Mütter- und Schwangerenforum

Resturlaub nach der Schwangerschaft

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Freakylikeme
71 Beiträge
30.03.2017 15:32
Hallo ihr lieben. Ich blick nicht ganz durch.
Wie ist es mit dem Resturlaub nach meiner Elternzeit?
Ich schilder es euch mal.

Also ich bin seit Anfang Dezember im Beschäftigungsverbot.
Ich habe aus 2016 noch 4 Urlaubstage übrig
Mein ET ist der 22.07.
Mutterschutz beginnt am 9.6.
Ich hatte meinen Urlaub für 2017 schon eingereicht gehabt und ihn auch bestätigt bekommen.
Ich hätte im März 2017 5 Tage Urlaub gehabt.
Im Juli nochmal 15 Tage und Dezember nochmal 4 Tage für 2017
Insgesamt habe ich 24 Urlaubstage im Jahr.
Ich möchte ein Jahr zuhause bleiben.
Also gehen wir mal davon aus, dass er pünktlich kommen würde, wäre mein erster Arbeitstag theoretisch am 21.07.18

So nun meine Frage, wieviel Urlaubstage stehen mir zu? Würde die gerne an die EZ mit ranhängen. Ich frage euch, weil meine Chefin gerne mal versucht uns alle zu vera******. Deshalb hätte ich vorab gerne ein bisschen was drüber gewusst.

Vielen lieben dank an euch
Krümel714
2489 Beiträge
30.03.2017 15:42
Du hast Anspruch auf die Urlaubstage, die dir bis zum Mutterschutz zustehen. Also nicht 24 Tage. Habe auch beantragt, dass ich sie nach der Elternzeit nehme. War bei mir kein Problem
30.03.2017 15:50
Der AG kann dir laut Gesetz 1/12 deines Jahresurlaubs streichen für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit, nicht mehr und nicht weniger.
Natalie20
2595 Beiträge
30.03.2017 15:52
Also die 4 Tage aus 2016 bleiben erhalten.
In 2017 hast du Anspruch auf Urlaubstage solange du im Beschäftigungsverbot oder Mutterschutz bist. Ab Beginn der Elternzeit hat man keinen Anspruch mehr. Also bei dir ab 17.09., September hast du noch Anspruch. Urlaub wird dann um 3/12 gekürzt.

2017: Anspruch auf 18 Tage
2016: noch 4 Tage Resturlaub
Ashena
3398 Beiträge
30.03.2017 15:57
Wenn deine Chefin doof ist sind die 4 Tage aus 2016 verfallen. Du hättest beantragen müssen die mit in 2017 zu nehmen, durchs Bv hättest ja keine Möglichkeit mehr gehabt die zu nehmen und dann wären sie erhalten geblieben.
nilou
14712 Beiträge
30.03.2017 16:57
Zitat von Natalie20:

Also die 4 Tage aus 2016 bleiben erhalten.
In 2017 hast du Anspruch auf Urlaubstage solange du im Beschäftigungsverbot oder Mutterschutz bist. Ab Beginn der Elternzeit hat man keinen Anspruch mehr. Also bei dir ab 17.09., September hast du noch Anspruch. Urlaub wird dann um 3/12 gekürzt.

2017: Anspruch auf 18 Tage
2016: noch 4 Tage Resturlaub


September ist kein Anspruch mehr. Urlaubsanspruch besteht/entsteht nur für volle Monate.
Natalie20
2595 Beiträge
30.03.2017 17:36
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Natalie20:

Also die 4 Tage aus 2016 bleiben erhalten.
In 2017 hast du Anspruch auf Urlaubstage solange du im Beschäftigungsverbot oder Mutterschutz bist. Ab Beginn der Elternzeit hat man keinen Anspruch mehr. Also bei dir ab 17.09., September hast du noch Anspruch. Urlaub wird dann um 3/12 gekürzt.

2017: Anspruch auf 18 Tage
2016: noch 4 Tage Resturlaub


September ist kein Anspruch mehr. Urlaubsanspruch besteht/entsteht nur für volle Monate.


Echt? Dann waren die bei mir einfach kulant
Natalie20
2595 Beiträge
30.03.2017 17:40
Hab nochmal nachgelesen:
https://www.rechtstipps.de/beruf-arbeit-ausbildung /themen/arbeitsverhaeltnis-urlaub-darf-nur-fuer-vo lle-elternzeit-monate-gekuerzt-werden

Ist also doch so! Nur für volle Elterngeldmonate darf abgezogen werden. Deshalb September noch Anspruch!
nilou
14712 Beiträge
30.03.2017 18:46
Zitat von Natalie20:

Hab nochmal nachgelesen:
https://www.rechtstipps.de/beruf-arbeit-ausbildung /themen/arbeitsverhaeltnis-urlaub-darf-nur-fuer-vo lle-elternzeit-monate-gekuerzt-werden

Ist also doch so! Nur für volle Elterngeldmonate darf abgezogen werden. Deshalb September noch Anspruch!


Das hat damit nichts zu tun. Der Urlaubsanspruch entsteht erst bei vollen Monaten - siehe Bundesurlaubsgesetz. Wenn kein Urlaub entstanden ist, kann er auch nicht abgezogen werden. Sprich der September zählt einfach nicht - weder für die Entstehung, noch für den Abzug.
Natalie20
2595 Beiträge
30.03.2017 18:56
Ok das wusste ich nicht, hatte da was anderes gelesen und bei mir waren sie einfach kulant
30.03.2017 18:57
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Natalie20:

Hab nochmal nachgelesen:
https://www.rechtstipps.de/beruf-arbeit-ausbildung /themen/arbeitsverhaeltnis-urlaub-darf-nur-fuer-vo lle-elternzeit-monate-gekuerzt-werden

Ist also doch so! Nur für volle Elterngeldmonate darf abgezogen werden. Deshalb September noch Anspruch!


Das hat damit nichts zu tun. Der Urlaubsanspruch entsteht erst bei vollen Monaten - siehe Bundesurlaubsgesetz. Wenn kein Urlaub entstanden ist, kann er auch nicht abgezogen werden. Sprich der September zählt einfach nicht - weder für die Entstehung, noch für den Abzug.


Der Urlaub kann nur beim vollem Kalendermonat Elternzeit gekürzt werden. Wenn der Mutterschutz also mitten im September endet, gibt es für diesen Monat noch vollen Urlaubsanspruch!

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
30.03.2017 19:01
Mutterschutzfrist zählt als Beschäftigungszeit! Die Frist (vor allem nach der Geburt) ist gesetzlich festgesetzt, daher dürfen keine Nachteile daraus entstehen und Urlaubsanspruch wird erworben.
Freakylikeme
71 Beiträge
30.03.2017 19:16
Ja das mit den 4 Tagen ausn Dezember wird sie ja wissen, dass ich die dann mitnehme. Hab es ja auch letztens zu ihr gesagt, dass ich ja die 4 Tage noch ausn Dezember habe und da meinte sie ja.
Also versteh ich es es richtig habe ich 18 Tage dann noch oder 22 was gerade geschrieben wurde?!
Weil ich verstehe es mit dem 1/3 etc nicht wirklich.... sorry
Choco
4306 Beiträge
30.03.2017 19:24
Zitat von Freakylikeme:

Ja das mit den 4 Tagen ausn Dezember wird sie ja wissen, dass ich die dann mitnehme. Hab es ja auch letztens zu ihr gesagt, dass ich ja die 4 Tage noch ausn Dezember habe und da meinte sie ja.
Also versteh ich es es richtig habe ich 18 Tage dann noch oder 22 was gerade geschrieben wurde?!
Weil ich verstehe es mit dem 1/3 etc nicht wirklich.... sorry


Dein Jahresanspruch ist 24 Tage.
Also 24 Tage für 12 Monate.
Wenn deine Elternzeit im Oktober beginnt hast du aber ja keine 12 Monate Arbeitszeit, sondern nur 9, nämlich Januar bis September.
Also wird dein Jahresanspruch um 3 Monate gekürzt.

Der Dreisatz wäre:
12 Monate = 24 Urlaubstage
Geteilt durch 12
1 Monat = 2 Urlaubstage
Mal 9
9 Monate = 18 Urlaubstage

Also ist dein Urlaubsanspruch für 2017 18 Tage.
nici13
652 Beiträge
30.03.2017 19:25
Sobald du einen Tag im Monat noch BV/Mutterschutz/Arbeiten warst, steht dir für diesen Monat der Urlaub zu.
Bei uns war es so, dass die Geburt am 30. Eingeleitet wurde. Wäre er am 1. Geboren, hätte mein Mann für den Monat keinen Urlaubsanspruch gehabt. Er kam am 2. Somit hat mein Mann 2 UrlaubsTage mehr gehabt (da er den 1. Lebensmonat Elternzeit genommen hat)

Urlaubsanspruch die wegen BV/Mutterschutz vor der Entbindung nicht mehr genommen werden konnten, werden dem Jahr zugeordnet, in dem die Arbeit wieder aufgenommen wird.
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