Mütter- und Schwangerenforum

Resturlaub nach der Schwangerschaft

Gehe zu Seite:
Choco
4318 Beiträge
30.03.2017 19:26
Zitat von Choco:

Zitat von Freakylikeme:

Ja das mit den 4 Tagen ausn Dezember wird sie ja wissen, dass ich die dann mitnehme. Hab es ja auch letztens zu ihr gesagt, dass ich ja die 4 Tage noch ausn Dezember habe und da meinte sie ja.
Also versteh ich es es richtig habe ich 18 Tage dann noch oder 22 was gerade geschrieben wurde?!
Weil ich verstehe es mit dem 1/3 etc nicht wirklich.... sorry


Dein Jahresanspruch ist 24 Tage.
Also 24 Tage für 12 Monate.
Wenn deine Elternzeit im Oktober beginnt hast du aber ja keine 12 Monate Arbeitszeit, sondern nur 9, nämlich Januar bis September.
Also wird dein Jahresanspruch um 3 Monate gekürzt.

Der Dreisatz wäre:
12 Monate = 24 Urlaubstage
Geteilt durch 12
1 Monat = 2 Urlaubstage
Mal 9
9 Monate = 18 Urlaubstage

Also ist dein Urlaubsanspruch für 2017 18 Tage.


Sorry ich meinte natürlich im September beginnt. Ändert aber an der Rechnung nichts.
nilou
14877 Beiträge
30.03.2017 19:41
Zitat von Emma-Erna:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von Natalie20:

Hab nochmal nachgelesen:
https://www.rechtstipps.de/beruf-arbeit-ausbildung /themen/arbeitsverhaeltnis-urlaub-darf-nur-fuer-vo lle-elternzeit-monate-gekuerzt-werden

Ist also doch so! Nur für volle Elterngeldmonate darf abgezogen werden. Deshalb September noch Anspruch!


Das hat damit nichts zu tun. Der Urlaubsanspruch entsteht erst bei vollen Monaten - siehe Bundesurlaubsgesetz. Wenn kein Urlaub entstanden ist, kann er auch nicht abgezogen werden. Sprich der September zählt einfach nicht - weder für die Entstehung, noch für den Abzug.


Der Urlaub kann nur beim vollem Kalendermonat Elternzeit gekürzt werden. Wenn der Mutterschutz also mitten im September endet, gibt es für diesen Monat noch vollen Urlaubsanspruch!

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html


§ 5 Bundesurlausbgesetz - Teilurlaubsansprüche enstehen nur für volle Monate. Das hat nichts mit der Kürzung in der Elternzeit zu tun, sondern mit der Entstehung. Ob Mutterschutz oder gearbeitet ist da egal. Wenn Mutterschutz mehr gelten würde als gearbeitet wäre das ja eine Benachteiligung v.a. von Männern. Sprich wenn Mutterschutz mitten im Monat endet und man trotzdem den Urlaubsanspruch erwerben würde, wäre man ja besser gestellt als jemand der nur die Hälfte des Monats gearbeitet hat weil dann das Arbeitsverhältnis endet.

Ansonsten ist es ist ganz einfach - in der Elternzeit gibt es kein Urlaub. Der Anspruch und die Kürzung sind identisch und heben sich somit gegenseitig auf.
30.03.2017 19:48
Sobald man die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt hat, entsteht der volle Jahresanspruch am Jahresbeginn.

Nicht umsonst kann man seinen kompletten Urlaub geltend machen, wenn man nach dem 30.06. Eines Jahres ausscheidet.

Außerdem ist im Paragraph 5 klar geregelt, wann von Teilurlaub gesprochen wird. EZ und Muschu sind nicht dabei... Und es wird von bestehen des Arbeitsverhältnisses gesprochen. Das AV endet ja nicht, nur weil mitten im Monat die EZ beginnt. Es ruht lediglich!

Ich arbeite in der Personalabteilung und bisher wurde es überall so gemacht
31.03.2017 06:44
Du hast Anspruch auf alle Tage. Bei meiner Tochter hab ich meinen ganzen Urlaub hinten dran gehangen bevor ich wieder arbeiten bin. Hatte ab der 7ssw bv
nici13
652 Beiträge
31.03.2017 10:36
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Emma-Erna:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von Natalie20:

Hab nochmal nachgelesen:
https://www.rechtstipps.de/beruf-arbeit-ausbildung /themen/arbeitsverhaeltnis-urlaub-darf-nur-fuer-vo lle-elternzeit-monate-gekuerzt-werden

Ist also doch so! Nur für volle Elterngeldmonate darf abgezogen werden. Deshalb September noch Anspruch!


Das hat damit nichts zu tun. Der Urlaubsanspruch entsteht erst bei vollen Monaten - siehe Bundesurlaubsgesetz. Wenn kein Urlaub entstanden ist, kann er auch nicht abgezogen werden. Sprich der September zählt einfach nicht - weder für die Entstehung, noch für den Abzug.


Der Urlaub kann nur beim vollem Kalendermonat Elternzeit gekürzt werden. Wenn der Mutterschutz also mitten im September endet, gibt es für diesen Monat noch vollen Urlaubsanspruch!

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html


§ 5 Bundesurlausbgesetz - Teilurlaubsansprüche enstehen nur für volle Monate. Das hat nichts mit der Kürzung in der Elternzeit zu tun, sondern mit der Entstehung. Ob Mutterschutz oder gearbeitet ist da egal. Wenn Mutterschutz mehr gelten würde als gearbeitet wäre das ja eine Benachteiligung v.a. von Männern. Sprich wenn Mutterschutz mitten im Monat endet und man trotzdem den Urlaubsanspruch erwerben würde, wäre man ja besser gestellt als jemand der nur die Hälfte des Monats gearbeitet hat weil dann das Arbeitsverhältnis endet.

Ansonsten ist es ist ganz einfach - in der Elternzeit gibt es kein Urlaub. Der Anspruch und die Kürzung sind identisch und heben sich somit gegenseitig auf.


Es geht jedoch nicht um die Entstehung des Urlaubes sondern um die Kürzung aufgrund von Elternzeit (das AV wird hierbei nicht beendet).
In diesem Fall greift §17 BEEG. Gem Abs 1 wird der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat Elternzeit gekürzt.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt