Mütter- und Schwangerenforum

Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht - automatisch beides geteilt?

Gehe zu Seite:
04.02.2019 14:38
Zitat von Fjörgyn:

Wenn die Betreuung der Kinder gesichert ist, hast du meines Wissens nach kein Recht ein Wechselmodell, also eine Woche Mama, eine Woche Papa, zu verwehren. Richtig ist auch, dass dein Mann für die Kinder dann keinen Unterhalt zahlen muss.
Ich kann deinen Mann da auch ehrlich gesagt gut verstehen. Eine Trennung ist schon ein harter Schritt, mir wären vier Tage Kontakt im Monat auch viel zu wenig.
Ich würde mit ihm über deine Bedenken sprechen und erklären, dass du dir Sorgen machst, gerade wegen der Oma. Aber am Ende gilt eben, wenn er es durchboxen will, hast du keine Chance. (Und so lange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, finde ich das grundsätzlich auch ganz richtig. Auch Väter haben ein Recht auf ihre Kinder)


Dito.
dine21
906 Beiträge
04.02.2019 14:45
Generell kannst du nichts machen, wenn er dafür Sorge trägt das die Kinder zu Schule und Kita kommen und danach versorgt sind. Unterhalt fliest keiner und Kindergeld muss auch geteilt werden. Ich habe das selbe hier und hätte keine Chance das dienkindee nur bei mir leben obwohl die Oma die hauptbetreuung beim Vater übernimmt. Versucht es bitte übers Jugendamt zu klären sonst geht es vor Gericht und gibt ein Gutachten und das dauert und ist echt mega nervenzerrend.
MiramitLionel
7456 Beiträge
04.02.2019 14:47
Ich würde ein Wechselmodell auch nicht wollen. Habe hier gesehen, wie Lionel aus der Bahn geworfen war nach einem Wochenende beim Erzeuger. Würde mich da auch aus Jugendamt wenden. Ich habe mit meinem Partner mal gesprochen, wir würden beide dieses Modell nicht wollen und uns anders einigen.
04.02.2019 14:58
Zitat von Bauernschnitte:

Bei Wechselmodell ist er tatsächlich vom Unterhalt befreit, da beide gleich für den Barunterhalt aufkommen.

Alleinige Sorge & Aufenthaltsbestimmungsrecht sind zwei paar Schuhe.


Sprach die Juristin Sah der BGH 2017 nur anders...

Liebe TS, lass Dich fachkundig beraten, entweder beim Anwalt oder beim Jugendamt!
04.02.2019 15:01
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Bauernschnitte:

Bei Wechselmodell ist er tatsächlich vom Unterhalt befreit, da beide gleich für den Barunterhalt aufkommen.

Alleinige Sorge & Aufenthaltsbestimmungsrecht sind zwei paar Schuhe.


Sprach die Juristin Sah der BGH 2017 nur anders...

Liebe TS, lass Dich fachkundig beraten, entweder beim Anwalt oder beim Jugendamt!


....ach so, ich bin hier die einzige, die diese „Behauptung“ aufstellt

Anwalt und Jugendamt sehen das (hier) übrigens genauso.
04.02.2019 15:09
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Bauernschnitte:

Bei Wechselmodell ist er tatsächlich vom Unterhalt befreit, da beide gleich für den Barunterhalt aufkommen.

Alleinige Sorge & Aufenthaltsbestimmungsrecht sind zwei paar Schuhe.


Sprach die Juristin Sah der BGH 2017 nur anders...

Liebe TS, lass Dich fachkundig beraten, entweder beim Anwalt oder beim Jugendamt!


....ach so, ich bin hier die einzige, die diese „Behauptung“ aufstellt

Anwalt und Jugendamt sehen das (hier) übrigens genauso.


BGH, Beschluss vom 11.01.2017; XII ZB 565,15
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 9 mal gemerkt