Mütter- und Schwangerenforum

Oktobermamis´09

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Mami1009
4229 Beiträge
07.01.2011 19:49
Zitat von Yvonne5826:

Zitat von Mami1009:

Sodele, Probearbeiten heut bei Ernstings war echt sooo klasse Nach 5 minuten durfte ich an die Kasse... Mensch hab ich geschwitzt Hoffentlich Stimmt die Kasse heut
Nun muss ich mind. 10Tage warten Bis ich ne antwort bekomme.. heut ruft aus München eine Arbeitsvermittlung an, die hätten was für mich... Sachbearbeiterin Warenwirtschaft bei einem Möbelladen her bei uns... Wäre Halbtags usw... Also eigentlich besseres Geld wie beim Ernstigns Nun warte ich einfach mal ab was passier.. Haben noch bis zum 18.01 Zeit, dann haben wir den schnuppertag im Kiga und bis dahin brauch ich arbeit...


Hast du vorher auch schon an der Kasse gearbeitet??Oder hast du da garkeine Erfahrung. Würde mich ja auch irgendwo gern an die Kasse setzten aber ich weiß nich ob man das einfach so kann.


lol ich habe so resekt und schiss vor der kasse Aber die haben ne ganz enue.. Ne Touchscreen Kasse... die sagt dir alles was du machen musst.. Also von verkäufernummer eingeben über scennen bis wieviel du geben musst.. Nur eben korrekt raus geben musst noch selbst
starlett12c
13618 Beiträge
07.01.2011 19:51
na ich drück Dir die Daumen, dass Du Dir aussuchen kannst wo Du arbeiten möchtest
Mami1009
4229 Beiträge
07.01.2011 19:54
Zitat von starlett12c:

na ich drück Dir die Daumen, dass Du Dir aussuchen kannst wo Du arbeiten möchtest


na das wäre doch mal was Welchen job hätten sie denn gerne?? oh leider ausverkauft, aber das hier... Okay bitte nehmen sie ihn Na ich würde lieber in meinem Beruf bleiben, denn wenn einmal draußen bist ist es bestimmt schwer wieder rein zu kommen... Abba nu mal abwarten und
Stinkstiefelchen1
5568 Beiträge
07.01.2011 21:12
Zitat von Mami1009:

Zitat von starlett12c:

na ich drück Dir die Daumen, dass Du Dir aussuchen kannst wo Du arbeiten möchtest


na das wäre doch mal was Welchen job hätten sie denn gerne?? oh leider ausverkauft, aber das hier... Okay bitte nehmen sie ihn Na ich würde lieber in meinem Beruf bleiben, denn wenn einmal draußen bist ist es bestimmt schwer wieder rein zu kommen... Abba nu mal abwarten und

was hast du denn vorher gemacht?Und dieses zweite Angebot würde dir auch zusagen?
Mami1009
4229 Beiträge
07.01.2011 21:18
Zitat von Stinkstiefelchen1:

Zitat von Mami1009:

Zitat von starlett12c:

na ich drück Dir die Daumen, dass Du Dir aussuchen kannst wo Du arbeiten möchtest


na das wäre doch mal was Welchen job hätten sie denn gerne?? oh leider ausverkauft, aber das hier... Okay bitte nehmen sie ihn Na ich würde lieber in meinem Beruf bleiben, denn wenn einmal draußen bist ist es bestimmt schwer wieder rein zu kommen... Abba nu mal abwarten und

was hast du denn vorher gemacht?Und dieses zweite Angebot würde dir auch zusagen?


bin gelernte Bürokauffrau... Na das zweite wäre über eine Arbeitsvermittlung bei einem großen Möbelhaus hier bei uns als Sachbearbeiterin Warenwirtschaft... Mir würde gerade jeder Job passen, nur damit lara den kiga platz bekommt
Stinkstiefelchen1
5568 Beiträge
07.01.2011 21:30
Zitat von Mami1009:

Zitat von Stinkstiefelchen1:

Zitat von Mami1009:

Zitat von starlett12c:

na ich drück Dir die Daumen, dass Du Dir aussuchen kannst wo Du arbeiten möchtest


na das wäre doch mal was Welchen job hätten sie denn gerne?? oh leider ausverkauft, aber das hier... Okay bitte nehmen sie ihn Na ich würde lieber in meinem Beruf bleiben, denn wenn einmal draußen bist ist es bestimmt schwer wieder rein zu kommen... Abba nu mal abwarten und

was hast du denn vorher gemacht?Und dieses zweite Angebot würde dir auch zusagen?


bin gelernte Bürokauffrau... Na das zweite wäre über eine Arbeitsvermittlung bei einem großen Möbelhaus hier bei uns als Sachbearbeiterin Warenwirtschaft... Mir würde gerade jeder Job passen, nur damit lara den kiga platz bekommt

klar,aber wenn du wählen kannst ist es doch cool
nase87
3359 Beiträge
07.01.2011 22:04
cooli cordu das freut mich =)
sagmal kann mir jemand helfen muss so ein vermittlungsvertrag unterschrieben von ner arbeitsvermittlung hab mich da als zustellerin beworben und naja ich versteh iwie nicht wirklich was davon? weiß jemand was das ist?! da steht iwas von provision von 150 € drin ka von wem die das dann wollen grrrrr HILFE
Mami1009
4229 Beiträge
07.01.2011 22:07
Zitat von nase87:

cooli cordu das freut mich =)
sagmal kann mir jemand helfen muss so ein vermittlungsvertrag unterschrieben von ner arbeitsvermittlung hab mich da als zustellerin beworben und naja ich versteh iwie nicht wirklich was davon? weiß jemand was das ist?! da steht iwas von provision von 150 € drin ka von wem die das dann wollen grrrrr HILFE


na frag doch mich hier gleich... hab heut auch einen unterschrieben und bei denen is das so, dass wenn ich den Gutschein habe mir keine kosten entstehen... Schreib mal den Text hier kurz rein... also den aus dem vertrag...
nase87
3359 Beiträge
07.01.2011 22:10
ich kopier ihn einfach schrieben ist zu viel mom
nase87
3359 Beiträge
07.01.2011 22:11
wird mit Unterzeichnung ein Vertrag zur privaten Arbeitsvermittlung geschlossen.
Beide Parteien versichern, sich gemeinsam um eine Vermittlung in eine Arbeitsstelle zu bemühen und alles
zu unterlassen, was zu einer Behinderung der beidseitigen Interessen führt.
Für die Vermittlung eines Beschäftigungsverhältnisses erhält der Arbeitsvermittler eine Vergütung. Ein
Beschäftigungsverhältnis gilt als vermittelt im Sinne dieses Vertrages, wenn unter Mitwirkung oder
Mitverursachung des Arbeitsvermittlers ein Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Arbeitssuchenden und dem jeweiligen Arbeitgeber abgeschlossen
worden ist. Als durch den Arbeitsvermittler mitverursachter Abschluss eines Vertrages über ein
Beschäftigungsverhältnis gilt es auch, wenn der Arbeitssuchende aufgrund von Informationen, die er im
Rahmen der Vermittlung erlangt hat, selbst Kontakt zu einem potentiellen Arbeitgeber aufgenommen hat und
in der Folge ein Vertrag über ein Beschäftigungsverhältnis geschlossen wird. Die Bemühungen durch den
Vermittler werden erst durch die Übergabe des gültigen Vermittlungsgutscheins nach der Arbeitsaufnahme
gedeckt. Der Arbeitssuchende muss den Vermittlungsgutschein auf einem aktuellen Stand halten und sich
rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit um einen gültigen Vermittlungsgutschein kümmern. Mit Ablauf der
Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins endet die Stundung des Vermittlungshonorars durch die
Bundesagentur für Arbeit, bzw. der verantwortlichen ausstellenden kommunalen Stelle. (Das geschieht
entweder mit Erreichen der Befristung oder durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Tätigkeit. )
Der Arbeitsvermittler muss über jede Arbeitsaufnahme, mit Angabe des Arbeitgebers und das Datum der
Arbeitsaufnahme unverzüglich informiert werden. Das Original des Vermittlungsgut-scheins muss
unmittelbar nach der Arbeitsaufnahme an die oben genannte Adresse des Vermittlers zu gestellt werden,
wenn der Arbeitssuchende dorthin durch den Vermittler beworben bzw. vermittelt wurde. Nimmt der
Arbeitssuchende ein Angebot eines Arbeitgebers für eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit an, so ist eine
sofort fällige Provision in Höhe von €150,-- vereinbart. Weitere Regelungen dieses Vertrages bleiben davon
unberührt. Der Arbeitssuchende versichert, dass Angaben zu seiner Bewerbung im Lebenslauf und seiner
Qualifikation der Wahrheit entsprechen und ist mit der Speicherung und Weitergabe von
bewerbungsrelevanten Informationen einverstanden.
Kommt der vermittelte Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so steht es dem Vermittler
frei eine Entschädigung in Höhe des entstandenen Schadens geltend zu machen.
Es wird auf die AGB und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen nach BGB,SGB,HGB und dem
Datenschutzgesetz verwiesen.
Mami1009
4229 Beiträge
07.01.2011 22:15
Zitat von nase87:

ich kopier ihn einfach schrieben ist zu viel mom


okay ich zeig dir mal meinen

Mami1009
4229 Beiträge
07.01.2011 22:18
Zitat von nase87:

wird mit Unterzeichnung ein Vertrag zur privaten Arbeitsvermittlung geschlossen.
Beide Parteien versichern, sich gemeinsam um eine Vermittlung in eine Arbeitsstelle zu bemühen und alles
zu unterlassen, was zu einer Behinderung der beidseitigen Interessen führt.
Für die Vermittlung eines Beschäftigungsverhältnisses erhält der Arbeitsvermittler eine Vergütung. Ein
Beschäftigungsverhältnis gilt als vermittelt im Sinne dieses Vertrages, wenn unter Mitwirkung oder
Mitverursachung des Arbeitsvermittlers ein Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Arbeitssuchenden und dem jeweiligen Arbeitgeber abgeschlossen
worden ist. Als durch den Arbeitsvermittler mitverursachter Abschluss eines Vertrages über ein
Beschäftigungsverhältnis gilt es auch, wenn der Arbeitssuchende aufgrund von Informationen, die er im
Rahmen der Vermittlung erlangt hat, selbst Kontakt zu einem potentiellen Arbeitgeber aufgenommen hat und
in der Folge ein Vertrag über ein Beschäftigungsverhältnis geschlossen wird. Die Bemühungen durch den
Vermittler werden erst durch die Übergabe des gültigen Vermittlungsgutscheins nach der Arbeitsaufnahme
gedeckt. Der Arbeitssuchende muss den Vermittlungsgutschein auf einem aktuellen Stand halten und sich
rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit um einen gültigen Vermittlungsgutschein kümmern. Mit Ablauf der
Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins endet die Stundung des Vermittlungshonorars durch die
Bundesagentur für Arbeit, bzw. der verantwortlichen ausstellenden kommunalen Stelle. (Das geschieht
entweder mit Erreichen der Befristung oder durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Tätigkeit. )
Der Arbeitsvermittler muss über jede Arbeitsaufnahme, mit Angabe des Arbeitgebers und das Datum der
Arbeitsaufnahme unverzüglich informiert werden. Das Original des Vermittlungsgut-scheins muss
unmittelbar nach der Arbeitsaufnahme an die oben genannte Adresse des Vermittlers zu gestellt werden,
wenn der Arbeitssuchende dorthin durch den Vermittler beworben bzw. vermittelt wurde. Nimmt der
Arbeitssuchende ein Angebot eines Arbeitgebers für eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit an, so ist eine
sofort fällige Provision in Höhe von €150,-- vereinbart. Weitere Regelungen dieses Vertrages bleiben davon
unberührt. Der Arbeitssuchende versichert, dass Angaben zu seiner Bewerbung im Lebenslauf und seiner
Qualifikation der Wahrheit entsprechen und ist mit der Speicherung und Weitergabe von
bewerbungsrelevanten Informationen einverstanden.
Kommt der vermittelte Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so steht es dem Vermittler
frei eine Entschädigung in Höhe des entstandenen Schadens geltend zu machen.
Es wird auf die AGB und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen nach BGB,SGB,HGB und dem
Datenschutzgesetz verwiesen.


also wenn du einen Minijob oder auch 400€ Job animmst musst du 150€ bezahlen. Der vermittler muss dir ja schnellstmöglich einen Job über 15 Stunden in der woche vermitteln, drunter ists ja ein Minijob...
nase87
3359 Beiträge
07.01.2011 22:20
ok mh ist ja fast so wie meiner...
musste auch heute noch son vermittlungsgutschein beantragen hab ich auch gemacht wird mir jetzt zugeschickt und dann muss ich immer wieder nen neuen vermittlungsgutschein hinschicken wenn der alte abläuft?! sonst beendet das arbeitsverhältnis oder wie?!
grrrr ich blick da immer noch net so richtig durch... sry
nase87
3359 Beiträge
07.01.2011 22:21
Zitat von Mami1009:

Zitat von nase87:

wird mit Unterzeichnung ein Vertrag zur privaten Arbeitsvermittlung geschlossen.
Beide Parteien versichern, sich gemeinsam um eine Vermittlung in eine Arbeitsstelle zu bemühen und alles
zu unterlassen, was zu einer Behinderung der beidseitigen Interessen führt.
Für die Vermittlung eines Beschäftigungsverhältnisses erhält der Arbeitsvermittler eine Vergütung. Ein
Beschäftigungsverhältnis gilt als vermittelt im Sinne dieses Vertrages, wenn unter Mitwirkung oder
Mitverursachung des Arbeitsvermittlers ein Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Arbeitssuchenden und dem jeweiligen Arbeitgeber abgeschlossen
worden ist. Als durch den Arbeitsvermittler mitverursachter Abschluss eines Vertrages über ein
Beschäftigungsverhältnis gilt es auch, wenn der Arbeitssuchende aufgrund von Informationen, die er im
Rahmen der Vermittlung erlangt hat, selbst Kontakt zu einem potentiellen Arbeitgeber aufgenommen hat und
in der Folge ein Vertrag über ein Beschäftigungsverhältnis geschlossen wird. Die Bemühungen durch den
Vermittler werden erst durch die Übergabe des gültigen Vermittlungsgutscheins nach der Arbeitsaufnahme
gedeckt. Der Arbeitssuchende muss den Vermittlungsgutschein auf einem aktuellen Stand halten und sich
rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit um einen gültigen Vermittlungsgutschein kümmern. Mit Ablauf der
Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins endet die Stundung des Vermittlungshonorars durch die
Bundesagentur für Arbeit, bzw. der verantwortlichen ausstellenden kommunalen Stelle. (Das geschieht
entweder mit Erreichen der Befristung oder durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Tätigkeit. )
Der Arbeitsvermittler muss über jede Arbeitsaufnahme, mit Angabe des Arbeitgebers und das Datum der
Arbeitsaufnahme unverzüglich informiert werden. Das Original des Vermittlungsgut-scheins muss
unmittelbar nach der Arbeitsaufnahme an die oben genannte Adresse des Vermittlers zu gestellt werden,
wenn der Arbeitssuchende dorthin durch den Vermittler beworben bzw. vermittelt wurde. Nimmt der
Arbeitssuchende ein Angebot eines Arbeitgebers für eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit an, so ist eine
sofort fällige Provision in Höhe von €150,-- vereinbart. Weitere Regelungen dieses Vertrages bleiben davon
unberührt. Der Arbeitssuchende versichert, dass Angaben zu seiner Bewerbung im Lebenslauf und seiner
Qualifikation der Wahrheit entsprechen und ist mit der Speicherung und Weitergabe von
bewerbungsrelevanten Informationen einverstanden.
Kommt der vermittelte Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so steht es dem Vermittler
frei eine Entschädigung in Höhe des entstandenen Schadens geltend zu machen.
Es wird auf die AGB und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen nach BGB,SGB,HGB und dem
Datenschutzgesetz verwiesen.


also wenn du einen Minijob oder auch 400€ Job animmst musst du 150€ bezahlen. Der vermittler muss dir ja schnellstmöglich einen Job über 15 Stunden in der woche vermitteln, drunter ists ja ein Minijob...

ok das habsch schonmal verstanden
Mami1009
4229 Beiträge
07.01.2011 22:23
Zitat von nase87:

ok mh ist ja fast so wie meiner...
musste auch heute noch son vermittlungsgutschein beantragen hab ich auch gemacht wird mir jetzt zugeschickt und dann muss ich immer wieder nen neuen vermittlungsgutschein hinschicken wenn der alte abläuft?! sonst beendet das arbeitsverhältnis oder wie?!
grrrr ich blick da immer noch net so richtig durch... sry


nein, du schiskst denen den aktuellen vermittlunggutschein zu, da steht darauf Gültig von bis... wenn du nach der gültigkeit diesen bei einem vermittler einreichst, dann ist der ungültig... Es reicht, wenn du einmal denen einen schickst... Aber erst nur ne kopie, wenn es zu einem Arbeitsvertrag kommt, dann das original... Du kannst dich ja mit der kopie bei mehreren Vermittlern bewerben...
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