dürfen die mich jetzt kündigen ? weil ich schwanger bin
25.10.2011 19:05
Zitat von Krümelchen223:ja das ist richtig, bzw das schildert einen befristeten vertrag, und der muss nicht verlängert werden. darf aber aufgrund der schwangerschaft nicht vorher gekündigt werden
Zitat von marschi:
Zitat von Jessie87:ähm nein. ich habe als schwanger das recht, eine schwangerschaft bei einstellung zu verheimlich! das ist definitiv so!
Warst du schon schwanger wo du angefangen hast zu arbeiten?
Und hast du ihm das gesagt? Wenn er davon wusste und dich trotzdem eingestellt hat darf er es NICHT !!! Aber solltest du es ihm nicht gesagt haben und er es rausgefunden hat darf er es.
Stimmt nicht ganz
Schwanger und Probezeit
Schwanger: Kündigung in der Probezeit
Zitat:
Schwanger: Kündigung in der Probezeit
Die Probezeit an sich ist ein befristeter Vertrag, der eine Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten hat und nicht extra gekündigt werden muss. Falls der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keinen Anschlussvertrag aushändigt, ist das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Probezeit beendet. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, ihren Arbeitsvertrag genau prüfen, bevor sie sich auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber einlassen.
Auch ein Verschweigen der Schwangerschaft, bis der Probevertrag in einen richtigen Vertrag umgewandelt wurde, ist nicht anzuraten. Zwar ist die Arbeitnehmerin dann erst einmal durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt, jedoch fühlt der Arbeitgeber sich aufs Kreuz gelegt und wird bei der nächstpassenden Gelegenheit dann doch die Kündigung aussprechen. Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, das Arbeitsverhältnis ist auf jeden Fall nachhaltig gestört.
25.10.2011 19:15
Er darf so oder so nicht kündigen ob er es wusste oder nicht!!!!!
Hatte grad die selbe Situation, wenn du gekündigt worden bist hast du 2 Wochen Zeit ihm zu sagen das du schwanger bist! Dann muss er die Kündigung zurück nehmen ob er will oder nicht!
Also mach Dir kein Kopf er kann dich nicht kündigen auch in der Probezeit nicht
Hatte grad die selbe Situation, wenn du gekündigt worden bist hast du 2 Wochen Zeit ihm zu sagen das du schwanger bist! Dann muss er die Kündigung zurück nehmen ob er will oder nicht!
Also mach Dir kein Kopf er kann dich nicht kündigen auch in der Probezeit nicht
25.10.2011 19:18
Zitat von Jessie87:
Warst du schon schwanger wo du angefangen hast zu arbeiten?
Und hast du ihm das gesagt? Wenn er davon wusste und dich trotzdem eingestellt hat darf er es NICHT !!! Aber solltest du es ihm nicht gesagt haben und er es rausgefunden hat darf er es.
Das stimmt nicht , ein AG darf einer Frau nie die Frage nach einer Schwangerschaft oder zu der Familienplaung stellen. Und wenn doch, greift das soweit in das Persönlichkeitssrecht der Frau ein, dass eine Lüge gerechtfertigt ist. Dazu gab es in der Vergangenheit genügend BGH Urteile.
25.10.2011 19:23
Zitat von martinchen:
Zitat von Jessie87:
Warst du schon schwanger wo du angefangen hast zu arbeiten?
Und hast du ihm das gesagt? Wenn er davon wusste und dich trotzdem eingestellt hat darf er es NICHT !!! Aber solltest du es ihm nicht gesagt haben und er es rausgefunden hat darf er es.
Das stimmt nicht , ein AG darf einer Frau nie die Frage nach einer Schwangerschaft oder zu der Familienplaung stellen. Und wenn doch, greift das soweit in das Persönlichkeitssrecht der Frau ein, dass eine Lüge gerechtfertigt ist. Dazu gab es in der Vergangenheit genügend BGH Urteile.
Ich hatte das gerade ausführlich in der schule.
Der AG darf die Frage stellen, aber sie muss nicht wahrheitsgemäß antworten.
Ebenfalls kann der AG sie in der Probezeit ohne angabe von gründen kündigen, ob schwanger oder nicht. in der probezeit besteht noch kein besonderer kündigungsschutz!
25.10.2011 19:37
Zitat von NochOhne32:
Zitat von Krümelchen223:
Zitat von marschi:
Zitat von Jessie87:ähm nein. ich habe als schwanger das recht, eine schwangerschaft bei einstellung zu verheimlich! das ist definitiv so!
Warst du schon schwanger wo du angefangen hast zu arbeiten?
Und hast du ihm das gesagt? Wenn er davon wusste und dich trotzdem eingestellt hat darf er es NICHT !!! Aber solltest du es ihm nicht gesagt haben und er es rausgefunden hat darf er es.
Stimmt nicht ganz
Schwanger und Probezeit
Schwanger: Kündigung in der Probezeit
Zitat:
Schwanger: Kündigung in der Probezeit
Die Probezeit an sich ist ein befristeter Vertrag, der eine Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten hat und nicht extra gekündigt werden muss. Falls der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keinen Anschlussvertrag aushändigt, ist das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Probezeit beendet. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, ihren Arbeitsvertrag genau prüfen, bevor sie sich auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber einlassen.
Auch ein Verschweigen der Schwangerschaft, bis der Probevertrag in einen richtigen Vertrag umgewandelt wurde, ist nicht anzuraten. Zwar ist die Arbeitnehmerin dann erst einmal durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt, jedoch fühlt der Arbeitgeber sich aufs Kreuz gelegt und wird bei der nächstpassenden Gelegenheit dann doch die Kündigung aussprechen. Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, das Arbeitsverhältnis ist auf jeden Fall nachhaltig gestört.
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Dieser Abschnitt bedeutet aber nur, dass er dich dann aller Wahrscheinlichkeit nach dann kündigen wird, wenn das MuSchu-Gesetz NICHT mehr greift und das ist frühestens 4 Monate NACH der Geburt!!!
Naja ich denke das stimmt nicht so ganz MARSCHI was du da gerade sagt. Wenn du es verheimlicht und der AG findet heraus das du das gemacht hast darf er dich in der probezeit Kündigen. Sogar ohne grund. Aber wie oben schon geschrieben wurde dann wird er es auf jedenfall nach der Geburt machen und rechtlich gesehen darf er dann das auch. Aber willst du das dann wirklich riskieren?
25.10.2011 19:47
Zitat von Mizz_Ani:
Zitat von martinchen:
Zitat von Jessie87:
Warst du schon schwanger wo du angefangen hast zu arbeiten?
Und hast du ihm das gesagt? Wenn er davon wusste und dich trotzdem eingestellt hat darf er es NICHT !!! Aber solltest du es ihm nicht gesagt haben und er es rausgefunden hat darf er es.
Das stimmt nicht , ein AG darf einer Frau nie die Frage nach einer Schwangerschaft oder zu der Familienplaung stellen. Und wenn doch, greift das soweit in das Persönlichkeitssrecht der Frau ein, dass eine Lüge gerechtfertigt ist. Dazu gab es in der Vergangenheit genügend BGH Urteile.
Ich hatte das gerade ausführlich in der schule.
Der AG darf die Frage stellen, aber sie muss nicht wahrheitsgemäß antworten.
Ebenfalls kann der AG sie in der Probezeit ohne angabe von gründen kündigen, ob schwanger oder nicht. in der probezeit besteht noch kein besonderer kündigungsschutz!
Ähm... doch.
25.10.2011 19:55
Zitat von Mizz_Ani:
Zitat von martinchen:
Zitat von Jessie87:
Warst du schon schwanger wo du angefangen hast zu arbeiten?
Und hast du ihm das gesagt? Wenn er davon wusste und dich trotzdem eingestellt hat darf er es NICHT !!! Aber solltest du es ihm nicht gesagt haben und er es rausgefunden hat darf er es.
Das stimmt nicht , ein AG darf einer Frau nie die Frage nach einer Schwangerschaft oder zu der Familienplaung stellen. Und wenn doch, greift das soweit in das Persönlichkeitssrecht der Frau ein, dass eine Lüge gerechtfertigt ist. Dazu gab es in der Vergangenheit genügend BGH Urteile.
Ich hatte das gerade ausführlich in der schule.
Der AG darf die Frage stellen, aber sie muss nicht wahrheitsgemäß antworten.
Ebenfalls kann der AG sie in der Probezeit ohne angabe von gründen kündigen, ob schwanger oder nicht. in der probezeit besteht noch kein besonderer kündigungsschutz!
Theoretisch darf der AG fragen was er will, aber die Frage nach einer Schwangerschaft verstößt gegen die guten Sitten! Und da die Frage wie oben beschrieben in das Persönlichkeisrecht der Frau eingreift, welches u.a. durch unser Grundgesetz geschützt ist, ist die Frage moralisch verwerflich. Und da muss die Frau nicht wahrheitsgem. antworten. Selbst wenn sie lügt, liegt hier keine arglistige Täuschung zu ihrer Person vor, da ihre Aussage wieder durch Art. 2 GG gerechtfertigt vor.
So jetzt zum gesetzlichen...
§ 9 des Mutterschutzgesetzes lautet wie folgt:
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt – Kündigung – des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 erstreckt.
Dies gilt auch während der Probezeit. Das Mutterschutzgesetz macht hier keinen Unterschied, ob die Schwangere bereits seit kurzer Zeit und schon lange beschäftigt ist.
25.10.2011 20:36
Zitat von Mizz_Ani:
Zitat von martinchen:
Zitat von Jessie87:
Warst du schon schwanger wo du angefangen hast zu arbeiten?
Und hast du ihm das gesagt? Wenn er davon wusste und dich trotzdem eingestellt hat darf er es NICHT !!! Aber solltest du es ihm nicht gesagt haben und er es rausgefunden hat darf er es.
Das stimmt nicht , ein AG darf einer Frau nie die Frage nach einer Schwangerschaft oder zu der Familienplaung stellen. Und wenn doch, greift das soweit in das Persönlichkeitssrecht der Frau ein, dass eine Lüge gerechtfertigt ist. Dazu gab es in der Vergangenheit genügend BGH Urteile.
Ich hatte das gerade ausführlich in der schule.
Der AG darf die Frage stellen, aber sie muss nicht wahrheitsgemäß antworten.
Ebenfalls kann der AG sie in der Probezeit ohne angabe von gründen kündigen, ob schwanger oder nicht. in der probezeit besteht noch kein besonderer kündigungsschutz!
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Das stimmt auch, aber nur solange es sich nicht um eine Schwangere handelt bzw. die Schwangerschaft noch nicht bekannt gegeben wurde.
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Siehe dazu auch den letzten Beitrag von Martinchen.

25.10.2011 20:41
Zitat von Jessie87:
Naja ich denke das stimmt nicht so ganz MARSCHI was du da gerade sagt. Wenn du es verheimlicht und der AG findet heraus das du das gemacht hast darf er dich in der probezeit Kündigen. Sogar ohne grund. Aber wie oben schon geschrieben wurde dann wird er es auf jedenfall nach der Geburt machen und rechtlich gesehen darf er dann das auch. Aber willst du das dann wirklich riskieren?
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Wurde ja schon in einem vorherigen Beitrag beantwortet, aber nochmal zum verinnerlichen.... Man muss Fragen nach Kinderwunsch bzw. Schwangerschaften nicht wahrheitsgemäss beantworten. Und auch wenn der AG nach unterschreiben des AV feststellt, dass man schwanger ist, so darf er einem dennoch NICHT kündigen.
26.10.2011 17:59
so gespräch geschafft... alles gut... es wird jetzt eine vertretung gesucht und dann ist alles gut bis august 2012
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