Mütter- und Schwangerenforum

Wohngeld / Kinderzuschlag / oder sonstiges?

Gehe zu Seite:
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 13:55
Hallo

Ich nochmal ))
Wie in dem anderen Post schon gesagt, meine Tochter wird bald 2 Jahre.
Ich bin noch in elternzeit (beziehe aber kein elterngeld mehr) meine Tochter geht im august in die Kita.

Mein Mann ist Geringverdiener , verdient 1350€ + 185 kindergeld.

Unsere Miete beträgt 385 kalt + 125 NK + 85 Heizkosten.
Mein mann arbeitet 30min von hier weg und alleine gehen schon kanpp 170€ sprit im monat drauf!
Nun habe ich von einigen Gehört dass wir ggf Kindergeldzuschlag beantragen können.... Was genau ist das und wann steht es uns zu?
Was ist mit Wohngeld , würde uns das ggf zustehen?

Oder gibt es andere möglichkeiten ggf sogar aufstockendes ALG2 zu betragen?

Kenne mich darin überhaupt nicht aus, habe vom Amt noch nie was nötig gehabt und ncoh nie was damit zutun gehabt.

Kennt sich da ggf einer aus?

daaaanke schonmal vorab :*
07.04.2014 14:03
Gehst du dann ab August wieder arbeiten? Für den kurzen Zeitraum würde ich sonst wohl nichts mehr beantragen, aber wenn nicht würde ich einfach mal einen Termin beim Amt machen und mich so erkundigen, da die Grenzen teilweise abhängig des Bundeslandes sind.
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 14:08
also einen job habe ich leider nicht ... müsste mir dann erstmal einen suchen und da mausi erstmal nur bis halb 12 in die kita geht ist das echt blöd....
07.04.2014 14:09
Zitat von STMS2012:

also einen job habe ich leider nicht ... müsste mir dann erstmal einen suchen und da mausi erstmal nur bis halb 12 in die kita geht ist das echt blöd....


Suche doch einfach mal, irgendwo wird es sicherlich was geben.
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 14:12
jaaa ich werde auch aufejdnefall was suchen... hab ich soweiso vor....
raspberry_kiss
14431 Beiträge
07.04.2014 14:12
mal doof zwischengefragt, wo beantragt man das wohngeld eigentlich?
07.04.2014 14:13
Ich kann dir nur aus meiner Situation berichten. Ich mache ab september nochmal eine ausbildung OHNE lehrlingsgehalt (schulische Ausbildung). Da es dann mehr als knapp wird, werde ich einen Antrag beim Jugendamt stellen, dass die kosten erstattet oder teilweise übernommen werden, für beide Kindergartenplätze meiner Kinder.
Dieser Antrag geht aber nur, wenn ich vorher Wohngeld und Kinderwunsches beantragt habe.
Für Kinderwunsches geht man zur familienkasse. Für Wohngeld gibt es einen Vordruck im Internet.
Wenn beides abgelehnt werden würde, greift der Antrag für das Jugendamt.

Gehe einfach mal los und erkundige dich.
Alles liebe
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 14:13
Zitat von raspberry_kiss:

mal doof zwischengefragt, wo beantragt man das wohngeld eigentlich?


bei der stadt beim wohnungsamt
raspberry_kiss
14431 Beiträge
07.04.2014 14:14
Zitat von STMS2012:

Zitat von raspberry_kiss:

mal doof zwischengefragt, wo beantragt man das wohngeld eigentlich?


bei der stadt beim wohnungsamt


ah okay... dachte immer, dass man da zur arge muss...
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 14:14
Zitat von Küstenkind:

Ich kann dir nur aus meiner Situation berichten. Ich mache ab september nochmal eine ausbildung OHNE lehrlingsgehalt (schulische Ausbildung). Da es dann mehr als knapp wird, werde ich einen Antrag beim Jugendamt stellen, dass die kosten erstattet oder teilweise übernommen werden, für beide Kindergartenplätze meiner Kinder.
Dieser Antrag geht aber nur, wenn ich vorher Wohngeld und Kinderwunsches beantragt habe.
Für Kinderwunsches geht man zur familienkasse. Für Wohngeld gibt es einen Vordruck im Internet.
Wenn beides abgelehnt werden würde, greift der Antrag für das Jugendamt.

Gehe einfach mal los und erkundige dich.
Alles liebe


mit kinderwunsches meinst du den kinderzuschlag von 140€ oder ???
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 14:15
Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von STMS2012:

Zitat von raspberry_kiss:

mal doof zwischengefragt, wo beantragt man das wohngeld eigentlich?


bei der stadt beim wohnungsamt


ah okay... dachte immer, dass man da zur arge muss...


neeee dafür gibts ein extra amt ))
so ist es zumindest hier bei uns !!!
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 14:19
achja....

ich ahbe mal einen kinderzuschlag rechner gemacht!

Laut dem rechner würden wir es bekommen....

jetzt steht dadrunter : unbedeckter bedarf..... ?

was genau heisst das ???
Siehe bild ....

07.04.2014 14:41
Sind die 1350€ Netto oder Brutto?

Wir haben kein Kinderzuschlag bekommen,weil wir angeblich zuviel haben. Laut diesem Rechner hätten wir auch was bekomm,was aber nicht stimmte.
Lindina
583 Beiträge
07.04.2014 14:47
Bei uns ist es ähnlich nur das wir zwei Kinder haben. Nachdem ich dann gelesen habe das man unter Umständen den Kinderzuschlag zurück zahlen muss falls es mal etwas mehr Lohn gibt (Überstunden, Urlaubsgeld) hab ich mich dagegen entschieden.
Hat man kein Festgehalt sondern wird nach Stunden bezahlt muss man jeden Monat die Abrechnung vorlegen.

Kannst du die Stundenzahl nicht erhöhen auf 35 Std. die Woche? So hat man normalerweise genug Zeit um wenigstens geringfügig arbeiten zu gehen.
Mir ist das inzwischend lieber wie irgendwo Geld zu beantragen.

Oder verkauft das Auto (so blöd wie sich das anhört) mein Mann wird entweder von einem Kollegen mitgenommen oder fährt mit dem Bus. An den Tagen an denen er das Monatsticket nicht braucht kann ich damit fahren.

STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 14:47
Zitat von Mama_2o13:

Sind die 1350€ Netto oder Brutto?

Wir haben kein Kinderzuschlag bekommen,weil wir angeblich zuviel haben. Laut diesem Rechner hätten wir auch was bekomm,was aber nicht stimmte.



netto !!!
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt