nicht verheiratete eltern - nachnamen des kindes / vaterschaftsanerkennung / sorgerecht
29.02.2012 13:09
hallooo zusammen
so jetzt mal zusammengewürfelt hier alles ..
irgendwie kommen jetzt tausend fragen auf ...
wenn ein paar gemeinsam ein kind bekommt und nicht verheiratet ist ...
wie ist es
1. mit dem nachnamen des kindes
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....
wie habt ihr das alles gemacht ???
eure erfahrungen ?
wer kennt sich aus ???
bin doch etwas verwirrt ...
so jetzt mal zusammengewürfelt hier alles ..
irgendwie kommen jetzt tausend fragen auf ...
wenn ein paar gemeinsam ein kind bekommt und nicht verheiratet ist ...
wie ist es
1. mit dem nachnamen des kindes
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....
wie habt ihr das alles gemacht ???
eure erfahrungen ?
wer kennt sich aus ???
bin doch etwas verwirrt ...
29.02.2012 13:09
Zitat von nine-soraya:
hallooo zusammen
so jetzt mal zusammengewürfelt hier alles ..
irgendwie kommen jetzt tausend fragen auf ...
wenn ein paar gemeinsam ein kind bekommt und nicht verheiratet ist ...
wie ist es
1. mit dem nachnamen des kindes
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....
wie habt ihr das alles gemacht ???
eure erfahrungen ?
wer kennt sich aus ???
bin doch etwas verwirrt ...
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29.02.2012 13:14
Ich erzähl mal wie es bei uns war 2009:
Vaterschaftsanerkennung haben wir in der Schwangerschaft auf dem Standesamt gemacht. Ohne Vaterschaftstest und ähnlichen. Termin machen, die klären dich auf und schon wird unterschrieben.
Nach der Geburt hast du automatisch das alleinige Sorgerecht, wenn nichts weiter geteilt wurde.
Das könnt ihr aber ändern lassen. Ihr geht zum Jugendamt und dann gibts eine Belehrung und dann könnt ihr euch nochmal entscheiden ob ihr das gemeinsame Sorgerecht wirklich wollt.
Wir haben es daraufhin gelassen.
Nachname: wenn ihr nichts weiter deswegen regeln wollt bekommt das Kind nach der Geburt deinen Nachnamen.
Wie es abläuft wenn das Kind den Namen seines Vaters bekommen soll weiß ich nicht. Stand bei uns nie zur Debatte
Vaterschaftsanerkennung haben wir in der Schwangerschaft auf dem Standesamt gemacht. Ohne Vaterschaftstest und ähnlichen. Termin machen, die klären dich auf und schon wird unterschrieben.
Nach der Geburt hast du automatisch das alleinige Sorgerecht, wenn nichts weiter geteilt wurde.
Das könnt ihr aber ändern lassen. Ihr geht zum Jugendamt und dann gibts eine Belehrung und dann könnt ihr euch nochmal entscheiden ob ihr das gemeinsame Sorgerecht wirklich wollt.
Wir haben es daraufhin gelassen.
Nachname: wenn ihr nichts weiter deswegen regeln wollt bekommt das Kind nach der Geburt deinen Nachnamen.
Wie es abläuft wenn das Kind den Namen seines Vaters bekommen soll weiß ich nicht. Stand bei uns nie zur Debatte
29.02.2012 13:15
Zitat von nine-soraya:
hallooo zusammen
so jetzt mal zusammengewürfelt hier alles ..
irgendwie kommen jetzt tausend fragen auf ...
wenn ein paar gemeinsam ein kind bekommt und nicht verheiratet ist ...
wie ist es
1. mit dem nachnamen des kindes
http://www.123recht.net/Welchen-Namen-traegt-das-n ichteheliche-Kind-__a16820.html
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )
das ist schwachsinn, man kann vor der geburt oder auch danach die vaterschaft anerkennen. anders ist es, wenn man noch verheiratet ist und der neue der vater ist
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....
kann man auch vor oder nach der geburt machen
wie habt ihr das alles gemacht ???
eure erfahrungen ?
wer kennt sich aus ???
bin doch etwas verwirrt ...
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vaterschaftsanerkennung und namensgebung haben wir vor der geburt gemacht. sorgerecht erst danach, aber nur weil wir erst einen termin nach der geburt bekommen haben. sonst wäre das auch vorher passiert.
29.02.2012 13:16
Zitat von nine-soraya:
hallooo zusammen
so jetzt mal zusammengewürfelt hier alles ..
irgendwie kommen jetzt tausend fragen auf ...
wenn ein paar gemeinsam ein kind bekommt und nicht verheiratet ist ...
wie ist es
1. mit dem nachnamen des kindes
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....
wie habt ihr das alles gemacht ???
eure erfahrungen ?
wer kennt sich aus ???
bin doch etwas verwirrt ...
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da weiß ich das ist quatsch.
meine schwester und ihr freund sind nciht verheiratet und da musste kein test gemacht werden. und der erst geborene sohn von meinem freund da brauchte man auch keinen test.
und er und seine ex waren auch nciht verheiratet.
und ich denke mal nciht das es überall anders ist, da meine schwester aus NRW kommt und die ex meines freundes aus Leipzig ( 500 km dazwischen)
29.02.2012 13:17
also 1. im normal bekommt das kind den nachnamen der mutter. sobald ihr heiratet bekommt es dann den namen den ihr als familiennamen auswählt. dann wird die geburtsurkunde umgeschrieben.
2. das mit dem dna-test ist quatsch. mein mann, damals noch freund hat schon vor der geburt die vaterschaft anerkannt. wir waren auf dem jugendamt dann war das okay.
3. wir haben das gemeinsame sorgerecht. jetzt sowieso da wir jetzt verheiratet sind.
lg
2. das mit dem dna-test ist quatsch. mein mann, damals noch freund hat schon vor der geburt die vaterschaft anerkannt. wir waren auf dem jugendamt dann war das okay.
3. wir haben das gemeinsame sorgerecht. jetzt sowieso da wir jetzt verheiratet sind.
lg
29.02.2012 13:19
Also bei uns war es 2006 so:
1. mit dem nachnamen des kindes: den durfte ich aussuchen,da hätte der Kindsvater nichts machen können. Trotz gemeinsamen sorgerechts.
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet ) die haben wir vorher beim Jugendamt gemacht ohne Probleme und ohne DNA Test
hab sowas auch noch nie gehört
.Daraus risultierte dann das wir auch gleich das gemeinsame Sorgerecht beantragen konnten.
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren .... beim Jugenamt nach der Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt (kannst es auch hinterher machen).
Alles zusammen war ein Termin beim Jugendamt!
1. mit dem nachnamen des kindes: den durfte ich aussuchen,da hätte der Kindsvater nichts machen können. Trotz gemeinsamen sorgerechts.
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet ) die haben wir vorher beim Jugendamt gemacht ohne Probleme und ohne DNA Test
hab sowas auch noch nie gehört
.Daraus risultierte dann das wir auch gleich das gemeinsame Sorgerecht beantragen konnten. 3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren .... beim Jugenamt nach der Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt (kannst es auch hinterher machen).
Alles zusammen war ein Termin beim Jugendamt!
29.02.2012 13:19
Meine Tochter trägt meinen Nachnamen und vaterschaftsanerkennung haben wir nach der Geburt gemacht
29.02.2012 13:21
ich erkläremal wie es bei uns war.
wir wolltem am 21.04 aufs standesamt gehen (da wäre ich 36+6 gewesen) damit mein freund die vaterschaft anerkennen kann und jana sofort seinen nachnamen hat. weil wir in 1-2 jarhen heireaten wollen und ich nicht will das sie bzw ihr umfeld sich dann nachher umgewöhnen muss.
aber bei 36+5 am 20.04. musste ein not-ks gemacht werden und somit war ja noch garnix geregelt. aber die frau auf dem standesamt war so nett und hat das ganze noch nachträglich mit uns gemacht. mein freund musste die vaterschaft anerkennen und dann wurde das mit de nachnamen gemacht. um das sorgerecht zu teilen muss man aufs jugendamt gehen und im falle einer hochzeit wird es dann automatisch geteilt.
falls dein kind deine nachnamen bekommt und ihr später heiratet bekommt dein kind dann euren familiennamen automatisch bis es 5 oder 6 jahre alt ist. ist es älter muss das ganze beantragt werden.
ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
wir wolltem am 21.04 aufs standesamt gehen (da wäre ich 36+6 gewesen) damit mein freund die vaterschaft anerkennen kann und jana sofort seinen nachnamen hat. weil wir in 1-2 jarhen heireaten wollen und ich nicht will das sie bzw ihr umfeld sich dann nachher umgewöhnen muss.
aber bei 36+5 am 20.04. musste ein not-ks gemacht werden und somit war ja noch garnix geregelt. aber die frau auf dem standesamt war so nett und hat das ganze noch nachträglich mit uns gemacht. mein freund musste die vaterschaft anerkennen und dann wurde das mit de nachnamen gemacht. um das sorgerecht zu teilen muss man aufs jugendamt gehen und im falle einer hochzeit wird es dann automatisch geteilt.
falls dein kind deine nachnamen bekommt und ihr später heiratet bekommt dein kind dann euren familiennamen automatisch bis es 5 oder 6 jahre alt ist. ist es älter muss das ganze beantragt werden.
ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
29.02.2012 13:21
Zitat von nine-soraya:
hallooo zusammen
so jetzt mal zusammengewürfelt hier alles ..
irgendwie kommen jetzt tausend fragen auf ...
wenn ein paar gemeinsam ein kind bekommt und nicht verheiratet ist ...
wie ist es
1. mit dem nachnamen des kindes
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....
wie habt ihr das alles gemacht ???
eure erfahrungen ?
wer kennt sich aus ???
bin doch etwas verwirrt ...
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wir sind noch nicht verheiratet und die kleine hat meinen nachnamen, da ich keine lust hab bei ärzten usw. mich rechtfertigen zu müssen, dass es mein kind ist.
mein freund hat die vaterschaftsannerkennung unterschrieben und steht auch in der geburtsurkunde( und das alles ohne dna-test, das einzigste was war ich könnt unterhalt von ihm verlangen, aber da wir ein gemeinsames konto haben, bleibt sichs gleich) und das alleinige sorgerecht hab ich auch, da wir keine lust hatten aufs ja zu gehen und alles zu beantragen und da wir eh dieses jahr heiraten war das meinem freund egal, da nach der hochzeit eh der name automatisch geändert wird und das sorgerecht automatisch geteilt wird
29.02.2012 13:23
Zitat von nine-soraya:
hallooo zusammen
so jetzt mal zusammengewürfelt hier alles ..
irgendwie kommen jetzt tausend fragen auf ...
wenn ein paar gemeinsam ein kind bekommt und nicht verheiratet ist ...
wie ist es
1. mit dem nachnamen des kindes
Wenn du nicht verheiratet bist, bekommt das baby nach der geburt automatisch deinen namen, es sei denn ihr habt vor der geburt die vaterschaft annerkannt, und die sorgerechts sache geklärt, dann kann dein mann mitentscheiden
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )
NEIN! du musst keinen Test machen lassen, dein Partner wird beim jugendamt gefragt ob er die vaterschaft annerkennen möchte, das kann er auch ohne test machen. Sollte er nach der vaterschaftsannerkennung rausbekommen das er nicht der vater ist hat er eine gewisse zeit nach der geburt ( glaube 6 Monate ) um das wieder rückgängig zu machen.
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....
wie habt ihr das alles gemacht ???
Ich und mein Partner waren damals auch noch nicht verheiratet, wir haben allerdings noch vor der geburt, die vaterschaftsannerkennung und das gemeinsame sorgerecht eintragen lassen. Und haben uns auch für den namen meines mannes entschieden, da wir 6 monate später geheiratet haben.
eure erfahrungen ?
wer kennt sich aus ???
bin doch etwas verwirrt ...
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29.02.2012 13:23
Zitat von nine-soraya:
hallooo zusammen
so jetzt mal zusammengewürfelt hier alles ..
irgendwie kommen jetzt tausend fragen auf ...
wenn ein paar gemeinsam ein kind bekommt und nicht verheiratet ist ...
wie ist es
1. mit dem nachnamen des kindes
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....
wie habt ihr das alles gemacht ???
eure erfahrungen ?
wer kennt sich aus ???
bin doch etwas verwirrt ...
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Nachname: Das Kind hat automatisch den Nachnamen der Mutter, aber wenn ihr das wollt kann das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen, muss nur beantragt werden.
Vaterschaftsannerkennung: Ein Vaterschaftstest wird nur gemacht wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, ansonten geht ihr einfach zum Standesamt und der werdene Vater unterschreibt die Anerkennung einfach. Ganz unkompliziert.
Sorgerecht: Automatisch hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, aber wenn ihr geteiltes Sorgerecht machen wollt könnt er das beantragen auch wenn irh nicht verheiratet sein (würd ich aber nicht empfehlen)
29.02.2012 13:23
ich war nicht verheiratet mit meinem damaligen partner
meine tochter hätte automatisch meinen nachnamen bekommen (haben aber seinen genommen weil ich ihn schöner fand)
er konnte ganz normal die vaterschaft anerkennen ohne irgendwelche tests...bloß ne unterschrift von ihm
das sorgerecht kriegst automatisch du...außer ihr lasst es ändern das ihr es beide habt...
lg
meine tochter hätte automatisch meinen nachnamen bekommen (haben aber seinen genommen weil ich ihn schöner fand)
er konnte ganz normal die vaterschaft anerkennen ohne irgendwelche tests...bloß ne unterschrift von ihm
das sorgerecht kriegst automatisch du...außer ihr lasst es ändern das ihr es beide habt...
lg
29.02.2012 13:28
Ach ja hab meine Erfahrungen vergessen
Wegen dem Nachnamen das muss jeder entscheiden wie einem das wichtig ist. Mir ist mein eigener Nachname nicht wichtig deswegen hat mein erstes Kind den nachnamen des Vaters (unverheiratet).
Aber da muss man sich wirklich sicher sein, das man im Fall einer Trennung damit Leben kann das man immer den Nachnamen des Ex vor sich hat udn ständig erklären muss warum das Kind anders heißt als man selber.
Wegen dem Sorgerecht... auf keinen fall geteiltes Sorgereicht. Der Vater bekommt bei einer Hochzeit sowieso das geteilte Sorgerecht. Aber wenn man sich trennung solltet und man geht vielleicht im Streit auseinander dann hab man ein echtes Problem, weil man gar nichts ohne des Vater entscheiden darf. Und wenn man dann Streit hat dann kann das echt schwierig werden. Und mal ehrlich: wenn irh sowieso irgendwann heiratet dann kann das gemeinsame Sorgerecht auch bis zur Hochzeit warten.
Wegen dem Nachnamen das muss jeder entscheiden wie einem das wichtig ist. Mir ist mein eigener Nachname nicht wichtig deswegen hat mein erstes Kind den nachnamen des Vaters (unverheiratet).
Aber da muss man sich wirklich sicher sein, das man im Fall einer Trennung damit Leben kann das man immer den Nachnamen des Ex vor sich hat udn ständig erklären muss warum das Kind anders heißt als man selber.
Wegen dem Sorgerecht... auf keinen fall geteiltes Sorgereicht. Der Vater bekommt bei einer Hochzeit sowieso das geteilte Sorgerecht. Aber wenn man sich trennung solltet und man geht vielleicht im Streit auseinander dann hab man ein echtes Problem, weil man gar nichts ohne des Vater entscheiden darf. Und wenn man dann Streit hat dann kann das echt schwierig werden. Und mal ehrlich: wenn irh sowieso irgendwann heiratet dann kann das gemeinsame Sorgerecht auch bis zur Hochzeit warten.
29.02.2012 13:32
Zitat von nine-soraya:
1. mit dem nachnamen des kindes
Er hat meinen NachnamenIst hier so üblich.
2. mit der vaterschaftsanerkennung ( hab schon gehört dass man einen dna test machen muss bevor ein vater die vaterschaft anerkennen darf - wenn nicht verheiratet )
Brauchst keinen DNA Test. Musst nur mit dem Vater zum Jugendamt gehen![]()
3. sorgerechtsanerkennung bei nicht verheirateten paaren ....
Auch beim JA, wir haben gemeinsames Sorgerecht
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