~*~ Septembärlis 2012 ~*~
04.05.2012 20:21
Zitat von svenja894:
Zitat von Lilly_81:
Zitat von svenja894:
ich muss mich gerade mal mega derbe auskotzen (sorry)
ich bin so fertig und nur am heulen..
und zwar habe ich mit meiner Klassenlehrerin abgemacht, dass ich mein praktikum in meiner Babypause mache, alles gut soweit..
heute kommt meine strengste lehrerin an (meine sportlehrerin) sie ist seit 10 jahren im bildungsgang, sie meinte ich müsste jetzt ein praktikum machen und das im altenheim in der pflege, sie weiß aber das ich das so nicht machen kann.. sie hatte heute in 3 altenheimen angerufen und die haben ihr alle gesagt, dass die mich nicht nehmen werden, aufgrund der SS und da das risiko so hoch sei, ja ie konnte aber nicht locker lassen und hat so lange rumtelefoniert, bis sie was gefunden hat ( ein unfreundlicher betrieb). jetzt habe ich das mutterschutzgesetz gelesen und da steht ja einiges für , dass ich es nicht darf und und und, habe dann heute noch bei der Landesanstalt für Arbeitsschutz in der schwangerenabteilung angerufen und die sagten das gleiche...
warum macht die olle das? will die das es nen risiko für mich wird?
das beste war ja noch, wo sie mit der einen leitung vom altenheim redete, da meinte die leitung, dass ich dann ja nicht wochenende und feiertags arbeiten kann, da meinte meine lehrerin "ach doch das kann die"
was soll das denn??
ich bin so sauer, mein freund ist sauer und meine ma auch, alle sind mega sauer
was sagt deine schulleitung dazu???sie kann sich ja nich einfach so über ein gesetzt hinwegs etzen!!!![]()
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mit der schulleitung habe ich noch nicht gesprochen, das ding ist, das die alte auch schon am längeren hebel sitzt, bei der ist das normal, die macht es einem nicht leicht
also das ist ja wohl eine Frechheit und Schikane von der Frau. Sie darf sich nicht über das Mutterschutzgesetz stellen. Vor allem was ist das für eine Logik das sie sämtliche Altenheime abtelefoniert und überall gesagt bekommt das sie dich schwanger nicht nehmen und dann von einem die Zusage bekommt. Ich würde mit der Schulleitung reden und wenn das nix bringt eine Etage höher.
04.05.2012 20:21
jamein freund sagte auch aich soll mit meiner FÄ reden...
ich versuche das morgen nochmal mit meiner lehrerin zu klären, wenn das nix bringt, werde ich andere wege gehen...
von einer aus meiner klasse, davon die mutter meinte ich soll mich an das schulamt wenden
ich versuche das morgen nochmal mit meiner lehrerin zu klären, wenn das nix bringt, werde ich andere wege gehen...
von einer aus meiner klasse, davon die mutter meinte ich soll mich an das schulamt wenden
04.05.2012 20:51
Zitat von svenja894:
ich muss mich gerade mal mega derbe auskotzen (sorry)
ich bin so fertig und nur am heulen..
und zwar habe ich mit meiner Klassenlehrerin abgemacht, dass ich mein praktikum in meiner Babypause mache, alles gut soweit..
heute kommt meine strengste lehrerin an (meine sportlehrerin) sie ist seit 10 jahren im bildungsgang, sie meinte ich müsste jetzt ein praktikum machen und das im altenheim in der pflege, sie weiß aber das ich das so nicht machen kann.. sie hatte heute in 3 altenheimen angerufen und die haben ihr alle gesagt, dass die mich nicht nehmen werden, aufgrund der SS und da das risiko so hoch sei, ja ie konnte aber nicht locker lassen und hat so lange rumtelefoniert, bis sie was gefunden hat ( ein unfreundlicher betrieb). jetzt habe ich das mutterschutzgesetz gelesen und da steht ja einiges für , dass ich es nicht darf und und und, habe dann heute noch bei der Landesanstalt für Arbeitsschutz in der schwangerenabteilung angerufen und die sagten das gleiche...
warum macht die olle das? will die das es nen risiko für mich wird?
das beste war ja noch, wo sie mit der einen leitung vom altenheim redete, da meinte die leitung, dass ich dann ja nicht wochenende und feiertags arbeiten kann, da meinte meine lehrerin "ach doch das kann die"
was soll das denn??
ich bin so sauer, mein freund ist sauer und meine ma auch, alle sind mega sauer
erstmal zur Schulleitung, dann zum arzt und Krankenschein holen...Wenn nötig bis zum Mutterschutz


04.05.2012 20:59
Zitat von DasJulchen03:
Zitat von svenja894:
ich muss mich gerade mal mega derbe auskotzen (sorry)
ich bin so fertig und nur am heulen..
und zwar habe ich mit meiner Klassenlehrerin abgemacht, dass ich mein praktikum in meiner Babypause mache, alles gut soweit..
heute kommt meine strengste lehrerin an (meine sportlehrerin) sie ist seit 10 jahren im bildungsgang, sie meinte ich müsste jetzt ein praktikum machen und das im altenheim in der pflege, sie weiß aber das ich das so nicht machen kann.. sie hatte heute in 3 altenheimen angerufen und die haben ihr alle gesagt, dass die mich nicht nehmen werden, aufgrund der SS und da das risiko so hoch sei, ja ie konnte aber nicht locker lassen und hat so lange rumtelefoniert, bis sie was gefunden hat ( ein unfreundlicher betrieb). jetzt habe ich das mutterschutzgesetz gelesen und da steht ja einiges für , dass ich es nicht darf und und und, habe dann heute noch bei der Landesanstalt für Arbeitsschutz in der schwangerenabteilung angerufen und die sagten das gleiche...
warum macht die olle das? will die das es nen risiko für mich wird?
das beste war ja noch, wo sie mit der einen leitung vom altenheim redete, da meinte die leitung, dass ich dann ja nicht wochenende und feiertags arbeiten kann, da meinte meine lehrerin "ach doch das kann die"
was soll das denn??
ich bin so sauer, mein freund ist sauer und meine ma auch, alle sind mega sauer
erstmal zur Schulleitung, dann zum arzt und Krankenschein holen...Wenn nötig bis zum Mutterschutz![]()
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da würd sie zuviele einbussen machen!!obwohl...hast du (svenja) mal geguckt was du für elterngeld bekommst???
was sagt eigentlich deine klassenlererin dazu??
04.05.2012 21:03
Zitat von Lilly_81:
Zitat von DasJulchen03:
Zitat von svenja894:
ich muss mich gerade mal mega derbe auskotzen (sorry)
ich bin so fertig und nur am heulen..
und zwar habe ich mit meiner Klassenlehrerin abgemacht, dass ich mein praktikum in meiner Babypause mache, alles gut soweit..
heute kommt meine strengste lehrerin an (meine sportlehrerin) sie ist seit 10 jahren im bildungsgang, sie meinte ich müsste jetzt ein praktikum machen und das im altenheim in der pflege, sie weiß aber das ich das so nicht machen kann.. sie hatte heute in 3 altenheimen angerufen und die haben ihr alle gesagt, dass die mich nicht nehmen werden, aufgrund der SS und da das risiko so hoch sei, ja ie konnte aber nicht locker lassen und hat so lange rumtelefoniert, bis sie was gefunden hat ( ein unfreundlicher betrieb). jetzt habe ich das mutterschutzgesetz gelesen und da steht ja einiges für , dass ich es nicht darf und und und, habe dann heute noch bei der Landesanstalt für Arbeitsschutz in der schwangerenabteilung angerufen und die sagten das gleiche...
warum macht die olle das? will die das es nen risiko für mich wird?
das beste war ja noch, wo sie mit der einen leitung vom altenheim redete, da meinte die leitung, dass ich dann ja nicht wochenende und feiertags arbeiten kann, da meinte meine lehrerin "ach doch das kann die"
was soll das denn??
ich bin so sauer, mein freund ist sauer und meine ma auch, alle sind mega sauer
erstmal zur Schulleitung, dann zum arzt und Krankenschein holen...Wenn nötig bis zum Mutterschutz![]()
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da würd sie zuviele einbussen machen!!obwohl...hast du (svenja) mal geguckt was du für elterngeld bekommst???
was sagt eigentlich deine klassenlererin dazu??
ich bekomme 2 jahre 150 €
also die hatte mich heute angerufen um mir zusagen, dass die andere lehrerin nen praktikum hat..
ja und ich sollte sie heute nochmal anrufen, aber habe es noch nicht gemacht, weil ich einfach zu fertig war..
rufe sie morgen an
04.05.2012 21:06
svenja, halte dich in dem Betrieb einfach an das Mutterschutzgesetzt
Sprich nicht heben, keine Toilettengänge, keine Spritzen, nicht mit Körperflüssigkeiten in Kontackt kommen.
Also nur Haare kämmen, und essen anreichen, spazieren gehen und spiele Spielen
außerdem erst nach 6 Uhr anfangen und vor 20 Uhr aufhören. Zudem nicht Wochenends und Feiertags arbeiten. Das ist nun mal Gesetz.
Oder geh zur Schulleitung denn in der Pflege kannst Du eigentlich so nicht arbeiten. Mich hat sogar die Betriebsärztin sofort ins BV geschickt.

Also nur Haare kämmen, und essen anreichen, spazieren gehen und spiele Spielen

Oder geh zur Schulleitung denn in der Pflege kannst Du eigentlich so nicht arbeiten. Mich hat sogar die Betriebsärztin sofort ins BV geschickt.
04.05.2012 21:11
Zitat von roedchen:
svenja, halte dich in dem Betrieb einfach an das MutterschutzgesetztSprich nicht heben, keine Toilettengänge, keine Spritzen, nicht mit Körperflüssigkeiten in Kontackt kommen.
Also nur Haare kämmen, und essen anreichen, spazieren gehen und spiele Spielenaußerdem erst nach 6 Uhr anfangen und vor 20 Uhr aufhören. Zudem nicht Wochenends und Feiertags arbeiten. Das ist nun mal Gesetz.
Oder geh zur Schulleitung denn in der Pflege kannst Du eigentlich so nicht arbeiten. Mich hat sogar die Betriebsärztin sofort ins BV geschickt.
ja zu mir meinte der mann von der landesanstalt für arbeitsschutz, dass es ja auch die ansteckenden krankheiten sind, die in der luft liegen...
das ding ist, dass ich in der ambulanten pflege bin...
und 3 altenheime nehmen mich nicht, wegen der berufsgenossenschaft
04.05.2012 21:14
Zitat von svenja894:
Zitat von roedchen:
svenja, halte dich in dem Betrieb einfach an das MutterschutzgesetztSprich nicht heben, keine Toilettengänge, keine Spritzen, nicht mit Körperflüssigkeiten in Kontackt kommen.
Also nur Haare kämmen, und essen anreichen, spazieren gehen und spiele Spielenaußerdem erst nach 6 Uhr anfangen und vor 20 Uhr aufhören. Zudem nicht Wochenends und Feiertags arbeiten. Das ist nun mal Gesetz.
Oder geh zur Schulleitung denn in der Pflege kannst Du eigentlich so nicht arbeiten. Mich hat sogar die Betriebsärztin sofort ins BV geschickt.
ja zu mir meinte der mann von der landesanstalt für arbeitsschutz, dass es ja auch die ansteckenden krankheiten sind, die in der luft liegen...
das ding ist, dass ich in der ambulanten pflege bin...
und 3 altenheime nehmen mich nicht, wegen der berufsgenossenschaft
Ambulante Pflege bekommt BV von der Frauenärztin. Zumindest hät meine mich sofort raus genommen. Stationär hätt mich meine FÄ noch bis 6. Monat arbeiten lassen.
04.05.2012 22:23
Zitat von saskia1984:
Zitat von MIMI79:
Mädels, ich hab gerade den Hammer gelesen. Ich dachte immer, dass ich jetzt nur noch 300 Euro Elterngeld kriege, weil ich ja nicht gearbeitet habe, aber laut dem Text von der offiziellen Seite des Bundes sieht es so aus, als würde mein Gehalt von vor der Elternzeit zu Grunde gelegt, d.h. inkl. Geschwisterbonus kriege ich sogar noch mehr Elterngeld als letztes Mal.![]()
![]()
wenn das stimmt
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das wäre so super! Mit einem Gehalt ist es echt mehr als eng, das wäre so super!!!
Guckt mal:
Berücksichtigt das Elterngeld die besondere Situation von Mehrkindfamilien?
Ja, und zwar in mehrfacher Hinsicht:
Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden.
Zweitens erhalten Mehrkindfamilien einen Geschwisterbonus. Danach wird das zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Dieser Erhöhungsbetrag wird abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten.
Versteht ihr Punkt 1 genauso??![]()
Nein, so ist es leider nicht! Schau mal:
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind.
doch scheinbar schon, hab heute ne andere Bekannte getroffen, das 2. Kind ist 1,5 Jahre jünger als das erste und sie kriegt mehr Elterngeld als beim ersten, weil das Nettogehalt von vor der 1. Ss gewertet wird, weil sie in Elternzeit war plus 10% Geschwisterbonus. Geil

04.05.2012 22:25
Kathi: Glückwunsch zum Outing und zu den Namen! Julius hatte ich auch auf meiner Liste
Svenja: das geht ja mal gar nicht!!! Die hat doch den Allerwertesten offen.
Reg dich jetzt erstmal nicht weiter auf, am Montag gehste erstmal zur Schulleitung, legst den Gesetzestext vor und schaust, was passiert. Wenn die nichts dagegen machen wollen, rufst du beim Kultusministerium an und knallst der ein paar vor den Karton!

Svenja: das geht ja mal gar nicht!!! Die hat doch den Allerwertesten offen.


04.05.2012 22:33
Zitat von MIMI79:
Zitat von saskia1984:
Zitat von MIMI79:
Mädels, ich hab gerade den Hammer gelesen. Ich dachte immer, dass ich jetzt nur noch 300 Euro Elterngeld kriege, weil ich ja nicht gearbeitet habe, aber laut dem Text von der offiziellen Seite des Bundes sieht es so aus, als würde mein Gehalt von vor der Elternzeit zu Grunde gelegt, d.h. inkl. Geschwisterbonus kriege ich sogar noch mehr Elterngeld als letztes Mal.![]()
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wenn das stimmt
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das wäre so super! Mit einem Gehalt ist es echt mehr als eng, das wäre so super!!!
Guckt mal:
Berücksichtigt das Elterngeld die besondere Situation von Mehrkindfamilien?
Ja, und zwar in mehrfacher Hinsicht:
Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden.
Zweitens erhalten Mehrkindfamilien einen Geschwisterbonus. Danach wird das zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Dieser Erhöhungsbetrag wird abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten.
Versteht ihr Punkt 1 genauso??![]()
Nein, so ist es leider nicht! Schau mal:
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind.
doch scheinbar schon, hab heute ne andere Bekannte getroffen, das 2. Kind ist 1,5 Jahre jünger als das erste und sie kriegt mehr Elterngeld als beim ersten, weil das Nettogehalt von vor der 1. Ss gewertet wird, weil sie in Elternzeit war plus 10% Geschwisterbonus. GeilWerde aber bei der Elterngeldstelle fragen, wie es läuft, ob die dann andere Belege brauchen, die beweisen, dass ich zu Hause war, in Elternzeit und nichts sonst verdient habe.
Kommt drauf an, wie alt das 1. Kind ist. Mein Sohn ist fast 3 bei der Geburt des 2. Kindes und da ich die letzten 12 Monate nix verdient hab, stehen mir nur 300 Euro zu. Ist bei den Mamas die ich kenne, auch so
04.05.2012 22:36
Zitat von saskia1984:
Zitat von MIMI79:
Zitat von saskia1984:
Zitat von MIMI79:
Mädels, ich hab gerade den Hammer gelesen. Ich dachte immer, dass ich jetzt nur noch 300 Euro Elterngeld kriege, weil ich ja nicht gearbeitet habe, aber laut dem Text von der offiziellen Seite des Bundes sieht es so aus, als würde mein Gehalt von vor der Elternzeit zu Grunde gelegt, d.h. inkl. Geschwisterbonus kriege ich sogar noch mehr Elterngeld als letztes Mal.![]()
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wenn das stimmt
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das wäre so super! Mit einem Gehalt ist es echt mehr als eng, das wäre so super!!!
Guckt mal:
Berücksichtigt das Elterngeld die besondere Situation von Mehrkindfamilien?
Ja, und zwar in mehrfacher Hinsicht:
Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden.
Zweitens erhalten Mehrkindfamilien einen Geschwisterbonus. Danach wird das zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Dieser Erhöhungsbetrag wird abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten.
Versteht ihr Punkt 1 genauso??![]()
Nein, so ist es leider nicht! Schau mal:
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind.
doch scheinbar schon, hab heute ne andere Bekannte getroffen, das 2. Kind ist 1,5 Jahre jünger als das erste und sie kriegt mehr Elterngeld als beim ersten, weil das Nettogehalt von vor der 1. Ss gewertet wird, weil sie in Elternzeit war plus 10% Geschwisterbonus. GeilWerde aber bei der Elterngeldstelle fragen, wie es läuft, ob die dann andere Belege brauchen, die beweisen, dass ich zu Hause war, in Elternzeit und nichts sonst verdient habe.
Kommt drauf an, wie alt das 1. Kind ist. Mein Sohn ist fast 3 bei der Geburt des 2. Kindes und da ich die letzten 12 Monate nix verdient hab, stehen mir nur 300 Euro zu. Ist bei den Mamas die ich kenne, auch so
und meiner wird gerade 2. Das sind ja nur 6 Monate mehr, als bei der Bekannten. Wie gesagt, vielleicht muss man auch andere Nachweise beilegen, damit das klappt. ich werder auf jeden Fall mit denen sprechen, weil der Gesetzestext, den ich hier reinkopiert habe (der erste Punkt) sagt es auch ganz deutlich. Ich hab ja nicht gekündigt und bin in Elternzeit

05.05.2012 03:32
@mimi...bist du denn noch offiziel in elternzeit?? Denn könnte das tatsächlich der fall sein mit dem mehr elrngeld!! Ach und


05.05.2012 08:15
Zitat von DasJulchen03:
Zitat von Chrysanthes:
Zitat von Schokopo82:
Zitat von Lilly_81:
Zitat von Schokopo82:
Zitat von Lilly_81:
@schokopopo...warum wirst du nich stillen?? Schön das dein schatz dich so entlastet!!
Weil ich beim 1.Kind so nen Probleme hatte. Deswegen entscheide ich mich dagegen.
Muss ja beim 2. Nich auch so sein!!?!!
Ja, hast ja Recht. Aber ich möchte nicht stillen.
Ist eine ganz persönliche Entscheidung. Ich möchte gerne stillen, hoffe es klappt. Habe aber auch noch keine Vormilch.
Das hat nichts mit der Vormilch zu tunWichtig ist die Menge ab Geburt. Ich würde gerne wieder stillen
Mein Großer kam 1 Jahr in den Genuss
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Habe immer gelesen das nun die Vormilch langsam kommen könnte und hatte mir schon Gedanken gemacht, ob es negativ ist, wenn es noch nicht so ist.
Aber das ist gut zu hören was ihr als erfahrene Mamis dazu sagt.
Möchte auch länger stillen. Gehe nach 6 Monaten schon wieder arbeiten, aber möchte stillend wieder in den Beruf. Da mein Kind bei mir in die Kita geht, würde das klappen.
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