Hey freunde der Sonne
08.06.2014 11:41
Zitat von SureLona:
Übrigens wie kommst du darauf ALG 1 zu bekommen? Das bekommt man wenn man arbeiten war
Ihr könntet beide allenfalls ALG II (Hartz IV) beantragen und dabei werdet ihr auch miteinander verrechnet dh . Ihr bekommt einen Betrag, der für euch 3 dann reichen muss. Wohngeld und ALG II schließt sich aus.
Das hab ich mich auch gefragt oO
08.06.2014 12:18
Zitat von Jotty:
Zitat von SureLona:
Übrigens wie kommst du darauf ALG 1 zu bekommen? Das bekommt man wenn man arbeiten war
Ihr könntet beide allenfalls ALG II (Hartz IV) beantragen und dabei werdet ihr auch miteinander verrechnet dh . Ihr bekommt einen Betrag, der für euch 3 dann reichen muss. Wohngeld und ALG II schließt sich aus.
Das hab ich mich auch gefragt oO
Ist auch eine lustige Idee, dass sie das Alg 1 mit Hartz 4 aufstocken möchte
08.06.2014 12:26
Zitat von schoko_keks1234:
Zitat von Jotty:
Zitat von SureLona:
Übrigens wie kommst du darauf ALG 1 zu bekommen? Das bekommt man wenn man arbeiten war
Ihr könntet beide allenfalls ALG II (Hartz IV) beantragen und dabei werdet ihr auch miteinander verrechnet dh . Ihr bekommt einen Betrag, der für euch 3 dann reichen muss. Wohngeld und ALG II schließt sich aus.
Das hab ich mich auch gefragt oO
Ist auch eine lustige Idee, dass sie das Alg 1 mit Hartz 4 aufstocken möchte
Das kann es ja sogar geben
Aber so wie ich den Eindruck habe besteht hier null Anspruch auf ALG 1, dafür muss ja in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr voll auf Steuerkarte gearbeitet worden sein, und wenn das der Fall ist, muss dies ja dann Zeitnah beantragt werden, sonst gibts Sperren oder bei zu langer Wartezeit verfällt es oO
08.06.2014 12:35
Zitat von Jotty:
Zitat von schoko_keks1234:
Zitat von Jotty:
Zitat von SureLona:
Übrigens wie kommst du darauf ALG 1 zu bekommen? Das bekommt man wenn man arbeiten war
Ihr könntet beide allenfalls ALG II (Hartz IV) beantragen und dabei werdet ihr auch miteinander verrechnet dh . Ihr bekommt einen Betrag, der für euch 3 dann reichen muss. Wohngeld und ALG II schließt sich aus.
Das hab ich mich auch gefragt oO
Ist auch eine lustige Idee, dass sie das Alg 1 mit Hartz 4 aufstocken möchte
Das kann es ja sogar geben
Aber so wie ich den Eindruck habe besteht hier null Anspruch auf ALG 1, dafür muss ja in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr voll auf Steuerkarte gearbeitet worden sein, und wenn das der Fall ist, muss dies ja dann Zeitnah beantragt werden, sonst gibts Sperren oder bei zu langer Wartezeit verfällt es oO
Ahh Man lernt nie aus Dachte immer alg 1 und alg 2 schließen sich gegenseitig aus .
Glaube allerdings auch nicht, dass die Dame anspruch auf alg1 hätte
08.06.2014 13:00
Zitat von schoko_keks1234:
Zitat von Jotty:
Zitat von schoko_keks1234:
Zitat von Jotty:
...
Ist auch eine lustige Idee, dass sie das Alg 1 mit Hartz 4 aufstocken möchte
Das kann es ja sogar geben
Aber so wie ich den Eindruck habe besteht hier null Anspruch auf ALG 1, dafür muss ja in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr voll auf Steuerkarte gearbeitet worden sein, und wenn das der Fall ist, muss dies ja dann Zeitnah beantragt werden, sonst gibts Sperren oder bei zu langer Wartezeit verfällt es oO
Ahh Man lernt nie aus Dachte immer alg 1 und alg 2 schließen sich gegenseitig aus .
Glaube allerdings auch nicht, dass die Dame anspruch auf alg1 hätte
Ne ausschließen tut sich das nicht, nur alle anderen Leistungen (ALG1, Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, und was es so gibt) sind vorrangig. Erst wenn man das (natürlich nur was einem davon auch zusteht) beantragt hat und es noch nicht zum Leben reicht kann man aufstocken
08.06.2014 19:18
Zitat von Jotty:
Zitat von schoko_keks1234:
Zitat von Jotty:
Zitat von schoko_keks1234:
...
Das kann es ja sogar geben
Aber so wie ich den Eindruck habe besteht hier null Anspruch auf ALG 1, dafür muss ja in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr voll auf Steuerkarte gearbeitet worden sein, und wenn das der Fall ist, muss dies ja dann Zeitnah beantragt werden, sonst gibts Sperren oder bei zu langer Wartezeit verfällt es oO
Ahh Man lernt nie aus Dachte immer alg 1 und alg 2 schließen sich gegenseitig aus .
Glaube allerdings auch nicht, dass die Dame anspruch auf alg1 hätte
Ne ausschließen tut sich das nicht, nur alle anderen Leistungen (ALG1, Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, und was es so gibt) sind vorrangig. Erst wenn man das (natürlich nur was einem davon auch zusteht) beantragt hat und es noch nicht zum Leben reicht kann man aufstocken
Ahh Wie gesagt, man lernt nie aus also sollte ich mal in die Situation kommen, wende ich mich vertrauensvoll an dich Jotty
08.06.2014 21:18
Zitat von schoko_keks1234:
Ahh Wie gesagt, man lernt nie aus also sollte ich mal in die Situation kommen, wende ich mich vertrauensvoll an dich Jotty
Das darfst du sehr gerne
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