Brauchen wir eine Vaterschaftsanerkennung??
08.04.2013 13:36
seid Ihr denn schon offizell geschieden ?
bei einer Bekannten von mir war das So das Ihr Ex Mann in der Geburtsurkunde geschrieben wurde da Sie zu dem Zeitpunkt noch Verheiratet waren.
bei einer Bekannten von mir war das So das Ihr Ex Mann in der Geburtsurkunde geschrieben wurde da Sie zu dem Zeitpunkt noch Verheiratet waren.
08.04.2013 13:36
Ich hätte es schon gerne vor der Geburt geklärt. Jedoch habe ich strenge bettruhe, wegen vorzeitigen Wehen etc. Deswegen kann ich da die nächsten Wochen nicht hin und manchmal geht es ja doch zu früh los mit der Geburt. Die wollen ja bestimmt, dass man persönlich kommt, sonst hätte mein Freund es holen können und ich hätte es unterschrieben.
08.04.2013 13:37
Zitat von mama89:
Ich hätte es schon gerne vor der Geburt geklärt. Jedoch habe ich strenge bettruhe, wegen vorzeitigen Wehen etc. Deswegen kann ich da die nächsten Wochen nicht hin und manchmal geht es ja doch zu früh los mit der Geburt. Die wollen ja bestimmt, dass man persönlich kommt, sonst hätte mein Freund es holen können und ich hätte es unterschrieben.
Ruf doch einfach mal dort an und frag nach ob es nicht auch möglich wäre das dein Freund allein kommt und ggf. die Unterlagen zur Unterschrift abholt. Aber ich vermute, das man es verneinen wird da du eben wie gesagt auch noch die Möglichkeit hast es nach der Geburt zu machen - warum möchtest du denn das es unbedingt vor der Geburt geklärt wird?
08.04.2013 13:39
Zitat von Angel50one:
seid Ihr denn schon offizell geschieden ?
bei einer Bekannten von mir war das So das Ihr Ex Mann in der Geburtsurkunde geschrieben wurde da Sie zu dem Zeitpunkt noch Verheiratet waren.
Das is (leider) normal hier - ehelich geborene Kinder, bekommen automatisch den Ehemann als Vater, auch wenn man zB grad im Trennungsjahr ist oder so. Komische Regeln hier in Deutschland..
08.04.2013 13:44
Naja ich stelle es mir einfach einfacher vor, wenn es vor der Geburt erledigt ist. Dann ist wenigstens alles unter Dach und Fach. Außerdem nervt die Familie von meinem Freund damit. Die denken immer mein Ex wird dann als Vater eingetragen, was ja Quatsch ist. Ich ruf schon den halben Tag an....wenn mal einer ran gehen würde.
Ich finde es auch komisch, damals beim Großen, haben wir das vor der Ehe ja beim Jugendamt gemacht. Nun muss man anscheinend zum Standesamt. Steht zumindest im Internet.
Ich finde es auch komisch, damals beim Großen, haben wir das vor der Ehe ja beim Jugendamt gemacht. Nun muss man anscheinend zum Standesamt. Steht zumindest im Internet.
08.04.2013 13:46
wenn du zurm Zeugungszeitpunkt noch verheiratet warst, ist dein ExMann ersteinmal automatisch der Vater des Kindes.
08.04.2013 13:46
Zitat von mama89:
Naja ich stelle es mir einfach einfacher vor, wenn es vor der Geburt erledigt ist. Dann ist wenigstens alles unter Dach und Fach. Außerdem nervt die Familie von meinem Freund damit. Die denken immer mein Ex wird dann als Vater eingetragen, was ja Quatsch ist. Ich ruf schon den halben Tag an....wenn mal einer ran gehen würde.Ich finde es auch komisch, damals beim Großen, haben wir das vor der Ehe ja beim Jugendamt gemacht. Nun muss man anscheinend zum Standesamt. Steht zumindest im Internet.
Für die Vaterschaftsanerkennung muss man hier bei uns immernoch zum Jugendamt
zum Standesamt nur für die Anmeldung nach der Geburt und ggf. um die Geburtsurkunde nochmal geändert zu bekommen wenn man die Vaterschaft erst nach der Geburt anerkennen läst. Vielleicht is es überall anders..i don't know. Aber, lass dich nicht von der Familie deines Partners zu irgendwas drängen - klar, hat der Vater ein Recht darauf eingetragen und als Vater anerkannt zu werden aber ob das nun vor oder nach der Geburt passiert ist doch euch überlassen. Zumal, du ja nun auch in einer speziellen Situation bist dadurch das du ans Bett gefesselt bist usw. dafür sollte auch die Familie von deinem Freund etwas Verständnis haben!
08.04.2013 13:47
Zitat von Isidoro:
wenn du zurm Zeugungszeitpunkt noch verheiratet warst, ist dein ExMann ersteinmal automatisch der Vater des Kindes.
Woher habt ihr denn alle diese Weisheit oO wenn ich mal fragen darf (soll kein Angriff sein.)
08.04.2013 13:50
Um das ganze mal aufzuklären
Quelle : http://suite101.de/article/vaterschaft-a43411#axzz 2Ps6Ucx8F
Zitat:
1. Vaterschaft aufgrund Ehe mit der Mutter des Kindes
Ist die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, so ist grundsätzlich ihr Ehemann rechtlicher Vater des Kindes. Und zwar auch dann, wenn er nicht dessen leiblicher Vater ist. Ob das Kind während der Ehezeit gezeugt wurde, spielt ebenfalls keine Rolle.
a) Auflösung der Ehe durch Scheidung
Hat die Mutter oder ihr Ehemann die Scheidung eingereicht, so ändert dies an der Rechtslage zunächst einmal nichts. Nach dem Gesetz ist allein entscheidend, dass die Ehe zum Zeitpunkt der Geburt noch besteht. [...]
Quelle : http://suite101.de/article/vaterschaft-a43411#axzz 2Ps6Ucx8F
08.04.2013 13:50
ich bin selber geschieden und meine Anwältin hat es mir damals so gesagt.
Auch im Trennungsjahr + der "Bearbeitungszeit" wäre mein Noch-Mann automatisch Vater, falls es zu einem Kind kommen sollte.
ich habe nun glücklicherweise über 1 jahr seit der ofiziellen Scheidung hinter mir.
Auch im Trennungsjahr + der "Bearbeitungszeit" wäre mein Noch-Mann automatisch Vater, falls es zu einem Kind kommen sollte.
ich habe nun glücklicherweise über 1 jahr seit der ofiziellen Scheidung hinter mir.
08.04.2013 13:52
Zitat von Isidoro:
ich bin selber geschieden und meine Anwältin hat es mir damals so gesagt.
Auch im Trennungsjahr + der "Bearbeitungszeit" wäre mein Noch-Mann automatisch Vater, falls es zu einem Kind kommen sollte.
ich habe nun glücklicherweise über 1 jahr seit der ofiziellen Scheidung hinter mir.
Wenn die Scheidung (gerichtlich) vollzogen ist, ist der Exmann nicht automatisch der Vater - es geht ja nicht darum das die TS noch im Trennungsjahr ist o.ä. sie ist ja schon rechtskräftig geschieden und damit ist der Exmann garnichts mehr - und schon garnicht automatisch der Vater
relevant ist nämlich der Zeitpunkt der Geburt nicht der, der Zeugung. PS. ich bin auch geschieden, daher weiss ich das
08.04.2013 14:30
Zitat von Grenzgängerin:Ich hab Gesetzte nicht gemacht und finde es auch blöd, ist aber leider so !!
Zitat von mamamone:
Ist schon besser, ein 11 Monate nach der Scheidung , geborenes Kind , gilt nach Deutschem Recht noch als ehelich geboren und der Ex- Mann als Vater !
Wie kann das denn sein bitte - immerhin, dauert eine Schwangerschaft nur 10 Monate und das Trennungsjahr allein schon 12. Und entscheident ist nicht wann das Kind gezeugt sondern wann geboren wird - und das ist in dem Fall nach der Scheidung, damit ist der Exmann definitiv nicht mehr automatisch der Vater![]()
08.04.2013 15:41
Zitat von mamamone:
Zitat von Grenzgängerin:Ich hab Gesetzte nicht gemacht und finde es auch blöd, ist aber leider so !!
Zitat von mamamone:
Ist schon besser, ein 11 Monate nach der Scheidung , geborenes Kind , gilt nach Deutschem Recht noch als ehelich geboren und der Ex- Mann als Vater !
Wie kann das denn sein bitte - immerhin, dauert eine Schwangerschaft nur 10 Monate und das Trennungsjahr allein schon 12. Und entscheident ist nicht wann das Kind gezeugt sondern wann geboren wird - und das ist in dem Fall nach der Scheidung, damit ist der Exmann definitiv nicht mehr automatisch der Vater![]()
Ist es nicht, siehe oben
08.04.2013 17:13
Zitat von Grenzgängerin:
Zitat von Minimaus1986:
Zitat von Grenzgängerin:
Zitat von mamamone:
Ist schon besser, ein 11 Monate nach der Scheidung , geborenes Kind , gilt nach Deutschem Recht noch als ehelich geboren und der Ex- Mann als Vater !
Wie kann das denn sein bitte - immerhin, dauert eine Schwangerschaft nur 10 Monate und das Trennungsjahr allein schon 12. Und entscheident ist nicht wann das Kind gezeugt sondern wann geboren wird - und das ist in dem Fall nach der Scheidung, damit ist der Exmann definitiv nicht mehr automatisch der Vater![]()
finde es egal, wie das rechtlich ist, sobald ein Vaterschaftstest vorliegt, hat der Ex eh keine rechte mehr.![]()
Das ist klar, aber wenn sie definitiv sicher weiss das, dieses Kind von ihrem neuen Partner ist und ihn auch als Vater eintragen lässt - ist ein Vaterschaftstest (der ja häufig sehr teuer ist) ja eigentlich überflüssig oder? Also ich hab es jetzt nicht so verstanden das es darum geht, das nicht klar ist wer der Vater ist sondern nur darum das eben auch der richtige eingetragen wird und das ist der Fall wenn sie den richtigen eben angibt zumal sie ja wie eben gesagt schon geschieden ist wenn das Kind geboren wird.
ich hab das auch ned gemeint, sondern, falls der Ex jemals irgendwelche Rechte haben wollte bräuchte es nur einen test und er kann das kniggen, meinte das so als Notlösung, falls der Ex rechtlich tatsächlich irgendwelche Rechte haben sollte, was ich eigentlich ned glauben kann.
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