Brauchen wir eine Vaterschaftsanerkennung??
08.04.2013 12:23
Hallo, ich habe mit meinem Ex 2 gemeinsame Kinder. Wir sind seit 1 Monat geschieden. Da ich im Juli mit meinem neuen Partner ein Kind bekomme, wollte ich wissen, ob ich vorher die Vatersc
haftsanerkennung machen muss?
haftsanerkennung machen muss?
08.04.2013 12:35
Frag doch mal nen Anwalt.
Da das Kind in der Ehe gezeugt wurde, würde ich mich hier auf keine Spekulationen verlassen.
Da das Kind in der Ehe gezeugt wurde, würde ich mich hier auf keine Spekulationen verlassen.
08.04.2013 12:38
Zitat von Julikind:würde ich auch machen
Frag doch mal nen Anwalt.
Da das Kind in der Ehe gezeugt wurde, würde ich mich hier auf keine Spekulationen verlassen.
08.04.2013 12:40
Ja, solltest du! Und zwar völlig unabhängig davon, wann du geschieden wurdest! Da dein Kind unehelich geboren wird, ist das schon nötig!
Es ist übrigens völlig egal, dass du noch verheiratet warst, als das Kind gezeugt wurde.
1. War da schon das trennungsjahr am laufen und
2. Kommt es auf die Geburt an und die ist unehelich.
Aber für den Vater des Kindes ist die Anerkennung schon wichtig!
Es ist übrigens völlig egal, dass du noch verheiratet warst, als das Kind gezeugt wurde.
1. War da schon das trennungsjahr am laufen und
2. Kommt es auf die Geburt an und die ist unehelich.
Aber für den Vater des Kindes ist die Anerkennung schon wichtig!
08.04.2013 12:41
ja aber es ist kein muss......man MUSS das nicht machen aber besser ist es natürlich
08.04.2013 12:49
Ja, denn sonst steht dein neuer Freund nicht als Vater auf der Geburtsurkunde, sondern unter Umständen noch dein Ex.
08.04.2013 13:17
Aber warum sollte mein Ex dann auf der Geburtsurkunde stehen, das kann ich mir nicht vorstellen. Kann man die Vaterschaftsanerkennung nicht auch nach der Geburt machen?
08.04.2013 13:19
Ist schon besser, ein 11 Monate nach der Scheidung , geborenes Kind , gilt nach Deutschem Recht noch als ehelich geboren und der Ex- Mann als Vater !
08.04.2013 13:27
wenn ihr die Vaterschaftsanerkennung nicht macht, hat dein Freund keine Rechte an dem Kind weil nirgendwo steht dass er der Vater ist. Ich glaube wenn das nachträglich gemacht wird, stehts in der Geburtsurkunde trotzdem nicht drin, das weiß ich aber nicht sicher.
Dein Ex-Mann hat keine Rechte an dem Kind egal wann gezeugt und geboren, du könntest ja jederzeit mit einem Vaterschaftstest beweisen dass es nicht von ihm ist und dann hat er selbst wenn ihr noch verheitratet wärt keine Rechte.
Dein Ex-Mann hat keine Rechte an dem Kind egal wann gezeugt und geboren, du könntest ja jederzeit mit einem Vaterschaftstest beweisen dass es nicht von ihm ist und dann hat er selbst wenn ihr noch verheitratet wärt keine Rechte.
08.04.2013 13:30
Müssen tut ihr es nicht. Allerdings hat dein Partner auch keine Rechte am Kind wenn ihr es nicht macht. Falls deine Sorge ist, das dein Exmann als Vater eingetragen wird wenn ihr es nicht macht - das ist nicht der Fall, denn ihr seit schon geschieden. Du kannst die Vaterschaftsannerkennung aber auch noch nach der Geburt mit deinem Partner beim JuAmt eintragen lassen - das muss nicht zwingend vorher geschehen.
08.04.2013 13:32
Zitat von mamamone:
Ist schon besser, ein 11 Monate nach der Scheidung , geborenes Kind , gilt nach Deutschem Recht noch als ehelich geboren und der Ex- Mann als Vater !
Wie kann das denn sein bitte - immerhin, dauert eine Schwangerschaft nur 10 Monate und das Trennungsjahr allein schon 12. Und entscheident ist nicht wann das Kind gezeugt sondern wann geboren wird - und das ist in dem Fall nach der Scheidung, damit ist der Exmann definitiv nicht mehr automatisch der Vater
08.04.2013 13:33
Zitat von Minimaus1986:
wenn ihr die Vaterschaftsanerkennung nicht macht, hat dein Freund keine Rechte an dem Kind weil nirgendwo steht dass er der Vater ist. Ich glaube wenn das nachträglich gemacht wird, stehts in der Geburtsurkunde trotzdem nicht drin, das weiß ich aber nicht sicher.
Dein Ex-Mann hat keine Rechte an dem Kind egal wann gezeugt und geboren, du könntest ja jederzeit mit einem Vaterschaftstest beweisen dass es nicht von ihm ist und dann hat er selbst wenn ihr noch verheitratet wärt keine Rechte.
Man kann, eine neue Geburtsurkunde anforder in der, der Vater dann nachträglich noch eingetragen wird - kostet hier bei uns zB 10 Euro (fürs Papier)
08.04.2013 13:33
Zitat von Grenzgängerin:
Zitat von mamamone:
Ist schon besser, ein 11 Monate nach der Scheidung , geborenes Kind , gilt nach Deutschem Recht noch als ehelich geboren und der Ex- Mann als Vater !
Wie kann das denn sein bitte - immerhin, dauert eine Schwangerschaft nur 10 Monate und das Trennungsjahr allein schon 12. Und entscheident ist nicht wann das Kind gezeugt sondern wann geboren wird - und das ist in dem Fall nach der Scheidung, damit ist der Exmann definitiv nicht mehr automatisch der Vater![]()
finde es egal, wie das rechtlich ist, sobald ein Vaterschaftstest vorliegt, hat der Ex eh keine rechte mehr.
08.04.2013 13:35
Zitat von Minimaus1986:
Zitat von Grenzgängerin:
Zitat von mamamone:
Ist schon besser, ein 11 Monate nach der Scheidung , geborenes Kind , gilt nach Deutschem Recht noch als ehelich geboren und der Ex- Mann als Vater !
Wie kann das denn sein bitte - immerhin, dauert eine Schwangerschaft nur 10 Monate und das Trennungsjahr allein schon 12. Und entscheident ist nicht wann das Kind gezeugt sondern wann geboren wird - und das ist in dem Fall nach der Scheidung, damit ist der Exmann definitiv nicht mehr automatisch der Vater![]()
finde es egal, wie das rechtlich ist, sobald ein Vaterschaftstest vorliegt, hat der Ex eh keine rechte mehr.![]()
Das ist klar, aber wenn sie definitiv sicher weiss das, dieses Kind von ihrem neuen Partner ist und ihn auch als Vater eintragen lässt - ist ein Vaterschaftstest (der ja häufig sehr teuer ist) ja eigentlich überflüssig oder? Also ich hab es jetzt nicht so verstanden das es darum geht, das nicht klar ist wer der Vater ist sondern nur darum das eben auch der richtige eingetragen wird und das ist der Fall wenn sie den richtigen eben angibt zumal sie ja wie eben gesagt schon geschieden ist wenn das Kind geboren wird.
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