Mütter- und Schwangerenforum

Wohngeld / Kinderzuschlag / oder sonstiges?

Gehe zu Seite:
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 14:49
Zitat von Lindina:

Bei uns ist es ähnlich nur das wir zwei Kinder haben. Nachdem ich dann gelesen habe das man unter Umständen den Kinderzuschlag zurück zahlen muss falls es mal etwas mehr Lohn gibt (Überstunden, Urlaubsgeld) hab ich mich dagegen entschieden.
Hat man kein Festgehalt sondern wird nach Stunden bezahlt muss man jeden Monat die Abrechnung vorlegen.

Kannst du die Stundenzahl nicht erhöhen auf 35 Std. die Woche? So hat man normalerweise genug Zeit um wenigstens geringfügig arbeiten zu gehen.
Mir ist das inzwischend lieber wie irgendwo Geld zu beantragen.

Oder verkauft das Auto (so blöd wie sich das anhört) mein Mann wird entweder von einem Kollegen mitgenommen oder fährt mit dem Bus. An den Tagen an denen er das Monatsticket nicht braucht kann ich damit fahren.



mein mann hat ein festgehalt.

er ist der einzige auf der arbeit der von hier kommt also kann er nciht vom kollegen mitgenommen werden und bus geht auch nicht, weil dort keine bsuse hinfahren und wenn dann nicht so früh bzw so spät weil er früh und spätschiht hat.
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 14:51
achjaaa.... urlaubsgeld und weihnachtsgeld bekommt er keins...
07.04.2014 15:00
Zitat von STMS2012:

Zitat von Mama_2o13:

Sind die 1350€ Netto oder Brutto?

Wir haben kein Kinderzuschlag bekommen,weil wir angeblich zuviel haben. Laut diesem Rechner hätten wir auch was bekomm,was aber nicht stimmte.



netto !!!


Dann fallt ihr bei Wohngeld un Kinderzuschlag raus.
07.04.2014 15:03
Zitat von STMS2012:

Zitat von Küstenkind:

Ich kann dir nur aus meiner Situation berichten. Ich mache ab september nochmal eine ausbildung OHNE lehrlingsgehalt (schulische Ausbildung). Da es dann mehr als knapp wird, werde ich einen Antrag beim Jugendamt stellen, dass die kosten erstattet oder teilweise übernommen werden, für beide Kindergartenplätze meiner Kinder.
Dieser Antrag geht aber nur, wenn ich vorher Wohngeld und Kinderwunsches beantragt habe.
Für Kinderwunsches geht man zur familienkasse. Für Wohngeld gibt es einen Vordruck im Internet.
Wenn beides abgelehnt werden würde, greift der Antrag für das Jugendamt.

Gehe einfach mal los und erkundige dich.
Alles liebe


mit kinderwunsches meinst du den kinderzuschlag von 140€ oder ???


Ja, Sorry verschrieben
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 15:03
Zitat von Mama_2o13:

Zitat von STMS2012:

Zitat von Mama_2o13:

Sind die 1350€ Netto oder Brutto?

Wir haben kein Kinderzuschlag bekommen,weil wir angeblich zuviel haben. Laut diesem Rechner hätten wir auch was bekomm,was aber nicht stimmte.



netto !!!


Dann fallt ihr bei Wohngeld un Kinderzuschlag raus.


warum??? beim kinderzuschlag sagt er mir dass ich was bekommen würde ....
07.04.2014 15:07
Zitat von STMS2012:

Zitat von Mama_2o13:

Zitat von STMS2012:

Zitat von Mama_2o13:

Sind die 1350€ Netto oder Brutto?

Wir haben kein Kinderzuschlag bekommen,weil wir angeblich zuviel haben. Laut diesem Rechner hätten wir auch was bekomm,was aber nicht stimmte.



netto !!!


Dann fallt ihr bei Wohngeld un Kinderzuschlag raus.


warum??? beim kinderzuschlag sagt er mir dass ich was bekommen würde ....


Hat er bei uns auch gesagt und nix da. Hab den Bescheid sogar hier zu liegen. Bekommst du Geld vom Statt? ALG II oder ALG I ?
Kinderzuschlag gilt für Geringverdiener die ein NETTOVERDIENST von 900€ hat. Wir haben es mit dem Gehalt von meinem Mann,Kindergeld und Elterngeld beantragt und eine Absage erhalten. Kann ich die gerne auch belegen. Und mein Mann hat bei weitem weniger Netto raus als deiner,ich sag mal locker flockig 400-500€
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 15:11
Zitat von Mama_2o13:

Zitat von STMS2012:

Zitat von Mama_2o13:

Zitat von STMS2012:

...


Dann fallt ihr bei Wohngeld un Kinderzuschlag raus.


warum??? beim kinderzuschlag sagt er mir dass ich was bekommen würde ....


Hat er bei uns auch gesagt und nix da. Hab den Bescheid sogar hier zu liegen. Bekommst du Geld vom Statt? ALG II oder ALG I ?
Kinderzuschlag gilt für Geringverdiener die ein NETTOVERDIENST von 900€ hat. Wir haben es mit dem Gehalt von meinem Mann,Kindergeld und Elterngeld beantragt und eine Absage erhalten. Kann ich die gerne auch belegen. Und mein Mann hat bei weitem weniger Netto raus als deiner,ich sag mal locker flockig 400-500€


nein bekomm nix vom staat.
und ich bekomme auch kein elterngeld....

wir haben nur den lohn sonst nix !!!!!!
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 15:14
zitat von der argentur für arbeit auf der seite :
Zitat:
Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen.


Da steht mindeseinkommen 900€ !!!
07.04.2014 15:15
Trotzdem verdient er dafür zuviel um Kinderzuschlag zu beantragen.
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 15:59
Ich versteh die rechnung nicht ! Habe drei verachiedene rechner genacht uberall kommtdas selbe bei raus ! Hmmm ich werde wohl einfach mal hinfahren ! 510 miete + 85 heizung + 85 strom ! Da bleibt ja nicht viel ubrig !!!!
07.04.2014 16:04
Warum beabtragst du dann nicht Unterstüzung? Also ALG I oder II ?

Vorbei fahren kannst du gerne , oder einfach versuchen zu beantragen.
Das Mindesteinkommen beträgt ja 900€ für ein Ehepaar und da liegt ihr ja drüber.
Tanzmäusle
4214 Beiträge
07.04.2014 16:07
Als mein Mann noch weniger verdient hat, hab ich bei der Familienkasse angerufen. Da wurde mir gesagt, dass wir mit einem Einkommen von 1250€ + Kindergeld eventuell einen Anspruch auf Kinderzuschlag hätten, das ganze aber auf die individuellen Ein-und Ausnahmen ankommt.
Wir haben dann einen Antrag zugeschickt bekommen, den wir ausgefüllt mit unseren Mietvertrag (+und andere Fixkosten wie Versicherungen glaube ich) zurücksenden sollten.
Glücklicherweise kam es dazu nicht, da mein Mann eine gute Gehaltserhöhung bekam

Ruf doch einfach mal an und erkundige dich
STMS2012
254 Beiträge
07.04.2014 16:34
Zitat von Mama_2o13:

Warum beabtragst du dann nicht Unterstüzung? Also ALG I oder II ?

Vorbei fahren kannst du gerne , oder einfach versuchen zu beantragen.
Das Mindesteinkommen beträgt ja 900€ für ein Ehepaar und da liegt ihr ja drüber.


Ich kapiere nix mehr hahaha sorry

ich verstehe dass so dass man mindestens 900 verdiendn muss !!!


Aber irgedwo musste ich doch zuschusse bekommen oder bekomm ich garnichts ???
07.04.2014 16:36
Zitat von STMS2012:

Zitat von Mama_2o13:

Warum beabtragst du dann nicht Unterstüzung? Also ALG I oder II ?

Vorbei fahren kannst du gerne , oder einfach versuchen zu beantragen.
Das Mindesteinkommen beträgt ja 900€ für ein Ehepaar und da liegt ihr ja drüber.


Ich kapiere nix mehr hahaha sorry

ich verstehe dass so dass man mindestens 900 verdiendn muss !!!


Aber irgedwo musste ich doch zuschusse bekommen oder bekomm ich garnichts ???


Na ALG II is zB auch nen Zuschuss oder ALG I , wenn du 1 Jahr vor der Schwangerschaft in Beschäftigung warst.

Ne,also ich versteh es das man nur 900 netto haben darf. ^^ So stand es (bin ich der Meinung) auch auf dem Bescheid drauf.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt