bin ich mir nicht.

Gute Besserung!
Katharina

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Krankengeld wird ausgeklammert beim Elterngeld
Lotteee
18 Beiträge
09.01.2023 15:41
Also mein Arbeitgeber stellt es nicht aus weil er es laut ihm nicht darf und meine Krankenkasse hat jetzt auch gemeint. Das es mein Frauenarzt ausstellen muss. Jetzt bin ich mal gespannt ob er es morgen austellt wenn ich ihn darauf anspreche.
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