DRINGEND Wer kennt sich mit Gesetz aus????
28.07.2011 13:22
ER hat bestellt, dann hat doch sicher auch ER die Lieferadresse angegeben?
28.07.2011 13:23
Also ich versteh das so, dass er Möbel bestellt hat und jetzt behauptet, dass die Freundin diese bestellt hätte - somit also nicht bezahlt? Richtig so?
28.07.2011 13:24
ja klar lügt er
sie haben ja zusammen die bestellung gemacht
und nun sagte ER dem INKASSO das meine Freundin (seine EX) ohne sein wissen die möbel bestellt hat
und meine Freundin hat jetzt das schreiben vom INKASSO bekommen was Der denen gesagt hat weil er vill. nicht zahlen kann so ein A.........
Meine Freundin ist am boden sie weiss net was sie machen soll
sie haben ja zusammen die bestellung gemacht
und nun sagte ER dem INKASSO das meine Freundin (seine EX) ohne sein wissen die möbel bestellt hat
und meine Freundin hat jetzt das schreiben vom INKASSO bekommen was Der denen gesagt hat weil er vill. nicht zahlen kann so ein A.........
Meine Freundin ist am boden sie weiss net was sie machen soll
28.07.2011 13:25
Zitat von eternity:
Also ich versteh das so, dass er Möbel bestellt hat und jetzt behauptet, dass die Freundin diese bestellt hätte - somit also nicht bezahlt? Richtig so?
... so les ichs langsam auch raus. Clever wie wir sind!
28.07.2011 13:26
Zitat von milalala1982:
ja klar lügt er
sie haben ja zusammen die bestellung gemacht
und nun sagte ER dem INKASSO das meine Freundin (seine EX) ohne sein wissen die möbel bestellt hat
und meine Freundin hat jetzt das schreiben vom INKASSO bekommen was Der denen gesagt hat weil er vill. nicht zahlen kann so ein A.........
Meine Freundin ist am boden sie weiss net was sie machen soll
Tja, dumm gelaufen. Schrank zurückgeben, sofern möglich, oder bezahlen. Hier steht halt Aussage gegen Aussage, was will man machen.
28.07.2011 13:26
Also, zur Polizei muss sie deswegen noch lange nicht, solche Fälle regeln sich im Zivilrecht.
Er hat die Möbel auf ihren Namen bestellt? Das ist soweit noch okay.
Wer hat sie bezahlt?
Wenn er sie bezahlt hat, gehören sie nach dem Zivilrecht ihm, egal wohin sie geliefert wurden.
Hat sie sie bezahlt, gehören sie ihr.
Haben sie sich die Möbel geteilt oder zusammen abgezahlt, greift das Gewohnheitsrecht. Müssen sie sich also teilen.
Im § 263 I StGB steht:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wichtig ist hierbei der zweite Teilsatz:
... daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,...
Wenn sie sich da nichts vorwerfen kann und ihn nicht bewusst angelogen hat, oder ihm etwas vorgespielt hat, ist es auch kein Betrug.
Er hat die Möbel auf ihren Namen bestellt? Das ist soweit noch okay.
Wer hat sie bezahlt?
Wenn er sie bezahlt hat, gehören sie nach dem Zivilrecht ihm, egal wohin sie geliefert wurden.
Hat sie sie bezahlt, gehören sie ihr.
Haben sie sich die Möbel geteilt oder zusammen abgezahlt, greift das Gewohnheitsrecht. Müssen sie sich also teilen.
Im § 263 I StGB steht:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wichtig ist hierbei der zweite Teilsatz:
... daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,...
Wenn sie sich da nichts vorwerfen kann und ihn nicht bewusst angelogen hat, oder ihm etwas vorgespielt hat, ist es auch kein Betrug.
28.07.2011 13:27
Zitat von Izzzy:
Also, zur Polizei muss sie deswegen noch lange nicht, solche Fälle regeln sich im Zivilrecht.
Er hat die Möbel auf ihren Namen bestellt? Das ist soweit noch okay.
Wer hat sie bezahlt?
Wenn er sie bezahlt hat, gehören sie nach dem Zivilrecht ihm, egal wohin sie geliefert wurden.
Hat sie sie bezahlt, gehören sie ihr.
Haben sie sich die Möbel geteilt oder zusammen abgezahlt, greift das Gewohnheitsrecht. Müssen sie sich also teilen.
Im § 263 I StGB steht:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wichtig ist hierbei der zweite Teilsatz:
... daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,...
Wenn sie sich da nichts vorwerfen kann und ihn nicht bewusst angelogen hat, oder ihm etwas vorgespielt hat, ist es auch kein Betrug.
... ich glaub, hier hat noch gar keiner bezahlt!
28.07.2011 13:28
Dann gebt doch die Möbel einfach wieder an das Versandhaus raus?! Die stehen eh noch unter Eigentumsvorbehalt. Außerdem wenn der Exfreund schon ein paar Raten bezahlt hat und dann aufgehört hat, wird er wohl kaum mit der Argumentation durchkommen, dass SIE auf seinen Namen bestellt hat, ohne dass ER davon wusste.
28.07.2011 13:29
es ging alles auf ihn er hat bei dem Katalog angerufen im beisein meiner besten freundin (seiner ex) und er hat die adresse von der freundin von meiner besten freundin angegeben.
und jetzt will oder kann er nicht zahlen und macht es auf so eine miese schiene
und jetzt will oder kann er nicht zahlen und macht es auf so eine miese schiene
28.07.2011 13:30
Ich kenn sowas von meiner Schwester. Die war vor zwei Jahren mit einem zusammen, der dann einen Laptop im Internet auf den Namen meiner Mum bestellt hat. Also meine Schwester hat zu der Zeit noch bei meiner Mum gewohnt und er (dank vieler Lügen) leider auch für eine gewisse Zeit.
Als das Päckchen kam, hat meine Mum unterschrieben und plumps - sie konnte nicht nachweisen, dass sie den Laptop nicht bestellt hat. Wird also sehr schwer werden zu beweisen, dass deine Freundin (oder die Freundin der Freundin
) die Möbel tatsächlich nicht bestellt hat - sofern sie bei der Lieferung unterschrieben hat.
Als das Päckchen kam, hat meine Mum unterschrieben und plumps - sie konnte nicht nachweisen, dass sie den Laptop nicht bestellt hat. Wird also sehr schwer werden zu beweisen, dass deine Freundin (oder die Freundin der Freundin
) die Möbel tatsächlich nicht bestellt hat - sofern sie bei der Lieferung unterschrieben hat.
28.07.2011 13:31
sie hat mir gerad das geschrieben
da steht wenn die nicht zu einer klärung kommen ,,empfehlen die der auftragstellerin eine anzeige gegen unbekannt zu machen
aber wenn ,meinen sie mit auftragsterin
was meint die inkasso damit????
da steht wenn die nicht zu einer klärung kommen ,,empfehlen die der auftragstellerin eine anzeige gegen unbekannt zu machen
aber wenn ,meinen sie mit auftragsterin
was meint die inkasso damit????
28.07.2011 13:34
Zitat von milalala1982:
es ging alles auf ihn er hat bei dem Katalog angerufen im beisein meiner besten freundin (seiner ex) und er hat die adresse von der freundin von meiner besten freundin angegeben.
und jetzt will oder kann er nicht zahlen und macht es auf so eine miese schiene
Die eine Dame am Telefon wird sich aber leider wohl nicht daran erinnern können...
28.07.2011 13:36
ne bestimmt nicht aber zeichnen die des nicht auf naja wird wohl bestimmt gelöscht sein
28.07.2011 13:39
Zitat von milalala1982:
sie hat mir gerad das geschrieben
da steht wenn die nicht zu einer klärung kommen ,,empfehlen die der auftragstellerin eine anzeige gegen unbekannt zu machen
aber wenn ,meinen sie mit auftragsterin
was meint die inkasso damit????
Dem Versandhaus...mein Gott, auch wenn es doof ist, aber ich würde alleine um meine Ruhe dann zu haben kleine Raten vereinbaren, und dann hat sich die Sache...und sie einen Schrank, den sie selber bezahlt hat.
Das ist zwar viel Lehrgeld, aber sie wird sich überlegen noch mal alles zu verkaufen, umzuziehen und auch einen Typen zu vertrauen..
Habe das selber durch, und weiss wovon ich rede...und jetzt sind es meine Möbel, die ich sicher nicht verkaufen werde, und wenn gemeinsame Anschaffungen gemacht werden, heisst das auch gemeinsam...fertig...Deine Freundin hätte theoretisch ( da sie noch keine Wohnung hatte) auf die Bestellung verzichten können, und sich dann nach und nach aus den kleinanzeigen was besorgen können...
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