Mütter- und Schwangerenforum

Geteilte kosten bei medizinisch notwendigen Anschaffungen/behandlungen?

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Janna
19141 Beiträge
31.01.2020 16:47
Hallo ihr lieben,

Ich lebe mit meinen beiden Kindern getrennt vom Papa. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis und verstehen uns weiterhin gut.

Ich bekomme für beide Kinder den regulären Satz Unterhalt.

Meine kleine trägt seit knapp 3/4 Jahr eine Brille und muss nun zur früh behandlung zum Kieferorthopäden. Alles kosten die nun zusätzlich auf mich zu kommen. Sie bekommt jetzt schon ihre 2. Brille. Wieder 120€ die ich zusätzlich leisten muss. Die Behandlungen beim Kieferorthopäden werden zu 80% von der Krankenkasse übernommen, den Rest muss ich zahlen.

Unser großer Sohn ist Autist und bringt daher auch reichlich unvorhergesehene Kosten mit sich.

Aktuell leiste ich diese Kosten komplett selbst.

Meine Frage ist nun, bespreche ich diese extra Kosten mit dem Papa und bitte ihn, sich zu beteiligen oder mach ich es nicht?
Ich möchte nicht auf rechtliches Zeug beharren und ihn sozusagen "die Pistole auf die Brust" setzten.
Ich möchte nur wissen wie ihr an meiner Stelle handeln würdet.

Ich bin derzeit nicht berufstätig.
Komme aber selbst für unseren kompletten Lebensunterhalt auf. Beziehe also keine Zuschüsse oder Geld vom Amt.
Ich komme, dank gutem Polster, gut zurecht nur ist jedes Polster auch irgendwann leer

Bevor die Frage kommt wieso ich nicht arbeiten gehe.
Wir sind im August 180km weiter weg gezogen, meine kleine hat nicht sofort einen kiga Platz bekommen, beim großen gab es parallel Schwierigkeiten in der schule so dass er nur kurz beschult werden konnte. Das heisst; die Voraussetzungen waren einfach nicht gegeben dass ich mich auf jobsuche begeben konnte.
Jetzt wird der grosse seid einer Woche vollbeschult und wir schauen erst mal wie es damit so läuft.

Danke für eure Antworten

Lg Janna
Ashena
3397 Beiträge
31.01.2020 17:52
Ich würde es tun, rechtlich nennt sich das Sonderbedarf. Nachdem es ja Dinge sind die euren gemeinsamen Kindern helfen wüsste ich auch nicht wieso sich ein verantwortungsvoller Vater da querstellen sollte...
nilou
14020 Beiträge
31.01.2020 19:03
Klar würde ich mit dem Vater darüber reden und die Kosten teilen. Was spricht dagegen wenn ihr euch auch noch gut versteht?

Es ist ja sicher auch im Interesse des Vaters das Spange und Brille fürs Kind da sind und auch passen/helfen.
DieOhneNamen
28882 Beiträge
31.01.2020 19:09
Huhu.
Natürlich.
Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt wüsste ich keinen Grund weshalb das nicht geteilt werden sollte.

Die Brillenkosten halten sich ja anscheinend auch in Grenzen, wenigstens etwas.

LG
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
31.01.2020 19:27
Es ist zwar rechtlich gesehen ein Sonderbedarf, ABER normalerweise zahlt die Krankenkasse die Brillengläser und es gibt Optiker, die bieten kostenlose Brillengestelle. Da find ich es schon heikel, wenn man m.M.n. "unnötige" 120 EUR für eine Kinderbrille ausgebe und dann vom Kindsvater die Kosten erstattet haben möchte. Bei den Kosten für den Kieferorthopäden muss man auch bedenken, dass du ERSTMAL 20 % selbst zahlen musst, die du aber nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet bekommst. Die Erstattung würde dann entsprechend dem Kindsvater zustehen, wenn er die Kosten als Sonderbedarf beim Unterhalt trägt.

Bezüglich der Kosten für deinen Sohn seh ich das anders. Diese Kosten sind tatsächlich notwendig und sollten vom Vater mitgetragen werden, sofern ein Mehrbedarf aufgrund des Autismus bisher beim Unterhalt nicht mit berücksichtigt wurde.
Metalgoth
17541 Beiträge
31.01.2020 19:29
Zitat von BlödmannVomDienst:

Es ist zwar rechtlich gesehen ein Sonderbedarf, ABER normalerweise zahlt die Krankenkasse die Brillengläser und es gibt Optiker, die bieten kostenlose Brillengestelle. Da find ich es schon heikel, wenn ich m.M.n. "unnötige" 120 EUR für eine Kinderbrille ausgebe und dann vom Kindsvater die Kosten erstattet haben möchte. Bei den Kosten für den Kieferorthopäden muss man auch bedenken, dass du ERSTMAL 20 % selbst zahlen musst, die du aber nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet bekommst. Die Erstattung würde dann entsprechend dem Kindsvater zustehen, wenn er die Kosten als Sonderbedarf beim Unterhalt trägt.

Bezüglich der Kosten für deinen Sohn seh ich das anders. Diese Kosten sind tatsächlich notwendig und sollten vom Vater mitgetragen werden, sofern ein Mehrbedarf aufgrund des Autismus bisher beim Unterhalt nicht mit berücksichtigt wurde.

Was die Krankenkasse bei Kinderbrillen übernimmt, ist ein Witz.
Es macht einfach keinen Sinn, bei einem Kind das Billigste zu nehmen. Die ist nach 2 Wochen kaputt
DieOhneNamen
28882 Beiträge
31.01.2020 19:36
Zitat von BlödmannVomDienst:

Es ist zwar rechtlich gesehen ein Sonderbedarf, ABER normalerweise zahlt die Krankenkasse die Brillengläser und es gibt Optiker, die bieten kostenlose Brillengestelle. Da find ich es schon heikel, wenn man m.M.n. "unnötige" 120 EUR für eine Kinderbrille ausgebe und dann vom Kindsvater die Kosten erstattet haben möchte. Bei den Kosten für den Kieferorthopäden muss man auch bedenken, dass du ERSTMAL 20 % selbst zahlen musst, die du aber nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet bekommst. Die Erstattung würde dann entsprechend dem Kindsvater zustehen, wenn er die Kosten als Sonderbedarf beim Unterhalt trägt.

Bezüglich der Kosten für deinen Sohn seh ich das anders. Diese Kosten sind tatsächlich notwendig und sollten vom Vater mitgetragen werden, sofern ein Mehrbedarf aufgrund des Autismus bisher beim Unterhalt nicht mit berücksichtigt wurde.


Deine Aussage stimmt so einfach nicht.

Die KK übernimmt fast nix.

Wir kämpfen seit 8 Jahren um Übernahme und nix außer den Regelsatz gibt es.

BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
31.01.2020 19:37
Zitat von Metalgoth:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Es ist zwar rechtlich gesehen ein Sonderbedarf, ABER normalerweise zahlt die Krankenkasse die Brillengläser und es gibt Optiker, die bieten kostenlose Brillengestelle. Da find ich es schon heikel, wenn ich m.M.n. "unnötige" 120 EUR für eine Kinderbrille ausgebe und dann vom Kindsvater die Kosten erstattet haben möchte. Bei den Kosten für den Kieferorthopäden muss man auch bedenken, dass du ERSTMAL 20 % selbst zahlen musst, die du aber nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet bekommst. Die Erstattung würde dann entsprechend dem Kindsvater zustehen, wenn er die Kosten als Sonderbedarf beim Unterhalt trägt.

Bezüglich der Kosten für deinen Sohn seh ich das anders. Diese Kosten sind tatsächlich notwendig und sollten vom Vater mitgetragen werden, sofern ein Mehrbedarf aufgrund des Autismus bisher beim Unterhalt nicht mit berücksichtigt wurde.

Was die Krankenkasse bei Kinderbrillen übernimmt, ist ein Witz.
Es macht einfach keinen Sinn, bei einem Kind das Billigste zu nehmen. Die ist nach 2 Wochen kaputt


Meine Kinder sind alle 3 Brillenträger. Also ich weiß durchaus, was die Kasse zahlt. Die Entspiegelung bspw. kostet extra, aber das sind nichtmal 20 EUR. Und es gibt durchaus auch günstige Gestelle oder eben kostenlose. Ich habe letztens für meine Jüngste 2 neue Brillen für ca. 60 EUR inkl. Entspiegelung gekauft. Und ich weiß nicht, was andere Kinder mit ihren Brillen machen, aber selbst bei meinem Kamikaze Kind hält die Brille länger als 2 Jahre. Und meine Älteste hat ihre Brille jetzt 5 Jahre getragen (die Gläser wurden nur immer wieder erneuert) und die ist "theoretisch" immer noch tragbar, also nicht kaputt (etwas der Lack ab ). Ok die war auch etwas teurer, aber immer noch unter 100 EUR. Jetzt hat sie sich nen schickes, neues Brillengestell (unabhängig vom Preis) ausgesucht, wir haben dafür extra die teuren dünnen Gläser genommen und es waren trotzdem "nur" 149 EUR (OHNE Rezept). Was wir beide schon teuer fanden. Man muss nicht immer viel Geld ausgeben. Man kann natürlich, aber gerade wenn das Geld nicht auf den Bäumen wächst, würde ich es eben nicht machen.
31.01.2020 19:37
Rechtlich müsste man sich tatsächlich jeden Posten ansehen, gerade bei Deinem Sohn. Aber wenn Ihr ein gutes Verhältnis habt, sprecht Ihr doch bestimmt ohnehin wichtige Dinge vorher ab?! Dann würde ich auch eine Kostenteilung ansprechen. Anders wäre es für mich allerdings, wenn ich finanziell d e u t l i c h besser gestellt wäre als der Vater, dann würde ich wegen 120€ Brillenzuzahlung nicht rummachen...

BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
31.01.2020 19:38
Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Es ist zwar rechtlich gesehen ein Sonderbedarf, ABER normalerweise zahlt die Krankenkasse die Brillengläser und es gibt Optiker, die bieten kostenlose Brillengestelle. Da find ich es schon heikel, wenn man m.M.n. "unnötige" 120 EUR für eine Kinderbrille ausgebe und dann vom Kindsvater die Kosten erstattet haben möchte. Bei den Kosten für den Kieferorthopäden muss man auch bedenken, dass du ERSTMAL 20 % selbst zahlen musst, die du aber nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet bekommst. Die Erstattung würde dann entsprechend dem Kindsvater zustehen, wenn er die Kosten als Sonderbedarf beim Unterhalt trägt.

Bezüglich der Kosten für deinen Sohn seh ich das anders. Diese Kosten sind tatsächlich notwendig und sollten vom Vater mitgetragen werden, sofern ein Mehrbedarf aufgrund des Autismus bisher beim Unterhalt nicht mit berücksichtigt wurde.


Deine Aussage stimmt so einfach nicht.

Die KK übernimmt fast nix.

Wir kämpfen seit 8 Jahren um Übernahme und nix außer den Regelsatz gibt es.


??? Ich weiß nicht, auf welchen Teil du dich gerade beziehst? Brille? Siehe Beitrag unter deinem.
31.01.2020 19:42
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Metalgoth:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Es ist zwar rechtlich gesehen ein Sonderbedarf, ABER normalerweise zahlt die Krankenkasse die Brillengläser und es gibt Optiker, die bieten kostenlose Brillengestelle. Da find ich es schon heikel, wenn ich m.M.n. "unnötige" 120 EUR für eine Kinderbrille ausgebe und dann vom Kindsvater die Kosten erstattet haben möchte. Bei den Kosten für den Kieferorthopäden muss man auch bedenken, dass du ERSTMAL 20 % selbst zahlen musst, die du aber nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet bekommst. Die Erstattung würde dann entsprechend dem Kindsvater zustehen, wenn er die Kosten als Sonderbedarf beim Unterhalt trägt.

Bezüglich der Kosten für deinen Sohn seh ich das anders. Diese Kosten sind tatsächlich notwendig und sollten vom Vater mitgetragen werden, sofern ein Mehrbedarf aufgrund des Autismus bisher beim Unterhalt nicht mit berücksichtigt wurde.

Was die Krankenkasse bei Kinderbrillen übernimmt, ist ein Witz.
Es macht einfach keinen Sinn, bei einem Kind das Billigste zu nehmen. Die ist nach 2 Wochen kaputt


Meine Kinder sind alle 3 Brillenträger. Also ich weiß durchaus, was die Kasse zahlt. Die Entspiegelung bspw. kostet extra, aber das sind nichtmal 20 EUR. Und es gibt durchaus auch günstige Gestelle oder eben kostenlose. Ich habe letztens für meine Jüngste 2 neue Brillen für ca. 60 EUR inkl. Entspiegelung gekauft. Und ich weiß nicht, was andere Kinder mit ihren Brillen machen, aber selbst bei meinem Kamikaze Kind hält die Brille länger als 2 Jahre. Und meine Älteste hat ihre Brille jetzt 5 Jahre getragen (die Gläser wurden nur immer wieder erneuert) und die ist "theoretisch" immer noch tragbar, also nicht kaputt (etwas der Lack ab ). Ok die war auch etwas teurer, aber immer noch unter 100 EUR. Jetzt hat sie sich nen schickes, neues Brillengestell (unabhängig vom Preis) ausgesucht, wir haben dafür extra die teuren dünnen Gläser genommen und es waren trotzdem "nur" 149 EUR (OHNE Rezept). Was wir beide schon teuer fanden. Man muss nicht immer viel Geld ausgeben. Man kann natürlich, aber gerade wenn das Geld nicht auf den Bäumen wächst, würde ich es eben nicht machen.


Ich würde mein Kind allerdings auch nie mit einem hässlichen Gestell und dicken Gläsern auf die Straße schicken - immerhin trägt man die Brille jeden Tag. Sind Kinderbrillen so viel günstiger? Hab für mich noch nie eine Brille unter 600€ Kaufen können, denn ab einer gewissen Dioptrienzahl sind meiner Meinung nach die dünnsten Gläser ein Muss.
DieOhneNamen
28882 Beiträge
31.01.2020 19:42
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Es ist zwar rechtlich gesehen ein Sonderbedarf, ABER normalerweise zahlt die Krankenkasse die Brillengläser und es gibt Optiker, die bieten kostenlose Brillengestelle. Da find ich es schon heikel, wenn man m.M.n. "unnötige" 120 EUR für eine Kinderbrille ausgebe und dann vom Kindsvater die Kosten erstattet haben möchte. Bei den Kosten für den Kieferorthopäden muss man auch bedenken, dass du ERSTMAL 20 % selbst zahlen musst, die du aber nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet bekommst. Die Erstattung würde dann entsprechend dem Kindsvater zustehen, wenn er die Kosten als Sonderbedarf beim Unterhalt trägt.

Bezüglich der Kosten für deinen Sohn seh ich das anders. Diese Kosten sind tatsächlich notwendig und sollten vom Vater mitgetragen werden, sofern ein Mehrbedarf aufgrund des Autismus bisher beim Unterhalt nicht mit berücksichtigt wurde.


Deine Aussage stimmt so einfach nicht.

Die KK übernimmt fast nix.

Wir kämpfen seit 8 Jahren um Übernahme und nix außer den Regelsatz gibt es.


??? Ich weiß nicht, auf welchen Teil du dich gerade beziehst? Brille? Siehe Beitrag unter deinem.


Ja, Brille, hab ich vergessen zu erwähnen.

Die Aussage stimmt einfach nicht generell.

Das hat nix mit, was andere Kinder mit ihren Brillen machen, zu tun.

Die Werte verschlechtern sich einfach.

Unsere Brillen kosten in der Regel für die Große je so grob 500-600€

Wir bekommen die 10-20€für die Gläser und sonst nix..
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
31.01.2020 19:44
Das heißt natürlich nicht, dass es mich nicht aufregt, dass ne komplette Brille inklusive Entspiegelung, sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen, keine Kassenleistung ist. Ich finde das durchaus auch unter aller Sau. Ich wollte einfach nur aufzeigen, dass es keine 120 Euro Brille sein muss, wenn man das Geld nicht auf den Bäumen hat.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
31.01.2020 19:46
Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Es ist zwar rechtlich gesehen ein Sonderbedarf, ABER normalerweise zahlt die Krankenkasse die Brillengläser und es gibt Optiker, die bieten kostenlose Brillengestelle. Da find ich es schon heikel, wenn man m.M.n. "unnötige" 120 EUR für eine Kinderbrille ausgebe und dann vom Kindsvater die Kosten erstattet haben möchte. Bei den Kosten für den Kieferorthopäden muss man auch bedenken, dass du ERSTMAL 20 % selbst zahlen musst, die du aber nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet bekommst. Die Erstattung würde dann entsprechend dem Kindsvater zustehen, wenn er die Kosten als Sonderbedarf beim Unterhalt trägt.

Bezüglich der Kosten für deinen Sohn seh ich das anders. Diese Kosten sind tatsächlich notwendig und sollten vom Vater mitgetragen werden, sofern ein Mehrbedarf aufgrund des Autismus bisher beim Unterhalt nicht mit berücksichtigt wurde.


Deine Aussage stimmt so einfach nicht.

Die KK übernimmt fast nix.

Wir kämpfen seit 8 Jahren um Übernahme und nix außer den Regelsatz gibt es.


??? Ich weiß nicht, auf welchen Teil du dich gerade beziehst? Brille? Siehe Beitrag unter deinem.


Ja, Brille, hab ich vergessen zu erwähnen.

Die Aussage stimmt einfach nicht generell.

Das hat nix mit, was andere Kinder mit ihren Brillen machen, zu tun.

Die Werte verschlechtern sich einfach.

Unsere Brillen kosten in der Regel für die Große je so grob 500-600€

Wir bekommen die 10-20€für die Gläser und sonst nix..


Ist ja bei uns auch so, die Große hat mittlerweile auch über 3 Dioptrien. Angefangen damals mit 1,25 oder so. Das ist ja meistens so. Aber ich verstehe nicht, was an einer Brille 500 bis 600 kostet? Und vorallem je höher die Dioptrien Zahl, desto größer ist auch der Zuschuss der Kasse. Ich lass mich aber gern aufklären, warum eure Brillen so viel kosten?
DieOhneNamen
28882 Beiträge
31.01.2020 19:46
Zitat von BlödmannVomDienst:

Das heißt natürlich nicht, dass es mich nicht aufregt, dass ne komplette Brille inklusive Entspiegelung, sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen, keine Kassenleistung ist. Ich finde das durchaus auch unter aller Sau. Ich wollte einfach nur aufzeigen, dass es keine 120 Euro Brille sein muss, wenn man das Geld nicht auf den Bäumen hat.


Doch muss es eben manchmal sein
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